Abbiegen bei vermeintlicher Sperrfläche
Hi,
bin heute nach links abgebogen (siehe Fahrspur im Bild) um in ein Geschäft auf der anderen Seite zu fahren.
Als ich parkte, stand die Polizei hinter mir. Verkehrskontrolle und ein Knöllchen wegen überfahren einer Sperrfläche. Es steht kein Verkehrsschild.
Eine Linie läuft in der Flucht einer Straßenbahnschiene.Mein Argument, hier ist die Sperrfläche unterbrochen, bzw. hat noch gar nicht angefangen. Diskussion brachte nichts und ich wollte mich auch nicht weiter aufregen.
Knöllchen kommt per Post 30,-€.
Ich werde in diesem Fall Einspruch erheben.
Wie sieht ihr die Lage?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@martinb71 schrieb am 30. Januar 2017 um 21:54:35 Uhr:
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 30. Januar 2017 um 21:49:53 Uhr:
Und das hier - Bild unten - lässt nun wahrlich Raum zur Interpretation, mMn.Oh, oh gleich bekommst du wie ich eine von birscherl 😉
Wieso? Diese Lücke lässt durchaus Raum zur Interpretation, so groß wie sie ist. Zudem die rechte Linie unterbrochen ist, wofür es keinen technischen Grund gibt (wie die Straßenbahnschiene bei der linken Linie). Es ist meine reine Vermutung, dass die Interpretation nicht zugunsten der Unterbrechung ausfällt.
Was ganz anderes: Lasst doch bitte das Posten von Google-Maps-Screenshots. Das ist verboten und kann für den Betreiber des Forums richtig teuer werden. Links sind dagegen erlaubt.
47 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 30. Januar 2017 um 21:44:26 Uhr:
Ob sich deswegen ein Einspruch lohnt?
Meiner Meinung nach definitiv nicht.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 30. Januar 2017 um 21:54:35 Uhr:
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 30. Januar 2017 um 21:49:53 Uhr:
Und das hier - Bild unten - lässt nun wahrlich Raum zur Interpretation, mMn.Oh, oh gleich bekommst du wie ich eine von birscherl 😉
Wieso? Diese Lücke lässt durchaus Raum zur Interpretation, so groß wie sie ist. Zudem die rechte Linie unterbrochen ist, wofür es keinen technischen Grund gibt (wie die Straßenbahnschiene bei der linken Linie). Es ist meine reine Vermutung, dass die Interpretation nicht zugunsten der Unterbrechung ausfällt.
Was ganz anderes: Lasst doch bitte das Posten von Google-Maps-Screenshots. Das ist verboten und kann für den Betreiber des Forums richtig teuer werden. Links sind dagegen erlaubt.
@birscherl
Merci für den Hinweis; "Lapsus" korrigiert. 🙂
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innenspiegel - außenspiegel - schulterblick ist dafür gedacht damit du sehen kannst ob die Polizei hinter dir ist...wenn sonst niemand da ist der du gefährden kannst....schnell rüber - und gut ist
Die Linie ist einfach nur technisch bedingt unterbrochen, die Lücke weist vielleicht noch nicht einmal eine Fahrzeugbreite auf. ImhO für jeden einwandfrei erkennbar. Natürlich hätte man die Linie neben der Schiene von Hand durchpinseln können, um im Land der Gebote und Verbote auch die letzten Irritationen zu vermeiden, aber von anders auslegenden Interpretationen ist sicher keiner ausgegangen.
Das gefahrlose Wenden ist übrigens nur wenige Meter weiter erlaubt und durch die gestrichelte Linie erkennbar.
Klarer Fall von "Stadt vernachlässigt ihre Pflichten" (in diesem Fall: Linien ausbessern nach irgendwelchen Bauarbeiten - oder geschlampt), aber der Bürger MUSS sich "denken", dass die Linien dort durchgezogen sind. Klarer Fall von Korruption.
Du hast keine Chance.
