Abgelaufene Vignetten - müssen sie entfernt werden?

Hallo Zusammen,

habe im Netz nichts dazu gefunden - hier bei MT nicht und auch nicht in den FAQ der Asfinag...

Ich bin derzeit im Ausland und muss auf dem Rückweg wieder durch SLO und AT. Dafür hatte ich mir für den Hinweg und den Rückweg entsprechende Kurzzeitvignetten geholt.

Muss ich die abgelaufenen Vignetten entfernen oder kann ich die neuen einfach darunter kleben?

Danke schon mal...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 7. September 2019 um 08:54:22 Uhr:


Warum sollten abgelaufene Vignetten noch kleben bleiben?

https://www.bussgeldkatalog.org/vignette-entfernen/

Das ist eine andere, berechtigte Frage. So mancher fährt abgelaufenen Vignetten wie Jagdtrophäen mit sich herum und kann kaum noch aus der Windschutzscheibe gucken. Bei mir kommen die Dinger auch sofort runter wenn sie abgelaufen sind.

Dass es im In- oder Ausland verboten ist, mit abgelaufenen Vignetten zu fahren, wüsste ich nicht.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@wpp07 schrieb am 7. September 2019 um 11:46:50 Uhr:


Meine gelesen zu haben, dass ( nach deutschem Recht) nur zwei Vignetten gleichzeitig an der Windschutzscheibe zuläßig sind.

In deutschland gibt es doch gar keine Vignetten. 😕😕😕

Der einzige Aufkleber ist die Feinstaubplakette, und wenn diese nach einer Ummeldung zwei mal vorhanden ist, drehen schon einige durch...

Nach meinem wissensstand darf in Östereich nur eine östereichische Mautplakette vorhanden sein.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 7. September 2019 um 11:36:43 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 7. September 2019 um 11:11:01 Uhr:


Wie klebt man etwas darunter?

Ist eh nicht zulässig. Es gab mal ein paar ganz Schlaue, welche vor Kleben der Vignette Tesa-Band auf die Scheibe geklebt haben. Da sich der Tesafilm wesentlich leichter ablösen lässt.
Damit erfüllst aber in der Schweiz und Österreich schon den Bestand eines Betrugsversuches. Schliesslich könnte ich nun so die Vignette jederzeit zerstörungsfrei ablösen.

Kleiner Tipp: Wenn man mit einem Föhn die Rückstände leicht erwärmt, bekommt man die schnell mit einem Panzertape-Streifen weg. Beide Kleber bilden hier vermutlich eine Art Kontaktkleber, dessen Haftfähigkeit die Einzelne übertrifft.

nimm pril, sieht kein mensch

Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 7. September 2019 um 12:50:34 Uhr:


Hallo,
die Notwendigkeit die abgelaufene Vignette zu entfernen, ist mit der möglichen Sichteinschränkung des Fahrers begründet.

Wenn man keine Lust hat, die AT-Vignette abzukratzen, besteht seit längerem bereits die Möglichkeit eine "digitale Vignette" zu kaufen ohne Kleberei. Man muss allerdings beachten, dass die Vignette beim Online.Kauf erst 18Tage später gilt (wegen Rücktrittsrecht), aber an Automaten und anderen Verkaufsstellen ab Kauf.

Gruss

wenn du dich als gewerbetreibender anmeldest, geht es sofort. die anmeldungsdaten prüft kein mensch.

peso

Habt ihr zufällig gerade einen Link dazu zur Hand?

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ich klebe die Vignette immer 2-3 mal auf die Hose... - dann sind genug Fusseln dabei - dass sie an der Scheibe nur noch mit 70% klebt - und lässt sich dementsprechend wieder einigermasen abziehen....

Sollte mich mal einer von der Rennleitung ansprechen: ist sie mir auf den Teppich geflogen... - aus die maus!

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 7. September 2019 um 17:33:39 Uhr:


Habt ihr zufällig gerade einen Link dazu zur Hand?

wozu? asfinag?

peso

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 7. September 2019 um 17:50:57 Uhr:


ich klebe die Vignette immer 2-3 mal auf die Hose... - dann sind genug Fusseln dabei - dass sie an der Scheibe nur noch mit 70% klebt - und lässt sich dementsprechend wieder einigermasen abziehen....

Sollte mich mal einer von der Rennleitung ansprechen: ist sie mir auf den Teppich geflogen... - aus die maus!

das sieht man aber sehr stark von aussen?

peso

es könnten "Fusseln" mit dazwischen sein... - könnte man sehen wenn man es drauf anlegt!

Zitat:

@MvM schrieb am 7. September 2019 um 12:59:33 Uhr:



Nach meinem wissensstand darf in Östereich nur eine östereichische Mautplakette vorhanden sein.

Aha, und wenn man im "Dreiländereck" wohnt und ständig in A, D und CH unterwegs ist?
Da musste zwangsläufig eine A u. CH-Mautplakette an der Scheibe haben.
Ich bin häufig auf dem Weg in den Urlaub sowohl in A als auch in CH auf der Autobahn unterwegs und immer wenn ich durch A fahre muss ich die CH-Plakette entfernen? Ne, das kann aus praktischen Gründen gar nicht sein.

