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Abrechung im Schadenfall - Vier Fragen

Themenstarteram 15. März 2013 um 19:42

Hallo!

Wie es da steht habe ich vier Fragen zur Abrechnung im Schadenfall. Teilweise sind es fiktive Fragen, die mich aber dennoch interessieren...

1.) Das Auto ist 6 Jahre alt und lückenlos scheckheftgepflegt. Die gegnerische Haftpflicht prüft das Schadengutachten zu einem Unfall bei fiktiver Abrechnung und streicht die Stundensätze radikal mit Verweisung auf eine konkrete Werkstatt noch unter den durchschnittlichen Satz der freien WS in der Region. Steht mir nicht eigentlich der Satz der Vertragswerkstätten zu?

2.) Ich habe einen Schaden fiktiv abgerechnet und Teile getauscht. Das ganze lief über einen Anwalt. Nun habe ich vergessen, die MWST abzurechnen - wie lange kann man das nachholen? Und das kann ich doch sicher auch ohne den Anwalt machen???

3.) Nehmen wir an, ich habe einen Vollkasko-Schaden. Kann ich dann zwar einerseits in der Werkstatt reparieren und die auch abrechnen lassen, den verbleibenden Restbetrag dann aber fiktiv abrechnen? Dieser erhöht sich doch dann um die tatsächlich angefallene MWST...?

4.) Wenn ich einem Unfallgegner Achsteile beschädige, die prinzipiell zu den Verschleißteilen gehören, entsteht dann nicht eine Wertsteigerung, so dass diese zu meinen Gunsten berücksichtigt werden müsste?

Danke schonmal an dieser Stelle :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und einige Koniferen haben glaub ich die letzten Tage hier Post bekommen.......

 

Stimmt.

 

Aber da Stand bestimmt nicht das drinn, was du dir gerne gewünscht hättest....

Und schon gar nicht die von dir hereibgesehnte Verwarnung die du sicherlich flehend gefordert hast.

 

Du kannst echt nur froh sein, dass man deine Doppelt und dreifach Accounts hier nicht aufdecken kann.

 

Sonst wärst du Mutti hier nämlich schon lange Geschichte.

 

Deine Selbstdarstellerei nervt.

 

Nur heiße Luft und Gelabere und Gesülze........:rolleyes:

 

 

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58 Antworten
am 17. März 2013 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6

Ich verstehe halt nicht, welche rechtliche Grundlage mir nur durch die Forderungsabtretung den zustehenden Betrag kürzt, wenn Dir klar ist, was ich meine...

Vermutlich der Grundsatz, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre der Unfall nicht passiert.

Wenn eine Werkstatt das Fahrzeug repariert, wird wohl davon ausgegangen, dass sie dies fachgerecht tut. Somit ist der Schaden behoben und deine Ansprüche somit abgegolten.

Wenn du den Wagen in eine Fachwerkstatt bringst, die das für 2000 abrechnet, dann hat dein Fahrzeug ja eine Wertsteigerung durch die nagelneuen Originalaustauschteile erhalten, die dir eigentlich ja gar nicht zusteht. Somit ist davon auszugehen, dass der Schadenswert von 2000,- € eigentlich zu hoch angesetzt wurde.

Bei so einer hohen Differenz ist das eben zu Deinen Gunsten gelaufen, wenn du fiktiv abrechnest. Es hindert einen ja keiner daran, fiktiv abzurechnen und die günstige Werkstatt selber zu bezahlen.

Der Denkfehler liegt glaub ich darin, anzunehmen man hätte einen Anspruch auf den Wert im Gutachten. Tatsächlich hat man aber nur einen Anspruch auf ein Fahrzeug im gleichen Zustand wie vor dem Unfall.

Aber abgesehen davon: Welchen Grund sollte es geben das Vorgehen unnötig so kompliziert zu machen?

Themenstarteram 17. März 2013 um 14:25

Mich interessiert der schuldrechtliche Hintergrund... Ob man das so machen sollte, sei mal dahingestellt. Ein Schaden ist ja zu beziffern. Wenn der Gutachter einen Wert ermittelt, dann ja den, der über den kostengünstigsten Weg geht. Und somit steht fest, dass einen Geschädigten eine Summe X zusteht, weil die unbedingt nötig ist, um das Fahrzeug vollumfänglich in den vorherigen Zustand zu versetzen. Es geht nur günstiger, wenn ich z.B. die genannten Zubehörteile nehme. Damit bin ich dann aber ja nicht so gestellt, wie vorher.

