Abgasskandal - Welche Aussicht hat die Beteiligung an einer Klage?
Hallo,
habe einen GLC 220 Diesel mit 170 PS, Bj 2017, gekauft 2019 mit 7.000 km von privat.
Das Internet scheint voll zu sein von Angeboten, die zum Anschließen an Klagen wegen des Dieselskandals anregen. Habe das Auto vor ein paar Tagen zum Verkauf inseriert. Und da bekam ich schon einen Hinweis von einem angeblichen Mitarbeiter von dgvr-online punkt de...
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema?
Bitte, danke!
LG
Christoph
28 Antworten
Hallo ins Forum,
ich wär' da sehr vorsichtig. Bislang hat Daimler spätestens beim OLG (und fast immer beim LG) gewonnen. Auch der BGH hat das Thermofenster im Gegensatz zum VW-Vorgehen nicht als sittenwidrig angesehen. Es ist bislang noch nicht einmal klar, ob Daimler überhaupt die gesetzlichen Grenzen überschritten hat. Auch die Aktionen des KBA sind längst noch nicht gerichtlich geklärt.
Dies verschweigen die sehr pauschal aufgemachten Seiten gern. VW hat eine klare Abschaltsoftware drin, weil sich die Fahrzeuge auf der Straße anders als auf dem Prüfstand verhalten. Bei Daimler verhalten sich die Fahrzeuge gleich, auch wenn umstritten ist, ob das Thermofenster so nötig war. Dieser Unterschied ist aber gerade der Kern für die Frage, ob's überhaupt Schadenersatz geben kann.
Viele Grüße
Peter
Macht doch nichts. Die Verbraucherzentrale zieht das ja ohnehin durch. Da kann man sich doch zunächst kostenlos dranhängen und später entscheiden, ob man was unternimmt. Alle Berater suchen prinzipiell immer nach neuen Aufgaben bzw. Aufträgen. Das ist legitim, davon leben die. Und wenn sie nichts zu tun haben, suchen sie das Internet nach Seiten ab, wo die Datenschutzerklärung fehlt und schicken gleich 'ne Abmahnung für 250 €. Für manche liegt das Geld auf der Straße, man muss es nur aufheben.
Zitat:
@212059 schrieb am 28. August 2021 um 16:24:53 Uhr:
Hallo ins Forum,ich wär' da sehr vorsichtig. Bislang hat Daimler spätestens beim OLG (und fast immer beim LG) gewonnen. Auch der BGH hat das Thermofenster im Gegensatz zum VW-Vorgehen nicht als sittenwidrig angesehen. Es ist bislang noch nicht einmal klar, ob Daimler überhaupt die gesetzlichen Grenzen überschritten hat. Auch die Aktionen des KBA sind längst noch nicht gerichtlich geklärt.
Dies verschweigen die sehr pauschal aufgemachten Seiten gern. VW hat eine klare Abschaltsoftware drin, weil sich die Fahrzeuge auf der Straße anders als auf dem Prüfstand verhalten. Bei Daimler verhalten sich die Fahrzeuge gleich, auch wenn umstritten ist, ob das Thermofenster so nötig war. Dieser Unterschied ist aber gerade der Kern für die Frage, ob's überhaupt Schadenersatz geben kann.
Viele Grüße
Peter
Das ist nicht korrekt.
Das KBA hat auch bei Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. https://www.tagesschau.de/.../dieselskandal-daimler-prozesse-101.html
Und hier: https://www.tagesschau.de/.../daimler-rueckruf-abgasskandal-101.html
Hier der aktuelle Stand. Daimler muss ersten Kunden Schadenersatz zahlen. https://www.presseportal.de/pm/105254/4982057
Falsch VW/AUDI hat beschissen.
Die anderen Hersteller wie auch Mercedes haben die Abschaltfenster benutzt die zulässig waren. Die sagen auch zu and klagen auch gegen weiss nicht genau also überall. Sie haben nur das gemacht was erlaubt würde.
Jetzt haben viele damit ein Problem und daher machen die ein Update um die Fenster anzupassen. Nichts mehr nichts weniger. Real ändert es auch die Abgase nicht wirklich.
Die haben das ausgenutzt was nicht verboten worden ist 😉 warum? wegen schutz von Motoren. AGR und die komplette Reinigung ist nichts was den Motoren gutes tut 😉
Real ist es nur in Deutschland ein Thema. In allen anderen Ländern macht keiner die Updates
VW hatte nichts was man auschalten könnte. Die haten die Reinigung gar nicht drin. Das was sie mit der fake SW gemacht haben war simulieren der guten Abgase, wo das aber real im Betrieb die Motoren und die Technik nicht lange aushalten wurden. Darum auch so viele Probleme nach dem Update.
Zitat:
@Perfe11 schrieb am 29. August 2021 um 13:57:28 Uhr:
...
Real ist es nur in Deutschland ein Thema. In allen anderen Ländern macht keiner die Updates...
...Stimmt leider nicht ganz...Ich wurde von der schweizer Motorfahrzeug-Zulassungsstelle zu dem Update genötigt. Ansonsten wäre die Betriebserlaubniss erloschen 😰🙁
Ps: Seit dem Update nimmt er ca. 0,3L mehr Diesel (Ausgelitert an der Tanke). Zudem läuft er etwas rauher, insbesondere zwischen ca. 30-80Km/h spürbar. Alles andere ist bisher unverändert.
Zitat:
@Perfe11 schrieb am 29. August 2021 um 13:57:28 Uhr:
Falsch VW/AUDI hat beschissen.
Die anderen Hersteller wie auch Mercedes haben die Abschaltfenster benutzt die zulässig waren.
