Abbiegen bei vermeintlicher Sperrfläche

Hi,
bin heute nach links abgebogen (siehe Fahrspur im Bild) um in ein Geschäft auf der anderen Seite zu fahren.
Als ich parkte, stand die Polizei hinter mir. Verkehrskontrolle und ein Knöllchen wegen überfahren einer Sperrfläche. Es steht kein Verkehrsschild.
Eine Linie läuft in der Flucht einer Straßenbahnschiene.Mein Argument, hier ist die Sperrfläche unterbrochen, bzw. hat noch gar nicht angefangen. Diskussion brachte nichts und ich wollte mich auch nicht weiter aufregen.
Knöllchen kommt per Post 30,-€.
Ich werde in diesem Fall Einspruch erheben.
Wie sieht ihr die Lage?

Draufsicht
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Zitat:

@martinb71 schrieb am 30. Januar 2017 um 21:54:35 Uhr:



Zitat:

@Elk_EN schrieb am 30. Januar 2017 um 21:49:53 Uhr:


Und das hier - Bild unten - lässt nun wahrlich Raum zur Interpretation, mMn.

Oh, oh gleich bekommst du wie ich eine von birscherl 😉

Wieso? Diese Lücke lässt durchaus Raum zur Interpretation, so groß wie sie ist. Zudem die rechte Linie unterbrochen ist, wofür es keinen technischen Grund gibt (wie die Straßenbahnschiene bei der linken Linie). Es ist meine reine Vermutung, dass die Interpretation nicht zugunsten der Unterbrechung ausfällt.

Was ganz anderes: Lasst doch bitte das Posten von Google-Maps-Screenshots. Das ist verboten und kann für den Betreiber des Forums richtig teuer werden. Links sind dagegen erlaubt.

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Ist doch wahr... Anstatt die Sperrfläche klar zu bezeichnen, tun die - soweit ich das verstanden habe - so, als ob man dort abbiegen dürfe, aber eben nicht seitlich versetzt... Amtlich besteller Blödsinn. Die wissen doch selbst nicht, was sie dort geregelt haben!

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. Februar 2017 um 14:42:41 Uhr:


Jaja, du hast schon einen ... speziellen Humor.

Doch. Aber unterhaltsam isses.

Echt jetzt?

Doch, ja.

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