Abbieger, Tempo 60: ab wo, bis wohin?

Hi all!

Nach gründlichem googlen fand ich nur Spekulationen. Die Frage ist, ob jemand WEISS, wie man sich in folgender Situation verhält.

Bild im Anhang.

Ich verlasse die Stadt "Windows XP" (in dem Fall Göttingen) auf einer Bundesstraße mit zwei Spuren je Fahrtrichtung. Bevor mein Golf auf Tempo 210 hochbeschleunigen könnte, kommt auch schon eine Tempobegrenzung: ein 100-er und ein 60-er mit Zusatzschild.

Ich will rechts abbiegen. Wo finde ich in der StVO oder in einem anderen, rechtsgültigen Dokument, wie man sich hier zu verhalten hat. Ab wann gilt Tempo 60?

Irgendwo auf dieser Abbiegespur gilt also Tempo 60. Ab welchem Punkt? Die Punkte habe ich mit Nummern versehen.

Die Straße, auf die ich einfahren möchte, ist auf 120 km/h begrenzt. Die Beschleunigungsspur gehört rechtlich zu jener Straße, auf der Tempo 60 gilt/galt.

Die Preisfrage ist: BIS wohin gilt Tempo 60 und aus welcher Rechtsvorschrift ist dies eindeutig abzuleiten?

Anmerkung für die, denen die Bedeutung des einen oder anderen Zeichens nicht sofort geläufig ist:
Die Bedeutung des Pfeils ist: Zeichen 1000-21 Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend
Die Bedeutung der schwarzen Zahlen im roten Ring: 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Das Dreierschild bedeutet also:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
UND
Zulässige Höchstgeschwindigkeit, (Richtung der) Gefahrstelle, rechts(weisend): 60 km/h

Wo ist die Gefahrenstelle? Erkennbar ist nichts, ein Golf schafft die Kurve bei trockenem Wetter, mit normalen Markenreifen und mit etwas Mut auch mit 120 km/h.

Drängt sich zwingend auf, dass der Anfang der Kurve die Gefahrenstelle ist? Nummer 3.
Oder der Scheitelpunkt der Kurve? Keine Nummer, aber ein blaues Auto aut dem Bild.
Oder bis Ende der Krümmung, bei Nummer 4?
Oder die ganze Strecke von Nummer 2 bis Nummer 5 (Ende der durchgezogenen Linie links, und damit beginn der Beschleunigungsspur)?
Oder gar bis Ende der Beschleunigungsspur HINTER Nummer 5?

Was ist überhaupt eine "Gefahrenstelle"? Bitte den gesundem Menschenverstand abschalten - gibt es eine rechtssichere Defintion dafür?

Ist eine "Gefahrenstelle" ein punktförmiges Gebilde, wie das Wort "Stelle" mathematisch impliziert, wo also die Momentangeschwindigkeit in diesem Fall für den Bruchteil einer Sekunde 60 km/h zu betragen hat?
Oder kann eine "Gefahrenstelle" auch eine ausgedehnte Region sein, z.B. eine 5 km lange Baustelle mit unregelmäßig angeordneten, 50 cm tiefen Schlaglöchern?

Kann ich also:
- auf der Verzögerungsspur hochbeschleunigen,
- die "Gefahrenstelle" mit 210 km/h annähern (*),
- den optimalen Bremspunkt meiner vorgeheizten Carbonbremsen erwischen,
- an der ominösen "Gefahrenstelle" strich 60 km/h fahren,
- dahinter wieder auf 210 km/h beschleunigen,
- kurz vor dem Wechsel auf die nächste Straße mit einem brachialen Bremsdruck und Auslösen des Bremsfallschirms, GENAU zum 120-er Schild wieder auf Strich 120 abbremsen,
- von der Beschleunigungsspur auf die rechte Spur wechseln?

