abgemeldet zum Tüv
Moin.
Meine Karre ist abgemeldet, sollte aber zum Tüv, da sie wieder angemeldet wird und ich dafür ja TÜV brauche.
Wie mach ich das am Besten, ich komme zur Zeit nicht an rote Kennzeichen ran.
Ich kann das Auto ja nicht zulassen, wenn ich keinen TÜV habe, wie komme ich mit dem Auto dann also zum TÜV.
Ich kann doch nicht einfach ohne alles zum TÜV fahren
22 Antworten
Weiterüben. 😉
Fahrten,
1. die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,
insbesondere
a) Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens
b) und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels
c) sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
dürfen mit
2.
a) vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen
b) oder Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen
c) oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat,
3. innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks
4. mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern
5. diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
Zur Versicherungsbestätigungskarte die feinen Unterschiede beachten.
Es hat Gründe warum die Vorschrift von Versicherungsschutz und nicht von dem Vorzeigen einer Doppelkarte spricht.
Auch wenn das kaum einem klar ist.
Zitat:
5. diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
Warum sonst steht auf der Versicherungskarte der Hinweis:
"Auch gültig für Fahrten mit entstempelten Kennzeichen gemäss § 23"?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die Außenwirkung der Deckungskarte (Versicherungsschutz liegt vor) und die Innenwirkung (Vertragsverhältnis Versicherung-Versicherungsnehmer) kann durchaus unterschiedlich sein.
Die Doppelkarte ist ein Blankoscheck, aber nicht der Beweis einer vorliegenden Kfz-Haftpflichtversicherung und kann auch einen Versicherungsvertrag nicht ersetzen.
Die Versicherung haftet zwar in jedem Fall nach außen,
sie kann sich aber ohne Vertrag das Geld von Dir zurückholen.
Extremes Beispiel.
Ein böser Bube bricht in ein Büro ein und klaut Doppelkarten.
Danach verteilt er die an seine bösen Freunde.
Die melden fröhlich Autos an, die Versicherung erhält nie einen Antrag und veranlasst daraufhin Wochen später die Stillegung.
Die Versicherung muss zwar für die Blankoschecks haften,
da aber zwischen Verwender und Versicherung kein Vertrag zu stande kam ist der Verwender ohne Haftpflichtversicherung gefahren.
Die Versicherung kann sich im Schadenfall das bezahlte Geld zurück holen, da die bösen Buben ohne Haftpflichtversicherung gefahren sind.
Bastelt Max Schlau an seinem Fahrzeug und bringt es zum TÜV ist ja alles klar.
Fällt der Wagen beim TÜV durch, dann fährt Max ohne Anmeldung wieder zurück.
Ein paar Wochen später wiederholt sich das.
Beim dritten Mal klappt es und Max lässt den Wagen zu.
Schlau wie er ist, erzählt er der Versicherung nicht von den zwei vergeblichen Anläufen und bezahlt die Prämie erst ab dem Tag der Zulassung.
Damit ist er an den zwei erfolglosen Tagen zwar mit Doppelkarte, aber ohne Versicherungsschutz gefahren.
Verstanden?
Klingt recht einleuchtend. Ich hatte zum Glück nur den Fall, das Sommer- bzw. Winterfahrzeug zur nächsten Werkstatt zur HU zu fahren. Da steckt dann doch ein ruhender Vertrag hinter, oder? Hätte ich dann im Fall des Falles Versicherungsschutz gehabt?
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Deine Aussagen sind verständlich, aber nun sag uns nach dem, was du Gepard gesagt hast, was man denn nun mit der Versicherungskarte und § 23 überhaupt machen kann. ??
Dann kann man also den § 23 in die Tonne kloppen?
Zum Abgeben reicht eine Versicherungskarte ohne Verweis auf § 23.
Der Verweis bedeutet für mich eine Absichtserklärung des Versicherers zur Schadenübernahme. Sollte er das nicht wollen, bräuchte er mir keine V-Karte auszustellen.
Zitat:
Es gibt eine Ruheversicherung, aber die musst du gesondert beantragen.
Nee. Nach Stillegung des Saisonfahrzeugs schickt mir die Versicherung ein Schreiben darüber incl. der Beitragsbilanz und einer Karte nach § 23.
Irgendwie drehst Du Dich im Kreis, ich glaub, wir rufen besser mal unsere Versicherungen an.