Nein. Das stimmt nicht. Wird doch hier im Detail erläutert wie auch Mercedes nur auf dem Prüfstand sauber ist und bei anderen Bedingungen nicht: https://www.tagesschau.de/.../dieselskandal-daimler-prozesse-101.html
Aber ich verstehe, dass dies nicht in das Weltbild eines Mercedes Fanboys passt. Böse sind immer nur die anderen 🙄
Es geht nicht um dein Weltbild oder das Weltbild eines anderen Forumsteilnehmer, es geht ausschliesslich um die Rechtssprechung unserer höchsten Gerichte, ob die der Meinung sind ob betrogen wurde oder nicht.
Bei VW wurde das vorsätzlich, das ist von vielen Gerichten bestätigt. VW hat eine Prüfstandserkennung verbaut, bei der die Reinigung ordentlich funktionierte, im Normalbetrieb arbeitet die Reinigung nur rudimentär. Mercedes hat aus bisheriger Sicht der Richter keinesfalls betrogen, auch wenn durch Updates das technisch notwenige Thermofenster verändert wurde.
Zitat:
@lulesi schrieb am 30. August 2021 um 12:16:23 Uhr:
... Mercedes hat aus bisheriger Sicht der Richter keinesfalls betrogen, auch wenn durch Updates das technisch notwenige Thermofenster verändert wurde.
Dann lass uns an dieser Stelle aber auch exakt sein.
Mercedes hat aus bisheriger Sicht der Richter nicht beweisen können, dass das eingesetzt Thermofenster zulässig war. Das Urteil steht hier noch aus.
Es ist in diesem Fall nämlich nicht so, dass der Angeklagte solange unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen wurde, sondern anders herum. Das hat der BGH klar gemacht. Mercedes muss nun darlegen, warum sie glauben, dass ihr Thermofenster rechtmäßig gewesen sein soll. Das Verfahren dazu läuft noch.
Wenn ich einen Tipp abgeben darf sieht es nicht gut aus für Mercedes. Denn, wenn sie nachweisen könnten, dass ihr Thermofenster rechtmäßig war, dann hätten sie das schon längst beweisen können und sich das ganze Verfahren sparen können.
Das ist aber nur meine Vermutung.
So, nun ist das Verfahren für die Musterfeststellungsklage eröffnet. Durch Newsletter der Verbraucherzentrale wurde mitgeteilt, dass man sich seit 03.11.2021 dafür beim Justizministerium eintragen kann. Lt. VZ hat man wohl 2 Monate Zeit, dies zu tun. Die Juristen der VZ sehen offenbar Erfolgsaussichten.
Hier wird das Verfahren im Einzelnen beschrieben:
https://www.musterfeststellungsklagen.de/daimler/faq
Macht das hier jemand?
Würde ich sofort machen !! Habe aber leider schon ein rechtskräftiges Urteil, somit ist mir dieser Weg endgültig verbaut. Habe in 1. Instanz vor dem LG Düsseldorf verloren. Meine RS hat danach die Kosten der Berufung wg. "Erfolglosigkeit" verweigert. Das Risiko war mir zu groß (allein 6.000,- Gesamtkosten bis LG Düsseldorf). Leider gab es bei mir noch keine Musterfeststellungsklage, sonst hätte ich mich natürlich sofort dort angeschlossen.
Hallo, @Maltmate , um welches Auto ging es denn in deinem Fall?
Um einen GLC 220d mit 170 PS, Erstzulassung 06/2017. Habe ihn neu gekauft und fahre ich noch. Mein Anwälte waren RA Gansel, Berlin.
Sorry, wenn ich mich oute, dass ich dafür nur bedingtes Verständnis habe. Ich habe noch nie ein Auto aufgrund irgendwelcher angebenden Verbrauchs- oder Abgaswerte gekauft. Das war mir immer relativ egal.
Mit einem Auto verbinde ich Emotionen. Ich fahre kein Auto aus Vernunft! Es muss mir gefallen und ich muss mich wohlfühlen. Und es muss Spaß machen. Egal ob aufgrund der Ausstattung und/oder des Motors. Für meinen GLC 400d habe ich aufgrund des Spaßfaktors mit dem Motor entschieden - und des relativ günstigen Leasingfaktors als Dienstwagen. ;-) 8.000 km in zwei Monaten geben mir dabei Recht. :-)
Würde ich ein Auto aufgrund des Gedanken an Verbrauch, Schadstoffe, Nachhaltigkeit & Co. wählen, wäre es vermutlich ein TESLA. Dieser überzeugt mich weder optisch, technisch noch emotional. Vor allem emotional - ich finde ihn persönlich hässlich. Außerdem lässt unser Fleetmanagement „nur“ Mercedes zu.
Aber dieses Gehabe mit irgendwelchen Klagen, weil Regelungen „gedehnt“ oder „interpretiert“ wurden ist nicht meine Welt… Ich fühle mich auch nicht betrogen. Am Ende sind nur Juristen die Gewinner, die hier ein Geschäftsmodell sehen.
Jeder kann und darf machen was er will. Das ist nur meine Meinung. Aber diese von sinnlosen Verordnungen (siehe DSGVO, die nichts wirklich besser macht) und Juristen ausgenutzte Welt ist einfach nicht meine. Autofahren hat für mich nur einen Zweck: Von A nach B zu kommen. Und wenn e dabei geht, auch noch Spaß zu haben :-)
Just my two cents ;-)
Alle die bei dieser Klage mitmachen, wollen ja einen Wertverlust einklagen und ersetzt bekommen, was ich ja richtig finde.
Nur, was werden die Richter sagen, wenn die Hersteller mit den gestiegen Gebrauchtwagenpreise kommen. Da wird es schwer einen Wertverlust zu beziffern.
Ich für meinen Teil denke auch nicht daran da mitzumachen. Da denke ich genau wie @AM876!