Abbiegen auf der Bushaltestelle

Hallo,

bei uns im Ort ist eine Bushaltestelle die vor einer Einmündung liegt.
Wenn ich hier rechts abbiege, fahre ich immer auf der Busspur/Haltestelle (rot).
Letztes mal fuhr ein Fahrschulfahrzeug vor mir und bog nach rechts ab, bliebt aber bis zur Einmündung auf der normalen Fahrspur (blau).
Das hat mich jetzt stutzig gemacht, da wahrscheinlich ein Fahrschulauto nach StVO fährt.

Darf ich die Bushaltestelle zum Abbiegen benutzen? Ich behindere ja niemand.
Wenn nicht, warum?

Busspur
207 Antworten

Die behördliche Widmung wird den Verkehr der dort entlang fährt wohl kaum kümmern,der hält sich dort an die Regeln.
Und diese sagen aktuell ganz klar das dort die Linie überfahren werden darf,und somit das abbiegen von dieser erlaubt ist.
Der Rest stand hier auch gar nicht zur Debatte,kein Autofahrer wird sich dort einen Kopf darüber machen was die Stadt wollte oder nicht.
Wonach richtest du dich beim Fahren?
Nachdem was man gewolt hätte und dir gar nicht bekannt ist?
Oder nach den aktuell dort geltenden Regeln?
Ich für meinen Teil weiß das,du darfst dir aber wegen mir gerne an jeder Kreuzung einen Kopf über die Widmung dieser machen.
Die Frage des TE war nicht theoretischer,sondern praktischer Natur.
Ob das theoretisch so gewollt war ist solange egal bis es praktisch geändert würde.
Und meiner Meinug nach war das nicht nur praktisch so gewollt,dafür spricht hier alles.

Vielleicht genügen hier die aktuellen Bedingungen aber einfach auch nur nicht den Verwaltungsvorschriften für eine Busspur,bei einem Bus pro Stunde würde die dort auch sicher nicht auf die paar Meter eingerichtet werden.

Um eine Busspur als solche zu kennzeichnen, reicht es definitiv nicht aus, das Wort "BUS" nur an einer einzigen Stelle auf die Fahrbahn zu pinseln, insbesondere nicht vor einer Haltestelle.

Gott sei Dank hat niemand "Fähre" auf die Straße gepinselt sonst müsste man da noch Schwimmwesten anlegen.

Ansonsten schlage ich vor, ob der Unlösbarkeit der Fragestellung den ÖPNV komplett einzustellen.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 10. November 2024 um 12:07:11 Uhr:


Die behördliche Widmung wird den Verkehr der dort entlang fährt wohl kaum kümmern,der hält sich dort an die Regeln.
....

Das mag deine Laienmeinung sein. Um sagen zu können, was dort legal geht und was nicht, und ob es eine ahndungsfähige OWi ist oder nicht, spielt die verkehrliche Widmung eine große Rolle. Im Zweifel sollte man Stress vermeiden. Wem das zu langweilig ist, der kann es anders halten.

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Das ist weder meine Laienmeinung,noch muss ich mich dort fragen was die widmen wollten.
Ich halte mich dort an die Regeln,die sagen eindeutig aus was ich geschrieben habe.
Und wer vom Amt da meint eine OWI ausstellen zu wollen wird dem Einspruch dagen nichts entgegenzusetzen haben.
Auch die setzen die aktuelle reale Situation durch ausstellen eines Zettels nicht außer Kraft.
Legal ist das was die Situation aussagt und nicht das was die daraus machen wollten.
Du machst hier aus einer eindeutig markierten Situation einen persönlichen Kreuzzug.

Denn wenn die Vorraussetzungen laut Verwaltungsvorschriften für eine Busspur nicht gegeben sind,und hier sehe ich auch auf 30m sicher keinen Grund zur Ausnahme,wäre auch eine Busspur gar nicht zulässig.
Die Situation hier wäre damit auch absolut legal.

Welchen Teil von "es fehlen wichtige Informationen für eine genauere Beurteilung" verstehst du denn nicht?

Für die Einrichtungen von Busspuren gibt es Vorschriften und wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß diese Vorschriften nicht vollumfänglich erfüllt wurden, haben die dafür Verantwortlichen ein Problem am Hals.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. November 2024 um 01:01:11 Uhr:


Du gehst davon aus, dass die Behörde zu blöd ist eine regelkonforme Anordnung zu treffen, umzusetzen und dass das der Normalzustand sei. Busspuren werden mit breiten Markierungslinien abgeteilt.

Du doch auch, immerhin gehts du davon aus, das einfach nur das Busspurschild fehlt. Das es jemand klaut ist wohl eher abwegig.