Es wäre aber ja auch denkbar, dass ich z.B. einen Karosseriefachbetrieb aufsuche für den Lack und z.B. Fahwerksteile woanders machen lasse. Der Karosseriefachbetrieb rechnet seinen Teil ab... Was ist mit dem Rest?

Beim Kollegen ging es darum, dass der Betrieb ohne vorherige Absprache Zubehörteile nahm und die ganze Sache dadurch billiger wurde. Ihm war das soweit recht, er wollte aber den Ausgleich. Dass die Versicherung es nicht gemacht hat, ist klar: Kosten sparen. Das heißt aber nicht, dass sie nicht hätten müssen.

Mag kompliziert sein. Aber es ist von großer Relevanz. Ein Anspruch besteht ja immer gegen mich als Schädiger. Ich kann natürlich den Direktanspruch gegen den Versicherer nutzen, aber das ist nur eine Option. Ich zahle ja nachher auch höhere Prämien. Wenn ich nun jemandem reinfahre und später mitbekomme, dass er das günstig gemacht hat, dann könnte ich ja auch sagen, dass er das bitte zurückzahlen soll, weil er so ja zuviel bekommen hat. Geht aber nicht.

Um jemanden so zu stellen, wie vorher, bekommt er die Reparatur bezahlt oder den Betrag, der fiktiv nötig wäre, um es machen zu können. Wähle ich eine günstigere Methode, hab ich das nicht. Sonst kann ja, wie in meinem Fall, der Haftpflichtversicherer auch immerzu auf eine günstige Werkstatt verweisen. Gemacht ist es dann hinterher auch - und der Fall wäre erledigt.

Rechtlicher Hintergrund: es gilt der Grundsatz der Naturalrestitution. Du hast theoretisch immer Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und erst in zweiter Linie Anspruch auf Ersatz des erforderlichen Geldbetrags. Das ist halt heute nicht mehr praktikabel, aber vor 113 Jahren, als das BGB geschrieben wurde, hielt man das noch für den besten Weg: ich überfahr mit meiner Kutsche Dein Schwein. Du bekommst eines von meinen Schweinen und die Welt ist in Ordnung. Nur wenn ich keine Schweine habe, bekommst Du Geld von mir.

 

Was heißt das jetzt genau?

 

Ist mit der Reparatur der Schaden vollständig, sach- und fachgerecht beseitigt, wurde also der Reparaturweg so beschritten, dass kein Restschaden mehr verbleibt, dann ist der Drops für Dich gelutscht, denn dann war das Gutachten, das ja den Schaden nur schätzt, zu hoch und Du hast keinen weiteren Anspruch mehr. Man könnte, wenn man es genau nimmt, sogar noch die Frage stellen, ob die Gutachterkosten zu erstatten sind, weil das Gutachten ja für die Regulierung allenfalls bedingt geeignet war. Aber das ist ein anderes Thema.

 

Wurde der Schaden aber nur teilweise oder mit Gebrauchtteilen usw. repariert, ist Dir ein Restschaden verblieben, den Du erstattet bekommst. Netto Gutachten abz. Werkstattrechnung.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Rechtlicher Hintergrund: es gilt der Grundsatz der Naturalrestitution. Du hast theoretisch immer Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und erst in zweiter Linie Anspruch auf Ersatz des erforderlichen Geldbetrags. Das ist halt heute nicht mehr praktikabel, aber vor 113 Jahren, als das BGB geschrieben wurde, hielt man das noch für den besten Weg: ich überfahr mit meiner Kutsche Dein Schwein. Du bekommst eines von meinen Schweinen und die Welt ist in Ordnung. Nur wenn ich keine Schweine habe, bekommst Du Geld von mir.

Blumige Worte ohne jeglichen Inhalt!

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

denn dann war das Gutachten, das ja den Schaden nur schätzt, zu hoch und Du hast keinen weiteren Anspruch mehr.

Super! Ein Sachverständiger schätzt also nur die Fahrzeugschäden die er besichtigt???? Komisch, Gutachten die ich bisher gesehen haben waren immer genau kalkulierte Expertisen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Man könnte, wenn man es genau nimmt, sogar noch die Frage stellen, ob die Gutachterkosten zu erstatten sind, weil das Gutachten ja für die Regulierung allenfalls bedingt geeignet war. Aber das ist ein anderes Thema.