Zu(*): §3 StVO - 2c, zweiter Absatz

Zwei kleine Anmerkungen:

1. Bitte die kleinen Übertreibungen nicht Ernst nehmen - Spaß muss sein. Selbstverständlich fahre ich meinen Wagen nicht wie ein Irrer (und die Fahrleistungen stehen mir auch nicht zur Verfügung), es geht mir hier um die Rechtslage nach so einer Beschilderung. Um meine persönliche Sicherheit (und die der Mitfahrer) muss sich niemand sorgen - de facto fahre ich 60 km/h bis zum Anfang der gestrichelten Linie der anderen Straße und beschleunige dann zügig auf 100 km/h (weil nicht weit dahinter ohnehin eine Begrenzung auf 80 km/h kommt). Ich mag keinen Sprit verschwenden :-)

2. Bitte keine Spekulationen, Antworten bitte nur bei eindeutig identifizierter Rechtslage.

FG
Blue346L: Google verbietet explizit die Verwendung ihres Kartenmaterials in kommerziellen Angeboten, wozu Motor Talk zählt. Anhang entfernt.

Beste Antwort im Thema

Mit etwas gesundem Menschenverstand gibt man irgendwo zwischen 4 und 5 Gas und ordnet sich mit 80 bis 100 km/h auf die Autobahn ein. Ob korrekt, keine Ahnung, daher ohne Gewähr. Aber so einfach ist das... 🙂

Dein Geschwurbel hier... muss ich nicht verstehen... hab´s mir auch gar nicht angetan... 😰

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Zitat:

@fire-fighter schrieb am 27. Februar 2015 um 10:39:52 Uhr:


Die 60 werden beim Beschleunigungsstreifen (5) ausser Kraft gesetzt, da dort die 120 gelten.

Aber nach dem 60er Schild mit Zusatzzeichen kommt wieder ein 100-Schild (damit wäre es dort schon aufgehoben).

Spätestens nach dem Einfädeln auf die neue Straße wäre das Limit ohnehin aufgehoben.

Wenn es ein Tempolimit in Verbindung mit dem Kurven-Warnschild (das rote Dreieck) wäre, würde das Verbot nur bis nach der Kurve gelten. Genauso hätte ich es auch hier intuitiv gehandhabt.

Welchen Sinn soll es denn bitte haben, sich auf eine Straße auf der 120 gilt mit 60 einfädeln zu müssen?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Februar 2015 um 11:42:10 Uhr:



Welchen Sinn soll es denn bitte haben, sich auf eine Straße auf der 120 gilt mit 60 einfädeln zu müssen?

Gruß Metalhead

Genau das habe ich hier als Fragestellung verstanden.

Ab wann gilt das Tempolimit nicht mehr weil ich mich auf dem Beschleunigungsstreifen befinde.

Ich glaube das ist garnicht genau definiert sondern wird noch dem gesunden Menschenverstand überlassen.

Moorteufelchen

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Februar 2015 um 11:42:10 Uhr:



Zitat:

Welchen Sinn soll es denn bitte haben, sich auf eine Straße auf der 120 gilt mit 60 einfädeln zu müssen?

Gruß Metalhead

Was für Tempolimit gilt denn für die durchgehenden Spuren vor dem 120 Schild?
Ich habe meine Zweifel, dass da bereits 120km/h gelten.

Und nein, würde da kein 120km/h Schild stehen, würden die 60km/h sehr wohl weiter gelten.

Nur damit du keinen Fehler machst, es gibt mehr als genug Autobahnauffahrten, wo das Geschwindigkeitslimit auf der Autobahn bereits innerhalb der Auffahrt steht. Mit Auffahren auf die Autobahn ist dieses nicht aufgehoben.

Leider hat MotorTalk das Bild entfernt - diese sinnlose Urheberrechtssache geht mir sowas von auf den S*ck...

Egal, das Bild ist nun auf einem anderen Server, nämlich hier.

Inhaltlich:

Gesunder Menschenverstand ist im Straßenverkehr fehl am Platz. Bußgelder werden nach juristischen Konstrukten erfunden, gesunder Menschenverstand schützt vor Strafe nicht.

Die Bezeichnung der Schilder ist aktuell aus der StVO - seit wann die so heißen, weiß ich nicht.

