ForumPKW Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Abnehmbare Anhängerkupplung, Hacken mitführen oder nicht?

Abnehmbare Anhängerkupplung, Hacken mitführen oder nicht?

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 20:56

Wie handhabt ihr das? Ich habe an meinem VW Golf eine abnehmbare Anhängerkupplung montieren lassen. Die AHK benötige ich ca. 4-6 mal im Jahr.

Führt Ihr den Hacken ständig mit oder lässt Ihr ihn Zuhause liegen?

Immerhin wiegt der Hacken (ich habe ihn gewogen) 5,4 kg.

Beste Antwort im Thema

Messer habe ich immer im Auto, aber Hacken nur wenn es zur Holzarbeit geht.

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Ich habe von einem guten Kumpel aus HH sogar gehört das er von der Polizei angehalten wurde weil seine Abnehmbare AHK noch am Auto war und er kein Anhänger hinter gehabt hatte.

er durfte dafür 15 € Verwarngeld zahlen.

Ist aber schon 6 Jahre her wo er mir das erzählte.

Da hätte ich mir aber schon zeigen lassen, wo das geschrieben steht.

Oder waren das welche von den "echten Polizisten", die man jeden Tag im Fernsehen bewundern kann?

Moin Moin !

Zitat:

Da hätte ich mir aber schon zeigen lassen, wo das geschrieben steht.

die wird das KZ verdeckt haben

Zitat:

"Herr Richter, durch die montierte AHK konnte ich das Kennzeichen nicht richtig lesen, deswegen bin ich immer näher ran gefahren, und dann hat der plötzlich gebremst! Also ehrlich, wenn der den Haken nicht montiert gehabt hätte, wäre der Unfall niemals passiert!"

:D:D

Zitat:

Ansonsten ist natürlich ein durch die Kupplung teilweise verdecktes Kennzeichen unzulässig

Genau aus diesem Grund versuchen ja manche Versicherungen sich aus der Verantwortung zu stehlen

Zitat:

aber eine Kausalität für die Höhe des Sachschadens dürfte nur schwer nachweisbar sein

Mein Reden

 

Zitat:

SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT

Diese ist im BGB §254 geregelt.

""(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.""

Im Klartext: Wenn einer hinten drauf fährt, muss dem vorderen eine Mitschuld an dem Unfall nachgewiesen werden ,damit seine Ansprüche entsprechend gekürzt werden können. Ob da nun der Haken montiert ist oder nicht, daraus kann man keine Mitschuld am Unfall konstruieren.Anders sähe es aus ,wenn der Vordere z.B. ohne Grund plötzlich eine Vollbremsung hingelegt hätte.

MfG Volker

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Juni 2017 um 09:35:56 Uhr:

Da hätte ich mir aber schon zeigen lassen, wo das geschrieben steht.

Oder waren das welche von den "echten Polizisten", die man jeden Tag im Fernsehen bewundern kann?

ich hätte mir das auch zeigen lassen, aber er ist so gutgläubig ;)

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Juni 2017 um 09:35:56 Uhr:

Da hätte ich mir aber schon zeigen lassen, wo das geschrieben steht.

Oder waren das welche von den "echten Polizisten", die man jeden Tag im Fernsehen bewundern kann?

Zitat:

§30c (1) STVZO: Vorstehende Außenkanten

"Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden."

Die Anhängerkupplung ist abnehmbar (oder motorisch einklappbar, feine Sache!) und gehört somit Zweifelsfrei in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung".

Auch wenn es paradox klingt: eine fest montierte AHK steht genauso weit vor, mach den gleichen Schaden bzw. hat das gleiche Gefährdungspotenzial. Nur ist hier das Gefährdungspotenzial eben "unvermeidbar"!