Zitat:

 

Richtig , vollkommen hier am Thema vorbei.....

 

Original geschrieben von Hafi545

Wurde der Schaden aber nur teilweise oder mit Gebrauchtteilen usw. repariert, ist Dir ein Restschaden verblieben, den Du erstattet bekommst. Netto Gutachten abz. Werkstattrechnung.

Es steht jedem Geschädigten frei seinen Schaden auch nur teilweise zu beheben! Der durch das im Gutachten festgestellte Schaden ist in voller (!) Höhe zu erstatten.

Also Schaden gesamt lt Gutachten 4000€

abzüglich 2500 € für einen in der Werkstatt instandgesetzten Frontschaden

bleiben noch ein nicht instand gesetzter Seitenschaden in Höhe von 1500€ den er sich netto von der Versicherung auszahlen lassen kann.

Soso... Der Schadensersatz richtet sich also nicht nach den tatsächlichen Gegebenheiten, sondern nur nach der Höhe des Gutachtens und das ist keine Schadensschätzung, sondern eine "Expertise"

 

Ist klar. Und wenn die Reparatur 1000 Euro mehr kostet, weil sich der gesamte Umfang vorab nicht ABSCHÄTZEN ließ, bekommt der Geschädigte den Betrag aus der Expertise und einen feuchten Händedruck, oder?

 

Experte, ich lach mich schlapp...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Soso... Der Schadensersatz richtet sich also nicht nach den tatsächlichen Gegebenheiten, sondern nur nach der Höhe des Gutachtens und das ist keine Schadensschätzung, sondern eine "Expertise"

Ist klar. Und wenn die Reparatur 1000 Euro mehr kostet, weil sich der gesamte Umfang vorab nicht ABSCHÄTZEN ließ, bekommt der Geschädigte den Betrag aus der Expertise und einen feuchten Händedruck, oder?

Experte, ich lach mich schlapp...

Sag mal, weisst du überhaupt was das Wort Expertise heisst ???

Aus Wikipedia : "Unter Expertise versteht man ein Gutachten eines Experten. In Anlehnung an den englischen Sprachgebrauch (engl. "expertise" = Kompetenz, Fachkenntnis) wird der Begriff in der Kognitionspsychologie zudem für Expertenwissen benutzt."

Nun dreh dir doch nicht alles um! Es ging vorher um den Fall das man eine TEILreparatur durchführt und das Anrecht hat sich den Rest fiktiv auszahlen zu lassen. Vergleich doch nicht Äpfel mit Birnen. Wenn es aufgrund einer Schadenerweiterung welche sich erst in der Werktstatt beim Zerlegen heraustellt handelt, dann erstellt der Sachverständige einen Ergänzungsbericht!!!! Hast du überhaupt schon mal ein Schadengutachten gesehen????? Da wird jeder einzelne Schritt aufgeführt und berechnet. Da schätzt man nicht!!!!!!!!

Korifere , ICH lach mich schlapp...... Wohl ein Buchstabe verrutscht was?

Wikipedia : "Die Koniferen oder Nadelhölzer (Coniferales, häufig auch Pinales), auch Kiefernartige genannt, sind die größte heute noch lebende Gruppe der Nacktsamigen Pflanzen. Ihre Samenanlagen sind nicht durch Fruchtblätter geschützt. Die Sporophylle stehen häufig in Zapfen, woher auch der Name Koniferen rührt, der übersetzt „Zapfenträger“ bedeutet."

Themenstarteram 17. März 2013 um 19:14

Macht doch mal locker... Wir - WIR!!! - sind ein Forum und diskutieren Fragestellungen. Dafür hat man MT mal ins Leben gerufen.

Zitat:

Wurde der Schaden aber nur teilweise oder mit Gebrauchtteilen usw. repariert, ist Dir ein Restschaden verblieben, den Du erstattet bekommst. Netto Gutachten abz. Werkstattrechnung.

Und genau das meine ich, um nichts anderes geht es... Dass ich einen Mercedes nicht bei Mercedes in der vom Gutachter vorgeschlagenen Art und Weise reparieren lassen und dann noch nachfordern kann, wenn es halt glücklicherweise günstiger wird, ist mir schon klar. Aber wenn ich z.B. qualitativ schlechtere Teile nehme (gebraucht, aus dem Zubehör usw..)!!!

