Abschleppkosten = Wucher Erfahrungen

Hallo liebe Gemeinde,

leider habe ich nirgends was gefunden, daher mache ich ein neues Thema.
Mein S8 wurde letzte Woche (beinahe) abgeschleppt, jetzt kam der Gebührenbescheid, der mir doch etwas aufstößt.
Daher die Frage, ob es irgendwelche Regelungen gibt, was die Anfahrt eines Abschleppers kosten darf?

Und zwar war das so:
Ich war in Leipzig, habe in der Nähe meines Hotels geparkt und schnell den Koffer ins Hotel gebracht und eingecheckt. Insgesamt war ich etwa 35min weg. Als ich zurück kam stand der Abschleppwagen neben meinem Auto, und hat gerade den Kran ausgefahren. Jedenfalls habe ich eine Einfahrt zugeparkt, ist mir schon klar, dass das falsch war, war auch nicht absichtlich... Aber die Einfahrt war wirklich nicht einfach zu erkennen, und da vor und hinter mir überall Autos parkten, sah es so aus wie ein regulärer Parkplatz. Die Ordnungsamtdame meinte auch noch "Sie sind nicht der einzige, wir schleppen hier täglich Autos ab. Naja jedenfalls ist das ja alles egal, ich habe falsch geparkt und der Abschlepper kam ja auch zu Recht.
ABER:
Hier kommen nun die Gebühren:
Auslagen des Abschleppunternehmers 165,01€
Verwaltungsgebühr 50,00€
Auslagen für Postzustellung 2,19€
Strafe 15,00€
Gesamt 232,20€

Nur dafür, dass der Abschlepper hergefahren ist!
Habe im Internet gelesen, dass in Köln zum Beispiel, das komplette Abschleppen irgendwo um die 95€ liegt.
In München ist der maximale Betrag auf 120€ gedeckelt.
Das ist doch schon extrem, oder?
Hat das schonmal jemand ausgestritten?

Wäre toll, wenn mir jemand von eigenen Erfahrungen berichten könnte 🙂

MfG

stuttgartbenni

Beste Antwort im Thema

Sorry, ich kann es mir nicht verkneifen, aber da du so betont hast, dass dein S8 abgeschleppt wurde, sage ich: Es trifft ja keinen Armen. 😁

Sicher ist es happig im Vergleich, aber die Gebührensätze sind halt überall unterschiedlich. Genauso bei den Gebührensätzen für die Zulassung,die sind auch nicht überall gleich.

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Manche quicken schon bei 5 Euro
Du meinst für 5 Euro ?🙂
Das ist absoluter Billigtarif.
Freudscher-Verschreiber!

😛

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Das ist mir egal, ich bin nicht blöd, es geht mir ums Prinzip.

Echt? Ist dir das egal? Toll! Und wer hat behauptet das du blöd bist? Und ja, das Prinzip ist eben, dass Privatunternehmen keine Strafen erheben dürfen.

Und wenn es nicht gegen das Gesetz verstößt ist es doch ein Zeichen das es geduldet wird.

Es verstößt anscheinend schon gegen das Gesetz. Nämlich gegen Paragraph 138 BGB.

Und die Willkür musst Du beweisen, ich denke da bist Du aber nicht zu in der Lage.

Glücklicherweise hat das für mich bereits ein schlauer Richter in Hamburg getan und die Abschleppkosten auf 120 Euro begrenzt. Vermutlich würde dieser Abschlepp Mafia das Wasser abgegraben, wenn nur genug Leute gegen diese überhöhten Abschleppkosten klagen würden.

Spannend wäre mal ein Vergleich, was das wegholen eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit einem Abschleppwagen so kostet.

Diese schlauen Richer immer.

Wers glaubt.....

Lies einfach mal hier . Hamburg...ja ja, 120 Euro.

Weist Du was ein Transport, legal, mit einem Krankentrasporter, ohne Arzt, für 50 Kilometer kostet.
465 Euro, da sind die Abschleppunternehmen Billigramsch. Kinders werdet wach und schaut mal der Realität ins Auge und hört auf Blödsinn zu quatschen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wers glaubt.....

Lies einfach mal hier . Hamburg...ja ja, 120 Euro.

Ja gegen die Bildzeitung kann so ein Urteil vom LG Hamburg natürlich nicht anstinken.

