ABE für Seitenmarkierungsleuchten ?

VW Vento 1H

Guten Tag, ich bräuchte eine ABE für SML.
Habe leider keine ABE und möchte nicht das die Rennleitung was sagt kann mir irgendjemand eine per e-Mail an mir schicken ??

Danke

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von DerDiplomat


hallo!
Nochmal zum Thema kurz!

1. SML´s sind Eintragungsfrei! ABE gibt es nicht!

Eintragungsfrei ja, aber ich hatte eine ABE für die Dinger, trotz E- Prüfzeichen...

Bezüglich der Verwendung der Leuchten ist es tatsächlich so, dass diese fest durch die entsprechende Kennzeichnung vorgeschrieben ist. Es ist nicht erlaubt, Blinkerleuchten als SML zu montieren. Es ist beispielsweise ebenso nicht erlaubt, die Kammern der serienmäßigen Rückleuchten anders zu belegen. Beispielsweise in alle roten Kammern Zweiwendel-Glühlampen für Rücklicht/Bremslicht einbauen etc.

Außerdem müssen SML ausnahmslos orange leuchten.

rrrrrrichtig!

und da wären wir dann wieder bei den spaßigen leutchen die sich die dinger in blau an ihre autos basteln...

Meine Klarglasblinker hatten auch eine-prüfzeichen, trotzdem wollten die grünen meine papiere dafür sehen. das problem ist, dass der ganze humbug mit den e-zeichen einfach noch nicht bis zu den entsprechenden stellen durchgedrungen ist.

deshalb lasse ich sowas auch trotzdem immer eintragen! dann gibt es nämlich auch keinen ärger...

btw.: solche SML`s kosten doch kaum was, besorg dir einfach neue MIT ABE!

das ist wesentlich sicherer!

sorry aber ihr redet nun wirklich blödsinn!
Sie müssen überhaupt nicht gelb sein! Beim BMW Z3 sind sie auch weiß!

Zweitens... nen bissel logisch sollte es ja sein... das ich mir keinen Xenonbrenner bastel ist doch wohl irgendwie klar!

meine Güte...

evtl hätte ich erwähnen müssen, dass ne 5 Watt evtl ausreicht... als nen Xenonlicht!

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Zitat:

Original geschrieben von DerDiplomat


sorry aber ihr redet nun wirklich blödsinn!
Sie müssen überhaupt nicht gelb sein! Beim BMW Z3 sind sie auch weiß!

Zweitens... nen bissel logisch sollte es ja sein... das ich mir keinen Xenonbrenner bastel ist doch wohl irgendwie klar!

meine Güte...

evtl hätte ich erwähnen müssen, dass ne 5 Watt evtl ausreicht... als nen Xenonlicht!

Ich empfehle dir mal die Lektüre des §51a der StVZO bezüglich der Farbe bei seitlicher Kenntlichmachung am besten in Verbindung mit 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48 😉

Bei EZ vor 01.01.1981 dürfen sie nach nationaler Richtlinie vorne weiß sein.

ja habe ich mir alles durchgelesen!

Gilt für Fahrzeuge ab 6 Meter..... man muss schon richtig lesen!
darunter fällt die Regel weiß oder orange! 😉

Zitat:

Original geschrieben von DerDiplomat


ja habe ich mir alles durchgelesen!

Gilt für Fahrzeuge ab 6 Meter..... man muss schon richtig lesen!
darunter fällt die Regel weiß oder orange! 😉

Ab sechs Metern Länge müssen sie montiert sein, unter sechs Metern dürfen sie montiert sein, müssen aber dann den Richtlinien entsprechen.

SML und Grillchen

Also.

SML sind Eintragungsfrei, das E Prüfzeichen steht alleine dafür das die Leuchten der Stvzo entsprechen und angebracht werden dürfen. Sie müssen in einer mindest höhe angebracht sein und dürfen nur seitlich abstrahlen. Nicht erlaubt sind die "Lippenbeleuchtungen" 5 cm über dem Boden. Eine ABE gibt es selbstverständlich zu den Leuchten und die MUSS mitgeführt werden. Leuchten OHNE Prüfzeichen kannste rausreißen, nicht erlaubt. Gängigste Variante der Leuchten ist ganz klar von Hella und fürn Fuffi zu haben, also hol dir lieber neue, bist auf der sicheren Seite.

Was den selbstgemachten Grill angeht, so kannst den auch rausreißen. Sportgrille sind in der Regel meist Eintragungsfrei aber eine ABE ist wiedermal mitzuführen. Selbstgebaute Grills kannst knicken da sie nicht geprüft sind. Eingetragen kriegst die auch nicht. Entscheidend ist bei Anbauteilen das Splitterverhalten beim Unfall, wenn dir zum Beispiel ein Mensch vor die Karre läuft, so muss der Grill in kleinste Teile zersplittern um die Person nicht aufzuspiessen. Daher also keine Aussicht da ne ABE für zu finden denn wenn sich jemand damit auskennt, bist du eh dran. Mal ganz davon abgesehen das die Betriebserlaubnis mit Anbau von nicht zugelassenen Teilen erlischt.

Mfg G4U

Und eins noch um die diskussion aufzulösen von oben: Ein Fahrzeug DARF NUR und AUSSCHLIEßLICH nach vorne weißes, seitlich Orange und nach hinten Rotes Licht abstrahlen, nichts anderes. Auch nicht diese Behinderten Scheibenwaschdüsenleuchten in Blau, sieht doof aus

Re: SML und Grillchen

Zitat:

Original geschrieben von Golf4U


Was den selbstgemachten Grill angeht, so kannst den auch rausreißen. Selbstgebaute Grills kannst knicken da sie nicht geprüft sind. Eingetragen kriegst die auch nicht. Entscheidend ist bei Anbauteilen das Splitterverhalten beim Unfall, wenn dir zum Beispiel ein Mensch vor die Karre läuft, so muss der Grill in kleinste Teile zersplittern um die Person nicht aufzuspiessen. Daher also keine Aussicht da ne ABE für zu finden denn wenn sich jemand damit auskennt, bist du eh dran. Mal ganz davon abgesehen das die Betriebserlaubnis mit Anbau von nicht zugelassenen Teilen erlischt.

Ja, das ist wahr. Deshalb sollte man sich vorher darüber informieren, bevor man sich letztlich darüber ärgert, daß die ganze Arbeit für die Katz war...

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