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Ab wann tritt Vollkasko in Kraft

Themenstarteram 14. April 2005 um 7:09

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ich habe auf meinem Antrag Vollkasko angekreuzt und am 3.4.2005 bei der Versicherungsgesellschaft in den Briefkasten geworfen. Bei Vertragsbegin habe ich den 4.4 Angegeben.

Jetzt rufe ich da an und erhalte folgende Aussage:

- Postrückstand

- Wird noch bearbeitet

- bla bla bla

- kann noch einige(!) Wochen(!!) dauern

Frage: Hab ich jetzt VK oder nicht ?

Danke und viele Grüße,

Siegfried

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43 Antworten
am 14. April 2005 um 7:44

Wenn du kein außergewöhnliches Fahrzeug hast bei dem die VK abgelehnt werden könnte, hat man normalerweise mit Antragstellung auch den beantragten Versicherungsschutz. Da die Verzögerung nicht dein verschulden ist, hättest du im Fall der Fälle die bessseren Karten gegenüber der Gesellschaft.

Christo

am 14. April 2005 um 8:33

Da hat mein Vorredner leider nicht recht!

Im Unterschied zu der Kfz-Haftpflicht, die als Pflichtversicherung durch den Versicherer in jedem Fall angenommen werden muss (durch die Doppelkarte) ist die Vollkasko eine Versicherung, die der Versicherer nicht annehmen muss. Sind zum Beispiel in den letzten Jahren bereits Schäden aus der Vollkasko durch die vorige Gesellschaft reguliert worden, kann der neue Versicherer auch die Vollkasko rauslassen. Das beste Beispiel ist eigentlich gerade das, worum es dir im Moment geht. Du hast einen Vollkaskoschutz beantragt und noch bevor die Police bei dir ist, hast du einen Schaden verursacht. Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass die Versicherung dann die Vollkasko mit reinnimmt?

Bei wem hast du denn den Antrag gemacht? Mit nem Außendienst oder online? Schau mal nach, ob dir in deinem Antrag gegebenenfalls der Vertreter die vorläufige Deckung in der Kasko bestätigt hat. Dann bist du fein raus, wenn doch was passieren sollte. Wenn du´s online gemacht hast, lies nochmal nach, was dort zur vorläufigen Deckung steht.

Themenstarteram 14. April 2005 um 8:54

Hallo Gott78 und traumzauber,

danke für eure Antworten.

Traumzauber:

Ich bin im Winter mit nem Panda (Haftplicht) unterwegs gewesen und habe jetzt wieder meinen BMW angemeldet. Die HDi (bin da seit 3 Jahren) hat mir ne Deckungskarte geschickt, damit hab ich den BMW zugelassen.

Anschließend habe ich den Vertrag ausgefüllt, Vollkasko angekreuzt und bei Vertagsbeginn 4.4.

Nun wollen die sich nicht festlegen, ob ich VK versichert bin, wie gesagt von wegen Postrückstand. Finde ich aber unfair, denn die haben ja auch kein Problem damit, wenn sie den Postrückstand aufgearbeitet haben, mir den VK Beitrag rückwirkend zum Vertragsbeginn abzubuchen. Nur festlegen wollen sie sich nicht :(

Ich habe keinen Unfall, möchte nur wissen, wo ich dran bin.

Gruß,

Siegried

am besten den ganzen Schriftverkehr per Einschreiben-Rückschein

traumzauber hat leider Recht: Wenn Dir heute nachmittag ein VK-Schaden passiert, bist Du leider der Dumme!

jeder Vertrag kommt erst mit der Annahme zu Stande, d.h. mit Policierung.

Dein Antrag begründet somit keinen Versicherungsschutz.

Du kannst die Versicherung jedoch bitten Dir vorab Versicherungsschutz zu gewähren und diesen schriftlich zu bestätigen.

Beim HDI habe ich über die Jahre keine großartigen Erfahrungen gemacht. Die Policierung und Rückerstattung von Beitragsguthaben dauert meist weit überdurchschnittlich lange.

am 14. April 2005 um 9:35

Mein Vorschlag:

lass dir umgehend nen Vertreter von der HdI schicken, mach einen neuen Antrag (evtl. musst du dann einen schriftlichen Widerspruch zum ersten Antrag machen) und lass dir auf jeden Fall die vorläufige Deckung im neuen Antrag vom Vertreter direkt bestätigen. Das darf jeder, der für das Unternehmen arbeitet, bei uns sogar die Nebenberufler. Ich glaube, dass ist die beste Lösung.

