Abrechnung auf Basis des Gutachtens oder Reparatur durch Partnerwerkstatt
Soweit ich es verstanden habe, muss der Versicherer beides anbieten:
- Abrechnung auf Basis des Gutachtens (netto)
- Reparatur durch Partnerwerkstatt (brutto)
Wenn ich mich nun für die Abrechnung auf Basis des Gutachtens entscheide, ist das gleichbedeutend damit, dass der Schaden nicht repariert wird?
Das Fahrzeug ist nach wie vor uneingeschränkt fahrtauglich.
Ich würde den Schaden zwar schon reparieren lassen, aber es handelt sich um zwei unterschiedliche "Baustellen", wobei bei einer dieser Baustellen tunlichst der Betrieb Hand anlegen sollte, welcher erwiesenermaßen über die entsprechende Expertise verfügt. Bei der Inanspruchnahme dieser Werkstatt sind leider auch lange Wartezeiten auf einen freien Termin gekoppelt.
Ist es in irgendeiner Form verwerflich oder gar für meinen Versicherungsvertrag schädlich, wenn ich jetzt den veranschlagten Betrag annehme? Vermerkt dann die Versicherung bei mir als Kunden einen Makel. Oder gar beim Fahrzeug, in Form von einer Wertminderung wegen eines unreparierten Schadens?
Oder sieht die Versicherung das in solchen Fällen eher sportlich und sagt sich: "Unsere Werkstätten rechnen in jedem Fall den vollen Kalkulationspreis ab. Soll der Kunde doch mit dem Geld machen, was der will, die 19 % Mehrwertsteuer haben wir uns in jedem Fall gespart."
15 Antworten
Zitat:
@Caligari schrieb am 2. August 2023 um 13:50:58 Uhr:
Die Versicherung teilt Folgendes mit:
- Fiktive Zahlungen sind ohne MWSt.
- Wenn ein gleichartiger Schaden entsteht, muss der Versicherungsnehmer die Reparatur des gegenständlichen Schadens nachweisen.
- Die Reparaturkosten werden zunächst fiktiv abgerechnet.
- Wenn der Versicherungsnehmer reparieren lässt, dann verrechnet die Versicherung die fiktive Zahlung mit den tatsächlichen Reparaturkosten.
- Der Versicherungsnehmer soll daher von einer Rücküberweisung absehen.
- Wenn der Versicherungsnehmer Rechnungen mit ausgewiesener MWSt vorlegt, dann wird die Versicherung die ausgewiesene MWSt an den Versicherungsnehmer auszahlen, sofern dieser nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Plant der Versicherungsnehmer eine Reparatur, dann soll er den Versicherungsgeber kontaktieren, damit dieser ihm eine Partnerwerkstatt nennen kann.
- Lässt der Versicherungsnehmer die Reparatur nicht in einer Partnerwerkstatt durchführen, so kann es sein, dass der Versicherungsgeber nur einen Teil der Reparatur ersetzt.
- Der Versicherungsgeber meldet Kennzeichen, FIN, Meldegrund mit Kategorie der Schadenhöhe und, dass dieser fiktiv abgerechnet wurde, an die informa HIS GmbH zur Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen, Rückgriff auf frühere Schadenfälle und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch an die beteiligten Versicherungsunternehmen. Versicherungsunternehmen können dann diese Daten abfragen, wenn für das gegenständliche Fahrzeug wieder ein Schaden geltend gemacht werden soll.
Für mich ist das eine Menge "um den heißen Brei" reden und den großen Elefanten im Raum zu ignorieren.
Das Schlupfloch, "Ich lasse den Schaden sehr wohl reparieren, nur eben nicht bei einer eurer Partnerwerkstätten.", ist nach meiner Lesart im Punk 2 zu finden. Ob ich dann, irgendwann einmal, rückwirkend zum Ausgleich des sich ggf. ergebenden Überschusses aus fiktiver Abrechnungssumme und nachträglich nachgewiesenem Reparaturaufwand (dann mit MWSt) rückerstatten muss, ist mir noch nicht ganz klar. Sollte es zwischenzeitlich zu einem Wechsel des Versicherungsunternehmens kommen, kann man meines Erachtens eine Rückerstattung vom Versicherungsnehmer an den Versicherungsgeber ausschließen.
Dazu kommt dann Punkt 8 (es kann sein, dass du keine 3000 aus deinem Beispiel bekommst) und wichtiger aus Punkt 2: Beim HIS Eintrag geht es nicht drum, ob du (oder ein evtl. späterer Eigentümer) diesen Schaden in Zukunft nochmal abrechenen wollt um die Versicherung zu betrügen, sondern ob die Versicherung bei einem zukünftigen, weiteren Unfall in dem Bereich überhaupt noch etwas zahlt.
Machst du dein Werkstatt, Lackierer, Biergartenmodell von oben, und dir fährt in 2 Jahren einer in dieselbe Stelle am Auto, bekommst du genau Null Euro, weil laut HIS das Auto an der Stelle bereits defekt (unrepariert) war. Du müsstest also Biergarten gegen Gutachter tauschen, der bescheinigt, dass der Schaden fachgerecht nach Gutachten repariert wurde. Hast du das nicht, ist doof. Wenn du das Auto verkaufen willst mit HIS Eintrag ist es auch 3.000 Euro weniger wert, weil offiziell nie richtig repariert.