VG
Günter

Hallo!

Zitat:

@Titanist schrieb am 7. September 2019 um 22:16:36 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 7. September 2019 um 12:59:33 Uhr:



Nach meinem wissensstand darf in Östereich nur eine östereichische Mautplakette vorhanden sein.

[...] immer wenn ich durch A fahre muss ich die CH-Plakette entfernen? Ne, das kann aus praktischen Gründen gar nicht sein.

So war das vermutlich auch nicht gemeint. Sondern, so habe ich es verstanden, dass nie mehr als eine einzige östereichische, nämlich die aktuelle, Vignette angebracht sein darf. Was aus anderen Ländern sonst noch an der Scheibe pappt, ist dann wohl ziemlich egal (solange die Sicht nicht behindert wird).

Gruß
.SD

Hallo!

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 7. September 2019 um 10:15:20 Uhr:


zumindest in der schweiz und at muss die vignette entfernt werden. hat mir ein freundlicher schweizer grenzschützer gesagt. es wäre sogar bussgeldbewehrt. das hängt wohl mit den wiederkehrenden farben zusammen.

Diese Aussage halte ich für falsch. Was ich schon für Vignetten-Sammlungen an manchem Schweizer Fahrzeug gesehen habe ... und wenn man sich dann die drastischen schweizerischen Bußgelder vor Augen führt.

Von einer Webseite, die mich in meiner Meinung bestärkt; Zitat:

Darf ich die alte Vignette dran lassen?

Grundsätzlich wird davon abgeraten. Die Polizei kann Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist. Wann gebüsst wird, liegt im Ermessen des Polizeibeamten – daher lieber kein Risiko eingehen und alte Vignetten entfernen.

Quelle: comparis.ch

Ein grundsätzliches Verbot, alte Vignetten weiterhin kleben zu lassen, gibt es demnach nicht.

Gruß
.SD

wenn es im ermessen des beamten liegt, muss an sich eine grundlage vorhanden sein? mit dem vignettenfriedhof gebe ich dir recht. aber gerade die eidgenossen sind da sehr pingelig. lt. einem pressebericht wurde die anbringung eines navis an der frontscheine geahndet.

https://www.comparis.ch/.../navi-geraet-falsch-montiert-busse

peso

Hallo!

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 8. September 2019 um 00:02:39 Uhr:


wenn es im ermessen des beamten liegt, muss an sich eine grundlage vorhanden sein? mit dem vignettenfriedhof gebe ich dir recht. aber gerade die eidgenossen sind da sehr pingelig. lt. einem pressebericht wurde die anbringung eines navis an der frontscheine geahndet.
[...]

Wie aus der von mir zitierten Passage ersichtlich, wird das dann aber mit einer Einschränkung der Sicht begründet. Nicht, weil alte Vignetten grundsätzlich entfernt werden müssten. Genau genommen ist die Aussage sogar, dass man auch dann gebüßt werden kann, wenn nur eine einzige, in dem Fall die aktuelle Vignette ungünstig platziert wurde und damit die Sicht behindert.

Der von dir erwähnte Pressebericht bestätigt das. Das Anbringen von Navis an der Frontscheibe ist nicht per se verboten. Es darf eben einfach nur nicht den Sichtbereich einschränken. Wo das dann praktisch überhaupt noch angebracht werden darf an so einer typischen Scheibe, weiß ich allerdings auch nicht. 😁

Gruß
.SD

Zitat:

@Titanist schrieb am 7. September 2019 um 22:16:36 Uhr:


Aha, und wenn man im "Dreiländereck" wohnt und ständig in A, D und CH unterwegs ist?
Da musste zwangsläufig eine A u. CH-Mautplakette an der Scheibe haben.
Ich bin häufig auf dem Weg in den Urlaub sowohl in A als auch in CH auf der Autobahn unterwegs und immer wenn ich durch A fahre muss ich die CH-Plakette entfernen? Ne, das kann aus praktischen Gründen gar nicht sein.

VG
Günter

Du kannst von jedem Land Plaketten in der Windschutzscheibe kleben haben...
Da die Plaketen der einzelnen Länder unterschiedlich aussehen, kann man die Plakette des eigenen Landes schnell erkennen.

Deshalb schreib ich: "Nach meinem wissensstand darf in Östereich nur eine östereichische Mautplakette vorhanden sein."
Ich weiß jedoch nicht, wie streng die sind. Hat man mehrere 10-Tages Vignetten aus dem selben Jahr sehen sie identisch aus, und muss gucken, mit welchem Startdatum sie gelocht wurden. Plaketten aus vorherigen Jahren erkennt man wenigstens an der anderen Farbe.

Zitat:

@MvM schrieb am 08. Sep. 2019 um 04:12:54 Uhr:


Ich weiß jedoch nicht, wie streng die sind. Hat man mehrere 10-Tages Vignetten aus dem selben Jahr sehen sie identisch aus, und muss gucken, mit welchem Startdatum sie gelocht wurden.

Da hatte ich auch noch keine Probleme mit. Trotz Polizeikontrolle.

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