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abmeldung sofort nach unfall?

Themenstarteram 2. August 2008 um 16:46

ch habe folgendes problem

ich fahre einen polo der haftpflichtversichert ist,

im mai habe ich einen unfall verursacht den ich auch meiner kfz versicherung gemeldet habe. da ich den schaden evtl. selber bezahlen möchte, habe ich der geschädigten gebeten mir bzw. der versicherung einen reparaturkostenvoranschlag zu senden was bis heute noch nicht geschehen ist.

am donnerstag (31.7.2008) habe ich wieder einen kleinen unfall verursacht den ich der versicherung noch nicht gemeldet habe.

die geschädigte hat mir heute den reparaturkostenvoranschlag gesendet, da ich den schaden auch evtl. selber bezahlen wollte, was jetzt nicht mehr der fall ist da mir die kosten zu hoch sind.

nun möchte ich nächste woche mein auto abmelden da ich ein neues habe was ich aber bei einer anderen versicherung versichern lassen möchte.

also zur meiner frage:

wie soll ich vorgehen? kann ich den zweiten unfall melden und mein auto sofort abmelden? wird die versicherung die entstandenen kosten der 2 unfälle übernehmen?entstehen für mich auch kosten?

kann ich mein neues auto auch anmelden wenn das andere auch noch angemeldet ist?sollte natürlich nicht als zweitwagen angemeldet werden da ich mein altes ja nach der anmeldung meines neuen abmelden möchte.

ich hoffe ich habe es verständlcih beschrieben und das ihr mir helfen könnt.

mfg matteo

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13 Antworten

den ersten unfall werden sie kaum zahlen, da du verpflichtet bist den schaden unverzueglich zu melden (obliegenheit)

ob du den dann bezahlst oder die VS, ist dabei erstmal egal(schadenrueckkauf).

den 2. unfall werden sie wohl uebernehmen (melden musst du !)und ich wuesste auch nicht, warum du den wagen danach nicht abmelden koenntest.

die kosten der hochstufung musst du natuerlich tragen bzw die schäden ( bzw deine SF stufe) werden auch deiner folgenden VS mitgeteilt.

( achtung !!... es kann sich dabei schnell lohnen den schaden selber zu zahlen; rechnet dir deine VS aber auch aus)

Harry

Themenstarteram 2. August 2008 um 17:28

danke für die antwort... der ertse unfall habe ich ja schon lange gemeldet nur die geschädigte person meldet sich nicht mehr...

kann ich nicht erst mein neues auto bei einer anderen versicherung anmelden bevor ich den zweiten unfall melde und es anschließend abmelde?

lg matteo

Zitat:

Original geschrieben von matteo-c

danke für die antwort... der ertse unfall habe ich ja schon lange gemeldet nur die geschädigte person meldet sich nicht mehr...

kann ich nicht erst mein neues auto bei einer anderen versicherung anmelden bevor ich den zweiten unfall melde und es anschließend abmelde?

lg matteo

ich bin kein direkter VS fachmann, aber das wäre zu einfach, das wird nicht gehen, bzw nichts bringen.

dann wird der schaden 2 eben nachgemeldet und es bleibt gleich.

ein schaden der am 31.12 verursacht wurde (inkl abmeldung zu 24H und 2.1. gemeldet) obwohl zum 1.1. neuer wagen angemeldet wird sicher auch nachträglich die folgeversicherung belasten.

doof sind die jungs auch ned ;)

Harry

Themenstarteram 2. August 2008 um 17:55

ja das denke ich mir auch...das die neue versicherung mich fragen wird wo ich voher war...und ob ich unfälle hatte...

vielleicht wäre es ja besser die beiden unfälle über der versicherung laufen zu lassen und auch bei dr verisherung zu bleiben da ich vielleicht einen treuebonus bekomme...ende des jahres kann ich ja immer noch wechseln

oder wie seht ihr das?

nuja... mit dem treuebonus wuerde ich nicht rechnen ^^

aber du sagst auch nicht ueber deine schadenklasse und schadenhoehe der unfaelle.

mit 2 malusklassen sind schnell x000 EUR rechnerisch besser selber zu bezahlen.