Man, man, man. Fast 25 Jahre und ihr seid immer noch so leicht zu manipulieren wie eh und jeh.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Glücklicherweise hat das für mich bereits ein schlauer Richter in Hamburg getan und die Abschleppkosten auf 120 Euro begrenzt. Vermutlich würde dieser Abschlepp Mafia das Wasser abgegraben, wenn nur genug Leute gegen diese überhöhten Abschleppkosten klagen würden.
....
Diese schlauen Richer immer.
Wers glaubt.....
Lies einfach mal hier . Hamburg...ja ja, 120 Euro.
Weist Du was ein Transport, legal, mit einem Krankentrasporter, ohne Arzt, für 50 Kilometer kostet.
465 Euro, da sind die Abschleppunternehmen Billigramsch. Kinders werdet wach und schaut mal der Realität ins Auge und hört auf Blödsinn zu quatschen.

Mal noch nachgeschoben die etwas ausführlicher Fassung vom ACE vom vergangenen Herbst.

Interessant auch noch die abschließende Feststellung.

Falsch geparkt - schnell abgeschleppt:
Gebühren und Strafen – Was, wo, wie viel kostet
Rang Stadt Abschleppkosten in Euro
1 HAMBURG ab 260 *
2 FRANKFURT/M ab 257 *
3 WIESBADEN ab 210 **
4 LEIPZIG ab 198,42 **
5 BREMEN ab 195 **
6 MAINZ ab 189 **
7 BERLIN ab 188 **
8 MÜNCHEN ab 187 *
9 MAGDEBURG ab 178 **
9 NÜRNBERG ab 178 **
10 KÖLN ab 155 **
11 HANNOVER ab 150 **
12 HALLE / SAALE ab 149 **
13 CHEMNITZ ab 147 **
14 DRESDEN ab 140 **
15 DÜSSELDORF ab 139 **
16 AACHEN ab 134 *
17 KOBLENZ ab 78 **

- Angaben in Euro; darin enthalten sind Abschleppkosten sowie städtische
Verwaltungsgebühren für das Abschleppen eines Pkw an einem Werktag i. d. R. bis 16:30 Uhr
- nach 16:30 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen können Aufschläge in Rechnung
gestellt werden
- *: inkl. Pkw-Verwahrgebühr für die ersten 24 Stunden
- **:zzgl. Pkw-Verwahrgebühr in Höhe v. von fünf bis 65 Euro
- * + **: zzgl. Verwarnungsgelder für div. Parkverstöße (10 bis 35 Euro), Bußgeld: 50
Euro + 1 Punkt in Flensburg) wegen Parken vor oder in Feuerwehrzufahrt mit
Behinderung v. Rettungsfahrzeugen

Wie berechnen sich die Gebühren der Abschleppdienste?
Lempp: „Entscheidend ist, was den Gepflogenheiten der Branche entspricht, also "üblich" ist. Darüber muss im Streitfall das zuständige Gericht entscheiden und sich entsprechend kundig machen. Es gibt in diesem Bereich auch starke regionale Schwankungen."

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Noch Antwort vom ACE auf zwei Fragen dazu:

Abschleppgebühr fällig auch bei vorheriger Beseitigung des Hindernisses?

Lempp: „Auch wenn das Auto aus der Parkverbotszone entfernt werden kann bevor der Abschlepper kommt, fallen Kosten an. Das heisst: Die Kosten einer so genannten "Leerfahrt" müssen jedenfalls vom Falschparker bezahlt werden, wenn er sie durch sein rechtswidriges Verhalten veranlasst hat."

Gibt es ein maximales Kostenlimit fürs Abschleppen?

Lempp: „Welche Kosten erforderlich und angemessen sind, um den Zweck einer zulässigen Abschleppmaßnahme zu erreichen, bestimmt allein der Markt. Eine Einzelfallprüfung kann ergeben, dass die verlangte Vergütung übersetzt, das heißt, unzulässig hoch ist oder die Behörde vorwerfbar ein zu teures Unternehmen ausgewählt hat. Hiergegen kann man sich natürlich wehren. Grundsätzlich gilt: Das Abschleppunternehmen kann seine Vergütung nur von jenem verlangen, der den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat, es sei denn, dass die Forderung nach Ersatz der Abschleppkosten nachweislich vom Auftraggeber an das Unternehmen abgetreten worden ist. Auf diesem Nachweis sollte man als mutmaßlicher Falschparker unbedingt bestehen, da sich durch sofortige Zahlung der Abschleppkosten an das Abschleppunternehmen die eigene Rechtsposition deutlich verschlechtert."

