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Abbiegen bei vermeintlicher Sperrfläche

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 19:54

Hi,

bin heute nach links abgebogen (siehe Fahrspur im Bild) um in ein Geschäft auf der anderen Seite zu fahren.

Als ich parkte, stand die Polizei hinter mir. Verkehrskontrolle und ein Knöllchen wegen überfahren einer Sperrfläche. Es steht kein Verkehrsschild.

Eine Linie läuft in der Flucht einer Straßenbahnschiene.Mein Argument, hier ist die Sperrfläche unterbrochen, bzw. hat noch gar nicht angefangen. Diskussion brachte nichts und ich wollte mich auch nicht weiter aufregen.

Knöllchen kommt per Post 30,-€.

Ich werde in diesem Fall Einspruch erheben.

Wie sieht ihr die Lage?

Draufsicht
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@martinb71 schrieb am 30. Januar 2017 um 21:54:35 Uhr:

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 30. Januar 2017 um 21:49:53 Uhr:

Und das hier - Bild unten - lässt nun wahrlich Raum zur Interpretation, mMn.

Oh, oh gleich bekommst du wie ich eine von birscherl ;)

Wieso? Diese Lücke lässt durchaus Raum zur Interpretation, so groß wie sie ist. Zudem die rechte Linie unterbrochen ist, wofür es keinen technischen Grund gibt (wie die Straßenbahnschiene bei der linken Linie). Es ist meine reine Vermutung, dass die Interpretation nicht zugunsten der Unterbrechung ausfällt.

Was ganz anderes: Lasst doch bitte das Posten von Google-Maps-Screenshots. Das ist verboten und kann für den Betreiber des Forums richtig teuer werden. Links sind dagegen erlaubt.

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Die Sperrfläche ist an dieser Stelle nicht unterbrochen, weil sie immer noch durch zwei durchgezogene Linien markiert wird. Die Polizei liegt hier mit ihrer Interpretation richtig.

Das Luftbild kann etwas irritieren, aber eine gewollte Unterbrechung der Doppellinie/Sperrfläche sähe anders aus. Insofern wird wohl die Polizei hier recht haben.

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 20:05

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 30. Januar 2017 um 20:59:05 Uhr:

Das Luftbild kann etwas irritieren, aber eine gewollte Unterbrechung der Doppellinie/Sperrfläche sähe anders aus. Insofern wird wohl die Polizei hier recht haben.

Ob gewollt oder nicht, die Linie ist unterbrochen.

Eine Doppellinie ist nicht vorhanden.

Die Unterbrechung der Linie in Folge schlechter Haftung der Farbe auf dem Untergrund führt nicht zu einer abweichenden rechtlichen Interpretation.

Einem Einspruch räume ich daher sehr geringe Erfolgs-Chancen ein.

Themenstarteram 30. Januar 2017 um 20:14

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Januar 2017 um 21:12:18 Uhr:

Die Unterbrechung der Linie in Folge schlechter Haftung der Farbe auf dem Untergrund führt nicht zu einer abweichenden rechtlichen Interpretation.

Einem Einspruch räume ich daher sehr geringe Erfolgs-Chancen ein.

Die Linie ist nicht abgenutzt, sondern nicht vorhanden. Habe ich persönlich Vorort nachgeschaut.

Das kommt schon mal vor, zum Beispiel auch dann, wenn Kanaldeckel genau in der Flucht der durchgezogenen Linie liegen.

Natürlich kannst du versuchen, mit einem Einspruch dagegen vorzugehen - ich kenne allerdings schon einige Fälle dieser Art, in denen ich mit meiner Einschätzung richtig lag.

Ich schließe mich da Drahkke und Erwachsener an. Was meinst du denn warum da eine Sperrfläche und durchgezogene Linie ist? Selbst wenn die Markierung nicht mehr sichtbar ist, ist es meiner Meinung nach anhand der restlichen Markierungen logisch.

Ein kleiner Tipp an solchen Stellen vorher immer nach der Rennleitung Ausschau halten.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 30. Januar 2017 um 21:21:20 Uhr:

… Was meinst du denn warum da eine Sperrfläche …

Meinungen haben in der StVO keine Bedeutung. Ich kenne genügend unterbrochene Sperrflächen, um dem Linksabbiegenden das Abbiegen zu ermöglichen.

Blöd halt, dass dort auch der Polizei-Sportverein ist, da trifft man immer auf heiße Knöllchenschreiber.

Wenn man sich das Luftbild etwas größer anschaut, sieht man, dass die linke Linie dort unterbrochen ist, weil sie in diesem Bereich genau auf der Straßenbahnschiene läuft. Die Unterbrechung der rechten Linie ist dann wohl ein Versehen des Straßenmalers … ist durchaus auch als Unterbrechung anzusehen, das kann ein Richter aber auch anders sehen. Ich persönlich würde mit den Zähnen knirschen und zahlen. Zumal die Unterbrechung an dieser Stelle nirgends hinführt – wäre die Einfahrt zum Gym gemeint, wäre die Unterbrechung 10 m weiter vorne.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Januar 2017 um 21:32:07 Uhr:

Ich kenne genügend unterbrochene Sperrflächen, um dem Linksabbiegenden das Abbiegen zu ermöglichen.

Ich auch. Die sind dann aber anders markiert, nämlich nicht durch eine einfach Unterbrechung der durchgezogenen Linie, sondern durch eine mehrfache Unterbrechung in den Standardabständen parallel zu der ununterbrochenen Linie. Genau so eine Markierung fehlt hier.

Ja Drahkke so kenne ich die reguläre Unterbrechung auch nur.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Januar 2017 um 21:32:07 Uhr:

Ich persönlich würde mit den Zähnen knirschen und zahlen.

Das sehe ich auch so. Warum soll man hier dem schlechten Geld auch noch gutes Geld hinterher werfen.

Einfach als Lehrgeld verbuchen und gut ist's.

Trotz aller Argumente gegen eine Unterbrechung: Eine Sperrfläche ist an dieser Stelle gar nicht vorhanden, diese müsste durch schraffierte Linien gekennzeichnet sein (Zeichen 298). Bleibt "Beim Linksabbiegen/Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren" mit 30 € als Tatbestand. Kostet das selbe, heißt nur anders. Ob sich deswegen ein Einspruch lohnt?

am 30. Januar 2017 um 20:49

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. Januar 2017 um 21:36:41 Uhr:

Ich auch. Die sind dann aber anders markiert, nämlich nicht durch eine einfach Unterbrechung der durchgezogenen Linie, sondern durch eine mehrfache Unterbrechung in den Standardabständen parallel zu der ununterbrochenen Linie. Genau so eine Markierung fehlt hier.

Na ja, DAS aber dürfte wohl nicht der Wissensstand des allgemeinen Kraftfahrers sein.

Auch existiert noch so etwas wie der Sichtbarkeitsgrundsatz von Verkehrszeichen und haben VZ eindeutig zu sein, so dass sie ohne längeres Überlegen zu erfassen sind.

Und das hier - klick - lässt nun wahrlich Raum zur Interpretation, mMn.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 30. Januar 2017 um 21:49:53 Uhr:

Und das hier - Bild unten - lässt nun wahrlich Raum zur Interpretation, mMn.

Oh, oh gleich bekommst du wie ich eine von birscherl ;)

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