ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Abgelaufene TÜV Plakette selbst entfernen?

Abgelaufene TÜV Plakette selbst entfernen?

Themenstarteram 11. März 2019 um 22:19

Guten Abend ich habe eine Frage.

Mein Auto hat kein TÜV steht auch auf privatgelände etc. Nun will ich mein Auto abmelden und mein Kumpel hat um mir zu helfen meine plakette schon fein säuberlich entfernt, sodass keine Kratzer im blech sind, sodass ich diese wieder nutzen kann.

Bei denen im System steht ja eh drin das der TÜV abgelaufen ist. Nun weiß ich nicht ob die dort was sagen weil die plakette ja vorhher schon ab ist (plakette ist eh nichtmehr gültig)

Denkt ihr ich kann mit den Kennzeichen trotzdem mein altes kfz abmelden und mein neues damit anmelden?

Beste Antwort im Thema

Ich empfehle den Glaskeramikschaber. Den hatte ich als Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle immer im Schreibtisch wenn jemand seine Schilder wiederverwenden wollte.

Fehlendes HU-Siegel war nie problematisch. Nur wer schon die Zulassungssiegel entfernt hat konnte nicht einfach die Kennzeichen wiederverwenden. Waren die Siegel schon vorher entfernt worden und eine Einsichtnahme dabei nicht möglich, musste von einem Verschwinden der Kennzeichen ausgegangen werden und eine Sperrung wurde vorgenommen.

Es hätten ja auch dir Vorgängerschilder seien können die man einen Unterschieben will. ;)

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten
am 12. März 2019 um 4:03

Warum denn nicht? Was in den Papieren steht ist wichtig. Die Plakette ist nur ein Aufkleber, der den Behörden das auf den ersten Blick anzeigen soll.

Ich hatte bei meinem letzten Rio z.B. den Fall, dass irgendein Trottel eine zwei-Jahres-Plakette auf den Neuwagen geklebt hat. Ich habe das auch erst bemerkt, als ich ein Ticket an meinem Auto vorgefunden habe, nicht wegen falschem Parken, sondern weil ich angeblich mit abgelaufenem Tüv herumfahre. Das war nur eine kurze Mail ans Ordnungsamt mit einer Kopie des Fahrzeugscheines und die Ordnungswidrigkeit wurde eingestellt, einmal kurz beim Tüv vorgefahren und Schein vorgezeigt, schon hatte ich auch die korrekte Plakette am Auto.

Ich wüsste jetzt nicht, warum das bei der Abmeldung ein Problem sein sollte.

Hi.

Ich will jetzt keine Zweifel säen...

Aber neulich war hier ein Fred, wo jemand unverrichteter Dinge heimgeschickt wurde, weil er die Plaketten. (Da gings aber auch um die Zul.siegel) in der Warteschlange abgekratzt hatte, noch bevor der Angestellte die Kennzeichen gesehen hatte.

Er hätte die nämlich erst nach Aufforderung entfernen dürfen!

Wenn aber dein Zul.siegel noch dran ist, solltest Du dieses Problem nicht haben!

Zuassungssiegel ist ein Hoheitszeichen und da darf nur der Staat und seine Gehilfen dran.

Tüv Stempel kannst du man selber abkratzen. Und erst recht wenn er abgelaufen ist.

Nur STV so ist nicht mehr. Nur für TÜV oder Zulassungsstelle.

Ich würde erst nach Aufforderung durch den Sachbearbeiter etwas entfernen, wobei ich das bei dem HU-Siegel auch nicht so kritisch sehe, wie beim amtlichen Siegel.

Die Diskussion gibt es aber häufiger:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16088

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 12. März 2019 um 10:00:12 Uhr:

Zuassungssiegel ist ein Hoheitszeichen und da darf nur der Staat und seine Gehilfen dran.

Tüv Stempel kannst du man selber abkratzen. Und erst recht wenn er abgelaufen ist.

