Abgestellt auf Privatparkplatz
Hi, folgender Sachverhalt. Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Von einem Ost-Ausländer mit Tageskennzeichen auf privatem Parkplatz abgestellt. Der Parkplatz ist ausgeschildert nur für Bewohner eines Privathauses. Abgestellt wurde das KFZ vor 3 Jahren. Derzeitiger Besitzer kann nicht ermittelt werden. Auto wird nicht gesucht. Polizei interessiert sich nicjht dafür, weil es sich um Privatparkplatz handelt. Was kann man tun, welches Recht hat der Grundstückseigentümer? Ich bitte um gute Ratschläge. Gruß Wishline
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wishline
Hi, folgender Sachverhalt. Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Von einem Ost-Ausländer mit Tageskennzeichen auf privatem Parkplatz abgestellt. Der Parkplatz ist ausgeschildert nur für Bewohner eines Privathauses. Abgestellt wurde das KFZ vor 3 Jahren. Derzeitiger Besitzer kann nicht ermittelt werden. Auto wird nicht gesucht. Polizei interessiert sich nicjht dafür, weil es sich um Privatparkplatz handelt. Was kann man tun, welches Recht hat der Grundstückseigentümer? Ich bitte um gute Ratschläge. Gruß Wishline
Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Das heißt, du hast den verkauft? Dann hast du auch einen Kontakt, an den du dich wenden kannst.
Andererseits kann man über das Tageskennzeichen auch denjenigen rausfinden, dem das Kurzzeitkennzeichen "gehört hat". Wer der derzeitige Besitzer ist, ist erstmal unerheblich.
Vermutlich ist aber hier eher der Zeitraum von 3 Jahren störend, im Sinne von "schon zu lange her".
Ok, das folgende ist jetzt kein wirklich ernst gemeinter Vorschlag - aber was wäre denn, wenn quasi "über Nacht" die Heinzelmännchen das Auto vom Privatparkplatz in den nächstmöglichen öffentlichen Verkehrsraum bewegen? Vier Mann vier Ecken - mit´m Dietrich aufmachen, Gang raus und Handbremse runter darf man ja nicht - um die Ecken kriegt man das Auto ja auch mit eingerastetem Lenkradschloss "manuell" ... und dann ist es wieder das Problem der Polizei weil öffentlicher Verkehrsraum ... wie ist das Auto dahingekommen, ich weiß es nicht *zwitscher-lapalomapfeif* 😁 😁 😁
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Einfach auf einen öffentlichen Parkplatz verbringen wird ggf. den Verdacht nach sich ziehen, daß hier ordnungswidrig Schrott entsorgt werden soll - wenn mir jemand einen Müllsack in den Garten schmeißt, schmeiße ich den doch auch nicht auf die Straße zurück.
Zum nicht fett markierten. [Ironie]Wenns dunkel genug ist ... *grins*[/Ironie]
Zum fett markierten. Sondern was machst du? Auf eigene Kosten entsorgen (in manchen Gegenden wird der Müll gewogen ...), zum nächsten öffentlichen Mülleimer tragen? Nö ... da stell ich das Ding lieber auf die andere Straßenseite. Ordnungsamt holen, damit die Adressen in dem Müll suchen (die auf den ehemaligen Besitzer hindeuten könnten) wäre mir zu aufwändig.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Fundbüro!Mit der FIN des Fahrzeugs eine Fundmeldung beim Fundbüro oder Polizei machen, Fundrechte anmelden (Finderlohn oder Eigentumsübertragung) und darüber informieren, dass man den Fund an Ort und Stelle verwahrt. Meldet sich der Eigentümer nicht, dann kommt nach 6 Monaten der Brief, dass man Eigentümer an der Fundsache geworden ist.
Hier seh ich nur ein "kleines" Problem:
Ein abgestelltes Auto kann keine Fundsache i.S.d. juristischen Bedeutung des Begriff verlorene Sache sein.
