Abschleppen ohne Tüv und Au
Moin
Ich habe meinen Golf 2 jetzt mTüv und Au fertig und nun muss ich ja irgendwie da zu meiner Werkstatt hinkommen das problem der Wagen ist sein einem Jahr abgemeldet und Tüv und Au sind auch abgelaufen (logisch)
Dar man ein Auto das nicht angemeldt ist und auch kein Tüv und Au hat abschleppen ?
und ich will mir keinen Trailer mieten für 70 europas
Mfg LC
24 Antworten
genau nen km wirste ja wohl das auto noch schieben können ^^.
das dauert dann ne 1/4 stunde und gut.
dann lässte nach der tüvprüfung das fahrzeug da stehn und gehst zu fuß zur zulassungsstelle.
Ja war auch noch wegen nem anderen weg.
Danke an alle die die mir so schnell mir rat und tat geholfen haben....MFG LC
am besten schleppste so wiso schön mit stange da kann nichts schief gehn 🙂
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Warum eigentlich schleppen? Zwecks zur Wiederinbetriebnahme (-zulassung) nötigem Werkstattbesuch darfst Du auch mit Doppelkarte fahren - bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt.
Bollo
dann reservier dir doch bei der zulassungsstelle das kennzeichen welches der golf vorher hatte. dann lass es dir schonmal prägen. nun darfst du damit zum tüv und zur zulassungsstelle fahren (mit doppelkarte)
Wie schon erwähnt:
fahrten zum tüv, zulassungstelle sind nur mit gültiger doppelkarte von der versicherung gültig. denn ohne versicherungsschutz darfst du dein auto nicht auf öffentlicher straße bewegen.
kennzeichen sind lt meinen kenntnissen nicht von nöten.
ein funktionstüchtiges fahrzeug kann man nicht abschleppen. es handelt sich hierbei also um einen schleppvorgang.
meist sagt man.. man sollte im motorraum veränderungen vornehmen (stecker ziehen) damit der motor nicht mehr läuft - man aus einem funktionstüchtigen fahrzeug als ein nicht funktionierendes macht). um somit zu simulieren.. dass es sich hierbei um einen notgedanken zur nächsten werkstatt handelt.
aber schon mal ohne motorleistung abgeschleppt? ja.. fordert viel geschick und aufmerksamkeit. ohne stange nicht zu empfehlen.
Suche benutzen und fündig werden:
http://www.motor-talk.de/t9761/s/thread.html
Also ich hätte ja auf Kurzzeitkennzeichen zurückgegriffen. Werden ja sogar im Normalfall kostenlos von der Versicherung vergeben, wenn man das Auto nach Ablauf der Kennzeichen auch versichert & zulässt.
Zu diesem Thema kann ich (leider) auch etwas beitragen:
Zitat:
Fahrten die zur Zulassung nötig sind also zum TÜV und zum Straßenverkehrsamt sind zulässig wenn, ein Versicherungsschutz (die gute Doppelkarte) vorliegt und Kennzeichen noch vorhanden sind, es gelten auch die abgestempelten.
Gilt aber nur für den letzten im Brief eingetragenen Halter !
Mit dem Unterschied Abschleppen - Schleppen bin ich ebenfalls schonmal auf die Schnauze gefallen. Zu dem Zeitpunkt durfte man ausserdem noch keine 2-achsigen Hänger ziehen (wie jetzt mit Führerschein BE). Also
fahren ohne Führerschein für mich als Ziehender (Strafe ca. 1000 DM und 6 Monate Fahrverbot) und Anzeige wegen fehlender Schleppgenehmigung vom SVA für den hinten dran.
korrekt - und das gilt aber ebenfalls für ein nicht funktionstüchtiges Fahrzeug, das man selbst fahruntüchtig gemacht hat, z.B. Reparatur begonnen, nicht auf die Reihe bekommen und jetzt muss das Auto in die Werkstatt -> SCHLEPPEN oder TrailerZitat:
ein funktionstüchtiges fahrzeug kann man nicht abschleppen. es handelt sich hierbei also um einen schleppvorgang.
In der Erklärung zu Abschleppen - Schleppen fehlt mir die Definition von "Nothilfe" - im Gegensatz zum Autor hatte bei mir das Gericht Nothilfe als abschleppen eines unmittelbar vorher liegengebliebenen Fahrzeuges interpretiert (und das geht nun mal nur bei zugelassenen Fahrzeugen) - "selbst eine kurze Unterbrechung der Abschleppvorganges würde diesen zum Schleppen machen".
Die Sache ist etliche Jahre her (ca. 1992), mag sein, dass im Rhamen der EG-Anpassung sich mehr geändert hat, als nur der erforderliche Führerschein.