Bei einer Tempobegrenzung mit Zusatzzeichen ist klar, wie lange die Tempobegrenzung gilt, es sei denn, das Zusatzzeichen ist eine Schneeflocke (1007-30), dann gilt die Tempobegrenzung ebenso, wie ohne Schneeflocke. Logisch. Schließlich kann so eine gefährliche Schneeflocke überall lauern, die verhalten sich z.B. wie Kühe!

Ich schweife wieder ab, sorry...

Tempo 60 AB wo:
- Ökonomisch ist es, nach Ortsende nur bis Tempo 60 zu beschleunigen.
- Ignoriert man das Zusatzschild: dann auch
- zusammen mit dem Zusatzschild plädire ich auf Geschwindigkeitsbegrenzung ignorieren, freie Fahrt. Das Schild sagt, dass rechts eine Gefahrenstelle ist - fein, da fahre ich aber gar nicht hin, ich fahre geradeaus. Vielleicht ist da ein Baumstamm rechts, oder ein Kaninchenbau - keine Ahnung - ich fahre aber geradeaus und VERLASSE(!!!!) dann die Straße, auf der die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Und da ich eine Spur mit baulicher Trennung vom Gegenverkehr habe, außerhalb geschlossener Ortschaften, kann ich meinen Diesel voll durchtreten (die mit demAMG GT3 von der Startseite bitte vorher auf Drehzahl kommen! Ohne Turbo bringts der Wagen sonst nicht...)
- berücksichtigend, dass die Dämlacke, die diese Schilder bei Amazon bestellt haben, dachten, das Zeichen 1000-21 sei ein Hinweis auf die beabsichtigte Fahrtrichtung der Autofahrer, berücksichtigend, dass Richter wie Götter auf hoher See sind, und arme Polizisten täglich als Wegelagerer zum Füllen der Stadtkasse ausgesandt werden, muss ich die Verzögerungsspur mit 60 km/h befahren, weil ich etwas tat, was der Pfeil zeigt, ich habe mich nach rechts begeben, und da soll wohl Tempo 60 gelten, wenn man die Absicht des Schilderwaldforstbeauftragten, der das Zeichen 1000-21 dorthin gepflanzt hat, versucht zu verstehen. Man kann aber im Zweifel auch seine Rechtschutzversicherung bemühen...

Jetzt nehmen wir an, Tempo 60 gilt tatsächlich ab einem Punkt (was ich für Fahrzeuge links von der Leitplanke stark bezweifle). Bis wohin gilt sie, und warum?

- sie gilt bis Punkt 4, weil die Straße und der Pfeil "1000-21" nur bis Punkt 4 in der Form übereinstimmen (hat sich jemand vielleicht so ausgedacht, als er nach einer durchzechten Nacht mit dem Gesicht in der Pfütze lag, kurz ohnmächtig wurde, und von einem Passanten vor dem Ertrinken gerettet wurde - am Ende des Tunnels, im weißen Licht, erschien ihm diese Regelung als sinnvoll...)
- sie gilt bis Punkt 5. Ab da haben wir einen "Einfädelungsstreifen". Tempobegrenzungen auf die Hälfte der erlaubten Geschwindigkeit der Bundesstraße, auf die der Einfädelungsstreifen führt, haben tatsächlich keinen Sinn. Aber Sinn und Recht sind ja zwei Paar Schuhe. Das EINE Recht §7(2) StVO besagt, dass Außerhalb geschlossener Ortschaften auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden darf als auf den durchgehenden Fahrstreifen, also auch schneller als 120 km/h. Ab Beginn des EInfädelungsstreifens darf ich also Vollgas geben, egal was auf der durchgehenden Straße geboten ist. Oder hebt das ANDERE Recht die StVO auf, nämlich ENTWEDER das Recht der schlecht schlafenden Richter, an Gesetzen und Verordnungen vorbei zu urteilen, wenn es keine schriftliche Reglung gibt, ODER die Rechtsgrundlage, die sich aus den wohl unter Drogen verfasten Kommentaren der VwV-StVO zu Zeichen 274, ergibt? Für den letzten Fall gilt es, mit Tempo 60 auf den durchgehenden Fahrstreifen auffahren, und dann Gas geben... Oder es ist kein Gas geben nötig, weil man gerade ohnehin angeschoben wird...?

