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Abgemeldetes Auto in die Türkei einführen und zurück bringen ZOLL

Themenstarteram 18. Juli 2021 um 16:17

Hallo liebes Forum,

ich lese schon lange hier im Forum mit, habe aber nie wirklich selbst initiative ergriffen selber ein Thema zu erstellen um mein anliegen zu "klären". Das soll nun so weit sein da ich überhaupt nichts gefunden habe das mein vorhaben klärt.

Ich habe einen Oldtimer, genauer einen E30 316i den ich gerne restauriert haben möchte. Ich selber habe kaum Zeit und Ahnung dafür möchte aber trotzdem gerne eine möglichkeit finden Ihn zu restaurieren. Mein Onkel hat mich dann darauf aufmerksam gemacht das er bekannte in der Türkei hätte die das Wohl für wenig Geld fertig machen würden.

Nun zu dem Problem:

Ich werde den weg mit meinem angemeldetem Auto machen sammt Anhänger auf dem der E30 transportiert werden soll. Die sache mit meinen Auto und dem Anhänger ist schon geklärt wegen der Ein und Ausfuhr. Nur wie sieht das mit dem E30 aus? Ich werde Höchstwahrscheinlich den Verzollen müssen oder? Er soll ja eig nur kurz ins Land und nach paar monaten wieder raus. Kein verkauf.

Da die meisten wahrscheinlich sich nicht mit den türkischen Import/Export Gesetzen etc. auskennen, aber weiß eventuell jemand wie das mit der EU aussieht? Ich bringe das Fahrzeug, dass in der EU gekauft wurde, für 3-4 monate ins Ausland abgemeldet und bringe es wieder zurück. Muss ich dann trotzdem Steuern zahlen dafür?

Vielen dank vorab

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33 Antworten

Zitat:

@nividi233 schrieb am 22. Juli 2021 um 01:42:19 Uhr:

Wobei ich dadurch das ich den E30 angemeldet dorthinfahre keinerlei Zollgebühren zahlen muss. Weder EU seite noch von der Türkei aus.

Ich weiß nicht woher du diese falsche Information her hast, aber bitte vergiss es einfach.

Durch das ständige Wiederholen wird es nicht richtiger.

Zollgebühren fallen nie an, wenn du ein Auto nach Türkei hin und auch wieder rechtzeitig zurück bringst. Völlig egal, ob angemeldet auf eigener Achse oder abgemeldet auf dem Hänger.

Man müsste nur abklären, ob man abgemeldete Autos überhaupt einführen darf.

Kann gut möglich sein, könnte aber auch verboten sein. Ich weiß es nicht und werde es bei meiner nächsten Einreise nachfragen.

Das hat aber mit Zoll nichts zu tun. Dieser kann und wird mit 100%iger Sicherheit nicht anfallen. Das zahlst du nur bei Neufahrzeuge, die du für immer und ewig in die Türkei importierst und verkaufst bzw selbst anmeldest und fährst mit türkische Papiere Und türkisches Kennzeichen.

 

Eine ganz andere Sache ist jedoch, wie bereits am Rande erwähnt, dass du bei Wiedereinreise nach Deutschland die Restauration, die den Wert des Fahrzeugs ganz erheblich erhöht, anmelden und versteuern musst.

Dazu bist du gesetzlich immer verpflichtet. Egal ob du auf eigener Achse fährst, mit Hänger abschleppst oder mit Seecontainer verschiffst.

Wie sind denn die Lohnkosten in Litauen?

Von dort kommen doch viele ziemlich gut zusammengedengelte amerikanische Totalschäden her

Zitat:

@munition76 schrieb am 22. Juli 2021 um 02:19:38 Uhr:

Zitat:

@nividi233 schrieb am 22. Juli 2021 um 01:42:19 Uhr:

Wobei ich dadurch das ich den E30 angemeldet dorthinfahre keinerlei Zollgebühren zahlen muss. Weder EU seite noch von der Türkei aus.

Ich weiß nicht woher du diese falsche Information her hast, aber bitte vergiss es einfach.

Durch das ständige Wiederholen wird es nicht richtiger.

Zollgebühren fallen nie an, wenn du ein Auto nach Türkei hin und auch wieder rechtzeitig zurück bringst. Völlig egal, ob angemeldet auf eigener Achse oder abgemeldet auf dem Hänger.

Man müsste nur abklären, ob man abgemeldete Autos überhaupt einführen darf.

Kann gut möglich sein, könnte aber auch verboten sein. Ich weiß es nicht und werde es bei meiner nächsten Einreise nachfragen.

Das hat aber mit Zoll nichts zu tun. Dieser kann und wird mit 100%iger Sicherheit nicht anfallen. Das zahlst du nur bei Neufahrzeuge, die du für immer und ewig in die Türkei importierst und verkaufst bzw selbst anmeldest und fährst mit türkische Papiere Und türkisches Kennzeichen.

 

Eine ganz andere Sache ist jedoch, wie bereits am Rande erwähnt, dass du bei Wiedereinreise nach Deutschland die Restauration, die den Wert des Fahrzeugs ganz erheblich erhöht, anmelden und versteuern musst.

Dazu bist du gesetzlich immer verpflichtet. Egal ob du auf eigener Achse fährst, mit Hänger abschleppst oder mit Seecontainer verschiffst.

Hallo, wie sieht es nun aus? Bist du schon in die Türkei gefahren und hast dich erkundigen können?Kann man ein abgemeldetes Auto aufm hänger in die Türkei fahren um es dort restaurieren zu lassen? Lg

Nein, ich bin zwischenzeitlich noch nicht nach Türkei gefahren und konnte es entsprechend noch nicht fragen.

Sobald ich das getan habe, werde ich es hier reinschreiben.

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