Man hofft ja immer, dass man sich unnötig Sorgen macht und kein Schaden eintritt. Aber, wenn du sicher sein möchtest, beibt dir nur dieser Weg.

am 14. April 2005 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Da hat mein Vorredner leider nicht recht!

Achja, von welcher Gesellschaft reden wir ?

Meine unterstellt bei einem Fahrzeugneukauf sogar, dass mindestens die Deckung des Vorfahrzeugs abgeschlossen wird und versichert dies sogar ohne Antrag.

Bei Aushändigung der Doppelkarte stimme ich zu, das ist nur die Haftpflicht, aber bei einem Antrag mit VK muss die Versicherung schon trifftige Gründe haben diese abzulehnen, das geht nicht einfach so.

Im Jahreswechselgeschäft werden die Policen meist im Feb. gedruckt, heißt das jetzt, dass mein 150.000€ Auto im Januar ohne VK ist, nur weil es die Versicherung nicht schafft einen Antrag aus Dez. zu policieren?

In der Theorie magst du Recht haben, die Praxis sieht wieder mal anders aus.

Die Aussage unseres Innendienstes ist, mit Antrag eines "normalen" Fahrzeugs ist dies auch dementsprechend versichert. Sonst müßte ja jeder Kunde sein Auto 2 Wochen stehen lassen bis die Police kommt. Das ist Blödsinn.

Christo

Themenstarteram 14. April 2005 um 9:43

OK, danke Jungs.

Ich gehe dann einfach heute Nachmittag in der Geschäftstelle vorbei und werde das da Vorort regeln.

Das sollte doch gehen? Oder sind die da nicht autorisiert mir quasi "ab sofort" VK zu bestätigen.

Hört sich vieleicht paranoid an, aber ich möchte nicht warten bis man den Postrückstand aufgearbeitet hat, das ist ja auch ne unpräziese Angabe. Der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen!

Gruß,

Siegfried

am 14. April 2005 um 9:44

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Mein Vorschlag:

lass dir umgehend nen Vertreter von der HdI schicken, mach einen neuen Antrag (evtl. musst du dann einen schriftlichen Widerspruch zum ersten Antrag machen) und lass dir auf jeden Fall die vorläufige Deckung im neuen Antrag vom Vertreter direkt bestätigen. Das darf jeder, der für das Unternehmen arbeitet, bei uns sogar die Nebenberufler.

Seit wann darf der Vertreter denn eine Deckungszusage machen ? Ich als Vertreter meiner Gesellschaft darf es ohne Absprache jedenfalls nicht und das steht sogar in meinem Vertrag. Ich bin selbständiger Handelsvertreter und vermittle das Geschäft für meine Gesellschaft nur und habe mit irgendwelchen Zu- oder Absagen nichts zu tun. Es sei denn, wie bei dir, die Gesellschaft erlaubt dies ausdrücklich.

Christo

am 14. April 2005 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von siegfried72

OK, danke Jungs.

Ich gehe dann einfach heute Nachmittag in der Geschäftstelle vorbei und werde das da Vorort regeln.

Das sollte doch gehen? Oder sind die da nicht autorisiert mir quasi "ab sofort" VK zu bestätigen.

Hört sich vieleicht paranoid an, aber ich möchte nicht warten bis man den Postrückstand aufgearbeitet hat, das ist ja auch ne unpräziese Angabe. Der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen!

Gruß,

Siegfried

Lass dir das per Fax von der Zentrale bestätigen, dass sollte möglich sein, auf die Aussage des Vertreters würde ich da keinen Wert legen. Im Zweifel geht das sicher gut für den Kunden aus, da die Gesellschaft für die Aussagen des Vertreters haften muss, außer bei grober Fahrlässigkeit.

Aber das bedeutet nur Ärger.

Christo

am 14. April 2005 um 9:57

@ Gott78

Gerade dein Beitrag zeigt doch, wie weit Theorie und Praxis auseinandergehen können.

