Absichtlicher Parkunfall 50/50 Teilschuld obwohl keine Schuld Einspruch Sinnvoll?

Erstmal Hallo und zwar habe ich mich hier neu registriert und hoffe, dass ich das richtige Unterforum gewählt habe.

Nun zu meiner Frage. Letzten Donnerstag war ich auf einem Parkplatz unterwegs und habe nach einer Parklücke gesucht, da der gesamt Parkplatz bereits belegt war. Als ein Auto ausgeparkt hat, war ich dabei rückwärts in die Parklücke einzuparken. Gegenüber von mir stand eine Parklücke weiter links ein alter Herr welcher provokant eingestiegen ist und rückwärts ausgeparkt ist obwohl ich beim noch einparken war. Als ich auf meiner rechten Seite fast kein Platz mehr hatte und nicht riskieren wollte das Auto neben mir zu berühren bin ich etwas nach vorne gefahren um zu korrigieren. Allerdings ist der andere Autofahrer immer weiter rückwärts gefahren und hat mich zu gestellt. Auch auf Mehrfaches Hupen und Handzeichen dass ich nicht wegkomme ist er immer weiter nach hinten gefahren. Als ich aussteigen wollte und zu seinem Fenster laufen um ihm mitzuteilen, ob er vielleicht etwas nach vorne fahren könnte, damit ich einparken kann ist er immer weiter rückwärtsgefahren. Ich habe aus Reflex noch mein Handy gezogen und draufgehalten. Darauf ist deutlich zu erkennen wie der Fahrer 3 mal absichtlich mein Auto gerammt hat.
Als ich die Polizei gerufen habe, wurde ich von Anfang an nicht wirklich ernst genommen. Ich musste zbs. einen Drogentest und Alkoholtest machen während der andere Fahrer aus einem Biergarten kam und keinen Test machen musste. Die Leute, welche zuvor schon mit dem Mann geredet hatten und nicht unabhängig waren, haben vor der Polizei gesagt sie wären „unabhängig“ und ich hätte den anderen Autofahrer ausgewunken und absichtlich gegen mein Auto, was absolut keinen Sinn ergibt ä, da mein Auto zur Hälfte noch in der Durchfahrt stand. Außerdem ist auf dem Video deutlich zu sehen, wie die Zeugen direkt neben seinem Auto standen und nur zugeschaut haben. Mein Freund, welcher im Auto saß, wurde nicht zugehört auch als er danach gefragt hat eine Aussage zu machen.

Die Polizei kam dann zum Ergebnis es wäre meine Teilschuldverschreibung also 50/50 und beide würden eine Verwarnung in höhe von 35€ bekommen.
Als ich darauf antwortete ich werde die Verwarnung nicht annehmen, wurde ich von dem Polizisten angeschrien, er würde den Staatsanwalt anrufen und würde direkt meinen Führerschein verlieren und mein Handy würde er auch einkassieren.
Ich hoffe die Situation wurde einigermaßen verstanden.

Noch zu den Personen, ich bin 19 Jahre alt mein Beifahrer 18, die anderen Beteiligten schätze ich auf Mitte 70 Jahre.

Was meint ihr lohnt sich ein Einspruch gegen das Bußgeld, welches ich bekomme wenn ich die Verwarnung nicht zahle und gegen die 50/50 Teilschuld mit einem Anwalt vorgehe.

Ich bin Rechtschutzversichert und den Schaden würde ich auf 600-1000€ schätzen.

Schon einmal vielen Dank für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Vielleicht fehlt mir einfach diese Lebenserfahrung von den Dingen die ihr hier für normal erklärt.
Klar können Polizisten auch laut werden, aber dann eben mit Grund.

Die Geschichte ist mir zu einseitig.

Ihr werdet mit den geposteten Fakten arbeiten müssen.
Und jetzt lasst endlich dieses in Frage stellen sein.
Nehmt einfach die geposteten Fakten und arbeitet damit.
Immerhin habt ihr sogar ein Video.

Moorteufelchen
MT-Team/Moderator

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 15. September 2020 um 09:18:40 Uhr:



Über die polizisten würde ich mich beschweren, zb bei Staatsanwaltschaft

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde (persönliches Fehlverhalten) wird doch nicht bei der Staatsanwaltschaft eingereicht...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. September 2020 um 08:42:26 Uhr:



Verstehe nicht ganz, warum man in dieser Situation die Füße still halten soll.
Die Polizei hat sich in solchen Fällen "neutral" zu verhalten.

