Abgasuntersuchung mit in der HU

Hi,

ist die Abgasuntersuchung jetzt im Protokoll der HU mit enthalten ?

gruß
N82

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Zitat:

Der Fahrzeughalter braucht aber nur de HU-Bericht für Anmeldung/Ummeldung etc.

Das kommt drauf an, wo man wohnt und wie fit die betreffende Zulassungsstelle in der Auslegung des geltenden Rechts ist. Bei uns ist intern vereinbart, dass wir auch den UMA-Teil grundsätzlich mitgeben, dann braucht der Kunde in der Zulassungsstelle nicht streiten.

Juristisch wäre es allerdings Quatsch, weil es ja auf dem HU-Bericht draufsteht

Na dann ist die Bundeshauptstadt zwar langsam mit Terminen🙄, aber den Bericht möchten die nur wenn keine Zulassungsbescheinigung vorhanden ist.

Zitat:
"
Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel
....
Erforderliche Unterlagen
.....
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
....

"

Zitat:

@gardiner schrieb am 18. Oktober 2015 um 18:23:51 Uhr:



Zitat:

Der Fahrzeughalter braucht aber nur de HU-Bericht für Anmeldung/Ummeldung etc.

Das kommt drauf an, wo man wohnt und wie fit die betreffende Zulassungsstelle in der Auslegung des geltenden Rechts ist.

natürlich, wie immer.

Mir ist auch ein Fall bekannt, bei dem die alleinige Vorlage des HU-Berichts erst nach einem Anruf beim Hauptsachbearbeiter ausreichend war...

Zitat:

Bei uns ist intern vereinbart, dass wir auch den UMA-Teil grundsätzlich mitgeben, dann braucht der Kunde in der Zulassungsstelle nicht streiten.

Irgendwie spielt da ja auch noch die Nummer 3.1.5.3 aus Anlage VIII rein:

Dem Untersuchungsbericht ist der Nachweis über die Durchführung der Untersuchung der Abgase nach Nummer 3.1.1.1 beizufügen oder es sind alle erforderlichen Angaben einschließlich des angewendeten Prüfverfahrens in den Untersuchungsbericht zu übernehmen.

Zitat:

Juristisch wäre es allerdings Quatsch, weil es ja auf dem HU-Bericht draufsteht

Man munkelt, die Lobby der UMA-Werkstätten hätte für diese Pflicht gesorgt, damit die Bedeutung des eigenen Beitrags zur HU nach Abschaffung des §47a deutlich bleibt....

Hi, war heute mal beim TÜV um die Ecke und habe mich erkundigt mal .

die AU ist Bestandteil der HU , wenn man beides zsammen machen läßt .
es gibt da keine extra Bescheinigung für die AU
...der eine Satz im HU Bericht ,,,,siehe meinen ersten Post , ...reicht als AU Nachweis .

gruß

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Nö, extra Bescheinigung nicht, aber (zumindest bekam ich das vom TÜV-Süd) dieser Nachweis nach 3.1.1.1.

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