Abgabe des Autos erst nach Widerrufsrecht
Hallo,
ich möchte mal in die Runde fragen ob jemand schon einmal eine solche Erfahrung gemacht hat. Wir haben ein neues Auto gekauft (T-Roc) ist ein gebrauchter Jahreswagen, dieser wurde finanziert. Er ist an sich einsatzfähig und es sind keine Arbeiten zu erledigen. Nachdem alles geklärt war wurde uns von dem Verkäufer erklärt wir würden das Auto erst nach 14 Tagen erhalten, da man ja den Ablauf des Widerrufsrechts abwarten müsste (von der Finanzierung). Da wir ja innerhalb dieser 14 Tage von der Finanzierung zurück treten könnten und wenn man das Auto vorher bekommen hat dann würde das Autohaus "leer" ausgehen, im Falle wir würden uns mit dem Wagen "aus dem Staub" machen. Hat jemand so etwas schon mal gehört?
Wir haben schon einige Autokäufe hinter uns, aber so etwas habe ich noch nie erlebt!
Ich verstehe die Begründung aber letzten Endes ist der Fahrzeugbrief doch so oder so bei der Bank als Sicherheit hinterlegt gerade für "unerwartete" Fälle, wenn ich das also wirklich vor hätte könnte ich mit dem Wagen doch gar nichts groß anfangen ohne den Brief.
21 Antworten
Also das ergab sich so im Gespräch während der Vertrag aufgesetzt wurde weil wir uns dafür entschieden haben es selbst zuzulassen und es dann darum ging dass wir das einfach 1/2 Tage später machen wollten und da kam dann das mit dem 2 Wochen warten. Einen KSB haben wir von Anfang an nicht abgeschlossen, das habe ich gleich am Anfang gesagt
die 14 tage wartezeit kannste leicht umgehen, indem man als barkäufer auftritt und das geld zb durch die hausbank finanziert oder bestenfalls eh auf dem konto hat.
da man meistens auch die alte karre mit in zahlung gibt, gibts da ja auch keine probleme, da man die 14tage dann noch die alte karre fahren kann.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 27. Juni 2022 um 14:59:31 Uhr:
Für mich wäre ein solches Verhalten vom Händler ein Grund, vom Vertrag zurückzutreten. An diesem Punkt wäre nämlich die Vertrauensbasis nicht mehr gegeben.
Und exakt DESWEGEN, geben zunehmend mehr Händler kein Auto vor Ablauf der zwei Wochen mehr heraus.
Nicht auf dich bezogen:
Ich trete trotzig zurück, weil der Händler nicht gleich so springt wie ich mir das vorstelle.
Oder ich stelle fest, daß ich mir das Auto doch nicht leisten kann.
Oder ich will mit "dicker Karre" vor wem auch immer wer weiß warum mal einen auf dicke Hose machen und hatte nie vor das Auto zu behalten.
Oder ich finde ein vergleichbares oder besseres Auto plötzlich irgendwo billiger.
Oder meine Kollegen fragen grinsend, warum ich mir diesen Motor antun will.
Oder meiner Frau/Freundin fällt ein, daß sie das Auto jetzt eigentlich doch nicht so hübsch findet.
Und der Händler hat dann ein Auto mit einem Vorbesitzer mehr und 3000km mehr auf dem Hof stehen oder kann einem zurückgetretenen Käufer hinterherrennen, um sein Auto wieder zu bekommen.
Du hast Recht, Vertrauensbasis ist wichtig.
In beide Richtungen.
Verbraucherschutz ist ebenso wichtig.
Beim Autokauf in Verbindung mit einem Kredit wälzt dieser jedoch ALLE Risiken auf den Händler ab.
Daß sich diese zunehmend absichern, finde ich nachvollziehbar.
Hier auf MT finden sich viele Threads bei denen Käufer "zum Glück" bei verbundenen Verträgen festgestellt haben, daß sie die Widerrufskarte ziehen können.
Wie einige schon schrieben: Ich finde es sehr ehrlich, daß der VK so offen kommuniziert hat.
Andere machen dies oft (wie schon geschrieben) anders:
- Brief noch bei der Bank, muss erst angefordert werden
- Freitags Poststelle nicht besetzt
- Personalmangel
- nochmal technische Durchsicht
- Aufbereitung
- Chef nicht da
...
