Abbiegefahrstreifen AB
Hatte die Frage bereits in einem anderen Thread erstellt, aber die ist aufgrund anderer Themenstellungen wohl mehr oder minder untergegangen. Also probiere ich es nochmals auf diesem Wege.
Ich muss allmorgendlich auf dem Weg zur Arbeit am Offenbacher Kreuz von der A 3 auf die A661 wechseln. Für diesen Wechsel besteht ein ausgeschilderter und mit Fahrbahnmarkierungen gekennzeichneter einspuriger Abbiegefahrstreifen, der parallel zur Hauptfahrbahn ca. 1-2 km verläuft.
Aufgrund meiner guten Erziehung, meinem Bemühen möglichst niemanden unnötig zu behindern bzw. zu gefährden oder von mir aus aufgrund meiner Dummheit wechsel ich frühestmöglich von der Hauptfahrbahn auf den Abbiegefahrstreifen.
Zu beobachten ist aber, dass ein nicht unerheblicher Teil von VT (insbesondere Kleintransporter) die Hauptfahrbahn benutzen (bis es nicht mehr anders geht), um sich im letzten Moment dann auf die Abbiegespur reinzudrängen (weil sie so eben ein paar Sekunden schneller voran kommen). Was passiert? Natürlich wird der ganze Fahrstreifen zusammengebremst und deshalb ist dort auch regelmäßig Stau. Da sich diese VT auch reinzudrängen versuchen, wenn die Autos wegen hohem Verkehrsaufkommen bereits stehen, passiert es auch öfter, dass auf dem rechten Streifen der Hauptfahrbahn der Verkehr auch zum erliegen kommt, da diese Reindrängler nicht schnell genug von der Hauptfahrbahn runterkommen. Gekracht hat es dort wegen dieser Situation schon öfter.
Mal abgesehen davon, dass mich dieses Verhalten der rücksichtslos reindrängenden VT sehr ärgert, weil der Verkehr ansonsten 10x so flüssig laufen könnte, frage ich mich natürlich auch, ob ich vielleicht einfach nur dumm bin, weil ich mich brav rechtzeitig hinten einordne.
Wie sieht eigentlich dort die rechtliche Situation aus. es ist ja kein Einfädlungsfahrstreifen mit dem Reißverschlusseffekt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Ich gestehe: auch ich ordne mich in solchen Situationen so spät wie möglich ein.
Und ja, mir perösnlich kommt es auf die 100m, die ich dann weiter vorne stehe an.
Warum? Weil es mich freut. 🙂Das ganze mache ich jedoch nur dann, wenn ich hierfür nicht auf dem Hauptfahrstreifen stehen bleiben muss, sondern von diesem noch flüssig auf den Abbiegestreifen wechseln kann.
Und, dass die Nachfolgenden von dir dadurch gefährdet und ausgebremst werden, ist dir egal?
63 Antworten
Ich habe doch kein Problem damit, wenn jemand bis vorne auf der Hauptspur fährt und dann erst auf den Abbiegestreifen wechselt, wenn dadurch niemand behindert oder gefährdet wird. Dann ist das für mich wie ein Überholvorgang zu werten. Solche Situationen findest Du aber seltenst im Berufsverkehr, wenn alles dicht an dicht fährt.
Die Situation von der ich spreche, ist eine andere. Da herrscht Stop & Go-Verkehr, meist 1-3 Autolängen Abstand (je nach Geschwindigkeit). Jeder, der sich da reinzwängt löst zumindest eine Bremsung aus, teilweise musst Du schon recht heftig in die Eisen gehen. So, und nun lass irgendwo vorne einen bremsen, jemand haut Dir gleichzeitig in den óhnehin knappen Sicherheitsabstand rein, dann kracht es.
Das mit der höheren Geschwindigkeit ist mir bekannt. Das kannst Du aber bei der Verkehrsdichte auf dem Abbiegestreifen vergessen, dass da einer schneller als auf der Hauptspur fahren kann.
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Übriegens: Auf dem Abbiegestreifen darf man nicht schneller sein, als die Hauptspur links daneben.
Sicher?
IMHO gilt doch der abbiegestreifen, insofern er durch dicke weiße balken auf der fahrbahn markiert ist, als separate fahrspur auf der dann eine eigene geschwindigkeit gilt, welche sich nicht nach der links befindlichen straße richtet.
Martin, wenn eine durchgezogene Linie vorhanden ist, darfst Du definitiv schneller fahren. Wenn aber die Fahrbahn nur durch eine gestrichelte Linie getrennt ist, sieht es etwas anders aus. Ich meine aber sogar, dass man sehr vorsichtig mit geringem Geschwindigkeitsunterschied vorbeifahren darf. Aber frage mich keiner wo das steht.
Da liegst du komplett flasch Martin. Das gilt, wie Winni schreibt, nur bei durchgezogenen Linien.
Auf dem Beschleunigungssteifen darf man schneller fahren, also auch mal einen LKW "REchts überholen" - denn im gegensatz zum Abbiegestreifen, wird keiner von der Fahrspur auf den Beschleunigungsstreifen wechseln.