Ich habe nicht geschrieben, dass man die Füße still halten soll. Man kann die Polizisten durchaus in ruhiger Art und Weise nach ihrem Dienstausweis fragen und vielleicht auch nach einem Alkoholtest für beide Beteiligten, aber bitte nicht mit so einem Spruch:

Zitat:

Kurz ihm sagen: Ich habe ihr Kennzeichen ich habe Ihren Namen ich finde das auch über eine Anruf raus. Und den Beamten mal fragen ob es clever ist sich NICHT ausweisen zu wollen, und du bei einer Dienststelle erst anrufen zu müssen, wo er eingesetzt ist. Sieht gegenüber seiner Kollegen dann sehr unprofessionell aus.

Damit hat man dann sämtliche Einflußmöglichkeiten auf die Situation verspielt. Oder wie würdest Du an Stelle eines Polizisten auf so eine provokant wirkende Aussage reagieren?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. September 2020 um 09:18:34 Uhr:



Es geht eben nicht nur um die 35 Euro, sondern um die Falschaussagen der angeblich "unabhängigen" Zeugen (was Ich hier in keinster Weiße glauben kann) und die daraus resultierende Teilschuld.

Die Polizei ist nur für das Bußgeld zuständig und kann von sich aus keine Schuld oder Teilschuld feststellen. Daher geht es hier ausschließlich um die Ahndung des Verkehrsverstoßes, der im vorliegenden Fall in der Regel mit 35 Euro geahndet wird. Punkt!

Zitat:

@Rasanty schrieb am 14. September 2020 um 23:36:09 Uhr:


Ich würde keinen Aufriss machen und würde mir den Anwalt auch schenken. Es geht hier um 35 Euro.

der "Aufriss" und der Anwalt ist sicher nicht wegen der 35,- Euro nötig, sondern wegen der anderen schon mehrfach besprochenen besprochenen Gründe;

und da der Anwalt i.R. der RS-Vers. des TS sowieso eingeschaltet werden wird, sollte auch gegen diese Verwarnung vorgegangen werden;

wieso soll der TS die Verwarnung "schlucken" , wenn doch eindeutig ist, dass er gar nicht im Wagen saß und der Unfallgegner stur gegen das stehende Fahrzeug schiebt ?!

Zitat:

@Rasanty schrieb am 15. September 2020 um 17:12:19 Uhr:


Daher geht es hier ausschließlich um die Ahndung des Verkehrsverstoßes, der im vorliegenden Fall in der Regel mit 35 Euro geahndet wird. Punkt!

erstens ist eine Ahndung des angeblichen Verkehrsverstoßes wohl nicht rechtens, weil kein Verkehrsverstoß des TS vorliegt und zweitens wird bei der Schadenregulierung dann regelmäßig gefragt, wer ggf. kostenpflichtig verwarnt wurde und es werden entsprechende Schlüsse daraus gezogen;
schliesslich ist der Verkehrsverstoß ja die mutmaßliche Unfallursache!

Wenn der TS die Verwarnung jetzt akzeptiert, wirkt dass später wie ein Schuldeingeständnis - es geht also mitnichten nur um die 35,- Euro und was da für ein Bescheid kommt weiss der TS doch noch gar nicht;

wer weiss, was für eine Verwarnung da noch konstruiert wird; am Ende bekommt der Unfallgegner doch keine Verwarnung geschickt und der TS hat seine geschluckt und steht jetzt wie der Verursacher des Unfalles da...

wer sich nicht wehrt, wird weggekehrt......

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Durch das Video ist es völlig unerheblich, wie klein die Verwarnung ist. Gar nix würde ich zahlen, weder an Vater Staat noch 50% des Schadens übernehmen. Selten hat man doch mal so n eindeutigen Beweis, dann darf (muss) man ihn auch voll nutzen.

