Abmahnung Verband bayerischer Kfz Innung

Hallo,
ich greife nochmal ein bekanntes Thema auf:
Abmahnung der KFZ Innung für fairen Wettbewerb aus Bayern erhalten. Bisher erstmal nur an meine Firma, da ich dort mein Handy registriert habe und so die Nummer nicht
Mit als Privatperson zuzuordnen ist.
Meine Frage jetzt: Muss ich denen mitteilen, dass ich der Nutzer bin? Oder kann ich ablehen aus Datenschutzgründen?
Außerdem Handel ich nicht gewerblich mit Autos, ich habe in letzter Zeit meinen Oldtimerfuhrpark nur etwas verändert und ausgedünnt, alle Autos waren Oldtimer und auf meine rote 07 Nummer zugelassen.
Wir sprechen über etwa 8 Autos seit Jahresanfang. Das ist bei mir reines Hobby ohne Gewinnabsicht.
Soll ich nun zum Anwalt??? Wie ist das bei anderen ausgegangen? Ich finde nirgendwo wie die Sache denn am Ende ausgegangen ist????
Danke für eure Antworten…

21 Antworten

Ein Tauchkollege von mir ist Richter a. D. Zusammen mit seinem Sohn (Rechtsanwalt) hat er mehrere Aufsätze zum Thema Abmahnungen veröffentlicht. Primär ging es dort zwar um Urheberrechte, aber das Prozedere erscheint ähnlich.

Wie remix rate ich dazu einen Anwalt zu konsultieren.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 27. September 2022 um 08:05:44 Uhr:


Wie wäre es, wenn Du einfach mal bei der Innung vorstellig wirst? Dort wäre der Sachverhalt sicher einfach und direkt zu klären.

Für mich wäre zunächst die Frage zu klären,

ob

der TE überhaupt

Mitglied

dieser öminösen Innung ist, zumal sein Firmensitz in NRW ist. Wenn es von seiner Seite

tatsächlich

Verstöße gegen die Bestimmungen des gewerblichen Kfz-Handels gegeben hat, dann ist das in erster Linie eine Angelegenheit der örtlich zuständigen

IHK

und nicht einer (bayerischen) Innung!

Da würde ich mich nicht dran aufhängen. Eine Abmahnung kann praktisch jeder verschicken, der betroffen ist.
Also nicht nur ein Wettbewerber, sondern häufig auch Verbraucherzentralen oder eben eine Innung. Egal, wo sie im Bundesgebiet ihren Sitz haben.

Ohne nähere Informationen würde ich auch zum Anwalt raten.
Wer allerdings aus gesundheitlichen Gründen oder nach einem Todesfall in der Verwandtschaft nur ein paar Autos verkauft, kann sich zurück lehnen.

@Quertraeger
Ich muss nirgends Mitglied sein, um eine Abmahnung zu kassieren.

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Ihr solltet dem TE Zeit zur Antwort geben. Lernt das bitte. 😉
Ich denke das ist in aller Interesse.

Es wurde bereits mehrfach die gleiche Frage an den TE gestellt.

Bevor das hier wieder ausartet in eine Diskussion unter euch.
Solltet ihr untereinander Diskrepanzen haben, klärt das per PN.

Also, langsam machen und auf den TE warten.

LG
Steffen

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 27. September 2022 um 16:06:03 Uhr:



Für mich wäre zunächst die Frage zu klären, ob der TE überhaupt Mitglied dieser öminösen Innung ist, zumal sein Firmensitz in NRW ist. Wenn es von seiner Seite tatsächlich Verstöße gegen die Bestimmungen des gewerblichen Kfz-Handels gegeben hat, dann ist das in erster Linie eine Angelegenheit der örtlich zuständigen IHK und nicht einer (bayerischen) Innung!

Das ist völlig irrelevant. Zum Anwalt gehen.

Kann doch zu hier.

In den NUB steht, keine Rechtsberatung zulässig.

Was sollen "wir" hier hier zum Thema schon sagen?

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