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Abgelaufene Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung - Welches Bußgeld?

Themenstarteram 26. April 2009 um 7:20

Mal zwei Fragen:

Welches Bußgeld wird eigentlich in Deutschland fällig bei einer abgelaufenen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung?

Gibt es bei einem Unfall eventuell Probleme mit dem Versicherungsschutz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Wie lang "muss" die Kiste denn noch halten und was ist denn alles defekt ? :rolleyes:

Diese Frage halte ich für irrelevant.

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am 28. April 2009 um 8:53

Bei abgelaufener Au denke ich, das auch Steuerbetrug in Frage kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Bei abgelaufener Au denke ich, das auch Steuerbetrug in Frage kommt.

Wie kommst du darauf?

Die Steuern für den Wagen zahlst du auch ohne den Aufkleber.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Also heute muss ich mal LSirion (teilweise) Recht geben!

Für weitere Aussagen müsste man wissen was am Auto des TE im Argen liegt!

Jedoch mal wieder total daneben der Hinweis auf einen Gefährl. Eingriff in den Straßeverkehr! Ich denk LSirion kennt die Gesetze so gut, hatte ich jedenfalls bisher gedacht bei seinen vielen Antworten mit Gesetzesauszügen!;)

Und LSirion, warum soll ich mir den die Plaketten vom anderen Unfallbeteiligten anschauen? Weil sie so schön bunt sind und zum raten anregen?

Also unter Umständen sehe ich da schon einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wenn man vorsätzlich ein unsicheres Fahrzeug bewegt, denn wäre da nichts kaputt, wären das 50 € für die HU und gut... aber genau weiß ich das sowieso nicht, kann mich da ja auch irren, will den Paragraphen jetzt auch nicht nennen oder auseinandernehmen.

Also bei kleinen Blechschäden soll man ja nicht sofort die Polizei rufen... aber wenn mein Unfallgegner den HU-Termin überschritten hätte, würde ich das den Bamten vielleicht doch mitteilen... aber muss man ja nicht... das Ding heißt doch Plakette, das ich bei bestandener HU / AU bekomme, oder geht es hier womöglich wieder um irgendwelche Begriffe, die ich falsch verwendet haben könnte - also die Umweltplakette meine ich zumindest nicht. ;)

Mann muss doch jetzt mal unterscheiden, handelt es sich um eine überzogene HU / AU Untersuchung ist dies lediglich eine OWi.

Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher ist es ziemlich egal ob eine gültige HU Plakette aufgeklebt ist oder nicht, eine gültige HU-Plakette bestätigt doch nur zum damaligen PRÜFZEITPUNKT ein verkehrssicheres Fahrzeug, für die Zeit nach der HU-Untersuchung ist der Halter für ein verkehrssicheres Fahrzeug verantwortlich.

Ist das Fahrzeug verkehrsunsicher darf dies mit und auch ohne gültige HU nicht bewegt werden.

"Nur" weil die HU-Plakette abgelaufen ist, ist dies lt. Gesetz nicht gleichzusetzen mit einem verkehrsunsichern Fahrzeug, denn dann würde dies keine OWi sein, sondern vom Strafmaß höher angesiedelt.

am 28. April 2009 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von h2-fanatiker

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Bei abgelaufener Au denke ich, das auch Steuerbetrug in Frage kommt.

Wie kommst du darauf?

Die Steuern für den Wagen zahlst du auch ohne den Aufkleber.

Weil Du keinen gültigen Nachweis bringen kannst, das Du die wert einhälst.

War nur ein Gedanke, ob es in der Realität auch so aussieht, weiß ich nicht.

Wenn ich z.B meinen KAT leere, ist es auch Steuerbetrug.

Die Steuern werden aber nicht anhand der Ergebnisse der AU berechnet.....

Daher halte ich es auch wenig sinnvoll die AU durchzuführen, aber das steht auf einem anderen Blatt.

am 28. April 2009 um 17:14

Wenn ich ein Auto mit abgelaufenen Plaketten fahre ist es eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT, fertig aus!

Dadurch wird das Auto aber nicht automatisch verkehrsunsicher!

(ich muss dieses Jahr zur ersten HU/AU mit einem 3 Jahre alten Auto = wahrscheinlich alles o.K.; bin ich dann in euren Augen ein Straftäter wenn ich später als vorgesehen hin fahre?)

Und das mit der Steuer ist m.E. Schwachsinn (darf ja nichts anderes derberes schreiben)!

Was euch vorschwebt wäre die mögl. Steuerhinterzeiung § 370 (?) AbgO i.V.m. KraftSteuerG. Aber wie geschrieben, ist Schwachsinn!

Und das mit dem Gefährl. Eingriff ist der Oberschwachsinn schlecht hin!

Hast ja Recht, ich schreib ja schon nichts mehr und die Abgase... interessieren doch keinen schließlich ist CO2 der Übeltäter und CO2 ist ja schließlich vom Werk vorgegeben, verändert sich nicht, wird höchstens weniger, wenn mehr Schadstoffe rauskommen. :p

Ich gratuliere dem TE jetzt auch einfach einmal für sein taktisches Vorgehen. Nen guten "Fuffi" gespart, wahrscheinlich ist der Wagen ja auch völlig verkehrssicher, also warum die Bedenken. :confused:

Na dann wünsche ich noch eine gute Fahrt und nicht gegen das höchste Gebot verstoßen:

Du darfst dich nicht erwischen lassen ! :D

 

In diesem Sinne...

