Abgemeldetes Auto verkauft, Geld bekommen, Papiere/Schlüssel übergeben, Auto wird nicht abgeholt
Hi Leute, habe ein Problem....
Anfang Februar habe ich unser altes, abgemeldetes Auto für 300€ verkauft.
Händler war da, hat die Papiere und Schlüssel bekommen, ich das Geld.
Er wollte erst keinen Vertrag unterschreiben weil er meinte man brauche keinen, bin dann mit dem Vordruck gekommen den er mit meckern auch teilweise ausgefüllt hat.
Die waren mit 3 Leuten da, die anderen 2 haben mich so zugelabert dass ich da nicht so genau drauf geachtet habe dummerweise....
Im Vertrag fehlen teilweise Daten wie Personalausweisnummer, auch die Adresse ist nicht leserlich.
Das Auto wurde immer noch nicht abgeholt, immer wenn ich angerufen habe heißt es "oh ja vergessen" oder letzte Woche hieß es "Scheiß Corona, ich krieg keine kennzeichen"
Ursprünglich sollte das Auto per Hänger abgeholt werden.
Die Telefonnummer mit der ich ursprünglich kontaktiert wurde exisitiert scheinbar auch nicht mehr, da ist das Handy immer aus.
Habe recherchiert vor nem Monat, da bin ich mit der Telefonnummer auf den Händler im Internet gestoßen, die Nummer wurde bei den von ihm angebotenen Autos angegeben. Mittlerweile steht da eine andere Telefonnummer.
Erreicht habe ich den Händler letzte Woche mit einer anderen die im Kaufvertrag steht...
Hat da irgendwer ne Ahnung was ich jetzt machen kann ohne das Kosten für mich entstehen?
Habe echt Angst dass irgendwas illegales mit den Papieren passiert was hinterher auf mich zurückfällt.
Oder kennt jemand solche Fälle und weiß was man da machen kann?
Auto steht auf Privatgelände, also da kann eigentlich nix passieren... Allerdings kann der Wagen ja nicht ewig da stehen bleiben jetzt:/
Bin echt ratlos, Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt sagen nur dass es ja ein Privatverkauf war und die da auch nichts machen können....
Vielleicht kennt ja wer nen ähnlichen Fall oder hatte so etwas auch schon und kann mit weiterhelfen.
Gruß
Carni84
Beste Antwort im Thema
Mein Gott Stefan, lass doch am helllichten Tag den Alk aus dem Kopf.
Deine Beiträge sind fast unlesbar.
47 Antworten
Wenn man es ganz genau haben will, geht auch Versand/Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Kostet, soweit ich weiß, umme 10-15€.
Der Gerichtsvollzieher kopiert das Schreiben, bevor er es selbst zustellt und bestätigt dann, das genau *dieses* Schriftstück zugestellt wurde. Dann hat man auch den Nachweis über den Inhalt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 25. März 2020 um 21:15:48 Uhr:
Zitat:
@StephanRE schrieb am 25. März 2020 um 16:15:23 Uhr:
Erstmal frist zur Abholung setzen. Direkt mit Androhung von Konsequenzen.
Klage wegen Besitzstörung auf dem Grundstück, wo die Karre von dem Kerl steht, könnte passen.
Das ist nicht die "Karre von dem Kerl". Das ist die Karre vom TE; denn Käufer wird erst Eigentümer, wenn die Sache übergeben worden ist (§929 BGB), was offensichtlich noch nicht erfolgt ist.
an den Käufer über.
O.
hi
wenn ich das Problem hätte würde ich die Kiste auf die Straße stellen und dann sollen sich andere /Behörden darum kümmern . Ich könnte ja Nachweisen , dass ich die Kiste vor ... Tagen verkauft habe. Und wenn der Käufer das Auto ein paar Meter weiter warum auch immer auf der Straße stehen lässt ist das nicht mein Problem. Der könnte ja eine Panne gehabt haben usw. sollen die mir das Gegenteil beweisen . Ich habe dem Käufer alles übergeben .
