Abgestellt auf Privatparkplatz
Hi, folgender Sachverhalt. Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Von einem Ost-Ausländer mit Tageskennzeichen auf privatem Parkplatz abgestellt. Der Parkplatz ist ausgeschildert nur für Bewohner eines Privathauses. Abgestellt wurde das KFZ vor 3 Jahren. Derzeitiger Besitzer kann nicht ermittelt werden. Auto wird nicht gesucht. Polizei interessiert sich nicjht dafür, weil es sich um Privatparkplatz handelt. Was kann man tun, welches Recht hat der Grundstückseigentümer? Ich bitte um gute Ratschläge. Gruß Wishline
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wishline
Hi, folgender Sachverhalt. Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Von einem Ost-Ausländer mit Tageskennzeichen auf privatem Parkplatz abgestellt. Der Parkplatz ist ausgeschildert nur für Bewohner eines Privathauses. Abgestellt wurde das KFZ vor 3 Jahren. Derzeitiger Besitzer kann nicht ermittelt werden. Auto wird nicht gesucht. Polizei interessiert sich nicjht dafür, weil es sich um Privatparkplatz handelt. Was kann man tun, welches Recht hat der Grundstückseigentümer? Ich bitte um gute Ratschläge. Gruß Wishline
Kfz wurde ordnungsgemäß abgemeldet. Das heißt, du hast den verkauft? Dann hast du auch einen Kontakt, an den du dich wenden kannst.
Andererseits kann man über das Tageskennzeichen auch denjenigen rausfinden, dem das Kurzzeitkennzeichen "gehört hat". Wer der derzeitige Besitzer ist, ist erstmal unerheblich.
Vermutlich ist aber hier eher der Zeitraum von 3 Jahren störend, im Sinne von "schon zu lange her".
Ok, das folgende ist jetzt kein wirklich ernst gemeinter Vorschlag - aber was wäre denn, wenn quasi "über Nacht" die Heinzelmännchen das Auto vom Privatparkplatz in den nächstmöglichen öffentlichen Verkehrsraum bewegen? Vier Mann vier Ecken - mit´m Dietrich aufmachen, Gang raus und Handbremse runter darf man ja nicht - um die Ecken kriegt man das Auto ja auch mit eingerastetem Lenkradschloss "manuell" ... und dann ist es wieder das Problem der Polizei weil öffentlicher Verkehrsraum ... wie ist das Auto dahingekommen, ich weiß es nicht *zwitscher-lapalomapfeif* 😁 😁 😁
38 Antworten
Ausschlachten und so viel Teile wie möglich verkaufen oder verschenken.
Den Rest schreddern und entsorgen oder im Garten vergraben. 😁
Der Käufer kommt nach 3 Jahren garantiert nicht mehr.
Und wenn doch lautet die Antwort, welches Auto??? 😁
Es wird wohl doch nicht so ganz einfach, vernünftig, billig und rechtssicher zum Eigentümer dieses Fahrzeugs zu werden. Vielleicht ist hier der Gang zum RA angebracht.
Viele gutgemeinte Ratschläge, aber wenig brauchbare. Es geht hier nicht um Schrott, sondern um einen 7 Jahre alten Merc. ML, der 3 Jahre davon auf dem Parkplatz steht und immer noch einen Wert von ca. 30.000 € hat.
Gruß
Ich kann Dein Anliegen wirklich verstehen, das ist ja kein Pappenstiel. Aber du mußt das rechtssicher angehen.
Welche Wege es gibt, in dieser Situation Eigentümer des Fahrzeugs zu werden, kann dein RA dir sagen. Das ist ja keine alltägliche Sache, und hier im Forum wirst du von fünf Leuten sechs verschiedene Tips lesen, die dir wahrscheinlich kein bißchen weiterhelfen.
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Zitat:
Original geschrieben von wishline
Viele gutgemeinte Ratschläge, aber wenig brauchbare. Es geht hier nicht um Schrott, sondern um einen 7 Jahre alten Merc. ML, der 3 Jahre davon auf dem Parkplatz steht und immer noch einen Wert von ca. 30.000 € hat.
... und nicht Dein Eigentum ist.
Das kleine dumme Detail, was stört.
Dies zu Deinem Eigentum zu machen, ist kein in jedem Schreibwarenladen erhältlicher, vorformulierter Zettel, welcher nur von Dir unterschrieben an das KBA geschickt werden muss und schon wird es zu "meins".
