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abrolltoleranz, tachotoleranz

Themenstarteram 1. April 2008 um 18:05

Hallo ihr lieben!

Ich suche jetzt schon eine weile nach ein paar einfachen Prozentzahlen die mir sagen wie groß der prozentuale Unterschied des Abrollumfangs zwischen den reifen sein darf! Ich habe hier einen haufen Zahlen gefunden und alle sagen, sie seinen richtig oder nun welche stimmt?

1,5% 2% 4% 7% 10% + 4km/h???? ich werde wahnsinnig!

Beste Antwort im Thema
am 9. März 2012 um 20:28

Ich hoffe, es sind 7 km/h zuviel. Zuwenig wäre nicht erlaubt und weist auf einen zu großen Reifendurchmesser hin.

Der Tachometer darf bis zu 10% der tatsächlichen Geschwindigkeit + 4 km/h zuviel anzeigen. 7 km/h mehr liegen also innerhalb des Erlaubten.

Übrigens liegen zwischen einem neuen und einem verschlissenen Reifen bereits 2% Unterschied in der Tachoanzeige.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tachoabweichung durch zu kleine/zu große Räder?' überführt.]

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Hallo

falls Du meinst zwischen verschiedenen Größen hilft ein Reifenrechner-->Klick

ansonsten ist ein wichtiges Mass nachdem der TÜV geht 2% die toleriert werden als Abweichung von der Ursprungsgröße;)

mfg Andy

Moin,

allgemein liegt die Toleranz für die Abrollumfangdifferenz m.W. bei +/- 8% (selber auch schon ausgelotet) - danach wäre eigentlich ein neues Abgasgutachten erforderlich, weil sich die Übersetzung zu sehr geändert hat.

Eine weitere Voraussetzung wäre: Der Tacho darf zwar immer vorgehen, aber nie nach - der Prüfer wird bei einer Eintragung also im Zweifel einen Nachweis einfordern, dass der Tacho noch vorläuft.

Gruß,

Derk

Themenstarteram 2. April 2008 um 6:12

hat jemand eine Richtline oder einen offiziellen Wert zur Hand?

Hallo

hab das hier gefunden:

Mit Hilfe eines Teilegutachtens können Felgen mit anderen Dimensionen in Durchmesser, Breite und Einpresstiefe verwendet werden, wodurch sich dann wiederum die Möglichkeit ergibt, anderen Reifengrößen aufzuziehen. Die erlaubten anderen Dimensionen, gerade in Hinsicht des Durchmessers, dürfen allerdings auch bei dieser Möglichkeit bestimmte Werte nicht überschreiten. Es gibt hierfür verschiedene Auflagen vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) So heißt es dort z. B., der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Baujahr 1994 darf nicht mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Baujahr 1994 um nicht mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweichen.

Generell sind bei den Anbau- oder Teilegutachten oft noch eine Menge Auflagen und Vorgaben zu beachten, so dass Rückfragen beim Hersteller und/oder der Prüfstelle nochträgliche Probleme verhindern.

Quelle:

http://www.reifentipp.de/komplettrad.html

noch einen Text:

Die von einem beliebigen Punkt der Lauffläche zurückgelegte Strecke bei einer Rad-umdrehung. Damit ist der Abrollumfang abhängig vom Reifendurchmesser, er hat Einfluss auf die Getriebeübersetzung sowie den Tachoantrieb. Ausgehend vom Se-rienreifen hat ein Pneu mit kleinerem Abrollumfang eine Tendenz zu kürzerer Überset-zung. Die Beschleunigung wird günstig beeinflusst, bei Topspeed aber könnte der Drehzahlmesser im roten Bereich stehen. Zudem bringt der kleinere Reifen eine grö-ßere Tachovoreilung. Akzeptabel sind Toleranzen von plus 1,5 % und minus 2,5 %. Bei größeren Abweichungen muss zumindest eine Korrektur der Tachoanzeige erfolgen.