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter


Wie berechnen sich die Gebühren der Abschleppdienste?
Lempp: „Entscheidend ist, was den Gepflogenheiten der Branche entspricht, also "üblich" ist. Darüber muss im Streitfall das zuständige Gericht entscheiden und sich entsprechend kundig machen. Es gibt in diesem Bereich auch starke regionale Schwankungen."

Wenn hier das Gericht gegen den Abgeschleppten und für das Unternehmen entscheidet, dann zahlt der (fast) Abgeschleppte noch ein ordentliches Aufgeld. Sinnvoll ist eine Klage hier also allenfalls mit einer Deckungszusage der eigenen Rechtschutzversicherung.

Zitat:

Lempp: „Auch wenn das Auto aus der Parkverbotszone entfernt werden kann bevor der Abschlepper kommt, fallen Kosten an. Das heisst: Die Kosten einer so genannten "Leerfahrt" müssen jedenfalls vom Falschparker bezahlt werden, wenn er sie durch sein rechtswidriges Verhalten veranlasst hat."

Also wenn ich sowas lese kommt mir der Kaffee hoch, nichts gegen Dich. Welche Kosten fallen denn an?

Leerfahrt. Ja schön, das ist unternehmerisches Risiko. Kommt als nächstes die Leerlaufbeschäftigungspauschale,wenn bei McDonalds nachts um 2:00 10 Minuten das Restaurant leer ist? Wie krass ist das denn bitte? Suche einen Idioten, der die overhead-Umlage übernimmt? Ich kann nicht glauben welcher Film hier läuft.

Wir leben nicht in der Ostzone, Gewinn ist der Lohn für Risiko.Kein Risiko, kein Gewinnaufschlag. Das ist wirklich einfach. An Kosten für eine Leerfahrt fallen an: Diesel , km-Umlage für Wertverlust, Gehalt, Wartung und Reparaturen. Mehr nicht. Vor allem kein entgangener Gewinn. Das ist die gleiche Volksverdummung wie das Beispiel mit dem Rettungswagen. Es werden Kosten umgelegt, die so oder so anfallen und nichts mit dem Einzelfall zu tun haben. Ich kann mich irren, aber ich habe noch nirgends gehört, dass die Polizei, Feuerwehr, Abschleppunternehmen im Falle eines Fehleinsatzes parallel zu Sixt fahren und ein Auto anmieten, und vor allem bezahlen, um die "Versorgung" sicherzustellen. Personal wird ebenfalls nicht kurzfristig besorgt. Denn das sind die Kosten, die bei der Umlage den Preis in die Höhe treiben. Das ist eine ganz billige Tour, und diese sollte schnellstens untersagt werden. Also sorry, das kommt gleich nach Bundesdruckerei & BezirksSchornsteinfeger. Aber Hauptsache, alle anderen schnallen den Gürtel enger. Leistungsgesellschaft und so. Oh man.

Zitat:

Original geschrieben von VollSynchronisiert



Zitat:

Lempp: „Auch wenn das Auto aus der Parkverbotszone entfernt werden kann bevor der Abschlepper kommt, fallen Kosten an. Das heisst: Die Kosten einer so genannten "Leerfahrt" müssen jedenfalls vom Falschparker bezahlt werden, wenn er sie durch sein rechtswidriges Verhalten veranlasst hat."

Also wenn ich sowas lese kommt mir der Kaffee hoch, nichts gegen Dich. Welche Kosten fallen denn an?
Leerfahrt. Ja schön, das ist unternehmerisches Risiko. ... Oh man.

Im Angestelltenverhältnis tätig?

Der Auftrag ist ausgelöst, das ist entscheidend. Damit entsteht auch ein Anspruch auf kalkulierten Gewinn. Durch andere Umstände (Fahrer fährt sein Kfz selbst aus der Gefahrenzone) kann der Auftrag nicht mehr realisiert werden. Also sind die entstandenen Kosten für die Leerfahrt (hin und zurück) und natürlich der entgangene Gewinn zu ersetzen. Bei den heutigen Verrechnungsstundensätzen lassen sich dann schon schöne Rechnungen schreiben.

Aha. Wenn du also den Schlüsseldienst rufst, weil du deinen Wohnungsschlüssel verloren hast, diesen aber 10 Minuten später im Futter deiner Jacke findest, zahlst du dem Schlüsseldienst also auch den entgangenen Gewinn am neuen Türschloss und dem nie stattgefundenem Einbau.

