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Absolutes Halte und Parkverbot Probezeit Strafe

Themenstarteram 5. Juli 2019 um 10:19

Hallo,

ich fasse das ganze kurz, weil ich keine Nerven dazu habe :(

Ich bin neu hier im Forum. Ich bin noch in der Probezeit (Klasse B Führerschein).

Vor einer Stunde stande ich dummerweise (mein Fehler keine Frage) im absoluten Halteverbot mit Warnblinker, für gut 2 min. Bitte keine Vorwürfe, ich habe einen Fehler gemacht, ich weiß.

Nun zum Fall bzw. die Unterhaltung, wie sie in etwa aussah:

Ebene kurz bevor die 2 min zu ende waren, kam um die Ecke ein FAHRRADCOP (Polizist).

Polizist zu mir: Guten Tag, Sie wissen, dass Sie hier im absoluten Haltevebot stehen ?

Ich zum Polizisten: Ja, ich weiß das, das ist mein Fehler, es tut mir aufrichtig leid, das war dumm von mir.

Polizist: (schreibt sich in der Zeit, als ich mich entschuldigte, auf Notizblock, Kennzeichen und Vergehen)

Polizist zu mir: Das ist nicht schön, was Sie da machen. Fahren Sie jetzt weg, aber sofort.

Ich zum Polizisten: Vielen Dank, schönen Tag noch.

Es wurde von mir keine Personalien etc. angefordert. Auch bezahlen musste ich nichts oder gar einen Hinweis, dass es eine Verwarnung ist, wurde mir nicht gesagt.

Ich habe aus Angst, er könne vlt anders Handeln etc. nicht gefragt ob da noch ein Brief o.ä kommt. War ein Schockmoment.

Nun meine Fragen dazu:

Kommt denn noch ein Brief ? (weil per Kennzeichen, Halterabfrage kann er ja noch machen)

Wie lange würde es dauern, wenn überhaupt eines kommt ?

Es ist ja ein B-Verstoß(nicht so schwerwiegend) in dem Sinne gewesen, wenn ich jetzt kein Brief bekomme und auch nichts bezahle, wird dieses Vergehen nun als B-Verstoß trotzdem ins System eingetragen bei den Behörden ? Das bedeutet, bei einem weiteren B-Verstoß wäre ja die Probezeit gefährdert, richtig ?

Oder ist es dann so, als hätte ich keinen B-Verstoß begangen ?

Ich wäre extremst dankbar, darüber, wenn ihr alle Fragen sachlich beantworten könnt.

Ich bin gerade am Verzweifeln.

Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung.

Ein Anruf bei der Versicherung ergab, dass bei solchen Sachen der Verkehrrechtschutz nicht greift.

Würde mich über eure Hilfe freuen, danke euch.

Freundliche Grüße.

Beste Antwort im Thema

abwarten und tee trinken.

Man kann sich auch unnötig verrückt machen ;-)

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Themenstarteram 20. August 2019 um 19:55

Zitat:

@BGattermann schrieb am 20. August 2019 um 21:22:54 Uhr:

Nur die Daten aufschreiben und im Nachgang Knöllchen kassieren spricht eher fürs Ordnungsamt. Die Polizei kassiert möglichst sofort. Es sei denn, es war ein "privater Knöllchenschreiber" (s. meinen vorletzten Post). Ich würde mir jedenfalls keinen Kopf deswegen machen. Die Kohle hast Du bezahlt, damit ist die Sache erledigt. Ist mir in Flensburg auch schon passiert. Ich stand frecherweise unter dem Halteverbotsschild und habe 15 DM bezahlt.

Kann ja kein Ordnungsamt sein, wenn dort POLIZEI steht :D

Egal, die 15 € werden bezahlt, da muss man nun wo anders sparen, wg. den 15 € :D

Bei uns in der Gegend nennt sich das Ordnungsamt (bzw. deren Vollzugsdienst) mittlerweile "Kommunalpolizei" oder "Stadtpolizei" und trägt die gleiche Uniform wie die "richtige" Polizei - vielleicht liegt es daran? Wurde ja aber auch schon von anderen erwähnt...

Die fahren ja mittlerweile sogar Fahrzeuge, die ähnlich wie Streifenwagen beklebt werden - nur dass ich bisher keinen VW Caddy oder Dacia Duster als FuStrW bei der Landespolizei erspäht hätte...

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