Vielleicht ist der TE ja mittlerweile selbst auf diese Idee gekommen... 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@porks schrieb am 29. März 2020 um 12:45:27 Uhr:
hi
wenn ich das Problem hätte würde ich die Kiste auf die Straße stellen und dann sollen sich andere /Behörden darum kümmern . Ich könnte ja Nachweisen , dass ich die Kiste vor ... Tagen verkauft habe. Und wenn der Käufer das Auto ein paar Meter weiter warum auch immer auf der Straße stehen lässt ist das nicht mein Problem. Der könnte ja eine Panne gehabt haben usw. sollen die mir das Gegenteil beweisen . Ich habe dem Käufer alles übergeben .
Die Behörden machen es da einfach: letzte Halter wird angeschrieben und dann muss er nachweisen das er das Auto verkauft hat. Und dann stellt sich raus das er es an die Straße gestellt hat...
Zitat:
@StephanRE schrieb am 29. März 2020 um 14:49:39 Uhr:
Zitat:
Die Behörden machen es da einfach: letzte Halter wird angeschrieben und dann muss er nachweisen das er das Auto verkauft hat. Und dann stellt sich raus das er es an die Straße gestellt hat...
Weil der pöse, pöse Gebrauchtwagen gepetzt hat oder im Verhör der Beamten eingeknickt ist. 🙂🙄🙄🙄
Zitat:
@StephanRE schrieb am 29. März 2020 um 14:49:39 Uhr:
...und dann muss er nachweisen das er das Auto verkauft hat.
Das sollte mit dem Kaufvertrag möglich sein.
Einen Halter heraus zu finden ist such ohne Kennzeichen recht einfach möglich. Zuerst kommt ein Zettel an die Scheibe und wenn der nach einer gewissen Zeit noch da steht dann wird die Fahrgestell Nr. Ausgelesen. Ds gibt es Möglichkeiten.
Und genau dieser Nachweis mus ersteinmsl gebracht werden dss bedeutet vielnlauferei und Ärger. Und ein Auto ohne Kennzeichen an die Straße zu stellen ist immer unzulässig. Und der letzte Halter mus rrstmsl dafür zahlen.
Zitat:
@StephanRE [url=https://www.motor-talk.de/.../...wird-nicht-abgeholt-t6826441.html?...]schrieb am 29. März 2020 um 20:32:
... Und der letzte Halter mus rrstmsl dafür zahlen.
Schmarrn...
Verkaufte ein Auto vor 2 Jahren, der wurde nie angemeldet.
Nun musste der weg von einem Grundstück...
Bezahl ich garnüx, Nachweis des Verkaufs reicht!
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 29. März 2020 um 20:43:15 Uhr:
Zitat:
@StephanRE [url=https://www.motor-talk.de/.../...wird-nicht-abgeholt-t6826441.html?...]schrieb am 29. März 2020 um 20:32:
... Und der letzte Halter mus rrstmsl dafür zahlen.Schmarrn...
Verkaufte ein Auto vor 2 Jahren, der wurde nie angemeldet.
Nun musste der weg von einem Grundstück...
Bezahl ich garnüx, Nachweis des Verkaufs reicht!
Wenn du das sagst....
Nur noch eins: wenn das Ordnungsamt oder der Polizist vor dir steht hast du erstmsl ein Problem und don Bescheid hast du erstmsl im Briefkasten drin und dann hat der eine frist zum Einspruch...vieeel sufwand für ne alte Karre.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 29. März 2020 um 21:36:18 Uhr:
Zitat:
@AK-B170 schrieb am 29. März 2020 um 20:43:15 Uhr:
Schmarrn...
Verkaufte ein Auto vor 2 Jahren, der wurde nie angemeldet.
Nun musste der weg von einem Grundstück...
Bezahl ich garnüx, Nachweis des Verkaufs reicht!Wenn du das sagst....
