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Abschleppstange nur mit BE ??

Themenstarteram 27. Mai 2009 um 16:46

Hallo mal wieder!

Ich wollte mir aus keinem nennenswerten Anlass mal ne halbwegs ordentlich Abschleppstange kaufen (Gerade bei Trost für 19,99 im Angebot...Stufenlos einstellbar).

Aber auf einmal sagt mein Bruder, welcher gerade beim Führerschein machen ist, das man mit Abschleppstange nicht fahren darf ohne BE Führerschein! Ich habe ein bisschen drüber nachgedacht und bin zum Entschluß gekommen das es (wenns der Fall ist) als Gespann gilt! Mit Abschleppseil darf man...allerdings sehe ich das als weitaus gefährlicher an als mit Stange!

Was meint ihr dazu? Richtig oder Falsch?

 

Gruß Christian

17 Antworten

ich meine mich erinnern zu können,dass der in dem abzuschleppendem fahrzeug KEINEN führerschein braucht (mindestalter 15jahre).3,5t darf das gespann aber nicht überschreiten (> 3,5t = lkw führerschein).

mfg

André

coole Frage. Keine Ahnung. Aber wie schaut das eigentlich mit dem guten alten Bundesführerschein Klasse 3 aus? Ich wäre ja nie auf die Idee gekommen das ich das vielleicht nicht darf?

Ich bin fahrlehrer BCE

leider nur in österreich, da ist das allerding nicht so, weil hinten im kfz auch wer sitzt und lenken muss; weil ein anhänger nur dann einer ist, wenn er alleine hinten nachläuft; ein "gelenkter Nachläufer" (braucht man E) aber auch eine sondergenehmigung..... gilt aber nicht für die stange!

Das problem! Fahrschüler verstehen oft dinge aus reizüberflutung falsch!

ich bin mir zu 98% sicher dass es NUR mit B geht; (Beispiel wenn ein lkw einen lkw schleppt, braucht nur der vordere einen c-schein der hintere aber nur einen B-schein......)

unverständlich warum man dann mit stange einen E braucht....

Sicherste Variante: ruf in seiner FS an und frag dort nach!!!#

 

glg gert

 

PS: oder dein bruder soll selber nachfragen, weil er das ja auch bei der pfg wissen sollte ;)

OH ich glaub das isses:

oh eins noch ich glaub er verwechselt das evt; weil ich glaube mich zu erinnern, dass man mit einer abschleppachse (wie ein anhänger wo nur die vorderachse des abzuschleppenden draufsteht und die hinter nachrollt) einen E-schein braucht!!!!!!!!!!!

Wenn man ein zugelassenes Fahrzeug mit der Stange abschleppt, reicht ein normaler PKW Führerschein. Ist das zu schleppende Fahrzeug nicht zugelassen, dann braucht man einen LKW Führerschein und eine Sondergenehmigung der Zulassungsbehörde. Ausserden brauch in dem Falle der im geschleppten Fahrzeug einen PKW Führerschein.

Im Übrigen gibt es meines Wissens laut Gesetz keinen Unterschied zwischen Stange und Seil.

also wenn wir von abschleppen reden und nicht von schleppen braucht der in dem fahrzeug welches abgeschleppt wird KEINEN führerschein nur derjenige der abschleppt und wenn beide autos zusammen über 3,5t wiegen braucht er sogar einen c1e oder ce.

mfg

André

Nein man brauch keinen BE

 

Mein alter ist auch Fahrlehrer......hab mal in der Mappe die der Fahrlehrer beim Theoretischen Unterricht benutzt nachgeblättert

 

Ihr habt das Abschleppen mit dem Schleppen verwechselt....

 

 

"Beim Abschleppen steht: Abschleppen ist eine Notmaßnahme um ein betriebsunfähiges Fahrzeug in die nächste Werkstatt zu bringen.

 

 

Beim Schleppen steht: Zum Schleppen ist immer eine behördliche Genehmigung erforderlich

 

Da beide Fahrzeuge sinngemäß einen Zug bilden, gelten ähnliche Vorschriften wie für das Mitführen von Anhängern.

 

Das gilt auch hinsichtlich der Fahrerlaubnis. Der Fahrer im Zugfahrzeug muss also in der Regel eine E Führerscheinklasse besitzen.."

 

Hoffe ich konnte Helfen....

http://www.auto-transporte.net/rechtliches.php

http://www.autobild.de/artikel/abschleppen_47437.html

mfg

André

Sorry, aber wenn ich mir das alles durchlese, bin ich echt froh, Klasse 3 zu haben.

Mußte ich mal loswerden :D. Mit den neuen Klassen ist anscheinend alles komplizierter geworden.

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 4:25

oh, da kommt wirklich etwas verwirrung auf!

Aber ich war bis jetzt auch immer auf dem stand wie Mark877 es geschrieben hat!

Aber auch der Link von Andi207 ist interessant und wirft mir noch eine Frage auf!

Gilt in dem ersten Link das momentane Gewicht welches nicht die 3,5T überschreiten darf oder wie so oft das zul.GG (wobei nichts vom zulGG drin steht)

 

Gruß Christian

ALso ich kenn das auch nur so.

Ein Abschleppen (egal ob Seil oder Stange) ist eine Sache in der man (ich nenns mal in den alten Klassen) mit Klasse 3 ein Fahrzeug bis zur nächsten Werkstatt schleppen darf. Der Führer des zu schleppenden Fahrzeugs brauch keinen Führerschein, muß aber mind. 15 Jahre alt sein und muß in die Grundfunktionen (Blinker, Warnblinker, Bremse, Licht) eingewiesen werden.

Wenn man das Fahrzeug weiter als bis zur nächsten Werkstatt schleppen will handelt es sich nicht mehr um abschleppen, sondern um ein Schleppen. Jetzt wird das Gespann zum Zug, somit benötigt der Fahrer des Schleppfahrzeuges Klasse 2 (LKW) und der Fahrer des zu schleppenden Fahrzeuges Klasse 3 (PKW)

Aber keine Ahnung wie sich das mit den Gewichten verhält. Gerade bei den neuen FS-Klassen.

sehr gut erlärt Eifel!:p

da trag ich noch was nach;)

beim Schleppvorgang darf das zuschleppende Fahrzeug nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug:D

also darf ein LKW ZB: kein PKW schleppen!;)

oder anderst gesagt ein corsa keinen insignia!:D

zitat:

Im Übrigen gibt es meines Wissens laut Gesetz keinen Unterschied zwischen Stange und Seil.

doch den gibt es!;)

die Erklährung von Eifel, bezug auf den schleppvorgang, ist nur mit Gestänge! erlaubt;)

mfg corsi 001

am 28. Mai 2009 um 7:00

... harr- - ich darf mit meinem Dreier noch bis 7,5 To fahren :)

Zitat:

Original geschrieben von corsi 001

 

beim Schleppvorgang darf das zuschleppende Fahrzeug nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug:D

also darf ein LKW ZB: kein PKW schleppen!;)

Warum denn nicht??? Dann hätte ich ja letztens den 40 Tonner nicht mit meinem 75PS Astra abschleppen dürfen.........Na gut das da keine Polizei kam :D:D:D:D

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