Nur STV so ist nicht mehr. Nur für TÜV oder Zulassungsstelle.

Der Staat und seine Gehilfen sind in unserer Zulassungsstelle übrigens eine Standbohrmaschine mit einem Schleiftelleraufsatz, welche der Bürger dann vor Ort zu benutzen hat ;)

Ich sehe das problem am ehesten in "mein Kumpel hat um mir zu helfen meine plakette schon fein säuberlich entfernt". Ein Schelm könnte ja jetzt auf die Idee kommen man wolle vor Ort ein zweites Nummernschild vorzeigen, sich quasi behördlich entsiegeln lassen und hätte dann immer noch eines mit intakter Plaketten, welches zum Schindludertreiben gut wäre.

Jetzt müsste der TE halt sagen ob nur die HU oder alle beide Plaketten schon weg sind.

Wenn beide, hat er nun ein Problem.

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. März 2019 um 14:52:30 Uhr:

 

Ich sehe das problem am ehesten in "mein Kumpel hat um mir zu helfen meine plakette schon fein säuberlich entfernt". Ein Schelm könnte ja jetzt auf die Idee kommen man wolle vor Ort ein zweites Nummernschild vorzeigen, sich quasi behördlich entsiegeln lassen und hätte dann immer noch eines mit intakter Plaketten, welches zum Schindludertreiben gut wäre.

Und das kommt öfter vor als man glauben mag. Wenn es nur die HU Plakette ist, sollte es keine Probleme geben, sind die Landkreis Siegel ab, darf man gespannt sein, was der SB in der Zulassungsstelle sagt.

Gruß. M

Naja, im Zweifel war es halt Vandalismus, man bekommt ein neues Kennzeichen und das alte wird vermutlich 10 Jahre gesperrt.

Wenn man sich nicht dämlich anstellt, kommt man auch da mit nur geringen (finanziellen) Konsequenzen raus.

Nichts ist unmöglich!

Gruß M

Themenstarteram 12. März 2019 um 22:35

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. März 2019 um 18:11:55 Uhr:

Jetzt müsste der TE halt sagen ob nur die HU oder alle beide Plaketten schon weg sind.

Wenn beide, hat er nun ein Problem.

Es ist nur die Tüv plakette ab die Plaketten aus welchem Landkreis ich komme sind natürlich noch dran!

Themenstarteram 12. März 2019 um 22:37

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. März 2019 um 19:29:23 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. März 2019 um 14:52:30 Uhr:

 

Ich sehe das problem am ehesten in "mein Kumpel hat um mir zu helfen meine plakette schon fein säuberlich entfernt". Ein Schelm könnte ja jetzt auf die Idee kommen man wolle vor Ort ein zweites Nummernschild vorzeigen, sich quasi behördlich entsiegeln lassen und hätte dann immer noch eines mit intakter Plaketten, welches zum Schindludertreiben gut wäre.

Und das kommt öfter vor als man glauben mag. Wenn es nur die HU Plakette ist, sollte es keine Probleme geben, sind die Landkreis Siegel ab, darf man gespannt sein, was der SB in der Zulassungsstelle sagt.

Gruß. M

Also brauch ich mir keine Sorgen machen da der tüv ja eh abgelaufen ist und das Auto nichtmehr im öffentlichen verkehrsraum bewegt wird?

Beim Abmelden normal nicht.

Und das Auto

Steht danach doch auf Privatgrund..

Themenstarteram 13. März 2019 um 8:07

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 13. März 2019 um 06:03:13 Uhr:

Beim Abmelden normal nicht.

Und das Auto

Steht danach doch auf Privatgrund..

Okaaay Vielen Dank

:)

Also bei uns wird beim SVA Dir HU Plakette nie entfernt.

Wenn ich die Kennzeichen wieder verwenden will löse ich dir Plakette an einer Ecke mit nem Fön soweit an, dass ich die auf dem SVA mit den Fingern abziehen kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Abgelaufene TÜV Plakette selbst entfernen?