Netto-Gutachten abzgl. Werkstattrechnung oder Netto-Gutachten abzgl. Werkstattrechnung PLUS tatsächliche MWST???

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

...

Experte, ich lach mich schlapp...

Hi Vers-Expert,

ob du Ahnung von Versicherungen hast oder nicht, kann ich nicht beurteilen -> dazu warte ich erstmal ab, bis du deine ersten - sinnvollen - 100 Beiträge geschrieben hast.

Ein weiserer Mensch als ich würde dir aber wahrscheinlich raten, sich erstmal ein wenig einzulesen, bevor du dir ausgerechnet einen der größten Experten, die sich in diesem Forum zur Thematik "Versicherungsschäden" tummeln, als "Angriffsziel" zum Unterstellen von fehlender Kompetenz aussuchst.

Schönen Gruß vom Sause (Versicherungsvertriebsexperte)

Zitat:

Original geschrieben von Tigra-1.6

 

Netto-Gutachten abzgl. Werkstattrechnung oder Netto-Gutachten abzgl. Werkstattrechnung PLUS tatsächliche MWST???

Grüße

Natürlich kannst du auch gebrauchte Teile verwenden. Um deine Fragestellung aber beantworten zu können musst du mir verraten ob du nun vorsteuerabzugsberechtigt bist oder nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

...

Experte, ich lach mich schlapp...

Hi Vers-Expert,

ob du Ahnung von Versicherungen hast oder nicht, kann ich nicht beurteilen -> dazu warte ich erstmal ab, bis du deine ersten - sinnvollen - 100 Beiträge geschrieben hast.

Ein weiserer Mensch als ich würde dir aber wahrscheinlich raten, sich erstmal ein wenig einzulesen, bevor du dir ausgerechnet einen der größten Experten, die sich in diesem Forum zur Thematik "Versicherungsschäden" tummeln, als "Angriffsziel" zum Unterstellen von fehlender Kompetenz aussuchst.

Schönen Gruß vom Sause (Versicherungsvertriebsexperte)

Hallo Sause,

du kannst dir gerne meine ersten Beiträge anschauen und wenn du wirklich Versicherungsvertriebsexperte bist wirst du die fachliche Qualität meiner Beiträge nicht anzweifeln. Aber als Vertriebsexperte hast du ja weniger mit Schadenregulierung zu tun oder?

Ich brauch mich auch nicht einzulesen denn ich bin vom Fach.

Ich möchte hier eigentlich auch nur Fragestellern helfen Ihre Probleme zu lösen werde aber zurückschlagen wenn man mich mit unfundierten und unqualifizierten Antworten unterbuttern will. Experte wird man übrigens nicht wenn man 100, 200 oder 300 Mal Mist geschrieben hat sondern ausschließlich an Hand der Qualität der geposteten Antworten. Und da hilft kein Stammtischgerede.

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

Super! Ein Sachverständiger schätzt also nur die Fahrzeugschäden die er besichtigt???? Komisch, Gutachten die ich bisher gesehen haben waren immer genau kalkulierte Expertisen.

Wer einen solchen (pardon) Dreck absondert, bei dem muss man wahrlich zweifeln, ob derselbe jemals ein Gutachten zu einem Kfz-Schaden aus mehr als 200 Metern Entfernung gesehen hat.

Die Gutachten, welche ich jeden Tag sehe, prognostizieren einen zu erwartenden Instandsetzungsaufwand an einem beschädigten Fahrzeug.

Aus diesem Grunde spricht man bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis auch von "fiktiver Abrechnung".

 

Konkret manifestiert sich ein Schaden erst dann, wenn die Reparatur durchgeführt wurde - man spricht dann auch von der "konkreten Abrechnung".

 

Und da dein "Wissen" nur bis Tante Google reicht: Google einfach mal mit dem Stichwort "Prognoserisiko".

Viel Erfolg.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

Super! Ein Sachverständiger schätzt also nur die Fahrzeugschäden die er besichtigt???? Komisch, Gutachten die ich bisher gesehen haben waren immer genau kalkulierte Expertisen.

Wer einen solchen (pardon) Dreck absondert, bei dem muss man wahrlich zweifeln, ob derselbe jemals ein Gutachten zu einem Kfz-Schaden aus mehr als 200 Metern Entfernung gesehen hat.

