Abdeckung Anhängerkupplung
Heute hat man mir die Kunststoffabdeckung für die abnehmbare Anhängerkupplung geklaut. Kann man ja auch so einfach abziehen. Bin noch nicht dazu gekommen bei Volvo nachzufragen. Wird aber bestimmt mal wieder sehr teuer sein.
Vielleicht hat jemand von euch Ahnung was sowas kostet und wo man sie vielleicht günstiger kriegt.
Eigentlich finde ich diese "Warze" dahinten sowieso schrecklich (habe ich sonst bei noch keinem Auto gesehen) und überlege, ständig mit der Kupplung zu fahren. Aber manchmal stört sie doch und ist auch nicht immer ganz sauber.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von d5er
Ihr wisst schon,das die abnehmbare AHK bei nicht gebrauch auch abgenommen werden muß?
Scheint nicht ganz zu stimmen. In der letzten Motorwelt-Beilage vom ADAC (Beilage für Camping Card Inhaber) steht ausdrücklich, dass das keine Vorschrift ist. Wer hat nun Recht? Falls der ADAC kein Recht hat - wo steht das?
Im übrigen fahre ich jetzt meistens ohne Kupplung und ohne "Entenschwanz". Inzwischen finde ich das optisch besser als mit dieser "Warze"
Du hast anscheinend recht.-
Keine Pflicht aber beim Unfall kann das eine Menge Scherereien kommen.
Die Hersteller schreiben aber zum großteil auch in der Bedienungsanleitung,das bei nichtbenutzen der Kugelkopf abgenommen werden sollte.-
Das habe ich in einem anderen Forum darüber gefunden:
Zitat:
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne
Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden
Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare
Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei
Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine
vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden
entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher
nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die
abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des
Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige
Urteile bislang nicht vor.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kai Thiele
Juristische Zentrale - RechtsService
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Gruß Martin
Ich kann mir auch vorstellen, dass es im Fall z.B. eines Auffahrunfalls Ärger geben kann. Und wie dann Gerichte entscheiden weiss man auch nie. (Vor Gericht und auf hoher See ...usw.).
Ich mach sie deshalb jetzt immer ab und fertig. Da die Halterungsstange eingefettet ist, habe ich darüber einen aufgeschittenen Tennisball geschoben. Den dunkelgrau angepinselt sieht insgesamt besser aus als die riesige Volvokappe.
Es gibt aber auch Fälle, wo die AHK das Kennzeichen z.T. verdeckt. Dann wird sogar im Kfz-Schein eingetragen, dass die AHK im Fall des Nichtgebrauchs abzunehmen ist (habe ich jedenfalls gerade woanders gelesen). Das erscheint mir auch vernünftig.
also bei mir hat sich die Abdekcung mal halb gelöst, denn die Abdeckung besteht ja aus zwei Plastikteilen: einem Rohr, das einfach über den dicken Bolzen geschoben wird und eben den "Entenbürzel", also dieses Form-"Zier"-Teil. Die Teile sind wohl einfach nur ineinandergesteckt, bei mir hat also nur das Formteil gefehlt. Ich kann nur sagen: so hats auch scheiße ausgesehen, wenn man das Stahlrohr einfach unverkleidet sieht.
Glück für mich hierbei: Nachdem die eine Hälfte ja noch nachweislich da war hat Volvo mir das komplette Teil kostenlos ersetzt.