Auf Außenspiegel kann ich auch verzichten; ich fahre vorwärts. Und den Agrarhaken brauche ich zum amerikanischen Einparken. :p :D

mfg

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 30. Juni 2017 um 09:49:33 Uhr:

Auf Außenspiegel kann ich auch verzichten; ich fahre vorwärts. Und den Agrarhaken brauche ich zum amerikanischen Einparken. :p :D

mfg

Auf den Rechten schon, sofern Du einen Innenrückspiegel und eine durchsichtige Heckpartie hast!:cool:

Der Rest, siehe: "unvermeidbar"!

Nun gut, wir wissen, dass das Ironie ist...! ;)

Moin Moin !

Zitat:

Die Anhängerkupplung ist abnehmbar (oder motorisch einklappbar, feine Sache!) und gehört somit Zweifelsfrei in die Kategorie "vermeidbare Gefährdung".

Naja, ,vielleicht kommt ja mal ein trotteliger Fussgänger darauf, wenn er sich am Haken gestossen hat oder das Hosenbein beschmutzt , dir da eine Mitschuld zu konstruieren.

Jedoch ist es nicht möglich , dir eine Mitschuld oder Gefährdung anzuhängen , wenn dir jemand hinten drauf fährt. Insofern ist der §30c nicht in diesem Fall anwendbar.

MfG Volker

Es sei denn das dir jemand hinten drauf fährt, da hat zwar der Hintermann schuld aber kann es dir als Mitschuld auslegen wenn die AHK nicht dran gewesen wäre das es ein geringeren Schaden gegeben hätte ;)

Ist aber jetzt nur Theorie ;)

Zitat:

@steph0211 schrieb am 1. Juli 2017 um 23:34:55 Uhr:

Es sei denn das dir jemand hinten drauf fährt, da hat zwar der Hintermann schuld aber kann es dir als Mitschuld auslegen wenn die AHK nicht dran gewesen wäre das es ein geringeren Schaden gegeben hätte ;)

Ist aber jetzt nur Theorie ;)

Nochmal: Ausschließlich wenn in den Papieren steht die Kupplung muss ohne Anhänger am Auto demontiert sein, musst du sie abmachen.

Wenn der Haken das Kennzeichen verdeckt kommt es zu diesem Eintrag.

Sonst darf er dranbleiben.

Versicherungen versuchen es immer wieder mal.

Das hat aber keinen rechtlich belastbaren Hintergrund. Gar keinen.

Der Haken gehört zum Auto und darf da hinten rausstehen.

Wenn der Hintermann schuldhaft drauffährt muss er dafür geradestehen, alleine.

Moorteufelchen

Um was ging es hier nochmal?

Ich tanke auch nur so viel, dass ich von Tankstelle zu Tankstelle komme. Es sind immerhin 5,4kg Mehrgewicht im Auto.

Der Rest von der Pflicht und Mitschuld vom montierten abnehmbaren Haken ist Stammtischweisheit und gehört in die Ecke der Fabeln.

Hab auch ne abnehmbare AHK dran,wird aber nie abmontiert.

Zum einen,weil ich öfters im Monat den Hänger brauche,dieser steht aber auf einem Wiesengrundstück.

Wenn ich jedesmal abends oder nachts beim Hänger auf der Wiese die AHK montiere,wäre der Schlossmechanismus bald kaputt (und evtl. die Klamotten auch).

Zuma anderen hatte ich es schon des öfteren,dass ich nach einem Einkauf/Arztbesuch o.ä. zum Auto gekommen bin und ein anderer Autofahrer hat beim ausparken mir seine AHK in die Heckstossstange gedrückt und ist abgehauen.

Allein schon deswegen lass ich sie dran.

Ob das bei einem Auffahrunfall zwingend nachteilig ist,wage ich zu bezweifeln,denn man kann immer gerade nen Hänger wo abgestellt haben und ist auf der Fahrt zu nem anderen.Auch nachts.

Ich bin selbst mal einem Benz mit abnehmbahrer AHK draufgefahren,mein KDW war durch die AHK stark beschädigt,aber der Benzfahrer wurde nicht mit einer Teilschuld belegt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. PKW Anhänger
  6. Abnehmbare Anhängerkupplung, Hacken mitführen oder nicht?