Die Gutachten, welche ich jeden Tag sehe, prognostizieren einen zu erwartenden Instandsetzungsaufwand an einem beschädigten Fahrzeug.

Aus diesem Grunde spricht man bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis auch von "fiktiver Abrechnung".

 

Konkret manifestiert sich ein Schaden erst dann, wenn die Reparatur durchgeführt wurde - man spricht dann auch von der "konkreten Abrechnung".

 

Und da dein "Wissen" nur bis Tante Google reicht: Google einfach mal mit dem Stichwort "Prognoserisiko".

Viel Erfolg.

Aha , der nächste der mich zum Tanz bittet....

Kannst du auch sachlich bleiben und inhaltlich argumentieren als nur zu beleidigen???

Schon mal was von DAT Fahrzeuginstandseztungskalkulationssoftware gehört welche nicht nur von den Werkstätten sondern auch von Sachverständigen genutzt wird?

An alle Forenteilnehmer die aktuell ein Schadengutachten zur Hand haben.... Da wird nicht jeder einzelne Reparaturschritt und jedes Ersatzteil aufgeführt und kalkuliert??? Sogar die winzigen Schräubchen die man vielleicht einzeln braucht findet ihr in der Position "sonstige Kleinteile, 3 %"

Ich wiederhole auch gern, falls im Reparaturfall die Werkstatt weitere unentdeckte Schäden findet wird der Sachverständige informiert damit dieser ein Nachtragsgutachten erstellt. SO läuft das in der Praxis. Wer da immer noch von "Schätzungen" redet diskreditiert das deutsche Sachverständigenwesen! Ich habe übrigens nirgendwo geschrieben dass das Ergebnis auf den Cent genau der Reparaturrechnung entspricht. Abweichungen von ca 10 % werden aber von Versicherungen akzeptiert und ausgezahlt.

Und der Begriff fiktive Abrechung heisst im Versicherungsdeutsch nichts anderes als nur Abrechnung ohne Nachweis durch eine Reparaturrechnung.

am 18. März 2013 um 6:28

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

Aha , der nächste der mich zum Tanz bittet....

Ich tanze nicht mit mir geistig unterlegenen Trollen!

 

Zitat:

Original geschrieben von Vers-Expert

 

An alle Forenteilnehmer die aktuell ein Schadengutachten zur Hand haben.... Da wird nicht jeder einzelne Reparaturschritt und jedes Ersatzteil aufgeführt und kalkuliert??? Sogar die winzigen Schräubchen die man vielleicht einzeln braucht findet ihr in der Position "sonstige Kleinteile, 3 %"

Dein Nichtwissen wird durch die inflationäre Verwendung von Satzzeichen nicht wirklich besser.

Davon abgesehen: Was soll denn sonst in einem Schadengutachten stehen, als die benötigten Ersatzteile und der voraussichtliche Reparaturaufwand?

Dennoch ist und bleibt es ein prognistizierter Aufwand und sonst nichts - mehr habe ich nicht geschrieben.

Offensichtlich verfügst du zusätzlich noch über eine ausgeprägte Leseschwäche.

 

 

Themenstarteram 18. März 2013 um 6:34

Also ich machs mal ganz einfach: Ich bin nicht vorsteuerabzugsberechigt.

Mit fährt nun einer rein und ich bekomme Deckungszusage. Das Gutachten liegt bei netto 5000 Euro. Ich fahre in die Werkstatt und die bestehen darauf, mit der Versicherung abrechnen zu dürfen (wäre ja durchaus denkbar). Repariert wird mit Billigteilen für insgesamt 2380 Euro brutto. Ich weiß nicht, wie lange das hält, aber momentan ist es ok so und der Wagen ist verkehrssicher.

Ich stelle der Versicherung das so dar und will den Restbetrag nun fiktiv abrechnen. Also 3380 Euro. Hätte ich komplett fiktiv abgerechnet und die Rechnung nachgereicht, hätte ich soviel ja auch bekommen.

Mensch Leute,

unabhängig vom Inhalt: Fragt Euch doch mal, ob Ihr die selbe Wortwahl treffen würdet, wenn Euch im wahren Leben ein zwei Meter großer Muskelberg mit grimmigem Gesichtsausdruck gegenüberstehen würde...

Niveau ist keine Gesichtscreme!

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