ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Abrechnung nach Kostenvoranschlag und...

Abrechnung nach Kostenvoranschlag und...

Themenstarteram 9. Juli 2010 um 20:41

Hallo Leute,

vor ca. zwei Wochen ist mir ein LKW hinten links reingefahren, entstanden ist eine große Delle. Einen Kostenvoranschlag habe ich vor kurzen machen lassen und das hat mich ein wenig umgehauen, ca. 2700,- EUR inkl. Mwst. Es ist eigentlich nichts schlimmes, sieht nur doof aus.

Nun hatte ich ein bissl gegrübelt da ich schon vor diesem Fall mit einem Verkauf des Autos geliebäugelt habe. Es handelt sich um einen Passat 3BG Comfortline Limo 2.0 EZ 10/2001 ca. 130.000KM. Jetzt habe ich von meiner Versicherung erfahren, daß man sich das Geld auch auszahlen lassen kann.

Nun die Frage, lohnt es sich und darf ich das Geld nehmen und das Auto unrepariert verkaufen?

Meine Rechnung:

Wert Auto Unfall = ca. 3500?

Wert Auto nach Reparatur = ca. 4000 - 4500?

Auszahlbarer Betrag = ca. 2000 ohne Mwst.

Danke für eure Meinungen

Gruß

Beste Antwort im Thema

nein, ist es nicht, das riecht schwer danach, dass die die Rechnung danach noch bei der Steuer absetzen wollen und als Reparatur für ein eigenes Fahrzeug ausgeben.

Auf irgendwas bestehen kann der "Schädiger" sowieso nicht.

 

Aber jetzt fällt auch der Groschen, warum du noch kein Gutachten hast, der Unfallgegner akzeptiert deine KV also ansich ohne, dass die Versicherung überhaupt eingeschaltet zu sein scheint.

Die Versicherung hätte bei der Summe nämlich gewiss auf ein Gutachten bestanden.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten
Themenstarteram 11. Juli 2010 um 12:26

Aha,

gut, ich habe mir darüber nämlich schon Gedanken gemacht. Und ist das jetzt gut oder soll ich doch meine Versicherung darüber in Kenntnis setzen, daß man sich ausserhalb der Versicherung "einigen" möchte? Fällt mein Vorhaben "fiktiv abrechnen" nun flach?

am 11. Juli 2010 um 16:26

Du brauchst deine VS nicht informieren, da diese nicht zuständig ist!

Geh in die Werkstatt deines Vertrauens oder in ein Sachverständigenbüro und lass ein Gutachten erstellen.

So wie du schreibst hattest du noch keinen Kontakt mit der gegn. VS sondern nur mit der Firma des Lkw. Mit dieser wirst du keine fiktive Abrechnung machen können.

Die sind froh über die geringe Rep.-summe und zahlen diese daher gern.

Lass dich hier auf nichts ein, ruf den Zentralruf der Versicherer an und melde den Unfall. Von dort erhälst du eine Schadensnummer. Diese bekommt das AH oder/und der Gutachter von dir.

Und dann redest du nur noch mit der gegn. VS und nicht mehr mit der Lkw-Firma!

Themenstarteram 11. Juli 2010 um 22:18

Tja,

das ist ein Problem da wir beim Unfall zwar die Daten ausgetauscht haben aber er wußte (angeblich) nicht wo die Firma versichert ist.

Eigentlich wollte er mir die auch tel. mitteilen (hatten SMS Kontakt) aber ein paar Tage später rief dann auch schon jemand aus seiner Firma an und seitdem spreche bzw. schreibe ich per Mail mit dieser Person. *grml* War ja klar, daß das mal wieder keine einfache Sache wird. Okay, danke. Werde mal mit meiner Versicherung sprechen denn die haben mir mitgeteilt, daß Sie auch Möglichkeiten hätten Versicherer o.ä herauszufinden.

Danke, meld mich wieder.

Gruß

Passi

Die hast Du auch: 01805 25026 Zentralruf der Autoversicherer. Du brauchst aber das geegnerische Kennzeichhen. Ohne das kann Deine Versicherung auch nichts herausfinden (außer der Gegner wäre zufällig auch bei ihnen versichert).

 

Wie bereits  von Hugaar geschrieben: Deine Versicherung kann Dir  bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche ohnehin nicht helfen. Da musst Du selbst durch.

Themenstarteram 12. Juli 2010 um 7:51

Das Kennzeichen habe ich. Ich rufe da mal an. Mal schauen wie die Firma reagiert wenn ich deren Versicherung einschalte - falls Sie es nicht doch schon getan haben.

Danke erstmal.

Themenstarteram 3. August 2010 um 6:19

So wollt nur Bescheid geben, daß alles geklärt ist. Es war in der Tat so, daß die Firma des Unfallverursachers das ganze selbst in die Hand nehmen wollte. Wollten die Reparatur auf Ihre Firma laufen lassen. Hab mich aber entschieden das Geld (v. KVA) zu nehmen somit ging das ganze an die Versicherung die nat. ein eigenes Gutachten (ohne meine Auto jemals gesehen zu haben außer den Fotos) erstellt hat u somit den Kostenvoranschlag nochmal um 800€ gedrückt hat. Zwischenzeitlich hatte ich schon einen Kaufvertrag unterschrieben so daß ich etwas unter Druck stand u mich auf deren Gutachten "eingelassen" habe. Im Endeffekt passt es aber da ich der Meinung bin für meinen Passat mit dem Schaden noch gutes Geld erhalten zu haben.

am 3. August 2010 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Einen SV beauftragen ja, aber bitte einen freiberuflichen und qualifizierten KFZ- SV.

Bitte in deinem eigenen Interese- kein grünes Männchen....:(

Gruß

Delle

Was kostet sowas eigentlich?

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Was kostet sowas eigentlich?

Das richtet sich nach der Schadenhöhe.

 

Gruß

 

Delle

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Abrechnung nach Kostenvoranschlag und...