Zitat:

@remix schrieb am 15. September 2020 um 18:00:16 Uhr:



erstens ist eine Ahndung des angeblichen Verkehrsverstoßes wohl nicht rechtens, weil kein Verkehrsverstoß des TS vorliegt und zweitens wird bei der Schadenregulierung dann regelmäßig gefragt, wer ggf. kostenpflichtig verwarnt wurde und es werden entsprechende Schlüsse daraus gezogen;

Die gegnerische Versicherung kann den TE auch fragen welche Farbe seine Unterwäsche hat. Auf solche Fragen muss man nicht unbedingt eingehen. Ich wüsste auch nicht wie die gegnerische Versicherung an die Akte der Ordnungswidrigkeit kommen sollte.

Wenn für das Ticket ein Anwalt eingeschaltet wird würde ich als Versicherung die Deckungszusage verweigern. Hier könnte man dem Versicherten zumuten, einen kleinen Brief an die Bußgeldstelle zu schreiben. Damit wäre im Zusammenhang mit dem Video sicher das Verfahren eingestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

Für die Schadenregulierung ist er aber unabdingbar. Ich würde niemals ohne Anwalt mit der gegnerischen Versicherung korrespondieren.

Ich würde den TE nicht mit soviel Falschinformation verunsichern.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 15. September 2020 um 20:03:08 Uhr:


....
Hier könnte man dem Versicherten zumuten, einen kleinen Brief an die Bußgeldstelle zu schreiben. Damit wäre im Zusammenhang mit dem Video sicher das Verfahren eingestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

bist Du sicher ?!

Zitat:

Für die Schadenregulierung ist er aber unabdingbar. Ich würde niemals ohne Anwalt mit der gegnerischen Versicherung korrespondieren.

Ich würde den TE nicht mit soviel Falschinformation verunsichern.

hört, hört....

Zitat:

@Rasanty schrieb am 14. September 2020 um 23:36:09 Uhr:


Ich würde keinen Aufriss machen und würde mir den Anwalt auch schenken. Es geht hier um 35 Euro.

Verunsichert wird der TS eher von Deinen widersprüchlichen Ansagen hier.....

Der TS hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, um ggf. sachkundige juristische Unterstützung zu haben - dafür ist eine RSV da;

Du weisst zwar gar nicht, was für eine Art Verwarnung kommt , gibst aber den Rat, sich den Anwalt zu schenken, der die richtigen Informationen geben kann, wenn es soweit ist... und das bei der Vorgeschichte, und im Bußgeldkatalog ist diese Situation nicht aufgeführt

aber ich gebe Falschinformation ?!

😕

Zitat:

Damit wäre im Zusammenhang mit dem Video sicher das Verfahren eingestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

Was genau in dem Video sollte die Bußgeldstelle dazu bewegen, dass Verfahren einzustellen?

Zitat:

@remix schrieb am 15. September 2020 um 21:32:09 Uhr:



Du weisst zwar gar nicht, was für eine Art Verwarnung kommt ,

Hier war ich tatsächlich im Irrtum, so wie sich der Polizist. Ich hatte an die Tatbestandsnummer 101012 gedacht. Für den Parkverstoß greift aber 101136, Sie beschädigten beim Parken in einer Parklücke ein anderes Fahrzeug, kostet nur 30 statt 35 Euro - sorry.

Hättest Du eine andere Tatbestandsnummer parat? Was sonst sollte dem TE vorgeworfen werden?

Als Nächstes kommt ein Bußgeldbescheid. Dagegen muss fristgerecht Einspruch eingelegt werden. Das Video müsste aussagekräftig genug für eine Einstellung des Verfahrens sein. Falls nicht oder im Fall dass der Vorwurf davon abweicht kann man immer noch den Anwalt bemühen.

Dass die Polizei unfreundlich und unsachlich war ist ärgerlich, aber für den TE folgenlos.

Du schreibst immer Bußgeld - schon das ist falsch: man sollte erstmal sauber zwischen Bußgeld und Verwarnung unterscheiden:

Ein Verwarnungsgeld wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten angeordnet, zum Beispiel bei Parkverstößen oder bei Geschwindigkeitsverstößen bis 20 km/h. Gemäß § 56 OWiG kann es zwischen fünf und fünfundfünfzig Euro betragen. Auch die Höhe des Verwarnungsgelds für eine bestimmte Ordnungswidrigkeit ist im Bußgeldkatalog festgesetzt. Bei der Erhebung hat die Behörde aber einen gewissen Ermessensspielraum. Das Verwarnungsgeld ist nur wirksam, wenn der Betroffene über sein Weigerungsrecht in Kenntnis gesetzt wurde - war das auch so ?!
Bei Verkehrskontrollen kann das Verwarnungsgeld direkt in bar gezahlt werden. Ansonsten wird ein Verwarnungsbescheid zugestellt und der Betroffene hat eine Woche Zeit, dass Verwarnungsgeld zu bezahlen. - oder eben nicht und erst dann kommt der Bußgeldbescheid;

