abgemeldetes Auto fahren mit Kennzeichen und Versicherungsdoppelkarte erlaubt?

Hallo,

ich meine es wäre erlaubt mit einem abgemeldeten Auto zu fahren, dass aber Kennzeichen montiert hat (zwar entwertete) und wenn man die Versicherungsdoppelkarte (ich weiss die heisst heutzutage etwas anders) mit sich führt.

Ist das richtig? Oder was muss man beachten?

Danke und Gruß
Frank

32 Antworten

nein, wenn du einen Satz mit Stempeln hast, darfst du nicht zeitgleich einen Satz mit selber Nummer ohne Stempel fahren.
Das Kennzeichen ist eben wieder einem anderen Fahrzeug zugewiesen.

Wo genau ist denn da die Grenze?

Die Möglichkeit, dass die Kennzeichen inzwischen wieder vergeben sind, besteht ja immer...

Ich werd mal versuchen, doch jemanden im Amt zu erreichen.

Due fährst mit deinen angemeldeten Auto zur Zulassung, meldest es ab, es wird entstempelt, meldest aber auch direkt dein winterauto an, auf die gleiche nummer. am Tag der Abmeldung darfst du mit deinen Auto natürlich nach Hause fahren. stellst es in die Garage un montierst die frisch gestempelten an deine Winter Karre.

Ich glaube für die wär es wirklich praktisch wenn diese mehrnutzer Schilder kommen, 2 Autos mit einen Schild.

Nein, darf er nicht!! Das darf er nur mit den entstempelten Kennzeichen. Auch nicht ohne montierte Kennzeichen.
Sind die Kennzeichen für das andere Fahrzeug wieder gestempelt, stellt das beim Gebrauch am alten Fahrzeug auch wieder den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs dar.

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Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm



Ich glaube für die wär es wirklich praktisch wenn diese mehrnutzer Schilder kommen, 2 Autos mit einen Schild.

Du machst dir keine Vorstellungen, wie sehr ich darauf hoffe!

Hoffentlich machen die nicht so einen Mist mit nem W am Ende, es passt nichts mehr aufs Blech 😁

steht das design nicht schon fest?
fester teil und kleine erweiterung 1-3

Ach verdammt!

Kennt jemand bar-on 84? Ich würde gerne tauschen bzw es ihm abkaufen 😉

lach musste mal bei dir in der Ggend die Augen offen halten oder eine Anzeige im Stadtblatt machen

Bist du ganz sicher, dass ein Saisonkennzeichen nicht mehr bei deinem Kennzeichen passt?

So weit ich weiss, kann man bei überlangen Kennzeichen auf die alte DIN-Norm ausweichen, was die Beschriftung angeht. Die Buchstaben und Zahlen sind ein wenig schmaler und könnten dann trotz des blöden blauen Feldes passen. Müsstest du mal ein paar Schilderpresser fragen. Vielleicht bieten sie es nicht von sich aus an, weil sie dafür die Presse mehr oder weniger Umständlich umbauen müssen.

Jup, da bin ich mir sicher. Hab schon gefragt 😉

Noch enger gehts nicht: http://data.motor-talk.de/.../-mg-0114-55467.JPG

Das ist Blöd. Eine seeeehr weit hergeholte Möglichkeit gäb es noch. Häng dir mal nen Ausschnitt aus der Oldtimer Markt September 2010 an. Gilt zwar für H-Kennzeichen, aber vielleicht kann man bei der Zulassungsstelle deines Ortes was aushandeln?

Zitat:

Original geschrieben von SerialChilla


Jup, da bin ich mir sicher. Hab schon gefragt 😉

Noch enger gehts nicht: http://data.motor-talk.de/.../-mg-0114-55467.JPG

Hallo SerialChilla

Klaße Bild!
Schønes Wægelchen, noch schønerer Fahrer. 😛 😉

Sonnigen Gruß Howard

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Nein, darf er nicht!! Das darf er nur mit den entstempelten Kennzeichen. Auch nicht ohne montierte Kennzeichen.
Sind die Kennzeichen für das andere Fahrzeug wieder gestempelt, stellt das beim Gebrauch am alten Fahrzeug auch wieder den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs dar.

mal angenommen, er nimmt sich für den anderen karren diesmal ein anderes kennzeichen - dann werden diese entstempelt und er darf so nach hause fahren. nun kann aber 3 minuten, nachdem er "nach hause" losgefahren ist jemand anders exakt dieses kennzeichen geordert haben. und zur asu und so darf man doch auch - ohne auf der zulassungsstelle anzurufen und nachzufragen, ob dieses kennzeichen vergeben ist.

imho sehr relativ das mit dem kennzeichenmissbrauch.
eine verkehrsrechtschutzversicherung die sowas übernimmt wäre - wenn man schon "sowas macht" - dennoch nicht verkehrt, in kasperlehausen.

"wenn das Kennzeichen dem Fahrzeug zugewiesen ist" ist ansich doch eine klare Ansage.

Zugewiesen IST und nicht irgendwann mal zugewiesen war.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


"wenn das Kennzeichen dem Fahrzeug zugewiesen ist" ist ansich doch eine klare Ansage.

Zugewiesen IST und nicht irgendwann mal zugewiesen war.

Wo bitte streht das ???

"
wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
"

Definitiv darf man sein Fahrzeug am Tage der Abmeldung noch nutzen.
Für diesen Tag muß noch Steuer und Versicherung gezahlt werden.
Man darf auf jeden Fall mit dem Fahrzeug nach Hause fahren.

Hier wurden die Kennzeichen nicht extra "vorab zugewiesen" - das zuweisen der Kennzeichen kann etliche Jahre zurückliegen.

Ein Kennzeichenmißbrauch kann bei entstempelten Kennzeichen eigentlich auch nicht vorliegen -
habe ich also einen zweiten Satz Kennzeichen und mache diese am Tage der Abmeldung an das Fahrzeug das bis zu diesem Tage dieses Kennzeichen hatte ist dies eigentlich nicht verboten.

Sollte die Polizei dich anhalten fährst du ja mit den Kennzeichen des Fahrzeuges die an diesem Tage entstempelt wurden.

Wenn das "neue Fahrzeug" am selben Tage mit dem selben Kennzeichen zugelassen wird darf ich auch mit diesem fahren.

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