Abschleppen von Haus zu Werkstatt innerhalb 20 km mit ADAC Mitgliedschaft?

Hallo!

Ich habe heute feststellen müssen, dass mein Bremszylinder hinten undicht ist, sich dort eine Pfütze gebildet hat und der Bremsflüssigkeitsbehälter so gut wie leer ist. Auch zeigt mir mein Auto beim Zünden "Bremsen Fehler" an und die Kontrollleuchte der Handbremse blinkt.

Jetzt meine Frage (vielleicht kennt sich ja hier jemand aus):
Ich kann mit dem Auto also unmöglich fahren, richtig?
Es steht vor meiner Wohnung halb auf der Straße, halb auf dem Bürgersteig geparkt.
Die Werkstatt, zu der ich immer fahre, ist 20 km entfernt.
Ich bin ADAC young generation Mitglied.
Würde mich der ADAC dort hin abschleppen? Ich würde halt schon gerne zu der Werkstatt und nicht zu der nächstgelegenen. Würde mich das zusätzlich was kosten? Wie hoch sind die Abschleppkosten pro km beim ADAC?

Danke schonmal!

Beste Antwort im Thema

Ruf doch mal beim ADAC an und frag nach.

Abschleppkosten/km gibt´s beim ADAC so denke ich nicht, da kommt eine Privatfirma (bzw. ADAC Partnerfirma), die beim ADAC abrechnet. Die nimmt wohl eine Pauschale etc. wie solche Abschlepper eben abrechnen (keine Ahnung wie genau).

Mit 100 bis 150 € darfst du rechnen beim Abschlepper, deine Werkstatt sollte das als Service aber für rund 50 € machen, wenn´s "eine gescheite" ist, wenn nicht gar kostenlos (wird freilich irgendwo wieder draufgerechnet).

Ich habe dem Abschlepper damals gesagt, er möge zur Werkstatt XY fahren (20 km Umweg), war aber eben eine Fachwerkstatt, das Auto nicht alltäglich und ich Plus-Mitglied. Waren 150 €, hat der ADAC anstandslos übernommen.

Telefon in die Hand nehmen, etwas rumtelefonieren, wird dir mehr helfen als die Infos von hier (Edit: wenn ich schon den Tipp mit dem Zweikreisbremssystem lese).

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Hallo Krupnik.
Du kannst das Fzg auf keinen Fall zu deiner Werkstatt abschleppen. Du kannst es jedoch dorthin schleppen ( das "ab" fehlt). Dies ist ein himmelweiter Unterschied. "Abschleppen" kann man ein Fzg aus einem Gefahrenbereich. "Schleppen" macht man ganz bewusst von A nach B. Hierfür benötigt man für das Gespann den entsprechenden Führerschein. Für einen zweiachsigen Anhänger (was ein Pkw darstellt) reicht KEIN Pkw Führerschein.
Das Verladen auf einen Anhänger ist kein Technisches Problem. Jedoch stößt auch dies wieder an die Grenzen eines heutigen PKW Führerscheins ( heißt das nicht: Fahrerlaubnis).
Ein Radbremszylinder kann undicht werden. Jedoch gibt es im Normalfall keine Flecken auf der Straße. Kennst du niemanden in deinem Bekanntenkreis der den Beruf des "KFZlers" erlernt hat? Ich würde dir nie raten auf eigener Achse zur Werkstatt zu fahren, wäre jedoch sicherlich meine Option.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 24. Juni 2017 um 11:45:17 Uhr:


Du kannst das Fzg auf keinen Fall zu deiner Werkstatt abschleppen. Du kannst es jedoch dorthin schleppen ( das "ab" fehlt). Dies ist ein himmelweiter Unterschied. "Abschleppen" kann man ein Fzg aus einem Gefahrenbereich. "Schleppen" macht man ganz bewusst von A nach B. …

Das ist, gelinde gesagt, Quatsch.