Und dann die Frage: welche Tatbestandsnummer ?! Genau da liegt ja das Problem....

vielleicht "Sie ließen ein anderes Fahrzeug gegen Ihr stehendes Auto stoßen - es kam zum Unfall" ????

es gibt m.E. keinen Tatbestand dafür, dass dem TS ein anderer VT rückwärts gegen sein stehendes Auto fährt - jedenfalls keinen den man dem TS anhängen könnte, der ja nicht mal mehr am Steuer saß;

und die 101136 lautet übrigens richtig:
"Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug."

Ist der TS gefahren ?! - Nein , er stand neben seinem Fahrzeug.....

da aber vermutlich eine ziemlich unsinnig begründete Verwarnung kommt, fragt man halt seinen RA
- warum selber schreiben und ärgern, wenn man genau dafür eine RSV hat, die in dem gesamten Fall sowieso bemüht werden muss ?!

Man kann da viel falsch machen - angefangen bei den Fristen....

Zitat:

@Rasanty schrieb am 15. September 2020 um 20:03:08 Uhr:


Wenn für das Ticket ein Anwalt eingeschaltet wird würde ich als Versicherung die Deckungszusage verweigern. Hier könnte man dem Versicherten zumuten, einen kleinen Brief an die Bußgeldstelle zu schreiben. Damit wäre im Zusammenhang mit dem Video sicher das Verfahren eingestellt. Dazu braucht es keinen Anwalt.

Nach der Logik dürfte man ja nie gegen eine Verwarnung oder Bussgeld mit Anwalt vorgehen.

Natürlich kann man sich auch erst ohne Anwalt äussern. Die Reihenfolge ist die, dass man den Bescheid erhält und sich dann dazu äussern kann. Dazu kann man auch das Video mit einreichen, wenn man möchte. Wenn das Bussgeld nicht zurückgenommen wird und man nicht bezahlt, dann kommt es zu einer Verhandlung. Man kann auch erst dann einen Anwalt einschalten.

Allerdings sehe ich grössere Chancen, wenn der Anwalt von Anfang an agiert, sowohl beim Versicherungsschaden, als auch bei der Verwarnung.

Zitat:

@remix schrieb am 15. September 2020 um 23:16:34 Uhr:


Du schreibst immer Bußgeld - schon das ist falsch: man sollte erstmal sauber zwischen Bußgeld und Verwarnung unterscheiden:

Das Verwarnungsgeld wurde vom TE abgelehnt. In der Anhörung wurde der Verstoß nicht zugegeben. Als nächstes kommt jetzt ein Bußgeldbescheid.

Dass der Polizist einen unzutreffenden Tatbestand vorwirft ändert nichts am Vorgang. Umso einfacher ist der Tatvorwurf anschließend durch das Video zu entkräften.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 16. September 2020 um 08:16:23 Uhr:


Als nächstes kommt jetzt ein Bußgeldbescheid.

Ich würde wetten daß da rein gar nix mehr kommt. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. September 2020 um 08:49:08 Uhr:



Zitat:

@Rasanty schrieb am 16. September 2020 um 08:16:23 Uhr:


Als nächstes kommt jetzt ein Bußgeldbescheid.

Ich würde wetten daß da rein gar nix mehr kommt. 😉

Gruß Metalhead

Leider falsch, habe heute den Anhörbogen bekommen.

So ein kleines Update, heute habe ich den Anhörbogen bekommen...
Der Tatvorwurf ist [101118] Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere (Wie das funktioniert, wenn man neben dem Auto steht soll mir der Polizist doch mal erklären...

Sachbearbeiter ist natürlich der Polizist, welcher auch vor Ort war.

Schriftliche Verwarnung ist auf dem Anhörbogen durchgestrichen und gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen obigem Tatverdacht eingeleitet.

Würdet ihr den Bogen einfach ignorieren oder zurückschicken und ankreuzen Verstoß wird nicht zugegeben?

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