Siehe hierzu Wikipedia:
Zitat:
Umgangssprachlich bedeutet verloren, dass der Eigentümer nicht weiß, wo die Sache ist. Damit würden aber auch die Fälle des bloßen Verlegens (die Brille in der Wohnung, das Buch im Schrank) erfasst. Deshalb definiert die juristische Fachsprache präziser: Eine Sache ist dann verloren, wenn sie nicht herrenlos, aber besitzlos ist. Das heißt, der Verlierer hält sich noch für den Eigentümer, kann aber die tatsächliche Herrschaftsmacht über sie nicht ausüben.
Das Auto kann nicht verloren sein, da ja der Besitzer / Nutzer Kenntnis hat wo er das Auto hingestellt hat. Ggf. könnte es ein herrenloser Gegenstand sein, der dann aber anders behandelt werden müsste.
Zitat:
Dies stellt eigentlich auch nur die Lösung dar, wenn man den Wagen los werden wollt. Fundmeldung ohne Fundrecht auf Eigentumsübertragung anzumelden und den Wagen zu deren Verwahrstelle schleppen lassen. Man zahlt zwar die Abschleppkosten, aber das Ding ist völlig zulässig weg.
Ich denke das geht nicht. Wie bereits (von mir angenommen) erwähnt ist das Auto keine Fundsache = Fundbüro nicht zuständig = Annahme wird verweigert werden.
Zitat:
Je nach Zustand des Fahrzeugs könnte man das Ding auch dem Ordnungsamt auf das Auge drücken, Anzeige über illegale Abfallentsorgung gem. "Altautoverordnung". Allerdings sind auch hier wieder die 3 Jahre der Duldung eine Möglichkeit für einige Schwierigkeiten.
Wird auch schwer werden, da das Auto auf Privatgrund steht und somit das Ordnungsamt nicht wirklich zuständig ist bzw. vom Grundstückseigentümer eine fachgerechte Entsorgung verlangen kann; hier dürfte die Ersatzvornahme greifen [Eigentümer (Verursacher) nicht greifbar, aber der Besitzer des Grundstücks ist greifbar und es ist ihm zumutbar die Störung zu beseitigen].
Zum "Erwerb" der Fundsache nach sechs Monaten noch eine kleine Ergänzung:
Zitat aus Wikipedia:
Zitat:
Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB). Ist der Wert der Sache jedoch geringer als 10€, so beginnt die 6-monatige Frist bereits mit dem Tag des Fundes. Allerdings muss der Finder noch drei Jahre lang das Erlangte nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung herausgeben.
= das Auto würde noch weitere drei Jahre rumstehen!
Verstehe auch nicht warum man erst nach 3 Jahren reagiert. Egal ob Grundstücksbesitzer oder Mieter.😕
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Booaah, bin ich froh das dies kein Snickers ist (Fundbüro und 6 Jahre).
Aber das ist alles hier rumraterei wenn der TE nicht etwas deutlicher wird welche Beziehung er zum Fahrzeug, Grundstück oder sonstwie steht.
Lg.
Konitime
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
= das Auto würde noch weitere drei Jahre rumstehen!
Man kann es aber benutzen, denn es liegt über die Fundbüro-Zuweisung ein gutgläubiger Erwerb* vor.
*wobei wir dann damit und den anderen "Problemchen" jedweder Lösung bei der zentralen Fragestellung sind:
Wie und mit welchen Absprachen ist der Wagen da hin gekommen, und wieso bemerkt man das Ding erst nach 3 Jahren.
Das Fundbüro ist ein Versuch wert, die Lösung mit den nächtlichen Heinzelmännchen die vermutlich dümmste Variante, wenn man sich vorher schon mit der Polizei oder OA zu der aktuellen Situation unterhalten hat.
So richtig gibt es nur einen, der den Knoten auflösen könnte, ein Anwalt, dem man allerdings auch ganz offen die gesamte Geschichte erzählt.
Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Zum nicht fett markierten. [Ironie]Wenns dunkel genug ist ... *grins*[/Ironie]Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Einfach auf einen öffentlichen Parkplatz verbringen wird ggf. den Verdacht nach sich ziehen, daß hier ordnungswidrig Schrott entsorgt werden soll - wenn mir jemand einen Müllsack in den Garten schmeißt, schmeiße ich den doch auch nicht auf die Straße zurück.Zum fett markierten. Sondern was machst du? Auf eigene Kosten entsorgen (in manchen Gegenden wird der Müll gewogen ...), zum nächsten öffentlichen Mülleimer tragen? Nö ... da stell ich das Ding lieber auf die andere Straßenseite. Ordnungsamt holen, damit die Adressen in dem Müll suchen (die auf den ehemaligen Besitzer hindeuten könnten) wäre mir zu aufwändig.
Siehste, damit bist du aber nicht besser als das erste Müllschwein (das vielleicht gar nicht das erste war, sondern dein Nachbar von gegenüber, der genauso gehandelt hat, wie du es oben empfiehlst). Leicht wegräumbaren Müll räume ich weg, was soll's. Bei problematischen Sachen würde ich mir Anzeige überlegen; wegräumen (lassen) muß ich's aber dennoch.
Der TE muß sich m. E. auch kümmern, wenn das Fahrzeug auf seinem Stellplatz steht.
Bitte steinigt mich nicht 😁
Ironie an
Fahrzeug in teile verkaufen auf eBay, Rest Metal nach alt Eisen Händler.
Ironie aus
Wünsche der TE viel Erfolg!
Hatt jemand IN das Auto gecheckt wenn eventuel die Papiere (Brief usw.) drin liegt??
Vierleicht hast du gluck !!!!!
Brief haben = Besitz
Moralisch fragwürdig aber nach 3 Jahre standzeit wird keine Melden.
achso, wenn dir jemand den Brief ausm Haus klaut gehört der Wagen danach also auch ihm? Und wenn mich nicht alles täuscht steht auf dem Papier auch noch ein Hinweis, dass der Brief keine Besitzurkunde darstellt.
Du kannst das Fahrzeug abschleppen lassen. Anhand des Nummernschildes ist die Polizei verpflichtet den Besitzer zu ermitteln. Falls das nicht gelingt, ist es wie mit Besitzerlosen Fahrrädern, die Polizei behält das Auto im Besitz.
Zitat:
Original geschrieben von AlexX22
Du kannst das Fahrzeug abschleppen lassen. Anhand des Nummernschildes ist die Polizei verpflichtet den Besitzer zu ermitteln. Falls das nicht gelingt, ist es wie mit Besitzerlosen Fahrrädern, die Polizei behält das Auto im Besitz.
Grundsätzlich nicht falsch - aber dann auf eigene Kosten, weil ich den Abschlepper ja bestelle.
So wie ich das sehe, ist der TE der Grundstückseigentümer, und hat drei Möglichkeiten:
1. Auto bleibt bis zum Sankt-Nimmerleinstag dort sehen
2. Er lässt es auf eigene Kosten abschleppen und entsorgen – problematisch, wenn doch irgendwann der Ost-Ausländer zurückkommt und sein Auto sucht – die sollten bei sowas keinen Spass verstehen 😉
3. Die Heinzelmännchenlösung vom Bernd Clio.
Ich würde zu 3 tendieren.
Zitat:
Original geschrieben von AlexX22
Du kannst das Fahrzeug abschleppen lassen. Anhand des Nummernschildes ist die Polizei verpflichtet den Besitzer zu ermitteln. Falls das nicht gelingt, ist es wie mit Besitzerlosen Fahrrädern, die Polizei behält das Auto im Besitz.
Also in vier Zeilen ne Menge Fehler!
1. Abschleppen geht auf Kosten des Bestellers = TE
2. Polizei muss nicht ermitteln, kann aber helfen! Hier liegt ein Privatklagesachverhalt vor = Polizei kann unterstützen.
3. Besitzlerlos ist das gute Stück nicht. Und die Polizei geht das Ding zu 100% nichts an, also wieso sollten sie das Ding dann an sich nehmen.
P.S. aber ne gute Idee nen übrig gebliebenes Auto zu entsorgen = Polzei hier hast du, bitte schön!
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
2. Er lässt es auf eigene Kosten abschleppen und entsorgen ...
Damit kommt er seinem Ziel, Eigentum an dem Fahrzeug zu erlangen, kein Stück näher.