Quelle:

http://ziermann-reifenservice.de/PDF/2006_Reifenlexikon.pdf

mfg Andy

Was für ein Auto hast denn?

Bei vielen Herstellern (ich kenn's jetzt bei Opel) gibt's Umrüstkataloge in denen genau drin steht welche Reifen bzw. welchen Abrollumfang du bei welchem Tacho und welchem Motor fahren darfst.

Der Tacho darf halt niemals nicht zu wenig anzeigen, wenn der Abrollumfang stark verringert wird, kommt das fast mehr auf die Tagesform vom Prüfer an.

So, hab' auch nochmal etwas gesucht...

Unter dem Punkt "Änderungsabnahme einer Rad-Reifen-Kombination" auf Seite 27 in dieser Arbeitsanweisung (PDF) findet sich folgendes:

Zitat:

Auch weiterhin ist zu beachten, dass durch diese Änderungen eine Erwartung der Gefährdung

von Verkehrsteilnehmern nicht eintreten und sich das Abgas- und Geräuschverhalten nicht

verschlechtern darf.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn

  • Geschwindigkeits- und/oder Tragfähigkeitsindex der Bereifung nicht ausreichen,
  • die normgerechte Reifen/Felgen-Zuordnung nicht gegeben ist,
  • durch Veränderung der Spurweite (z. B. Einpresstiefe des Rades) eine negative Beeinflussung der Fahrstabilität bzw. der Fahrwerksfestigkeit entsteht,
  • sich der Abrollumfang so verändert, dass eine Tacho-Angleichung erforderlich ist oder
  • sich der Abrollumfang so verändert, dass elektronische Regelsysteme des Fahrzeugs (wie z. B. ABV, ASR, ESP) unzulässig beeinflusst werden oder
  • sich der Abrollumfang so verändert (> 8 %), dass ein neuer Abgas-Nachweis erforderlich wird.

Daher also die genannten 8%. Die genannten, geringeren Werte beziehen sich anscheinend auf die EU-Richtlinie 75/443/EWG (mit der darin unter Punkt 4.4 genannten Berechnungsformel, die u.A. auch die 4 km/h enthält), diese betreffen aber lediglich die Tachoanzeige - nicht etwaige Auswirkungen auf das Abgasverhalten, welche Grundlage für die 8%-Regelung sind.

Zusätzlich gibt es wohl noch die von Andi genannte Baujahrsgrenze, auch wenn ich da schon was von 1991 gelesen habe... Tatsache ist, dass ich auf einem '87er Fahrzeug problemlos Reifen mit +7,5% Abrollumfang fahren durfte, der Prüfer aber letztens angesichts von +3% bei einem 2002er Modell schon lange Zähne bekam. Der Tacho hat(te) in beiden Fällen seine Voreilung vollends verloren, die angezeigte Geschwindigkeit stimmt exakt mit den GPS-Werten überein (bzw. den netten "Sie fahren..."-Schildern).

Gruß,

Derk

Grössere Abrollumfänge kriegt man (normalerweise) aber nur eingetragen wenn man eine Tachoüberprüfung machen lässt um nachzuweisen dass der nicht zu wenig anzeigt. Die Toleranz wurde irgendwann geändert (1991 kann hinkommen). Vorher waren das +7%-0% vom Tachoendwert (!!) über den gesamten Bereich, danach in Prozenten vom angezeigten Wert plus ein paar km/h.

Die Überprüfung darf m.W. ab -2% bzw. +0% gefordert werden, steht so auch meistens in den Gutachten der Felgen zu den Umrüstgrößen.

7% kleineren Abrollumfang hab ich bei meinem Auto (BJ 90) auch eingetragen. (195/50 + 185/65 15), passte bei der Tachoüberprüfung so gerade noch. Der Witz hierbei das Spielchen mit Tachoendwert. Geprüft wird i.d.R. nur bis 130km/h, je grösser der Anzeigebereich des Tachos desto grösser die Toleranz.