Nur noch eins: wenn das Ordnungsamt oder der Polizist vor dir steht hast du erstmsl ein Problem und don Bescheid hast du erstmsl im Briefkasten drin und dann hat der eine frist zum Einspruch...vieeel sufwand für ne alte Karre.
Jo! Bezahl ich nix. Ich habe kein Problem, ich habe einen Kaufvertrag!
Rest ist eine Mail/Fax.
hi
genau da muss man als Ex Halter nix zahlen . Klar etwas Stress gibt es immer weil man ja darlegen muss , das es nicht mehr sein Auto ist (dafür hat man ja den Kaufvertrag) Das ist ja genauso wenn der Neue Besitzer/Käufer auf dem Weg nach Hause etwas Strafbares macht egal ob ein Vergehen im Straßenverkehr oder sogar eine Straftat(Bankraub usw.) Ist ja auch nicht der alte Eigentümer dran solange er einen Nachweis hat wann er den Wagen übergeben hat.
Der Händler wird zocken, bis er mal eine Fahrt in deine Nähe hat um die Feile zu verladen. Ist natürlich Mist, besonders wenns so lange dauert.
Anwalt und Co. würde ich mir sparen.
Da du ja scheinbar Kontakt zu ihm hast, würde ich unmissverständlich klar machen: Die Karre muss weg, sonst holt ihn der Verwerter. Wenn man den Platz hat, das Auto ein paar Tage stehen zu lassen, ist es nicht soooo schlimm, aber nicht jeder hat diesen Platz. Steht das Auto an der Straße, bekommst du als letzter Halter RuckZuck Post. Beweis hin oder her, den Ärger und Laufereien hast du erstmal.
Frist setzen, am besten persönlich, ob Tel. oder Auge in Auge ist egal, eindrücklich klar machen, eine Woche (o.ä.) noch, dann kommt er weg. Sollte verständlich sein.
Gruß Jörg.
Ja danke für die Tips...
Es ist ne verzwickte Sache.... Der der es geklauft hat und den Vetrtag unterschrieben hat ist wohl der Vater von dem auf dessen Frau der Autohandel angemeldet ist.
Der Vater macht wohl die meisten Sachen.
Von dem hab ich aber die Adresse nicht und der wird auch kein Gewerbe haben.
Ich hab mit dem Sohn letzten Mittwoch telefoniert der meinte nur
"ja sorry tut mir Leid dass mein Vater den noch nicht geholt hat, im Moment ist auch noch das Problem mit Corona etc dass man keine Kennzeichen bekommt...." aber er kümmere sich jetzt selber darum....
Ansich kann das Auto hier stehen bleiben, aber Vermieter und Nachbarn beschweren sich bei mir und nerven mich.
Eine Frist setzen könnte ich dem Typ nur per Telefon...
Die Polizei meinte zu mir ich solle mit Fristsetzung Standgebühren erheben - aber wie genau das geht und wie ich das schriftlich machen soll wenn ich die Adresse nicht hab, haben sie mir auch nicht gesagt.
ICh hab zwar den Straßennamen, aber nicht die Nummer...
Den Wagen bewegen kann ich ohne weiteres nicht weil der Gang eingelegt ist, Handbremse angezogen und ich keinen Schlüssel mehr habe.
Würde denn da überhaupt ein VErwerter oder Abschleppdienst den Wagen mitnehmen wenn ich das nichtz zahle?
Der kann dem neuen Halter ja nichtmal ne Rechnung schreiben weil er die Adresse nicht hat -.-
Zitat:
@Carni84 schrieb am 1. April 2020 um 17:43:29 Uhr:
Würde denn da überhaupt ein VErwerter oder Abschleppdienst den Wagen mitnehmen wenn ich das nichtz zahle?
Der kann dem neuen Halter ja nichtmal ne Rechnung schreiben weil er die Adresse nicht hat -.-
Nö