Und schlussendlich gehen so oder so "wie von Zauberhand" 10-12 Tage ins Land, bis man das ersehnte dann bekommt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 28. Juni 2022 um 08:27:25 Uhr:
Der Fisch stinkt aber von beiden Seiten her. Dem Kunden unnütze KSB-Versicherungen unterjubeln zu wollen um seine Provision zu optimieren, ist alles andere als seriös. Da ist der Widerruf der KSB-Versicherung innerhalb der Frist durchaus gerechtfertigt, würde ich nicht anders machen...
Den KSB habe ich lediglich als Beispiel genannt, da dort hervorragend deutlich wird, dass jemand (in diesem Fall der Käufer (abstrakt, meine nicht den TE) überhaupt nicht die Absicht hatte, sich an sein Wort bzw. Unterschrift zu halten.
Das bedeutet nicht, dass ich einen KSB für sinnvoll halte.
Der für mich wesentliche Punkt ist nur, ob ich mich (und das von beiden Seiten) an meine vertragliche Vereinbarung halte.
Nach deinem Post hat der TE ja geschrieben, dass der Händler die 14 Tage VOR Vertragsunterzeichnung genannt hat.
Damit erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion. Der TE hatte die Chance NICHT zu kaufen, hat es aber trotzdem gemacht. Worüber will ich mich dann aber hier beschweren?
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Ein Autohaus bedeutet: "Profis" in aller Regel Profis mit Finanziellen stärken und Wissen die gestützt mit Anwaltskanzleien als Backup arbeiten vs gegen eine Privaten mit begrenztem "Wissen" und "$" der "vielleicht" eine Rechtschutzversicherung hat. Abnehmer der geknebelt wird damit er blos nicht abspringen kann? Danke auf so ein Auto kann ich verzichten.
Zitat:
@carbonix schrieb am 29. Juni 2022 um 00:21:24 Uhr:
Abnehmer der geknebelt wird damit er blos nicht abspringen kann? Danke auf so ein Auto kann ich verzichten.
Und genau hier liegt dein Irrtum:
Das Gesetz ist und war nie dazu gedacht, daß ein Käufer von seinem getätigten Kauf wieder "abspringen" kann.
Es ist gar nicht vorgesehen, daß so ein Vertrag widerrufen werden kann, denn es gibt und gab nie ein Widerrufsrecht beim Kauf im Ladengeschäft.
Hier gibts lediglich eine (für Verkäufer recht fiese) Hintertür, die dem Kunden etwas ermöglicht, was nie im Sinne des Erfinders war:
Er kann seinen Kredit (und nur den) widerrufen und praktischerweise für ihn ist das Autogeschäft dann auch gleich mit hinfällig, wenns miteinander verbunden war.
Die Intention des Gesetzgebers war klar: Man wollte verhindern, daß sich Kreditnehmer unüberlegt überschulden.
Die Intention war nicht, es dadurch jedem (Kredit-)Käufer de facto zu ermöglichen, ein Auto 14 Tage lang zur Ansicht mitzunehmen und dann zurückgeben zu können.
Die Annahme, der Händler würde einen Kunden "knebeln" um ihn davon abzuhalten vom Kauf "abzuspringen" ist falsch, denn diese Möglichkeit hat der Kunde ohnehin nicht.
Und hier sehe ich auch gar keine schlechterstellung des TE bzw. des Kunden allgemein:
Denn selbstverständlich kann der Kunde hier in aller Ruhe wie vorgesehen 2 Wochen darüber nachdenken, ob er sich diesen Kredit leisten kann oder will.
Und natürlich kann er diesen selbst nach 13 Tagen noch widerrufen. Genau so wie es das Gesetz vorgesehen hat.
Daran hindert ihn kein Händler.
Nur Auto hat er in dieser Zeit eben keins, denn ein nicht vom Leichtsinn besessener Händler gibt ihm sein Auto dann, wenn er sicher sein kann sein Geld auch zu bekommen (würdet DU oder ich oder der TE als ein privater Verkäufer ja nicht anders machen).
Und das ist hier der Fall nach 14 Tagen, denn vorher ist es für den VK nur ein "na mal sehen".
Wen das stört / wer sein Auto sofort braucht:
Einfach Bar zahlen bzw wenn nicht möglich oder nicht gewünscht Kredit und Autokauf als zwei voneinander getrennte Geschäfte abschließen.
Wird doch keiner zu irgendwas gezwungen!
Dank an Matsches, einer der besten Beiträge hier bei MT seit langer Zeit. Klar, deutlich, und in meiner Wahrnehmung auch zutreffend.