Im Endeffekt steht und fällt die korrekte Antwort auf meine Frage, was eine Gefahrenstelle ist, und ob die Richtung "rechts" sofort gilt, oder irgendwo auf der Strecke, die hinter dem Schild kommt, rechts eine Gefahrenstelle ist - vor allem aber, was und wo ist rechts? Die rechte Spur? Die rechte Seite der Spur? ist rechts da, wenn ich rechts abgebogen bin? Ist schon rechts, wenn die Spur selbst einen Rechtsbogen fährt? Ist eine Stelle ein Punkt, eine Strecke oder kann sie Beides sein?

Vermutlich meint das Schild das Tempo von 2-5 zu begrenzen. Damit müssen wir akzeptieren, dass diese komplette Ausfahrt es eine ca. 300 m lange "Stelle" ist, die rechts von der durchgehenden Straße liegt, und (evtl.) mit Beginn des Einfädelungsstreifens endet...? Mit dieser Annahme fahre ich tatsächlich und fühle mich auf dieser Teilstrecke wie der Chef einer Regierungspartei: alle anderen kriechen mir in den A....

FG

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Mit etwas gesundem Menschenverstand gibt man irgendwo zwischen 4 und 5 Gas und ordnet sich mit 80 bis 100 km/h auf die Autobahn ein. Ob korrekt, keine Ahnung, daher ohne Gewähr. Aber so einfach ist das... 🙂

Dein Geschwurbel hier... muss ich nicht verstehen... hab´s mir auch gar nicht angetan... 😰

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 28. Februar 2015 um 02:19:16 Uhr:


Mit etwas gesundem Menschenverstand gibt man irgendwo zwischen 4 und 5 Gas und ordnet sich mit 80 bis 100 km/h auf die Autobahn ein.

Bundesstraße, aber egal (siehe Abbiegespur vor der Auffahrt).

Mit genau diesem "gesunden Menschenverstand" wirst Du früher oder später die eine oder andere Abzocke bezahlen...

FG :-)

Ach, jetzt mal nicht übertreiben!

Macht man die Augen auf, wird man doch enorm selten erwischt.
Ich persönlich fahre vermutlich alle 10km einmal zu schnell (geschätzt).
Bei rund 30tkm im Jahr bin ich in den letzten 5 Jahren genau 1x erwischt worden und das weil ein Wechselschild, welches immer 80km/h zeigt auf einmal 60km/h zeigte (ja Gewöhnung und Wechselschilder, die alle 2km stehen ... ups eines übersehen). Ich kannte den Blitzer und bin genau Tacho 80km/h gefahren, nur das ungewöhnliche Limit ist mir entgangen 😉.

Zitat:

Macht man die Augen auf, wird man doch enorm selten erwischt.
Ich persönlich fahre vermutlich alle 10km einmal zu schnell (geschätzt).
Bei rund 30tkm im Jahr bin ich in den letzten 5 Jahren genau 1x erwischt worden [...]

Ich hatte weniger "Glück", aber vielleicht auch, weil ich in in dichter kontrollierten Gebieten unterwegs war und ZUGEGEBEN schlampig fuhr. Zwar sicher, vorausschauend und anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber stets zuvorkommend, aber manchmal eben schlampig, was das Tempo angeht... Vor allem fahre ich sehr viel unbekannte Strecken (auch Ausland). 30-40 tkm sind für mich auch normal. Irgendwann hatte ich die Nase voll für Dinge zu zahlen, die ich nicht bestellt habe. Abzocke funktioniert ja nur, wenn zwei mitmachen: der Fallensteller und der, der reintappt... Ich versuche, nicht der, der reintappt, zu sein.... :-D

Z.

Zitat:

@azrazr schrieb am 28. Februar 2015 um 22:39:41 Uhr:



Zitat:

@einsdreivier schrieb am 28. Februar 2015 um 02:19:16 Uhr:


Mit etwas gesundem Menschenverstand gibt man irgendwo zwischen 4 und 5 Gas und ordnet sich mit 80 bis 100 km/h auf die Autobahn ein.
Bundesstraße, aber egal (siehe Abbiegespur vor der Auffahrt).

