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Rückrufaktion -> Brand durch Kurzschluss möglich, wer zahlt im Schadenfall?

Themenstarteram 19. Oktober 2007 um 21:30

Hallo.

Bei Peugeot gibt es derzeit eine Rückrufaktion.

Ich habe üder das KBA von Peugeot ein Einschreiben erhalten, in dem ich über eine Rückrufaktion informiert wurde.

Grund: Nicht ausreichend abgedichtetes ABS/ESP-Steuergerät.

Aufgrund dieser mangelhaften Abdichtung kann es zu Wassereintritten und Korrosionen kommen. Infolge dessen sind Kurzschlüsse oder übermäßige Erwärmungen möglich, die im schlimmsten Fall zum Brand im Motorraum führen.

http://auto-presse.de/auto-rueckrufe.php?action=view&newsid=19303

Ich hatte das Eonschreiben vorgestern erhalten und wollte mir heute einen Termin bei Peugeot holen. Man wollte mir einen Termin am 14. November anbieten.

Mir kommt dieses Problem sehr kritisch vor, wundere mich aber, wieviel Wartezeit man mir zumutet. Nun frage ich mich, wer eigentlich dafür aufkommen muss, wenn aufgrund eines Kurzschlusses im Steuergerät mein Fahrzeug in Brand gerät.

Aus meiner Sicht müsste Peugeot dafür aufkommen.

Ich habe ebenso mal gehört, dass es versicherungstechnisch besser ist, wenn das Fahrzeug komplett ausbrennt da bei einem Motorraumbrand nur dieser Teilschaden reguliert wird.

Vielen Dank im Voraus.

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10 Antworten

Hi!

Grundsätzlich sind Brandschäden über Deine Teilkasko versichert.

Wenn das Fahrzeug tatsächlich aufgrund dieses konstruktiven Mangels brennen würde, hättest Du unter Umständen auch einen Produkthaftungsanspruch gegen den Hersteller.

Dieser ist aber wesentlich schwerer durchzusetzen als einen Schaden über die TK abzuwickeln. Schon der erforderliche Nachweis ist für einen Privatmann kaum zu führen, wenn man bedenkt, dass ein vollständiges Brandgutachten einige tausend Euro kostet.

Der Anspruch geht automatisch auf den Versicherer über und der setzt sich dann mit dem Hersteller auseinander. Er kann sich auch das Gutachten leisten...

Gruß

hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Grundsätzlich sind Brandschäden über Deine Teilkasko versichert.

Wenn das Fahrzeug tatsächlich aufgrund dieses konstruktiven Mangels brennen würde, hättest Du unter Umständen auch einen Produkthaftungsanspruch gegen den Hersteller.

Richtig, Sachversicherung vor Haftpflicht. Warum u. U. gemäß ProdHaftG? Den Sachmangel hat der Importeur dem KBA gemeldet und somit eingestanden. Die Betrachtung der allg. Schadenminderungpflicht nach in Kenntnissetzung eines Mangels, will ich mal außen vor lassen.

Allerdings. Bei der Haftung für Sachschäden gilt gemäß § 11 ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00 €. Ansonsten ist die Haftung der Höhe nach unbegrenzt.

Themenstarteram 20. Oktober 2007 um 8:14

Heißt jetzt auf gut deutsch was? Ich verstehe das jetzt so, dass Peugeot zahlt, ich mich aber mit 500€ selbst beteiligen?

Nein das heißt es nicht.

Der Importeur hat für sich den Mangel erkannt und das Geeignete zur Mangelbeseitigung unternommen. Die Halter der betroffenen Produktreihe wurden daraufhin vom KBA in Kenntnis gesetzt, dieses musst Du Dir anrechnen lassen.

Was das wieder im Einzelfall konkret heißt, auch was den weiteren Gebrauch des Mangel behafteten Autos, sowie die "irgendwann" terminierte Nachbesserung angeht, ist zu komplex, als dass man hier eine einfache Antwort geben könnte.

 

 

 

Themenstarteram 20. Oktober 2007 um 11:39

Mit anderen Worten, ich soll dann mein Auto stehen lassen und am besten die Kontakte von der Batterie lösen und mein Auto auch nur noch zur Werkstatt schleppen lassen?

Das ist unstreitig der Weg Nr. Sicher.

Klar, im Einzelfall stellt sich immer wieder die Frage was zu tun ist.

Wenn Du Zweifel an der Verkehrssicherheit Deines Fahrzeuges hast und das Rückrufschreiben enthält keine Anweisung oder Empfehlung für die weitere Benutzung, würde ich vor der weiteren Benutzung des Fahrzeugs dieses mit dem Hersteller/Importeur oder einer von diesen für den Rückruf autorisierten Werkstatt abklären. In Betracht ist jetzt schon die Situation zu ziehen was ist wenn!

Themenstarteram 20. Oktober 2007 um 12:28

Den Zeitweiligen Ausfall von ABS und ESP halte ich jetzt nicht für so schlimm. Anders seiht es bei eventuellen Bränden aus.