Natürlich nimmt die Gesellschaft die Vollkasko bei Antrag auch an, aber nicht zwangsläufig, wenn in der Zwischenzeit ein teuerer Schaden eingetreten ist. Auch eine Versicherung denkt wirtschaftlich. Da sie den Antrag annehmen kann und nicht muss, wird sie es sicher nicht tun, wenn sie bereits im ersten Step mal eben 10.000 Euronen oder mehr für nen Schaden bezahlen muss. Solange kein Schaden eingetreten ist, gibt´s ja auch keine Probleme. Die gewähren dann gern rückwirkend Vers.schutz, weil sie ja auch die Prämie für den Zeitraum bekommen.

im übrigen hatte er für das Vorfahrzeug keine Kasko.

am 14. April 2005 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

@ Gott78

Gerade dein Beitrag zeigt doch, wie weit Theorie und Praxis auseinandergehen können.

Natürlich nimmt die Gesellschaft die Vollkasko bei Antrag auch an, aber nicht zwangsläufig, wenn in der Zwischenzeit ein teuerer Schaden eingetreten ist. Auch eine Versicherung denkt wirtschaftlich. Da sie den Antrag annehmen kann und nicht muss, wird sie es sicher nicht tun, wenn sie bereits im ersten Step mal eben 10.000 Euronen oder mehr für nen Schaden bezahlen muss. Solange kein Schaden eingetreten ist, gibt´s ja auch keine Probleme. Die gewähren dann gern rückwirkend Vers.schutz, weil sie ja auch die Prämie für den Zeitraum bekommen.

Dann arbeite ich wohl für eine Samariterversicherung, wir haben sogar nen Tk Schaden bezahlt obwohl der Antrag nie in der Zentrale angekommen ist, Schuld war das Faxgerät.

Wie gesagt, wenn die Versicherungen das machen würden, dürfte keiner mit seinem Auto vom Hof fahren bis die Police gekommen ist und das ist schlichtweg Blödsinn und wird in der Praxis so auch nicht gehandhabt.

Nenne mir doch mal einen plausiblen Grund, warum eine Versicherung einen Golf V in der VK ablehnen sollte. Ausgenommen natürlich, ein Kunde hat schon nen Beitragsrückstand von 5.000€. Wegen eines Schadens dürfen sie es jedenfalls nicht, da die vorläufige Deckung deshalb nicht aufgehoben werden darf.

Geh mal in den Bereich LV, auch da hat der Kunde ab Antrag Schutz und darf auch ohne Police sterben, es sei denn die Versicherung findet trifftige Gründe warum der Vertrag eh nicht zustande gekommen wäre.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

im übrigen hatte er für das Vorfahrzeug keine Kasko.

Lesen, wir gewähren OHNE Antrag den Schutz des Vorfahrzeugs, mit Antrag dann den beantragten Versicherungsschutz.

Christo

am 14. April 2005 um 10:40

Irgendwie verstehst du mich nicht richtig. Wenn die vorläufige Deckung gewährt wurde, muss sie den Antrag annehmen, logisch. Im vorliegenden Fall ist es doch aber so, dass für die Vollkasko eben keine vorläufige Deckung bestätigt wurde. Automatisch mit Antragsaufnahme hat man in der Vollkasko eben keine vorläufige Deckung, nur für die Haftpflicht, durch die Doppelkarte.

Keine Versicherung ist verpflichtet, die Vollkasko anzunehmen, die braucht da noch nicht mal einen Grund dafür zu nennen. Es ist nur ein Antrag, kein Vertrag und wenn die Versicherung dich nicht als Kunde für die Vollkasko haben möchte-Pech gehabt.

Und niemand muss auf die Police warten, wenn er mit einem neuen Auto vom Hof rollen möchte. Man kann sich durchaus bereits im Antrag die vorläufige Deckung bestätigen lassen, ist aber eben kein Selbstläufer.

Ich weiss schon, wovon ich rede, ich reguliere Schäden bei einer Versicherung.

am 14. April 2005 um 10:55

Sorry - aber ich kenns auch über die vorläufige Deckung - sollte dies nicht möglich sein, gibts schon vorher (vor Angebots- bzw. Antragsdruck) ne Warnung.

Aber ansonsten - es wird gar auf dem A4-Blatt aufgedruckt ("..wir gewähren vorläufige Deckung für Haftpflicht und VK") aus dem dann die VBK rausgelöst wird.

Seh da überhaupt kein Prob - das ist doch gesellschaftsspezifisch, also warum so ein Theater?

Stand irgendwas auf der VBK? Steht auf dem Antrag "vorläufige Deckung ab Zulassung"?

Ich sehs genauso wie Christo

Grüße

Schreddi

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