Abnehmbare AHK und Stützlast?
Ich fahre einen Opel Meriva A 1,8 Liter mit abnehmbarer AHK von Brink. In meinen Fahrzeugpapieren steht unter Punkt 13 leider kein Gewicht zur Stützlast. Meine Frage, ich möchte mir einen Fahrradträger für zwei E-Bike kaufen. Was muss ich dabei genau beachten?
29 Antworten
Warte wir mal ab ;-)
Bindend ist die kleinste Stützlast
Bei meinem Tiguan:
Stützlast AHK: 140kg
Stützlast Auto: 100kg
Dass Schildchen auf der Kupplung ist Deko. Bzw. bezieht sich auf die Kupplung, nicht auf die Kombination Kupplung / Fahrzeug.
Beim Anhängerbetrieb kommt natürlich noch die mindest und -maximal Stützlsat des Anhängers zum tragen.
Ist nichts im Schein eingetragen oder in der Bedienungsanleitung angegeben, muss man IMHO eben doch zum TÜV. Trotz E-Mark auf der Kupplung. Der fragt den Wert beim Hersteller ab, und trägt ihn ein.
Abnehmbar oder nicht ist irrelevant.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 25. März 2024 um 19:09:54 Uhr:
Zitat:
@Haltech81 schrieb am 25. März 2024 um 11:13:58 Uhr:
Da der Threadstarter sich eh nicht mehr meldet...Ist es Wumpe..
Der TE hat es gestern um 14:15 eingestellt.
Einen Tag später, 11:13 schreibst du so was.
Nicht jeder ist 24/7 online.
Sieht schlecht aus ;-)
Zitat:
@Tino34 schrieb am 25. März 2024 um 10:21:44 Uhr:
Zitat:
@doedl schrieb am 25. März 2024 um 00:02:01 Uhr:
Jede AHK hat eine Stützlast und muss auch eingetragen sein
Würde zuerst diesem Punkt mal nachgehen
Meines Wissen muss diese Stützlast auf der Kupplung und im Ausweis eingetragen sein,
ansonsten wäre die Kupplung ja nicht vorhanden.Im Personalausweis? Nee, AHK müssen schon lange nicht mehr eingetragen werden.
Was Soll jetzt daran falsch sein?
Ein FZ hat immer eine max. Anhängelast, welche auch die Stützlast beinhaltet
Ob diese bei Euch in D eingetragen sein muss oder soll, entzieht sich meiner Kenntnis
Bei uns in der CH muss diese jedoch im FZ-Ausweis eingetragen sein, damit die Prüfstelle auch die Zulassung erteilt. Beinhaltet AH-Last und Stützlast, welche dann auch auf der AHK so vermerkt sein muss, damit sie die Zulassung erhält.
Aber fakt ist das FZ hat eine zugelassene AH-Last und Stützlast. Diese ist eingetragen (wenn in D nicht im Ausweis, dann in den Zulassungsdokumenten des FZ)
Falls diese nicht im FZ-Ausweis eningetragen ist in D, scheint mir das wein weiterer Mangel zu sein. Da dann keine Prüfstelle kontrolliert, ob und wie die AHK montiert ist und ob das auch wirklich funktioniert, was da montiert worden ist. Aber denke nicht, dass in D jeder "Däpp" eine AHK anschrauben kann und damit herumfahre, und somit dann die Mitnützer der Fahrbahn gefährden.
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Ist jetzt eh egal, Threadstarter nicht mehr auffindbar...
Der Großteil der auf dem freien Markt erhältlichen Anhängerkupplungen besitzt eine EU-Zulassung und ist somit eintragungsfrei. Wichtig ist, dass die Anhängerkupplung zu Ihrem Fahrzeugtyp passt und fachmännisch montiert wird. Sie müssen Ihre nachgerüstete Anhängerkupplung zwar nicht extra abnehmen und eintragen lassen. Trotzdem sollten Sie die Papiere der neuen Kupplung bei Fahrten immer mitführen. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, lassen Sie sich den fachgerechten Anbau der AHK jederzeit vom TÜV bescheinigen.
Soweit ich das im Internet gefunden habe, ist die Stützlast nicht zwingend in den Papoieren eingetragen. Da ich seit Jahren Autos mit serienmäßig verbauten AHK fahre, kann ich das nicht 100% bestätigen oder dementieren.