Mit genau diesem "gesunden Menschenverstand" wirst Du früher oder später die eine oder andere Abzocke bezahlen...

FG :-)

Die macht mich dann um 10 bis 15 € ärmer, aber zumindest musste ich nicht auf den Tacho starren und habe mit Strich Tacho 60 meine Hintermänner ausgebremst. Irgendwo kann man dann doch... ach egal...

Die berühmte 30er-Zone oder Schule sehe ich da jetzt nicht und solange man nicht mit Tacho 110 auf die Bundesstraße geschossen kommt, wo andere 70 fahren (wahrscheinlich auch 80 bis 120 eher).

Zitat:

Die macht mich dann um 10 bis 15 € ärmer, aber zumindest musste ich nicht auf den Tacho starren und habe mit Strich Tacho 60 meine Hintermänner ausgebremst. Irgendwo kann man dann doch... ach egal...

Die berühmte 30er-Zone oder Schule sehe ich da jetzt nicht und solange man nicht mit Tacho 110 auf die Bundesstraße geschossen kommt, wo andere 70 fahren (wahrscheinlich auch 80 bis 120 eher).

Wie ich schrieb (im anderen Thread) gönne ich denen, die das kassieren, das Schwarze unter den Fingernägeln nicht. Lieber schmeiße ich das Geld in einen Zigarettenautomaten und schmeiße die Zigaretten danach weg - wäre sinnvoller. :-)

Nein, meine Methode ist nach GPS zu fahren - das ist dann in etwa das, was die Anderen erwarten, manchmal sogar schneller. Die Geschwindigkeit halte ich per Tempomat (mein Finger arbeitet auf Langstrecke mehr, als mein Gasfuß) und die Geschwindigkeit lasse ich mir im zentralen Multifunktionsdisplay digital und mit großen Ziffen anzeigen (wichtig, denn bergab kann das Auto zu schnell werden). So weiß ich, dass die Tachoanzeige bis 100 km/h 10% vorgeht. Ab 100 km/h sind es immer 10 km/h, die zu viel angezeigt werden. 220 km/h (elektronisch abgeregelt) == 210 km/h GPS (mit mehreren GPS-Geräten gemessen).

Ein Verkehrshindernis bin ich tatsächlich nur, wenn ich z.B. in der Autobahnbaustelle vorschriftsmäßige 60 km/h fahre (kommt vor, besonders bei kritischen Auffahrten), die Anderen das aber nicht einsehen, und mindestens 80 km/h fahren wollen. Insbosondere LKW-Fahrer regen sich da manchmal auf, die kann ich aber in Baustellen schlecht vorbeilassen. Ebenso bin ich meist Verkehrshindernis in Tempo-30-Zonen, wo ich Strich 30 fahre, und in "Spielstraßen", wo ich im ersten Gang rolle, und damit laut GPS immer noch 10 km/h fahre, also 4 km/h zu schnell. Damit kann ich aber leben.

FG

Zitat:

@azrazr schrieb am 2. März 2015 um 20:13:11 Uhr:


[...] Wie ich schrieb (im anderen Thread) gönne ich denen, die das kassieren, das Schwarze unter den Fingernägeln nicht. Lieber schmeiße ich das Geld in einen Zigarettenautomaten und schmeiße die Zigaretten danach weg - wäre sinnvoller. :-) [...]

Dem Bund gönnst Du also mehr als den Kommunen? Wie auch immer, die Einnahmen werden so oder so nicht sachgerecht verwendet, der Bund schickt sie nach Griechenland und die Kommunen zahlen davon Sozialleistungen.

Hi!

Außer, dass der Rechtspfeil wohl nicht ausdrückt, was "gemeint" ist, das sei aber mal dahingestellt. Genau so fahre ich auch, aber dass dies nicht eindeutig ist, sieht man an der Diskussion hier.

Auf der Beschleunigungsspur darf ich allerdings so schnell, wie ich will, nur einfädeln darf ich mit max. 120, aber nicht mal das, weil eigentlich gilt dort Tempo 70. Die 120 kommen erst danach (trotzdem fahren da alle schon 100 - 120).

FG

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