Abschleppen
Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen, z.B. zur Werkstatt. Dabei muss der Nothilfegedanke vorliegen. Die Vorschriften u.a. § 15a StVO und § 43 (3) StVZO sind zu beachten.
Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die FE für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs, siehe § 6 (1) letzter Satz FeV.
Der Führer des abgeschleppten Fahrzeugs muss nur geeignet sein und benötigt keine Fahrerlaubnis.

Schleppen
Schleppen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs, ohne dass eine technische Notlage vorliegt, und bedarf einer Genehmigung. Das geschleppte Fahrzeug ist wie ein Anhänger zu betrachten, der Fahrer des schleppenden Fahrzeug braucht daher idR einen Lkw-Führerschein. Schlepp-Genehmigungen werden kaum mehr ausgestellt, da die zu schleppenden Fahrzeuge normalerweise auf einen Transporter, Tieflader etc. geladen und so transportiert werden können.

Hallo Bischerl
Bitte erkläre mir den Nothilfegedanken. Der liegt für mich nicht vor wenn ein Fzg. auf einem öffentlichen Parkplatz sicher steht. Hätte ich Jura studiert wäre ich nicht in diesem Forum also bitte völlig emotionslos. Den "Quatsch" nimmst du zurück sonst ist die Sache für mich erledigt (frei nach Loriot).

Gruß

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Juni 2017 um 12:06:52 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 24. Juni 2017 um 11:45:17 Uhr:


Du kannst das Fzg auf keinen Fall zu deiner Werkstatt abschleppen. Du kannst es jedoch dorthin schleppen ( das "ab" fehlt). Dies ist ein himmelweiter Unterschied. "Abschleppen" kann man ein Fzg aus einem Gefahrenbereich. "Schleppen" macht man ganz bewusst von A nach B. …

Das ist, gelinde gesagt, Quatsch.

Abschleppen
Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen, z.B. zur Werkstatt. Dabei muss der Nothilfegedanke vorliegen. Die Vorschriften u.a. § 15a StVO und § 43 (3) StVZO sind zu beachten.
Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die FE für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs, siehe § 6 (1) letzter Satz FeV.
Der Führer des abgeschleppten Fahrzeugs muss nur geeignet sein und benötigt keine Fahrerlaubnis.

Schleppen
Schleppen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs, ohne dass eine technische Notlage vorliegt, und bedarf einer Genehmigung. Das geschleppte Fahrzeug ist wie ein Anhänger zu betrachten, der Fahrer des schleppenden Fahrzeug braucht daher idR einen Lkw-Führerschein. Schlepp-Genehmigungen werden kaum mehr ausgestellt, da die zu schleppenden Fahrzeuge normalerweise auf einen Transporter, Tieflader etc. geladen und so transportiert werden können.

Zitat:

@wpp07 schrieb am 24. Juni 2017 um 12:27:55 Uhr:


Hallo Bischerl
Bitte erkläre mir den Nothilfegedanken. Der liegt für mich nicht vor wenn ein Fzg. auf einem öffentlichen Parkplatz sicher steht. Hätte ich Jura studiert wäre ich nicht in diesem Forum also bitte völlig emotionslos. Den "Quatsch" nimmst du zurück sonst ist die Sache für mich erledigt (frei nach Loriot).

Also gut, den "Quatsch" nehm’ ich natürlich zurück 🙂 Sag ich halt: "So ein Schmarrn" 😁

Der Nothilfedanke sagt, dass im Verkehr betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge bis zur nächsten Werkstatt, bis zum Verschrottungsbetrieb etc. abgeschleppt werden dürfen.

Im Fall des TE also ganz klar "abschleppen", sein Fahrzeug ist a) im Verkehr und b) betriebsunfähig.

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Zitat:

@fluchti24 schrieb am 22. Juni 2017 um 20:18:20 Uhr:


Die Schleppung mittels größeren Zugahrzeug und Schleppstange wäre auch möglich.

Wäre jetzt auch meine Idee. 20 € für die Stange und ab dafür.

Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Juni 2017 um 12:44:52 Uhr:


Im Fall des TE also ganz klar "abschleppen", sein Fahrzeug ist a) im Verkehr und b) betriebsunfähig.

Kein Richter der klar bei Verstand ist, wird die Nothilfe bei einem am Strassenrand geparkten Auto bejahen, welches schon tagelang dort steht ohne konkret zu behindern.

Abgesehen davon bezweifel ich stark, dass die lokalen Behörden informiert wurden, dass dort ein PKW auf städtischem Gelände Betriebsstoffe verliert.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juni 2017 um 12:15:41 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Juni 2017 um 12:44:52 Uhr:


Im Fall des TE also ganz klar "abschleppen", sein Fahrzeug ist a) im Verkehr und b) betriebsunfähig.

Kein Richter der klar bei Verstand ist, wird die Nothilfe bei einem am Strassenrand geparkten Auto bejahen, welches schon tagelang dort steht ohne konkret zu behindern.

Warum denn nicht? Abschleppen dient nicht nur dem Zweck, eine Behinderung oder Gefährdung durch ein defektes Auto zu beseitigen, sondern ganz konkret dazu, es dahin zu bekommen, wo der Defekt behoben werden kann. Wäre es anders, so wäre Abschleppen grundsätzlich nur bis zum nächsten Parkplatz zulässig und nicht etwa bis zu einer Werkstatt.

Jedes zugelassene und wegen Defekt nicht fahrbare Auto darf zur Werkstatt abgeschleppt werden. Nur wenn das Auto noch nicht einmal zugelassen ist, dann geht es natürlich nicht.

Mein Gott, warum so kompliziert? Schon gehts wieder um Recht und Richter und Fuehrscheinklassen usw. Der Junge ist im ADAC und muss in die Werkstatt. Also ADAC anrufen und Fragen. Fertig! Ganz einfach. Und macht es der ADAC nicht, so kommt er in eine andere Werkstatt. Hauptsache die Bremse wird gemacht.

@mattalf hat es ja schon beschrieben. Ergänzend dazu eine Beschreibung aus der Praxis:

Meine Mutter (ADAC-Mitglied) hatte letztes Jahr einen Unfall mit Ihrem Wagen, der danach nicht mehr fahrtüchtig war. Da sie dadurch doch sehr mitgenommen war, hat sie mich gebeten, den Fall zu regeln.
Ich habe daraufhin beim ADAC angerufen, und um Transport des Wagens zur Stammwerkstatt gebeten.
Entfernung etwas unter 14 km, war innerhalb einer Stadt (gleiches Postleitzahlengebiet).

Absolut kein Problem, keine Rückfragen, warum es diese Werkstatt sein soll, einzige Rückmeldung war: "wir geben das weiter, der Abschlepper meldet sich bei Ihnen telefonisch, kann aber leider 30 Minuten dauern".

Nach 20 Minuten kam der Rückruf, nach weiteren 5 Minuten war Abschlepper dann da.

Hinweis für die Rechtskundigen hier: ich verwende den Begriff "Abschlepper" umgangssprachlich. ich meine damit das Transportfahrzeug, auf das defekte KFZ per Winde gezogen wird um dann StVO-konform zur Werkstatt verbracht zu werden.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Juni 2017 um 12:15:41 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 24. Juni 2017 um 12:44:52 Uhr:


Im Fall des TE also ganz klar "abschleppen", sein Fahrzeug ist a) im Verkehr und b) betriebsunfähig.

Kein Richter der klar bei Verstand ist, wird die Nothilfe bei einem am Strassenrand geparkten Auto bejahen, welches schon tagelang dort steht ohne konkret zu behindern. …

Richter? Wir sind grad beim Abschleppen, nicht vor Gericht. Genau das von dir beschriebene Szenario ist "Nothilfe". Nothilfe heißt nicht, dass jemand alarmmäßig mit Blaulicht und überhöhter Geschwindigkeit kommen muss.

Es geht auch günstiger, im nachfolgenden Link findet man eine APP, wo man sich als privater Helfer zwecks Überbrücken bzw. Abschleppen für das umliegende Region registrieren oder abrufen können.
*** Link entfernt! Johnes, MT-Moderation ***
Mit besten Empfehlungen

Hör auf, es nervt.

Sind schon wieder Ferien ?

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