Zitat:
@munition76 schrieb am 22. Juli 2021 um 02:19:38 Uhr:
Zitat:
@nividi233 schrieb am 22. Juli 2021 um 01:42:19 Uhr:
Wobei ich dadurch das ich den E30 angemeldet dorthinfahre keinerlei Zollgebühren zahlen muss. Weder EU seite noch von der Türkei aus.
Ich weiß nicht woher du diese falsche Information her hast, aber bitte vergiss es einfach.
Durch das ständige Wiederholen wird es nicht richtiger.
Zollgebühren fallen nie an, wenn du ein Auto nach Türkei hin und auch wieder rechtzeitig zurück bringst. Völlig egal, ob angemeldet auf eigener Achse oder abgemeldet auf dem Hänger.
Man müsste nur abklären, ob man abgemeldete Autos überhaupt einführen darf.
Kann gut möglich sein, könnte aber auch verboten sein. Ich weiß es nicht und werde es bei meiner nächsten Einreise nachfragen.
Das hat aber mit Zoll nichts zu tun. Dieser kann und wird mit 100%iger Sicherheit nicht anfallen. Das zahlst du nur bei Neufahrzeuge, die du für immer und ewig in die Türkei importierst und verkaufst bzw selbst anmeldest und fährst mit türkische Papiere Und türkisches Kennzeichen.
Eine ganz andere Sache ist jedoch, wie bereits am Rande erwähnt, dass du bei Wiedereinreise nach Deutschland die Restauration, die den Wert des Fahrzeugs ganz erheblich erhöht, anmelden und versteuern musst.
Dazu bist du gesetzlich immer verpflichtet. Egal ob du auf eigener Achse fährst, mit Hänger abschleppst oder mit Seecontainer verschiffst.
Hallo, wie sieht es nun aus? Bist du schon in die Türkei gefahren und hast dich erkundigen können?Kann man ein abgemeldetes Auto aufm hänger in die Türkei fahren um es dort restaurieren zu lassen? Lg