Oder ist es nicht so, dass du nur die Anfahrt bezahlst?

Wo, außer beim staatlich verordnetem Abschleppen zahlst du für eine Leistung, die nicht erbracht wurde?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Aha. Wenn du also den Schlüsseldienst rufst, weil du deinen Wohnungsschlüssel verloren hast, diesen aber 10 Minuten später im Futter deiner Jacke findest, zahlst du dem Schlüsseldienst also auch den entgangenen Gewinn am neuen Türschloss und dem nie stattgefundenem Einbau.

Oder ist es nicht so, dass du nur die Anfahrt bezahlst?

Wo, außer beim staatlich verordnetem Abschleppen zahlst du für eine Leistung, die nicht erbracht wurde?

Um ganz genau auf deine Frage einzugehen, wo man für nicht erbrachte Leistung zahlen muss:

Nennt sich auch Konventionalstrafe.....HaHaHa....🙄

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Die Umweltzonen-Sache rechtfertigst du gewisserweise und hier regst du dich über Dogmen der Marktwirtschaft auf.

Bei der Umweltzone kann ich im Bußgeldkatalog nachlesen, was der Spaß kostet. In diesem Fall wird der Preis aber Tagesformabhängig von der Privatwirtschaft festgelegt, die im staatlichen Auftrag tätig wird. Hier muss der Bürger vor Willkür durch private Unternehmer geschützt werden.

Hast ja recht. Das Danke ist von mir.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Spannend wäre mal ein Vergleich, was das wegholen eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit einem Abschleppwagen so kostet.

und schon da gibt es Kolossale Unterschiede- ich brauchte vor 2 Jahren einen Abschlepper- Bückeburg-Rinteln 10km

kosten 150 Euronen

Meine Nichte hatte vor ein paar wochen einen kleinen Auffahrunfall-Fahrzeug mußte abgeschleppt werden-Strecke 3 KM innerhalb Rintelns
Kosten fast 300 Euro

verschiedene Unternehmen

Zitat:

Original geschrieben von blogreiter



Zitat:

Original geschrieben von VollSynchronisiert



Also wenn ich sowas lese kommt mir der Kaffee hoch, nichts gegen Dich. Welche Kosten fallen denn an?
Leerfahrt. Ja schön, das ist unternehmerisches Risiko. ... Oh man.
Im Angestelltenverhältnis tätig?
Der Auftrag ist ausgelöst,

Ja, der Auftrag wurde ausgelöst. Der Auftrag: schleppe ab, wenn Du kannst. Kannst Du aber nicht, weil Du zu spät kommst. Weil Dein Geschäftsmodell nicht tragfähig ist. Weil Du nicht auf Abruf an jeder 4.Ecke einen Abschlepper im Dienst der Allgemeinheit zu stehen hast. Du suchst einen Dummen, der die Kosten trägt, und weil die Besonderheiten im Straßenverkehr es hergeben, wird Dir der Dumme frei Haus geliefert, via Kennzeichen. Das ist kein Unternehmen was Du betreibst, das ist gar nichts, den Spruch mit dem Angestellten kannst Du Dir klemmen. Einen Abschlepper leasen, paar Leute einstellen und auf Aufträge vom Ordnungsamt und ADAC warten kann nun wirklich jeder Depp. Das ist doch lachhaft,sorry.

Zitat:

Original geschrieben von stuttgartbenni


Ich war in Leipzig, habe in der Nähe meines Hotels geparkt und schnell den Koffer ins Hotel gebracht und eingecheckt. Insgesamt war ich etwa 35min weg. Als ich zurück kam stand der Abschleppwagen neben meinem Auto, und hat gerade den Kran ausgefahren. Jedenfalls habe ich eine Einfahrt zugeparkt, ist mir schon klar, dass das falsch war, war auch nicht absichtlich... Aber die Einfahrt war wirklich nicht einfach zu erkennen, und da vor und hinter mir überall Autos parkten, sah es so aus wie ein regulärer Parkplatz.

Du bist das Opfer von denjenigen, denen es scheiß egal ist, ob sie ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt haben. Hauptsache das Ding steht irgendwo rum, und das wars. Die Anwohner sind sicherlich genervt, das die Leute zu blöde sind, zu merken, das sie vor einer Einfahrt stehen, und finden die Abschleppkosten immer noch zu gering.

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