Auf dem Abbiegestreifen, gilt wie auf einer Mehrspurigen Straße, das das Rechtüberholen verboten ist.
Auch nicht langsam vorbei. Entschiest sich der Kollege den du rechts überholst, das er doch noch abbiegen muss, bist du schuld wenn es zum Unfall kommt.
Ich war bei einem Unfall mit dieser Sachlage als Zeuge dabei.
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Da liegst du komplett flasch Martin.
ups....vielen dank für diese klarstellung.
da bin ich bisher stets von völlig falschen voraussetzungen ausgegangen. *asche auf mein haupt*
habe dies immer als 2 separate straßen betrachtet.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Sicher?Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Übriegens: Auf dem Abbiegestreifen darf man nicht schneller sein, als die Hauptspur links daneben.
IMHO gilt doch der abbiegestreifen, insofern er durch dicke weiße balken auf der fahrbahn markiert ist, als separate fahrspur auf der dann eine eigene geschwindigkeit gilt, welche sich nicht nach der links befindlichen straße richtet.
Tut mir leid aber Martin hat recht! Bei einer Breit gestrichelten Linie darf man Rechts auch schneller fahren als Links! Kommt auf der Autobahn häufig vor wenn die Autobahn sich teilt! Hier ein kleiner auszug aus der StvO
sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen;
gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;
Zitat:
Original geschrieben von Cuberino
Da liegst du komplett flasch Martin. Das gilt, wie Winni schreibt, nur bei durchgezogenen Linien.Auf dem Beschleunigungssteifen darf man schneller fahren, also auch mal einen LKW "REchts überholen" - denn im gegensatz zum Abbiegestreifen, wird keiner von der Fahrspur auf den Beschleunigungsstreifen wechseln.
Auf dem Abbiegestreifen, gilt wie auf einer Mehrspurigen Straße, das das Rechtüberholen verboten ist.
Auch nicht langsam vorbei. Entschiest sich der Kollege den du rechts überholst, das er doch noch abbiegen muss, bist du schuld wenn es zum Unfall kommt.Ich war bei einem Unfall mit dieser Sachlage als Zeuge dabei.
Weißt Du zufällig wo das steht, dass auch ein "Vorbeifahren" (nicht überholen) ausnahmslos verboten ist?
Zitat:
Original geschrieben von Mav0
Tut mir leid aber Martin hat recht! Bei einer Breit gestrichelten Linie darf man Rechts auch schneller fahren als Links! Kommt auf der Autobahn häufig vor wenn die Autobahn sich teilt!
war mir doch so!
Wollte schon an mir zweifeln. 😁
Kann das bitte, bitte, bitte noch jemand bestätigen? 😉
*edit*
Bestätigung selber gefunden: § 7a Abs 1 STVO
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Kann das bitte, bitte, bitte noch jemand bestätigen? 😉
Ja, ich.
Habs mal rauskopiert:
§ 7a StVO - Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen
Straßenverkehrs-Ordnung
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, so darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht vorbeigefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von winni2601
Weißt Du zufällig wo das steht, dass auch ein "Vorbeifahren" (nicht überholen) ausnahmslos verboten ist?
"Überholen" (§ 5 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung im fließenden Verkehr. Verkehrsbedingt wartende Kraftfahrzeuge zählen hierbei zum fließenden Verkehr (z.B. Kfz wartet vor Fußgängerüberweg, Bahnübergang, Lichtzeichenanlage,...). Überholen ist ein tatsächlicher Vorgang auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung, gleichgültig ob es rechts oder links geschieht.
Überholen ist der tatsächliche, absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (derselben Fahrbahn) an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, i.d.R. in Fahrstellung, wartet (siehe nachfolgende VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren).
VwV zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren:
"An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, wartet."
Eine Erhöhung der Geschwindigkeit setzt der Begriff des Überholens ebensowenig voraus wie einen Fahrstreifenwechsel (OLG Düsseldorf NZV 90 319).
Dieses Juristendeutsch ist für mich schon manchmal ein bisserl schwer zu verstehen. Also meine Interpretation:
Da ich mich ja auf einem Abbiegefahrstreifen befinde, überhole ich nicht, sondern fahre vorbei.
Was ist nun eine breite Leitlinie? Ist damit nur die durchgezogene Linie gemeint oder auch die gestrichtelte Linie, die ja auch breiter ist als die normale gestrichelte Fahrbahnbegrenzung?
Wo ist der Unterschied zwischen 7(1) und 7(3)? Bei 7(1) darfst Du schneller, bei 7(3) eben nicht.
isch würde sagen das zweite bei uns auf der AB gibt´s das oft das die Autobahn sich teil und die ist dann für ca einen Kilometer mit einer dick gestrichelten Linie getrennt was ja als getrente Fahrbann gilt!
Durchgezogene linie überfahren? Habe ich das richtig verstanden? Falls ja sowas macht man aber nicht 😉