Ich meine, ich hab alles getan, um so schnell wie möglich einen Werkstatttermin zu bekommen. Peugeot bekommt das aber nicht vor dem 7.11. hin. Da kann es doch jetzt nicht mein Problem sein, dass ich mein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Ich habe es mir schließlich mal gekauft um es zu nutzen und nicht, um es vor meiner Tür mit abgeklemmter Batterie stehen zu lassen. Man stelle sich weiter vor, hier wolle einer umziehen und ich müsste noch vor dem Werkstattermin das Auto weg bewegen. Da wäre ich also gezwungen, entweder das Risiko einzugehen das ein Kurzschluss mein Fahrzeug in Brand setzt oder ich müssete für einen haufen Geld ein Abschleppunternehmen mit der Umsetzung beauftragen. Das ist doch absurd.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Den Zeitweiligen Ausfall von ABS und ESP halte ich jetzt nicht für so schlimm. Anders seiht es bei eventuellen Bränden aus.

Dazu kann (muss!) man eine völlig gegensätzliche Meinung haben.

Ich gehe davon aus, dass Du Dein Fzg. Vollkasko versichert hast mit der Erwartung, dass Dir Dein Versicherer im Versicherungsfall den Fahrzeugschaden ersetzt. Sei daran erinnert, Brems-, Betriebs- und Bruchschäden stehen nicht unter Versicherungsschutz. Nicht auszudenken ist auch das Szenario einer schuldhaften Unfallbeteiligung mit Sach- u. Personenschaden.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Ich meine, ich hab alles getan, um so schnell wie möglich einen Werkstatttermin zu bekommen. Peugeot bekommt das aber nicht vor dem 7.11. hin. Da kann es doch jetzt nicht mein Problem sein, dass ich mein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Ich habe es mir schließlich mal gekauft um es zu nutzen und nicht, um es vor meiner Tür mit abgeklemmter Batterie stehen zu lassen. Man stelle sich weiter vor, hier wolle einer umziehen und ich müsste noch vor dem Werkstattermin das Auto weg bewegen. Da wäre ich also gezwungen, entweder das Risiko einzugehen das ein Kurzschluss mein Fahrzeug in Brand setzt oder ich müssete für einen haufen Geld ein Abschleppunternehmen mit der Umsetzung beauftragen. Das ist doch absurd.

Soll das jetzt heißen, dass Du alle Eventualitäten jetzt billigend in Kauf nimmst?

Themenstarteram 20. Oktober 2007 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Den Zeitweiligen Ausfall von ABS und ESP halte ich jetzt nicht für so schlimm. Anders seiht es bei eventuellen Bränden aus.

Dazu kann (muss!) man eine völlig gegensätzliche Meinung haben.

Ich gehe davon aus, dass Du Dein Fzg. Vollkasko versichert hast mit der Erwartung, dass Dir Dein Versicherer im Versicherungsfall den Fahrzeugschaden ersetzt. Sei daran erinnert, Brems-, Betriebs- und Bruchschäden stehen nicht unter Versicherungsschutz. Nicht auszudenken ist auch das Szenario einer schuldhaften Unfallbeteiligung mit Sach- u. Personenschaden.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Ich meine, ich hab alles getan, um so schnell wie möglich einen Werkstatttermin zu bekommen. Peugeot bekommt das aber nicht vor dem 7.11. hin. Da kann es doch jetzt nicht mein Problem sein, dass ich mein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Ich habe es mir schließlich mal gekauft um es zu nutzen und nicht, um es vor meiner Tür mit abgeklemmter Batterie stehen zu lassen. Man stelle sich weiter vor, hier wolle einer umziehen und ich müsste noch vor dem Werkstattermin das Auto weg bewegen. Da wäre ich also gezwungen, entweder das Risiko einzugehen das ein Kurzschluss mein Fahrzeug in Brand setzt oder ich müssete für einen haufen Geld ein Abschleppunternehmen mit der Umsetzung beauftragen. Das ist doch absurd.

Soll das jetzt heißen, dass Du alle Eventualitäten jetzt billigend in Kauf nimmst?

Das Bremssystem fällt nicht aus. Es KÖNNEN ESP und/oder ABS ausfallen. 20 Jahre alte Autos funktioneieren auch ohne diese Helfer und ein aktuelles Auto ist auch so konzipiert, dass ein Ausfall dieser Systeme die Sicherheit nicht beeinflussen.

Kritisch ist nur die mögliche Brandgefahr.

Im SChreiben steht folgendes:

Zitat:

... Durch die Maßnahmen soll jegliches Risiko eines Kurzschlusses im Bereich der ABS- bzw ESP-Einheit vermieden werden. Ein Kurzschluss könnte zu einer lokalen Erhitzung führen und im Extremfall einen Brand unter der Motorhaube auslösen.

Wir bitten sie daher umgehend um eine Terminabsprache mit einem unserer PEUGEOT-Partner, damit dieser ihr Fahrzeukurzfristig überprüfen kann. ...

Also dafür, dass im EXTREMFALL ein Brand ausgelöst werden KANN, finde ich es ziemlich unverhältnismäßig, wenn ich ohne Ersatz auf mein Fahrzeug verzichten soll. Vorallem wo nicht expliziet darauf hingewiesen wird das man das Fahrzeug stehen lassen soll. Meine Pflicht und Schuldigkeit ist erledigt. Ich habe mich um eine Terminabsprache gekümmert. Glücklicherweise sogar mit einem früheren Termin als dem 14.

Die Sache ist doch die, Du bist hier in einem Forum als Rückrufbetroffener und das in jedem Fall, das dazu Gelesene ist für Dich von Belang oder nicht - das musst Du selbst entscheiden.

In diesem Sinne.

 

 

 

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