Edit:
Beim besseren Bild: EINE Linie hätten die durchziehen MÜSSEN, und die Schrägen der Sperrfläche hätten auch weitergeführt werden müssen, weil dafür Platz genug war. Klag' DAS mal ein! Wie ich schrieb: keine Chance - nirgendwo (weder mit der Klage, dass dort Linien hingehören, noch mit dem Widerspruch gegen das Knöllchen)....
Edit II:
So sieht es aus, wenn man durch Sperrflächen fahren darf...
Zitat:
@azrazr schrieb am 31. Januar 2017 um 11:14:52 Uhr:
Edit II:So sieht es aus, wenn man durch Sperrflächen fahren darf...
Ist doch fast dasselbe: Die haben im vorliegenden Fall nur vergessen, entlang des Endes der aufgebrachten Sperrmarkierung auch quer eine Linie 295 zu ziehen ... 😎
edit
Darf man eigentlich in die gegenüberliegende Einfahrt zum "Ultimate Gym" rein, und wenn ja, warum?
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 31. Januar 2017 um 13:29:59 Uhr:
Ist doch fast dasselbe: Die haben im vorliegenden Fall nur vergessen, entlang des Endes der aufgebrachten Sperrmarkierung auch quer eine Linie 295 zu ziehen ... 😎
Da fehlt noch der eine oder andere Pinselstrich mehr ;-)
Also , um sich da mal mit rein zu hängen, hätte ich zumindest als Ortsunkundiger wahrscheinlich auch das Linksabbiegen vollzogen, da offensichtlich der Strassenmaler genau dieses für Linksabbieger ermöglicht werden sollte. So sehe ich das. Wenn allerdings die "Rennabteilung" dahinter war und mögliche Verfahren,OWis beibringen muss, kann ich aus meinem Bauchgefühl nur sagen: Ist ärgerlich, aber bezahle und die Sache ist vergessen.Wird ja noch unterhalb der 50,-€ Schmerzgrenze liegen. Schön wäre es, wenn sich hier auch mal ein Jurist zu der Sache stellt und das vorraussichtliche Strafmass, bzw die aktuelle Situation aus richterlicher Sicht, wenn es überhaupt dazu kommen sollte,beurteilen würde...
Zitat:
@Sprinter07 schrieb am 31. Januar 2017 um 19:33:36 Uhr:
Also , um sich da mal mit rein zu hängen, hätte ich zumindest als Ortsunkundiger wahrscheinlich auch das Linksabbiegen vollzogen, da offensichtlich der Strassenmaler genau dieses für Linksabbieger ermöglicht werden sollte. So sehe ich das. Wenn allerdings die "Rennabteilung" dahinter war und mögliche Verfahren,OWis beibringen muss, kann ich aus meinem Bauchgefühl nur sagen: Ist ärgerlich, aber bezahle und die Sache ist vergessen.Wird ja noch unterhalb der 50,-€ Schmerzgrenze liegen. Schön wäre es, wenn sich hier auch mal ein Jurist zu der Sache stellt und das vorraussichtliche Strafmass, bzw die aktuelle Situation aus richterlicher Sicht, wenn es überhaupt dazu kommen sollte,beurteilen würde...
Nix passiert. Es kommen die Gerichtskosten hinzu, OWi bleibt.
Zitat:
@Sprinter07 schrieb am 31. Januar 2017 um 19:33:36 Uhr:
Also , um sich da mal mit rein zu hängen, hätte ich zumindest als Ortsunkundiger wahrscheinlich auch das Linksabbiegen vollzogen, da offensichtlich der Strassenmaler genau dieses für Linksabbieger ermöglicht werden sollte.
Im Gegentum, genau das eben offensichtlich nicht. Gewollte Lücken in Doppellinien sind IMMER mit gestrichelten Linien kenntlich gemacht. Das einzige offensichtliche, wenn man das Foto betrachtet, ist hier ein Fehler des Markierungsmalers, der mit der schienenbedingten Unterbrechung überfordert war und aus Dummheit auch beim anderen Strich eine gleich lange Lücke gelassen hat.
Wozu sollte da eine möglichkeit zum links abbiegen sein?
Die einfahrt zu dem Geschäftsgelände liegt einige Meter weiter hinten.
Da müsste man ja auf der Gegenfahrbahn über zwei Spuren zurück fahren.