Gruß LSirion, der sich furchtbar für seine Mutmaßungen schämt und ganz sicher niemanden zu unrecht beschuldigen will. Ist doch alles... :cool:

am 28. April 2009 um 19:37

LSirion jetzt mal Butter bei die Fische:

1. würdest du ein Auto zum TÜV stellen, wenn du es in 1-2 Monaten

zum Schrottplatz bringst?

2. nenn doch mal bitte nur EIN Beispiel für deinen Gefährl.

Eingriff in den Straßenverkehr!

Du bist immer ganz fix mit irgendwelchen Mutmassungen aber wenn man Details will ist Ebbe.

(Und nicht immer ALLES persönlich nehmen!)

Im Grunde hast du ja Recht:

Wenn das Auto noch ne gewisse Zeit rollen soll gehören AU und HU gemacht.

am 28. April 2009 um 20:25

Gleich maile ich wieder meinem Kollegen beim TÜV :D

Also die Versicherung spielt immer eine Rolle.

Regressansprüche.

HU/AU sind nun mal Pflicht.

Bei uns z.B. fährt die Pol täglich bei unseren zig von Kaufhäusern über die Parkplätze.

am 28. April 2009 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Gleich maile ich wieder meinem Kollegen beim TÜV :D

Also die Versicherung spielt immer eine Rolle.

Regressansprüche.

HU/AU sind nun mal Pflicht.

Bei uns z.B. fährt die Pol täglich bei unseren zig von Kaufhäusern über die Parkplätze.

Da bin ich doch einer Meinung mit dir!

Nur werden hier mal wieder Äpfel mit den anderen Dingern verglichen!

Wenn der TÜV abgelaufen ist werde ich nicht zwangsläufig zum Verbrecher oder besser Straftäter!

Und ist doch nett wenn die Polizei die Plaketten prüft: bekommt man wenigstens eine (kostenpflichtige) Erinnerung = Strafzettel bzw. mit Glück einen Mängelzettel.

Aber trotzdem ist man dann nicht vorbestraft; maximal vorgemerkt für weitere Kontrollen!;)

am 28. April 2009 um 20:37

Ja, aber wenn es einen Bums gibt und Du hast keine gültige Plakette, dann bist fällig.

Da nach dem Gesetz Dein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.

Ein Fahrzeug ist nur verkehrssicher mit gültiger Plakette.

Die Versicherung zahlt, aber nimmt dich in regress.

Und wenn ich weiß, das mein HU abgelaufen ist und ich meine in 3 Monaten kommt mein neues Fahrzeug und fahre trotzdem, würde ich sagen ist es Vorsatz.

Wir hatten das Thema doch schonx vor längerer Zeit.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Also die Versicherung spielt immer eine Rolle.

Regressansprüche.

Regress kann nicht gestellt werden bei "nur" abgelaufener HU, dazu müsste noch zeitgleich das Auto und der Unfall mit einer verkehrsunsicherheit zusammenhängen, z.B. die Bremsen total im Arsch und dadurch ein Unfall mit Toten, dann könnte Regress von der Versicherung an den Versicherten gestellt werden, dies hat aber nichts mit einer abgelaufenen HU Plakette zu tun sondern mit dem verkehrsunsicheren Fahrzeug, der Regress würde auch dann gestellt wenn der Wagen noch eine gültige HU-Plakette hat.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Ja, aber wenn es einen Bums gibt und Du hast keine gültige Plakette, dann bist fällig.

Da nach dem Gesetz Dein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.

Nach dem Gesetz ist dies eine OWi, eine Verkehrsunsicherheit liegt erst dann vor wenn das Fahrzeug gravierende Mängel hat, eine abgelaufene HU Plakette ist kein gravierender Mangel, sondern wie schon des öfteren erwähnt eine OWi.

am 28. April 2009 um 20:46

Ich sage ja auch nicht, das es eine Straftat ist.

ich kann mich aber an einen Kollegens Unfall erinnern, wo der fällig war.

Sein HU war 2 Monate überzogen.

Und da hieß es auch, das er schuld sei, da sein Fahrzeug nicht nach der STVZO verkehrssicher war.

Ich werde mir das mal schriftlich holen.

Wenn ich dran denke und Zeit habe.

Denn ich finde es nicht auf die schnelle und hier kann es ja auch keiner belegen.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ

Sein HU war 2 Monate überzogen.

Und da hieß es auch, das er schuld sei, da sein Fahrzeug nicht nach der STVZO verkehrssicher war.

Das ist doch Unsinn, die Schuldfrage eines Unfalles ist doch nicht abhängig von einer gültigen HU Plakette, sondern ein Unfall passiert unter gewissen Umständen diese müssen geklärt werden, und jenachdem wie der Unfall entstanden ist wird die Schuldfrage geklärt, da spielt eine gültige oder abgelaufene HU Plakette keine Rolle.

Etwas anderes ist es wie hier auch schon erwähnt wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher war, z.B. die Bremsen defekt, und der Unfall mit intakten Bremsen hätte vermieden werden können, dann kann durchaus eine Schuld demjenigen zugesprochen werden.

Aber wie schon desöfteren jetzt erwähnt ist die Verkehrsunsicherheit abhängig von den Mängeln des Fahrzeuges und nicht von einer Plakette.

Wenn mir jemand die Vofahrt nimmt und mir in mein Auto fährt wo der TÜV seit 100 Jahren abgelaufen ist, ist derjenige Schuld der mir reingefahren ist, und nicht ich aufgrund abgelaufener HU :rolleyes:

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