Ab welchem Alter kann man Halter sein?

Moin Zusammen,

Der Nachwuchs steht kurz davor den A1 Führerschein zu bestehen.
Nun stellt sich mir die Frage nach der Zulassung.

Ist es möglich das Minderjährige Halter eines KfZ sein können?
In diesem Fall ein 125er Motorrad.

Welche Vor-/Nachteile hat es?

Auf der Seite unserer Zulassungstelle ist es leider nicht eindeutig beschrieben.
Dort heißt es u.a. dass es möglich ist, wenn die Minderjährigen einen Schwerbehindertenausweis hätten. Aber ich denke ,dies bezieht sich auf den PKW?

Vielen Dank und noch frohe Ostern

der_Nordmann

22 Antworten

Gedächnisprotokoll lange ist es her ... Versicherung ist kein Problem, mal davon ab das sie böse zulangen...

Zulassung klappt nur wenn die Erziehungberechtigten ihren Otto unter den Antrag setzen... bei mir hat damals Mutti gereicht, da unverheiratet und damit Papa irgendwie aus der Nummer raus war...

Also wen die Eltern da nicht mitspielen... kann es durchaus möglich sein das man die 125er nicht zugelassen bekommt...sofern man <18 ist...nur so als Hinweis...für einen 16/17 Jährigen mit 125er Wunsch, aber Eltern die strikt dagegen sind...

Daran wird es nicht scheitern. Wir stehen voll dahinter, dass der Nachwuchs motorisiert durch die Welt fährt.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. April 2025 um 12:06:10 Uhr:


Auf der Seite unserer Zulassungstelle ist es leider nicht eindeutig beschrieben.
Dort heißt es u.a. dass es möglich ist, wenn die Minderjährigen einen Schwerbehindertenausweis hätten.

Hätten... Haben sie aber nicht, oder?

Nein

Ähnliche Themen

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. April 2025 um 19:56:18 Uhr:


Daran wird es nicht scheitern. Wir stehen voll dahinter, dass der Nachwuchs motorisiert durch die Welt fährt.

War bei mir auch so ... viele Jahre später habe ich aber erfahren, das es innerhalb der engsten Familie Eltern und beide Großelternteile, durchaus hitzige Diskussionen darüber gab...Motorrad ist wirklich ein großes Risiko, kommt auf den typ an, wenn Jungspunt noch im Harrakiri Modus unterwegs ist und evtl. mit dem Mountainbike regelmäßig in der Notaufnahme landet, hätte ich große Bauchschmerzen...

Missen möchte ich die Zeit aber auch nicht, ist schon super mit 16/17 eine 125er fahren zu können, gestehe aber auch, einige fiese situationen gab es durchaus, wo mehr Schutzengel als Verstand anwesend war...🙄

Von daher finde ich das schon gut das der Gesetzgeber die Zustimmung der Eltern fordert, die können i.d.R. ihren Nachwuchs besser einschätzen...

Was natürlich interessant wär, was ist wenn die Eltern nicht zustimmen, ob ein 16/17 Jähriger trotzdem irgendwie die Möglichkeit zur Zulassung hat? Eltern verklagen, Erziehungsberechtigung anzweifeln??😁 evtl. ist hier einer dabei der dazu was schreiben kann...

Natürlich… DNA Probe nehmen, Anwalt einschalten…zahlen alles die Rabeneltern die keine sind. 🙂
Im Ernst. Thread könnte wirklich zu, wird sonst nur noch OT und grotesk.
Ich habe mit 17 Einverständnis Erklärung beider Elternteile gebraucht.
Musste aber zusätzlich Reisepässe oder Ausweise der Eltern mitbringen zur Zul.stelle, damit der SA die
Unterschriften vergleichen konnte.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 22. April 2025 um 13:50:47 Uhr:


Natürlich… DNA Probe nehmen, Anwalt einschalten…zahlen alles die Rabeneltern die keine sind. 🙂
...
Grundsätzlich halte ich das für folgende Personen, die eine ähnliche Fragestellung haben und die Suche benutzen für durchaus interessant ...

Das hat nichts mit Rabeneltern zu tun, gibt durchaus Fälle wo es zwischen Eltern - Kind nur noch schlecht läuft...

Beim Kumpel war sowas .. Verhältnis total zerüttet, wohnte bei seinen Großeltern ... für die 125er hat er dann trotzdem die Unterschrift der Eltern bekommen, sie hätten aber tatsächlich auf stur schalten können, und dann? Einfach Pech gehabt, oder gibt es für solche Fälle Lösungsweg B?

Klar gibt es das: wenn Eltern nicht zustimmen wollen, obwohl es dem Kindeswohl nicht widerspricht (z.B. wegen erkennbar hoher Folgekosten, die aus den eigenen Mitteln eines Minderjährigen nicht bewirkt werden können), kann die Zustimmung durchs Familiengericht ersetzt werden. Antragsberechtigt ist ...

Ach, jetzt driften wir wirklich in andere Themenbereiche. Anhand dieses kurzen Schlagslichts wird aber eventuell deutlich, weshalb es auf die eingangs gestellte Frage gar nicht so leicht zu findende Antworten und womöglich widersprüchliche Angaben von Zulassungsstellen gibt. Hier sind allgemeine Regelungen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretungsbefugnisse und Sorgepflichten aus dem Familienrecht einschlägig, was keine Domäne der Kfz-Zulassungsstellen ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen