Abschleppen per Kran
Hallo,
gestern ist das Auto meiner Eltern aufgrund fehlender Zündung abgeschleppt worden. Da natürlich der Gangwahlhebel in Parkstellung steht und das Lenkradschloss eingerastet ist, musste es per Kran geschehen.
(Ohne Zündung war leider auch nichts mit vor-Ort-Diagnose zu erreichen...)
Heute habe ich Fotos davon gekriegt und frage mich, ob das so korrekt verlaufen ist.
Ich hätte gedacht, dass beim Abschleppen per Kran entsprechende 'Käfige' unter bzw. um die Reifen gesetzt werden. Auf dem Foto sieht man, dass einfach Gurte um ein paar Speichen geschlungen wurden.
Natürlich lautet die Aussage vom Abschlepper, dass das so okay ist und bisherige Nachfragen haben auch nur ein 'besser wäre es anders gewesen, aber machen sie sich mal keine Gedanken' ergeben.
Wüsste gerne eure Meinung und ob jemand vielleicht vom Fach sagen kann, was die gängige Praxis ist.
Ich behaupte nicht, dass dieses Vorgehen unbedingt irgendwelche Schäden nach sich ziehen würde, aber so ganz sinnig scheint mir das nicht in Anbetracht der Achslasten eines A6 mit AHK und den Traglasten der Felgen...
Freue mich auf Antworten,
viele Grüsse
phil.
Beste Antwort im Thema
Ich rate dringenst dazu, neben einem schweineteuren Gutachten selbstredent direkt noch einen Anwalt zu beauftragen, welcher vorsorglich schonmal das Abschleppunternehmen verklagt! 🙄
Was manche hier gleich alles in die Wege leiten würden...*unfassbar*
69 Antworten
Mal eine Frage. Du sollst an den Abschlepper 300 Euro zahlen nur für's abschleppen? Hast du dich mal umgehört, wie hoch die Ortsüblichen Abschleppkosten in eurer Gegend sind? Jedenfalls halte ich 300 Euro für NEPP! Und es gab dazu bereits diverse Gerichtsurteile die die Abschleppkosten auf die notwendigen (!) Ausgaben beschränkten. Da waren es denn plötzlich nur noch 120 Euro.
Falls er den Wagen Sichergestellt hat (mit welcher Begründung? Ein Umsetzen hätte gereicht!) sind möglicherweise noch "Parkgebühren" dazu gekommen.
Vielleicht ist doch ein Gespräch mit einem Juristen sinnvoll, zumal du ja offensichtlich auch Schäden an deine Felgen hast die vorher nicht da waren.
Ein Anruf bei der (hoffentlich vorhandenen Rechtsschutz) könnte dir schon ein wenig Klarheit verschaffen und kostet max. die Telefongebühren. Am Telefon sitzen Juristen die eine erste Einschätzung abgeben, ob sich der Gang zum Rechtsanwalt auch lohnt und ob du Erfolg haben wirst.
Bei 300 Euro eine Überlegung wert!
Ich finde die 300,- auch ziemlich krass,zumal hätten sie mir ja auch eine Strafe ausschreiben können wegen Parkverstoß,aber so wie ich es verstanden hab,fährt der Chef des Unternehmens abends rum und gibt das dann an den Abschlepper weiter,der Parkplatz scheint ja Privateigentum von Netto zu sein.
Wie die normalen Preise hier sind weiß ich gar nicht,ich bin ein Glück nur beruflich 3 Wochen hier.
Sicher gestellt hat er ihn nicht,ich denke er hat meinen Wagen mitgenommen und bei sich auf dem Hof abgeschleppt.
Ja die Sache mit dem Anwalt läuft,ich habe ihm Freitag alles per Mail geschildert und denke das ich Montag gleich nochmal mit ihm telefonieren werde.
War gerade mal auf der Hebebühne,also 3 Felgen sind auch noch auf der Innenseite an mind. einer Stelle zerkratzt,an zwei Felgen auch an zwei Stellen. Für mich steht jetzt eindeutig fest,dass ich den Schäden nicht übernehmen werde.
Hab nachher mal ein Gespräch mit einem Verkehrsanwalt und dann schauen wir mal weiter.
Muss mich doch sehr wundern wieviele "Fachleute"hier zu gange sind . Der Beitrag ist schon sehr alt aber trotzdem hier mal etwas von einem der wirklich aus der Pannenhilfe Branche kommt. Es gibt Mehrere Möglichkeiten ein fzg anzuheben . 1x die "Käfige" die eig. Radklammern heissen, 2. Die Gurte die man auf dem Foto sieht "alufelgengurte" usw..... .nun zur Frage: ja es wurde ein kleiner evtl. Entsch Fehler gemacht ... Es fehlen distanzpolster am Gurt da der tackler "das gestell"an dem das fzg hängt zu schmal ist . das schaden an den Felgen entstehen glaube ich nicht da das fzg nicht an einer Felge sondern lastverteilend an allen 4 angehoben wurde. Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte kann mich gern anschreiben
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Ein Glück klärt das bei mir der Anwalt,ist klar das sich Abschleppet sonst immer im Recht sehen.
Wie sieht es denn aus: Müsst ihr vorm Abschleppen Bilder machen um euch abzusichern?
Zitat:
@High-Five schrieb am 6. September 2014 um 16:47:57 Uhr:
Sicher gestellt hat er ihn nicht,ich denke er hat meinen Wagen mitgenommen und bei sich auf dem Hof abgeschleppt.
Dort steht/stand er doch sicher (diese Höfe sind i.d.R. durch Zäune und Tor gesichert und verfügen oftmals auch über eine Videoüberwachungsanlage).
Oder was stellst du dir unter einer Sicherstellung vor?
Vom Zustand des Fahrzeuges
Hat aber lange gedauert bis der Film entwickelt war. 😰😰😰
In letzter Zeit werden hier wieder mehr Leichen ausgegraben. Weil offenbar keiner aufs Datum schaut.