Abgasskandal - Welche Aussicht hat die Beteiligung an einer Klage?

Mercedes GLC C253

Hallo,
habe einen GLC 220 Diesel mit 170 PS, Bj 2017, gekauft 2019 mit 7.000 km von privat.
Das Internet scheint voll zu sein von Angeboten, die zum Anschließen an Klagen wegen des Dieselskandals anregen. Habe das Auto vor ein paar Tagen zum Verkauf inseriert. Und da bekam ich schon einen Hinweis von einem angeblichen Mitarbeiter von dgvr-online punkt de...
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema?
Bitte, danke!
LG
Christoph

28 Antworten

Also in Deutschland nicht viel, weil bei Audi ist auch alles im Lande verlaufen

Erfahrungen, keine - Aber wenn der Preis stimmt, würd ich dem das Fzg. verkaufen 😁😉

Diese Anwälte haben wohl zu wenig zu tun. Ich denke, da hast Du keinen Anspruch auf das verlockende Geld.

wann wurde denn der Dieselskandal für Mercedes publik? wenn es vor 2019 war, dann wäre dies doch dem Käufer (= TE) bekannt gewesen?

Zitat:

@christoph_at schrieb am 27. August 2021 um 21:15:45 Uhr:


Hallo,
habe einen GLC 220 Diesel mit 170 PS, Bj 2017, gekauft 2019 mit 7.000 km von privat.
Das Internet scheint voll zu sein von Angeboten, die zum Anschließen an Klagen wegen des Dieselskandals anregen. Habe das Auto vor ein paar Tagen zum Verkauf inseriert. Und da bekam ich schon einen Hinweis von einem angeblichen Mitarbeiter von dgvr-online punkt de...
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema?
Bitte, danke!
LG
Christoph

Wie konnte man noch 2019 einen GLC 220 Diesel kaufen?
Im Grunde bist du da selbst Schuld. Ich glaube kaum, dass jetzt noch irgendwer was für dich da rausschlagen kann. Die Problematik ist bei diesem Fahrzeug und Motor seit 2018 bekannt.
Da wird man dich Fragen, warum man jetzt unbedingt sein Geld zurückhaben will?
Der Erstkäufer hätte da vermutlich mehr Chancen, wenn er noch der Halter wäre. Vermutlich hat er den Wagen mit diesem Wissen auch 2019 so schnell wie möglich zum Verkauf angeboten. Aber für dich sehe ich da schwarz.

Mach mal den "Klage-Check" bei der Verbraucherzentrale. Diese hat Musterfeststellungsklage eingereicht, der man sich demnächst anschließen kann, allerdings nur die, bei denen der Klage-Check positiv ausfällt.

Übrigens: Der Erstkäufer hat auch noch Chancen, auch dann, wenn er das Fahrzeug schon verkauft hat. Der Privatkäufer dagegen wohl nicht.

Zitat:

@Moerkjuser schrieb am 28. August 2021 um 10:32:40 Uhr:


Mach mal den "Klage-Check" bei der Verbraucherzentrale. Diese hat Musterfeststellungsklage eingereicht, der man sich demnächst anschließen kann, allerdings nur die, bei denen der Klage-Check positiv ausfällt.

Übrigens: Der Erstkäufer hat auch noch Chancen, auch dann, wenn er das Fahrzeug schon verkauft hat. Der Privatkäufer dagegen wohl nicht.

auf welchen Schaden bezieht sich der Erstkäufer mit bereits verkauftem Fahrzeug ?
einen potentiell höheren Verkaufspreis, den er hätte erzielen können?

Zitat:

...
auf welchen Schaden bezieht sich der Erstkäufer mit bereits verkauftem Fahrzeug ?
einen potentiell höheren Verkaufspreis, den er hätte erzielen können?

Ich vermute, darauf, dass er einen geringeren Verkaufspreis erzielt wegen des durch die Abgasschummelei geringeren Wertes. Jedenfalls steht zu lesen, dass dies möglich sein soll. Mein 220d, Bj. 2016, habe ich letzten Dezember verkauft. Ich hab mich zum Newsletter bei der VZ angemeldet, so dass ich mich ggf. anschließen kann. Kann ja nicht schaden. Anschließen kann man sich erst, wenn das Gericht die Feststellungsklage angenommen hat.

Schau doch einfach mal auf die Seite der VZ. Da findest du Einiges darüber.

Bin mit meinem GLC220 (Erstzulassung 2017, Erstbesitzer) von diesem Thema betroffen. Zum Ablauf: verschiedene Anwaltskanzleien bieten ein kostenloses Abfragetool zur Feststellung der "Betroffenheit" an. Siehe hierzu homepage: www.finanztip.de/mercedes-abgasskandel/. Dort werden auch verschiedene Kanzleien empfohlen. Habe mich für den größten: Gansel Rechtsanwälte, Berlin entschieden. Ohne Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung würde ich es aber nicht machen (Kosten der 1. Instanz bis jetzt lt. meiner RS: € 6.000,-). Erfolgsaussichten ?. Lasst uns nicht über den Sinn dieser Aktionen diskutieren (hier verdienen nur die Anwälte, belastet nur die Gerichte etc.). Das ist unser Rechtsstaat; sollten die Gerichte zu dem Urteil kommen, daß Mercedes betrogen hat, dann bitte. Übrigens weiß ich von einem befreundeten VW-Fahrer, daß er trotz Verkaufs seines VW danach eine Entschädigung erhalten hat und nicht sein Nachkäufer. Das erstmal in Kürze. Gerne weitere Fragen.

Man muss nicht gleich zum Anwalt. Wenn man sich für die Musterfeststellungsklage einträgt, kann das auch schon klappen. Es sei denn, der Hersteller lässt sich nach der Entscheidung nicht darauf ein. Dann kann man immer noch zum Anwalt gehen und hat dann - je nach Ergebnis der Feststellungsklage - gute oder schlechte Aussichten.

https://www.verbraucherzentrale.de/.../...r-verklagen-daimler-ag-62433

Guter Hinweis! Nach heutigen Erfahrungen hätte ich besser versucht, mich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Leider gab es die zu meinem Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht.

Lass dich nicht verarschen. 2019 gekauft da ist nix mit Kohle absahnen. Ach stimmt nicht ganz weil der Anwalt macht sich die Taschen voll.

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