Ab welchem Alter Nürburgring

VW

Hi
Hab mal ne frage ab wie Alt darf man auf dem nürburgring selber fahren ?
Gruss joel

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86



Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ausser die Nordschleifenbetreibergesellschaft schliesst es aus. Darf sie ja.

Genauso wie sie ein höheres Alterlimit festsetzen dürfte. Daher ist die Frage berechtigt.

Tut sie nicht.
Sie setzt nur eine gültige Fahrerlaubnis im Sinne der STVO voraus, und dass ist ein Führerschein ab 17.
Da bekommt man eine ganz normale Fahrerlaubnis, nur eben mit ner Auflage.

Da gibts nichts zu diskutieren, ob es erlaubt, oder verboten ist.

Guckt doch einfach auf den zweiten Beitrag im Forum, wo ich die Frage schon direkt beantwortet habe. Da habe ich auch ein Link zum Veranstalter mit seiner Hausordnung reingesetzt. Er will es nicht, das mit begleitendem Fahren gefahren wird, und schließt es mit §1.2 aus. Da dies ein privates Grundstück ist hat er das Recht dazu.

Es kann zwar sein, das da ein Angestellter nicht drauf achtet, und man "ausversehen" auf die Bahn kommt. Darüber könnte man diskutieren. Es ist immer noch besser einen 17 Jährigen mit erfahrener Begleitung zu haben, als einen überheblichen/unerfahrenen 18 Jährigen ohne Beifahrer. Wäre ich der Veranstalter, dann wäre meine Regel, das man erst mit 5 Jahren Fahrpraxis (Führerscheinbesitz) fahren darf. Aber hier gehts ja nicht um meine Meinung, oder was vor Ort passiert, sondern darüber, was erlaubt ist.

Das lustige ist nur... Das nach Formulierung der Hausordnung z.B. Ausländer unter 18 dort fahren dürften, wenn sie im Heimatland einen gültigen Führerschein haben. Im öffentlichen Straßenverkehr würden sich darüber die Gerichte streiten. Aber hier wird das Personal vor Ort die Entscheidung treffen, weil sie die Verantwortung haben.

in der hausordnung können die festlegen,was sie wollen.das schließt ein mindestalter mit ein.

Es ist so, das auf Nordschleife eigentlich die STVO gültigkeit hat und dort das Mindestalter 18 Jahre gilt. Ebenso ist der Besitz einer Fahrerlaubnis notwendig. Das hat auch bei Rennveranstaltungen gültigkeit.
Es war jetzt gerade so beim 24 h Rennen. Dort lief im Rahmenprogramm der Clio-Cup. Beim Cup ist das Mindestalter 16 Jahre und es gibt da auch 2 Fahrer, die 16 oder 17 sind. Die beiden durften da nicht mitfahren.

Auf der Grand-Prix-Strecke ist es anders. Da dürfen bei Rennveranstaltungen auch jüngere Fahrer Teilnehmen.

MFG Thomas

Und was ist mit den Kartkindern, die im Rahmenprogramm des 24h Rennens eine Runde Nordschleife fahren? 😁

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Und was ist mit den Kartkindern, die im Rahmenprogramm des 24h Rennens eine Runde Nordschleife fahren? 😁

Das war kein Rennen, sondern eine vom Veranstalter genehmigte Sponsorenfahrt im Rahmenprogramm.

Diese Truppe wurde auch noch mal gesondert abgesichert.

Der jüngste Teilnehmer war glaub ich 5-6 Jahre alt. Siehe Bild.

MFG Thomas

Jo der TE hat ja auch nicht geschrieben, dass er ein Rennen auf der Nordschleife fahren will, sondern einfach mal so eine Runde fahren. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Jo der TE hat ja auch nicht geschrieben, dass er ein Rennen auf der Nordschleife fahren will, sondern einfach mal so eine Runde fahren. 🙂

Stimmt. Und die Frage wurde ja auch schon ausreichend Beantwortet.

MFG Thomas

Nur damit sich niemand wundert:
ich habe gerade zwei Beiträge entfernt, die sich auf meinen Beitrag weiter oben bezogen.

Das ganze wird per PN geklärt (nicht dass es wieder heißt, die Mods würden wild und wahllos alles löschen, was ihnen nicht passt).

Ich möchte übrigens generell darum bitten, das so zu handhaben:
Im Thread selbst wird "on topic" diskutiert. Probleme mit oder Fragen zu Mod-Entscheidungen bitte per PN.

Danke!
Ralle

Und on topic: ich bin mal mit einem Freund auf der Nordschleife gewesen, der für 1,2 Ründchen seinen 17jährigen Sohn (begleitetes Fahren) ans Steuer gelassen hat. Hat sehr gut funktioniert - ob's nun allerdings legal war oder nicht, weiß ich nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Und was ist mit den Kartkindern, die im Rahmenprogramm des 24h Rennens eine Runde Nordschleife fahren? 😁
Das war kein Rennen, sondern eine vom Veranstalter genehmigte Sponsorenfahrt im Rahmenprogramm.
Diese Truppe wurde auch noch mal gesondert abgesichert.
Der jüngste Teilnehmer war glaub ich 5-6 Jahre alt. Siehe Bild.

MFG Thomas

Währe es keine Sonderfart, dann wäre es auch nicht erlaubt. Karts sind dort zu den normalen Öffnungszeiten für Touristenfahrten nicht gestattet. 😉

Meine verlinkte Hausordnung bezog sich jetzt aber auch auf diese Touristenfahrten. Ob bei einem Rennen nun andere Regeln gelten ist möglich, denn dann ist es ja auch glaub ich auch ein anderer Veranstalter, der bei einem Unfall dafür gerade stehen muss.

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste


Und on topic: ich bin mal mit einem Freund auf der Nordschleife gewesen, der für 1,2 Ründchen seinen 17jährigen Sohn (begleitetes Fahren) ans Steuer gelassen hat. Hat sehr gut funktioniert - ob's nun allerdings legal war oder nicht, weiß ich nicht 😉

Meistens kommen die großen Probleme erst, wenn wirklich was passiert.

Wie sieht es bei einem Unfall aus. Wer zahlt die schäden an Leitplanken und co?

Wie sieht es mit Arztkosten aus?

Ja, da muss man auf jeden Fall unterscheiden:

Bei Rennen oder sonstigen geschlossenen Veranstaltungen bestimmt alleine der Betreiber... wenn da der Club der stolzen Väter südwest ein Rennen für Dreijährige veranstaltet wird, wird wohl niemand was dagegen haben, wenn die Fahrer keine Führerscheine haben.

Bei Touristenfahrten - also den Veranstaltungen, wo prinzipiell mal jedermann rauf darf - gilt die Strecke als mautpflichtige Einbahnstraße. Ob das 100% korrekt ist oder nur eine Vereinfachung weiß ich nicht. Zumindest greifen hier auch die Regeln der StVO (Tempolimits Breitscheid und Döttinger Höhe, dB-Grenzwerte, Rechts-Überhol-Verbot...).

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