Abrechnung Nutzungsausfall in Kombination mit Neuwagenkauf
Hallo zusammen,
leider hat's jetzt auch mich bzw. mein Fahrzeug erwischt und es wurde gestern so kaltverformt, dass es jetzt komplett hinüber ist. Ich bin zwar kein Sachverständiger, aber das Schadensbild lässt nicht darauf schließen, dass dieses Fahrzeug wieder repariert wird bzw. werden kann.
Ich hätte mal eine Frage bezüglich des Nutzungsausfalls: mal angenommen, ich entscheide mich jetzt dafür, kein verfügbares Fahrzeug zu kaufen, sondern ich bestelle mir ein Neufahrzeug, Lieferzeit acht Monate. Wie wird sowas abgerechnet? Was steht mir grundsätzlich mal zu?
Ich befinde mich in der glücklichen Lage, weiterhin durch andere Fahrzeuge im Verwandtenkreis mobil zu sein. Was wäre, wenn dem nicht so wäre und ich kein Zugriff auf ein anderes Auto hätte?
Gruß Tecci
33 Antworten
Die HIS-Eintragung macht die gegnerische HP beim Totalschaden selbsttätig.
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 15. September 2017 um 13:05:18 Uhr:
Zitat:
Mal angenommen, der Abholer gibt mir bspw. 50€ mehr als der Restwert im Gutachten beziffert wurde, muss ich das der gegnerischen Versicherung melden?
Tja.........
wenn die dann im Kaufvertrag stehen, kommst du nicht drum rum 😉
Aber den KV bekommt sie doch gar nicht zu sehen?! Oder MUSS ich ihn zeigen, obwohl die Regulierung des Fahrzeugschadens ja schon erfolgt ist?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. September 2017 um 13:45:28 Uhr:
Die HIS-Eintragung macht die gegnerische HP beim Totalschaden selbsttätig.
So steht es in dem Infoschreiben. Man sagte mir aber, dass man das ggf. auch unterbinden könne, wenn man das wolle. Aber da mir kein rationaler Grund einfiel, habe ich mal gefragt 🙂
Das käme nur in Betracht, wenn Du den Totalschaden fachgerecht und vollständig reparieren und dies auch der gegnerischen HP nachweisen würdest. Der Sinn der HIS ist ja das schnelle Erkennen von Mehrfachabrechnungen bereits regulierter Totalschäden. 🙂
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 15. September 2017 um 13:50:21 Uhr:
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 15. September 2017 um 13:05:18 Uhr:
Tja.........
wenn die dann im Kaufvertrag stehen, kommst du nicht drum rum 😉
Aber den KV bekommt sie doch gar nicht zu sehen?! Oder MUSS ich ihn zeigen, obwohl die Regulierung des Fahrzeugschadens ja schon erfolgt ist?
Wenn die Zahlungen erfolgt sind, ist das Thema eigentlich durch.
Trotzdem sollte ein eventueller Mehrertrag nicht im KV stehen, wenn du ihn irgend wann mal als Nachweis benötigst, steht das dann da drinne............
Du wärst nicht der erste der ein paar Euro mehr erzielt, als durch die Restwertbörse ermittelt.