Gruß Meik

Themenstarteram 2. April 2008 um 21:32

also hört mal her!

Das mit den 4% 7% je baujahr stimmt!

das mit den zwei 2% stimmt auch, da bei mehr toleranz ein ordungsgemäßige funktion des eps und andere elekt. Schickschnack nicht mehr gewährleistet ist.

Grund für den Post:

Jeder kennt den Reifenrechner von verschieben websites... ich möchte ein windwosprogramm schreib, dass das mal richtig unzuverlässig rechnet... denn es gibt reifenrechner, die bei gleichen werten unterschiedlich rechnen... das programm wird freeware sein... wer es möchte.. bitte melden, hab noch keinen webspace

Zitat:

Original geschrieben von samantafox

also hört mal her!

Das mit den 4% 7% je baujahr stimmt!

das mit den zwei 2% stimmt auch, da bei mehr toleranz ein ordungsgemäßige funktion des eps und andere elekt. Schickschnack nicht mehr gewährleistet ist.

Grund für den Post:

Jeder kennt den Reifenrechner von verschieben websites... ich möchte ein windwosprogramm schreib, dass das mal richtig unzuverlässig rechnet... denn es gibt reifenrechner, die bei gleichen werten unterschiedlich rechnen... das programm wird freeware sein... wer es möchte.. bitte melden, hab noch keinen webspace

Dass die unterschiedlich rechnen liegt daran, dass die einen für Pi die Zahl 3.1415.... benutzen und andere 3.05. Warum 3.05? Weil der Reifen an der Aufstandsfläche abgeplattet ist. DIe 3.05 sind wohl eine gute Näherung für den Alltag.

Ich hab mal ein kleines Excel-Programm geschrieben welches auch die Zunahme des Abrollumfangs bei hohen Geschwindigkeiten mit einbezieht. Müsste irgendwo in meiner Signatur verfügbar sein.

ciao

Themenstarteram 3. April 2008 um 16:25

das mit den 3.05 % gillt für das statische Rad. ab einer geschwindigkeit von etwa 17 m/s wirken die Fliehkräfte, der verformung so stark entgegen, dass wieder ein mathematischer Kreis angenommen werden kann

Zitat:

Original geschrieben von samantafox

das mit den 3.05 % gillt für das statische Rad. ab einer geschwindigkeit von etwa 17 m/s wirken die Fliehkräfte, der verformung so stark entgegen, dass wieder ein mathematischer Kreis angenommen werden kann

Ja richtig, so wars. 3,05 sind für den statischen Abrollumfang bis ca. 17 m/s. Darüber kann man PI direkt nehmen. Ab 90 Km/h muß man dann die Fliehkräfte gesondert berücksichtigen. Da steigt der Abrollumfang dann weiter an.

Ciao

 

Zitat:

dass das mal richtig unzuverlässig rechnet...

mein freund... ich denke du meinst "zuverlässig" ;)

schicks mir rüber, ich lads einfach auf den space von unserm zug.

am 9. März 2012 um 20:06

Mein Tacho weicht um ca. 7km/h ab und ich habe den Tipp bekommen, dass das eventuell an der falschen Rad-/Felgen-/Reifen-Größe liegen kann, ist das realistisch?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tachoabweichung durch zu kleine/zu große Räder?' überführt.]

Hallo,

Natürlich kann das sein aber wenn deine Reifen die du am Wagen fährst

bei dir auch in den Papieren stehen eigentlich nicht.

Normalerweise sind die Größen dann meistens so angepasst das der

Umfang der Reifen so ungefähr gleich bleibt.

Es sei denn die hast Reifengrößen montiert die nicht für deinen Wagen

zulässig sind.

Man kann das auch selber bei verschidenen Reifengrößen ausrechnen

Durchmesser x 3,141 dann hast du den Reifenumfang.

Noch genauer wäre Durchmesser x Pi.

Seelze 01

 

 

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Tachoabweichung durch zu kleine/zu große Räder?' überführt.]

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