Meine Nachrüst-AHKs (früher ein paarmal....) habe ich selbst montiert und NICHT vom TÜV abnehmen lassen, da das nicht nötig ist. FÜr die richtige Montage bin ich verantwortlich; ähnlich dem richtigen Dremoment gesicherten Radmuttern nach dem Radwechsel.
Zitat:
@doedl schrieb am 11. April 2024 um 07:18:00 Uhr:
Aber denke nicht, dass in D jeder "Däpp" eine AHK anschrauben kann und damit herumfahre, und somit dann die Mitnützer der Fahrbahn gefährden.
Doch, das darf er.
Solange die Anhängerkupplung eine E-Nummer hat.
Und ja es ist sehr unglücklich dass nicht wenigsten eine Anbaubestätigung vom TÜV gefordert wird.
Wegen jeder Kleinigkeit mußt du hin um den Anbau kontrollieren und bestätigen zu lassen, bei der Kupplung nicht.
Zitat:
Wegen jeder Kleinigkeit mußt du hin um den Anbau kontrollieren und bestätigen zu lassen, bei der Kupplung nicht.
Stimmt so nicht: Räder wechseln, Radioumbau (empfindliche Ekektronik), Tuningteile wie Frittentheke, etc.: so lange sie eine ABE oder dergleichen haben, darf man alles machen ohne TüV. Für den korrekten Anbau ist dann der Halter zuständig.
Meines Erachtens ist das Risiko größer, den Anhänger nicht richtig anzukoppeln als eine AHK falsch einzubauen.
Zitat:
@Tino34 schrieb am 11. April 2024 um 10:01:26 Uhr:
Zitat:
Wegen jeder Kleinigkeit mußt du hin um den Anbau kontrollieren und bestätigen zu lassen, bei der Kupplung nicht.
Tuningteile wie Frittentheke, etc.: so lange sie eine ABE oder dergleichen haben, darf man alles machen ohne TüV.
Solange in der ABE keine Auflage aufgeführt ist den ordnungsgemäßen Anbau bestätigen zu lassen.
Dann wäre es keine ABE..
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 11. April 2024 um 09:48:36 Uhr:
Doch, das darf er.
Solange die Anhängerkupplung eine E-Nummer hat.
Und ja es ist sehr unglücklich dass nicht wenigsten eine Anbaubestätigung vom TÜV gefordert wird.
Wegen jeder Kleinigkeit mußt du hin um den Anbau kontrollieren und bestätigen zu lassen, bei der Kupplung nicht.
Ok?
Daher habe ich ja geschrieben, dass das vielleicht in D so gemacht werden darf.
Bei uns in der CH geht das nicht, auch mit Zulassung vom Hersteller (FZ oder AHK)
Eine Prüfung ist trotzdem erforderlich und ein Eintrag im Ausweis ist zwingend.
Da steht dann auch die
- gebremste oder ungebremste AH-Last
- die zulässige Stützlast
- und empfohlen ist die Typenplakete mit Angaben der AHK
aber passt schon für Euch 😉
Werdet EU Mitglied 😉
Zitat:
@Tino34 schrieb am 11. April 2024 um 11:36:22 Uhr:
Werdet EU Mitglied 😉
Nein Danke
Geh ich lieber die AHK auf der Prüfstelle zeigen
Zitat:
@Haltech81 schrieb am 11. April 2024 um 11:00:29 Uhr:
Dann wäre es keine ABE..
Doch, aber es gibt welche mit Auflagen.
Es heißt immer im <Serienmäßigen Zustand>
Nur ein Beispiel, wenn Tieferlegung verbaut ist dann ist eine Anbauabnahme fällig damit die Höhe der Kupplungskugel (35cm??) begutachtet wird.
Zitat:
@Tino34 schrieb am 11. April 2024 um 11:36:22 Uhr:
Werdet EU Mitglied 😉
Siehste... ist doch alles Larifari
Jeder macht was der Andere ihm erklärt, keines hat wirklich dann effektiven Sinn....
Ist bei uns einfacher.
AHK montieren und die Prüfstelle schreibt in den Ausweis, was Sache ist.
Nix mit Internet rausziehen usw. Und vorallem klare Verhältnisse, wenn Du in die Fänge der Kappenjungs kommst. Steht alles klar und deutlich im Ausweis vom Fahrzeug, was gilt..
Eben - wir sind halt nicht EU 😉