Wie man anhand des Haltestellenschildes erkennen will, dass es sich um eine Busspur handelt kann ich auch nicht nachvollziehen.

Hat auch keiner behauptet.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. November 2024 um 13:19:42 Uhr:


Welchen Teil von "es fehlen wichtige Informationen für eine genauere Beurteilung" verstehst du denn nicht?

Es fehlen hier gar keine Informationen,alle Informationen die der normale Autofahrer benötigt sind hier absolut regelkonform gegeben.
Selbst wenn nach deiner Auffassung ein Schild für die Busspur fehlen würde wäre die Bodenmarkierung immer noch falsch dazu.
Sie "müsste" dann durchgezogen sein.
Welchen Teil der hier regelkonformen Markierungen und Regeln verstehst du denn nicht?

Ob die Verwaltungsvorschrift für Busspuren ,oder eine Ausnahme,hier greift weiß niemand.
Aber was man definitiv weiß ist:
Es ist auf dem Foto des TE keinerlei Schild vor der Bushaltestelle erkennbar.
Es ist eine unterbrochene Fahrbahnbegrenzung vorhanden,diese erlaubt mir das überfahren.
Auch erlaubt es keine Richtungspfeile anbringen zu müssen,somit gibt keine Richtungsvorgabe für diese Fahrbahn.
Die Haltestelle ist als als Hinweis mit der Markierung BUS versehen,ist ein Hinweis und keine verpflichtene Busspur.
Eine Spur die nicht befahren werden darf hat generell durchgehend zu,und mit den entsprechenden Ausnahmen beschildert zu sein.
Ist nicht vorhanden.
Alles regelkonforme Fakten die diese Fahrbahn für den Normalverkehr freigeben.

Mal ernstahft dazu ...

Ich würde ohne Not nicht auf diese Spur fahren und von der danebenliegenden Spur abbiegen. Einfach, weil es keine Umstände macht.

Eine Notwendigkeit dafür sehe ich nicht, es gibt nichts was das untersagen würde.

Ich verstehe alles. Das ist doch bekannt. 😎

Die breite Linie darf auch gestrichelt sein. Der Bus soll ja wechseln dürfen.

Es fehlen Informationen zur Widmung und zum Beschilderungsplan. Das sind die Aktenstücke, die bei der Überprüfung eines OWi-Vorwurfs oder anlassbezogen auf Anfrage aus der Behörde angeschaut werden um zu überprüfen, ob da was fehlt oder etwas fehlerhaft ausgeführt wurde. Kann ja durchaus passieren.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 10. November 2024 um 13:44:54 Uhr:


Ich würde ohne Not nicht auf diese Spur fahren und von der danebenliegenden Spur abbiegen. Einfach, weil es keine Umstände macht.

Nö, macht ja auch keine Umstände für den folgenden Verkehr auf deine Abbiegegeschwindigkeit abzubremsen.

Zitat:

@Spi95 schrieb am 10. November 2024 um 13:44:54 Uhr:


Eine Notwendigkeit dafür sehe ich nicht, es gibt nichts was das untersagen würde.

Wer rechts abbiegt hat sich möglichst weit rechts einzuordnen. §9 Absatz 1

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. November 2024 um 13:44:58 Uhr:


Es fehlen Informationen zur Widmung und zum Beschilderungsplan. Das sind die Aktenstücke, die bei der Überprüfung eines OWi-Vorwurfs oder anlassbezogen auf Anfrage aus der Behörde angeschaut werden um zu überprüfen, ob da was fehlt oder etwas fehlerhaft ausgeführt wurde. Kann ja durchaus passieren.

Was ist das für ein Quatsch?

Mag sein das dort Schilder fehlen, aber in der derzeitigen Situation darf man dort drüber fahren. Du fährst ja auch nicht auf einer freien Landstraße nur 70, weil da ein Schild fehlen könnte.

Ich versuche es nochmal.

Bitte die Situation bei Google Maps anschauen, also die Augsburger Str. in Mering befahren um rechts in die Bouttevillestraße abzubiegen.

Als ortsunkundiger Autofahrer kann man nur den Eindruck gewinnen, das es sich um eine zusätzlichen Fahrspur handelt, die als Abbiegespur angelegt wurde.
Daß sich dort auch eine Bushaltestelle befindet ist irrelevant, diese hätte auch schon vor der Abbiegespur angelegt worden sein können und auch mit der Bus-Beschriftung auf der Fahrbahn versehen worden sein.

Die Bus-Beschriftung auf der Straße existiert nur ein einziges mal, zudem erst weit hinter dem Beginn der zusätzlichen Fahrspur, und zwar genau bei dem VZ 224.

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