HArry

Themenstarteram 2. August 2008 um 18:31

vom ersten unfall weiß ich ja noch nichts da sie sich nicht mehr melden und vom 2. unfall liegen die reparaturkosten bei 430 euro

ja mit dem treuebonus solte man nicht rechnen,hab sie aber schon mal dadrauf angesprochen und sie sagte mir das es vielleicht gehen würde...muß ich nochmal fragen wie es genau aussieht...

450 EUR selber zu zahlen, duerften sich schon SEHR schnell rechnen.

wie gesagt, lass es dir ausrechnen.

ist denn der 1. schaden vom geschaedigten eingereicht worden?

ich vermute da gibts auch fristen und mai ist eher länger her.

Harry

Du hast im Mai und im Juli jeweils einen Unfall versursacht? Sauber..

Themenstarteram 3. August 2008 um 8:44

hey harry999

danke für deine antwort

der geschädigte hat den unfall meiner versicherung auch sofort gemeldet, wir haben uns dann geeingt das sie einen kostenvoranschlag sendet

was bis heute noch nicht passiert ist...was sind das für fristen die du meinst? wenn ich den 2. schaden selber bezahle muß ich den der versicherung trozdem melden?

am 3. August 2008 um 10:52

Ich würde in jedem Fall auch den 2. Unfall melden. Selbst wenn Du erst die Versicherung zahlen läßt kannst Du Dich bis Ende des Jahres immer noch entscheiden, ob Du der Versicherung den oder auch beide abgewickelten Schäden ersetzt. Dann wirst Du - nach Zahlung - wieder schadenfrei gestellt. Habe ich auch schon mal gemacht, obwohl ich nach dem Schaden die Versicherung gewechselt habe. Summe gezahlt, die alte hat der neuen Versicherung die - dann wieder vorhandene - Schadenfreiheit bestätigt und gut war´s! Je nach Deiner Einstufung kann es auch sogar besser sein, beide Schäden selbst zu zahlen! Kannst Du Dir aber bei der Versicherung ausrechnen lassen. Bei 2 Schäden innerhalb so kurzer Zeit kannst Du so hoch gestuft werden, daß sich "selbst zahlen" lohnen könnte.

Und für die Zukunft.....umsichtíger fahren, diese "Schlagzahl" solltest Du nicht fortführen, sonst wird das demnächst unbezahlbar!

Zitat:

Original geschrieben von matteo-c

muß ich den der versicherung trozdem melden?

afaik JA .

was nicht eine hochstufung bedeuten muss, wenn du es später selber regulierst.

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

450 EUR selber zu zahlen, duerften sich schon SEHR schnell rechnen.

wie gesagt, lass es dir ausrechnen.

ist denn der 1. schaden vom geschaedigten eingereicht worden?

ich vermute da gibts auch fristen und mai ist eher länger her.

Harry

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ( § 195 BGB) ab Jahresende, wo der Schaden passiert ist, also kann er noch bis zum 21.12 2011 kommen und seinen Schaden fordern.

 

am 5. August 2008 um 15:22

zurück zur eigentlichen Frage:

Du kannst das Auto jederzeit abmelden. Bis zur Abmeldung ist es auch versichert, somit sind auch die Schäden, die vor der Abmeldung eingetreten sind, versichert (falls nicht aus anderen Gründen kein Versicherungsschutz besteht, z.B. Nichtzahlung der Beiträge o.ä.).

Das neue Auto kannst Du auch bei einer anderen Versicherung versichern, die Rückstufung kannst Du dadurch aber nicht umgehen. Der neue Versicherer wird beim Alten auf jeden Fall wegen des Schadenfreiheitsrabattes und der Schäden nachfragen.

Du kannst den Versicherer regulieren lassen und anschließend an diesen zurückzahlen, um die Hochstufung zu vermeiden. Der Versicherer wird dir die Möglichkeit der Rückzahlung aber erst anbieten, wenn er sicher sein kann, dass keine weiteren Forderungen mehr kommen, was eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Falls sich dies über den Jahreswechsel hinzieht, mußt Du aber vorab den höheren Beitrag zahlen.

Zurückkaufen geht auch, wenn Du zwischenzeitlich woanders versichert bist.

Zum ersten Schaden hat der Versicherer vielleicht schon längst einen Kostenvoranschlag vorliegen und reguliert, oder hast du dort mal nachgefragt? Der Unfallgegner kann ihn ja direkt an den Versicherer geschickt haben.

Gruß

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