Abrechnung Nutzungsausfall in Kombination mit Neuwagenkauf
Hallo zusammen,
leider hat's jetzt auch mich bzw. mein Fahrzeug erwischt und es wurde gestern so kaltverformt, dass es jetzt komplett hinüber ist. Ich bin zwar kein Sachverständiger, aber das Schadensbild lässt nicht darauf schließen, dass dieses Fahrzeug wieder repariert wird bzw. werden kann.
Ich hätte mal eine Frage bezüglich des Nutzungsausfalls: mal angenommen, ich entscheide mich jetzt dafür, kein verfügbares Fahrzeug zu kaufen, sondern ich bestelle mir ein Neufahrzeug, Lieferzeit acht Monate. Wie wird sowas abgerechnet? Was steht mir grundsätzlich mal zu?
Ich befinde mich in der glücklichen Lage, weiterhin durch andere Fahrzeuge im Verwandtenkreis mobil zu sein. Was wäre, wenn dem nicht so wäre und ich kein Zugriff auf ein anderes Auto hätte?
Gruß Tecci
33 Antworten
Hmmm, sorry, dass ich so dumm frage, hatte sowas halt noch nie und bin jetzt auch nicht vom Fach: bei Restwert steht Betrag x00€, bei den verbindlichen Angeboten y00€, wobei y größer als x ist. Dürfte ich ohne Abzüge auch zum Restwert verkaufen oder MUSS ich zum y-Betrag verkaufen? Und noch eine Frage bezüglich der Anlage: auf den Türverkleidungen sind noch mal Abstandshalter aufgebracht und mit der Türverkleidung verschraubt, wenn man die jetzt auch abmacht, bleiben naturgemäß ein paar Löcher in der Verkleidung. Möglich oder besser drin lassen?
Vielen Dank an dieser Stelle für die bisherigen Antworten 🙂
das Auto ist und bleibt dein Eigentum. Und nur du bestimmst, wer es kauft, kein anderer, auch nicht die Versicherung.
Wichtig ist nur, dass du das Auto zu dem Restwert verkaufst, der im Gutachten steht.
Du musst nur darauf achten, dass du ein höheres Gebot von der Versicherung berücksichtigen musst, wenn du das Auto vor Eingang dieses höheren Gebotes noch nicht veräußert hast.
Es kann nicht schaden bei Y anzurufen, ob er/sie auch gesehen hat, dass die Hifi-Anlage nicht mitverkauft wird und ob das höhere Kaufpreisangebot dennoch besteht. Falls ja, würde die Versicherung bei einem niedrigeren Verkaufspreis das höhere Gebot in der Abrechnung berücksichtigen. Also wäre zum Verkauf an Y zu raten. Falls nein, würde das Gutachten betreffs des Y-Angebots nach unten korrigiert bzw. dieses fällt dann raus.
Vielen Dank bis hierher. Es ist noch keine Woche her und ich bin schon gut angenervt von der Geschichte 😠 Und die Autosuche ist auch nicht gerade das Lustigste... Ich bin nur froh, dass ich das gleich an den Anwalt gegeben habe, der hat ja auch schon meine Ansprüche bei der gegenerischen Versicherung angemeldet. So sehe ich wenigstens immer wieder, dass etwas passiert, wenn auch nur in kleinen Schritten.
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mittlerweile hat der BGH höchstrichterlich entscheiden, dass Umrüstkosten Erstattungsfähig sind.
Leite das Urteil mal an deinen Rechtsanwalt weiter, ist sicher hilfrei in dieser
Sache.....🙂
BGH vom 23.05.2017 Az. VI ZR 9/17
Es ging hier zwar um eine Taxe, bei welchem ein Basisfahrzeug zu einer solchen umgerüstet werden musste, aber das kann man sicher auf deinen Fall hier auch anweden.
da war der Paule schneller..........😁
Aber nun haben wir auch das Aktenzeichen........😉
😎
Werde ich auf jeden Fall weitergeben, Danke dafür.
Heute kam der Zeugenfragebogen von der Polizei zu der Geschichte. Bin mal gespannt, ob und was daraus wird...
@Tecci6N schrieb am 2. September 2017 um 18:41:29 Uhr:
Werde ich auf jeden Fall weitergeben, Danke dafür.
Heute kam der Zeugenfragebogen von der Polizei zu der Geschichte. Bin mal gespannt, ob und was daraus wird...
solltest du aber mit deinem Anwalt besprechen und ausfüllen 😉
Würde ich normalerweise machen, aber ist in diesem Fall denke ich ausnahmsweise mal nicht notwendig. Ich habe ja nichts gesehen, da der Unfallgegner in mein geparktes Auto gefahren ist. Ich werde einfach alles wahrheitsgemäß beschreiben, was ich gemacht habe und was zu mir gesagt wurde 🙂
ja, ok, hast wohl Recht.........🙂
Für die Polizei dürfte die Schadenshöhe von Relevanz sein, da das u.a. für oder gegen ein Vorgehen nach § 153a StPO sprechen kann.
So, kleines Update zwischendurch für alle Interessierten: die Versicherung hat gezahlt. Gutachterkosten plus Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes und der Mehrwertsteuer. Aber MwSt. bekomme ich ja offenbar auch noch erstattet, wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe. Jetzt hoffe ich noch auf eine entsprechende Erstattung für die Anlage, da stehen jetzt zumindest mal die Umbaukosten fest, Schaden wird noch ermittelt. Bin gespannt, wie sich die Versicherung dazu äußert...
Morgen soll das Wrack abgeholt werden. Habe am Telefon extra nochmal drauf hingewiesen, dass alle Komponenten der Anlage ausgebaut wurden und das Fahrzeug auch ohne Anlage im Gutachten beschrieben wurde, hoffentlich hat das der Käufer verstanden. Mal angenommen, der Abholer gibt mir bspw. 50€ mehr als der Restwert im Gutachten beziffert wurde, muss ich das der gegnerischen Versicherung melden? Und noch eine Frage, würde es irgendeinen Grund geben, das Fahrzeug NICHT in dieses Haftpflicht-Informations-System eintragen zu lassen?
Zitat:
Mal angenommen, der Abholer gibt mir bspw. 50€ mehr als der Restwert im Gutachten beziffert wurde, muss ich das der gegnerischen Versicherung melden?
Tja.........
wenn die dann im Kaufvertrag stehen, kommst du nicht drum rum 😉
Zitat:
würde es irgendeinen Grund geben, das Fahrzeug NICHT in dieses Haftpflicht-Informations-System eintragen zu lassen?
keinen vernünftigen, trägt ja auch zu deiner Absicherung bei!