Wäre es mit nur einem solches Schreiben getan, dann würdest Du doch nicht zu diesem ML kommen, dann hätte den doch schon vor etwa 3 Jahren jemand anderes sich "überschreiben" lassen. Einfach mal darüber nachdenken, was denn wäre, wenn dies so einfach ist - und ob Du selbst dann noch ein eigenes Auto hättest, oder auch Schuhe und Hose.
Ich bin ja juristischer Laie.
Natürlich wäre die Hypothese „herrenloses Gut“ die für den TE bequemste, denn wenn es sich bei dem Fahrzeug um herrenloses Gut handelt, dürfte der TE (oder jeder andere, der es findet!) es sich sofort aneignen. Herrenlos heißt, der Käufer muß das Eigentum an der Sache aufgegeben haben. Das ist hier aber höchst unwahrscheinlich.
Viel plausibler ist nämlich, daß der Käufer, durch welche Umstände auch immer, lediglich seit drei Jahren daran gehindert ist, das Fahrzeug abzuholen. Sei es ganz banal Krankheit oder Tod, sei es Haftstrafe o. ä., und es gibt ggf. keine Erben oder Vertreter, die von dem gekauften Fahrzeug wissen bzw. dessen Standort kennen. Dennoch gehört das Fahrzeug nach wie vor dem Käufer oder dessen Erben, Inbesitznahme wäre also Diebstahl bzw. Fundunterschlagung.
Bleibt m. E. eigentlich nur, das Fahrzeug als Fundsache zu behandeln, deren Eigentümer (wie der TE ja schreibt) derzeit nicht ermittelbar ist. Da es an seiner jetzigen Stelle (privater Parkplatz) sehr stört, hat der Parkplatzeigentümer zunächst das Recht, das Fahrzeug dort entfernen zu lassen, natürlich auf eigene Kosten. Vielleicht wäre es taktisch ganz klug, das mal zu tun und das Fahrzeug an einer sicheren und für Dritte unbekannten Stelle aufzubewahren.
Was mit Fundsachen zu tun ist und ob und wann man daran Eigentum erwirbt, ist hier nachzulesen.
Aber noch mal: Ich bin juristischer Laie. Genauer weiß solche Dinge ein Rechtsanwalt.
Hast du auch gedacht das eine ML mit wert vom ca.30.000 nicht einfach vergessen wird???
Entweder hat der kolege das zeitliche gesegnet .
Oder er hat NUR die Papiere und die fargestelnummer für eine ML mit erheblich grosser
wert und nicht ganz legale beschafung gebraucht.
Oder DER ML ist vom laster gefallen
Hast du der Fahrgestelnummer überprüfen lassen ....soltes du tun ,der steht nämlich auf deine Parkplatz
Da könnte jemand auf die idee kommen das du was damit zu tun hast.
Wilst du das wirklich antun ????
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
..., hat der Parkplatzeigentümer zunächst das Recht, das Fahrzeug dort entfernen zu lassen, ....
Sicher?
Immerhin ist es mit irgendwelchem Einverständnis dort abgestellt worden und konnte sehr lange Zeit mit Einverständnis dort stehen.
Hier fehlt einerseits eine objektiv nachvollziehbare Erklärung, warum das so bisher war, und eine darauf aufbauende objektiv nachvollziehbare Erklärung, warum dies jetzt, nach 3 Jahren plötzlich nicht immer noch so sein soll.
Hier sind Kenntnisse und ein aktives Mitwirken des TE an dem Zustandekommen und jahrelangem Beibehalten dieser Situation in nicht unerheblichem Maße vorhanden. Es wird doch mehr verschwiegen, als erzählt.
Zitat:
... und das Fahrzeug an einer sicheren und für Dritte unbekannten Stelle aufzubewahren.
und Kosten darf es auch nichts. Jetzt zahlt der Eigentümer für diesen Stellplatz auch nichts.
Den Parkplatz frei haben zu wollen, ist auch etwas deutlich anderes, als den Wagen zu seinem Eigentum machen zu wollen. Die Kiste soll nicht weg, weil sie stört, man möchte diese (selbst herbeigeführte) Situation nutzen, um fremdes Eigentum von nicht unerheblichem Wert zu eigenem Eigentum machen.
Deine Einwände kann ich durchaus verstehen, aber mehr als herumspekulieren über die Hintergründe und Motive können wir hier alle nicht, solange der TE die Geschichte dieser Geschichte nicht etwas näher erläutert.
Daß ich ernsthaft einen RA fragen würde, habe ich ja schon verschiedentlich geschrieben.