Ab wann offen? Kapier ich net

Hallo,
ich bin im Besitz der Führerschein Klasse A(beschränkt) und kapiere einfach nicht ab wann ich offen fahren darf.
Klar, nach 2 jahren.

Aber steht das nicht auf dem Schein?
Ich habe klasse A erst so ca 1,5 jahre nach klasse b gemacht.

Wo steht das Datum????

Irgendwoher müssen die HERREN-in-GRÜN das ja an meinen FS auch sehen.

schaut euch mal das Pic an und helft mir!

THX

NINO

31 Antworten

Exakt 😉

guck mal vorne under 4a. was steht denn da?

Zitat:

Original geschrieben von Gobah


Wenn du ne EC-Karte in der Bank unterschreiben sollst und dir da versehentlich der Bankangestellte einen falschen Stift gibt und du die Karte mal aus Versehen zusammen mit deiner Hose in die Waschmaschine packst, wodurch sich die Unterschrift dadurch aufgelöst hat (was durchaus schon passiert ist und z.B. auch mit einem Führerschein passieren kann) - dann ist das deiner Definition nach also "Fälschung", wenn ich da das nachtrage, was da eh reingehört.

in diesem fall dürfte es sich nicht um urkundenfälschung handeln, da du persönlich dazu berechtigt bist (ja sogar verpflichtet) deine EC-Karte zu unterschreiben!!!

im gegensatz dazu fehlt die jede rechtliche befugniss/grundlage in einem amtlichen dokument wie einem fs irgendwelche "änderungen" vorzunehmen.

de facto wirds wohl keinem auffallen, aber wenn doch gibts stress und der lässt sich vermeiden!

Bei mir klebt über "13und14" was drüber wo das Datum der Ausstellung eingetragen ist.

Es sind ja bei dir auch noch Reste zu erkennen. Vielleicht irgendwann mal abgezogen???

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Bei mir klebt auch ein Papierkleber über 13 u 14 aufdem der Prüfer das Datum eingetragen hat....ich denke wenn der Papieraufkleber fehlt denken die Mehlmützen schon an eine Manipulation..........also nicht selber reinschreiben.....geh zum Amt.....is besser so.....

Börni hat schon Recht mit seinem deutlichen Hinweis ... und ein Führerschein ist mit einer Scheckkarte nicht zu vergleichen, weil eine Scheckkarte kein amtliches Dokument ist.

Bei meinem ersten Führerschein (dieser große graue Lappen) hatte die ausstellende Behörde meinen Familiennamen auf der Vorderseite falsch geschrieben (einfach ein "a" vergessen). Innen war der Name richtig geschrieben. Dem TÜV-Prüfer fiel dieser Fehler auf, als ich die Prüfung bestanden hatte und er mir den Lappen aushändigen wollte. Leider kam es nicht dazu. Er schickte den FS wieder zurück zur Behörde. Dort wurde der Name mit Dienstsiegel "amtlich geändert" und mir dann 4 Tage später ausgehändigt.
Ich erinnere mich noch, dass ich stinkend sauer war, weil ich trotz der bestandenen Prüfung nicht sofort fahren durfte.

Zitat:

Original geschrieben von callbyreference


guck mal vorne under 4a. was steht denn da?

Hey,

schlaues kerlchen!

19.07.05 !

Das wirds wohl sein....

Ich Idiot...
DANKE

Zitat:

Original geschrieben von Nino8484


Hey,
schlaues kerlchen!
19.07.05 !
Das wirds wohl sein....

Ich Idiot...
DANKE

Warte ma bidde...... 😁

Also ich will mich hier wirklich nicht als Quertreiber outen, aber das Datum unter Pkt. 4a ist nicht identisch (zumindest i. d. R.) mit dem, was bei Pkt. 14 steht. 😉

Punkt 4a ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, also quasi der Tag, an dem der Antrag auf Ausstellung des Kartenführerscheins durch die Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde bei der Bundesdruckerei gestellt wurde.
Wohingegen das Datum bei Punkt 14 das Aushändigungs- bzw. Zuteilungsdatum des Führerscheins wiedergibt.

Bei mir steht z. B. unter 4a "12.01.2002" und bei 14 "22.Jan.2002". Und dieser Zeitraum entspricht tatsächlich der Bestell- und Produktionsdauer des Kartenführerscheins zur damaligen Zeit.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


Warte ma bidde...... 😁
Also ich will mich hier wirklich nicht als Quertreiber outen, aber das Datum unter Pkt. 4a ist nicht identisch (zumindest i. d. R.) mit dem, was bei Pkt. 14 steht. 😉

Punkt 4a ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins, also quasi der Tag, an dem der Antrag auf Ausstellung des Kartenführerscheins durch die Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde bei der Bundesdruckerei gestellt wurde.
Wohingegen das Datum bei Punkt 14 das Aushändigungs- bzw. Zuteilungsdatum des Führerscheins wiedergibt.

Bei mir steht z. B. unter 4a "12.01.2002" und bei 14 "22.Jan.2002". Und dieser Zeitraum entspricht tatsächlich der Bestell- und Produktionsdauer des Kartenführerscheins zur damaligen Zeit.

Gruß

bei mir ist es auch so. ICh meinte ja nur vielleicht ist das bei ihm das selbe Datum, und deshalb hat der Prüfer keine handschriftlichen Vermerk gemacht.

Könnt ja sein.

google > Führerschein > wikipedia > Führerschein .... da ist ein Beispiel abgebildet und unter Nr. 14 auch nichts eingetragen.
Ich hab so ein neumodiges Ding nicht, mein Führerschein lässt keine Fragen offen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von callbyreference


bei mir ist es auch so. ICh meinte ja nur vielleicht ist das bei ihm das selbe Datum, und deshalb hat der Prüfer keine handschriftlichen Vermerk gemacht.
Könnt ja sein.

Des passt schon, deswegen wird ja in einem Forum diskutiert... 😉

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Ich habe so ein neumodiges Ding nicht, mein Führerschein lässt keine Fragen offen 🙂

Da haste allerdings recht. In den alten Führerscheinen war des alles noch viel einfacher. Allein wenn ich mir meinen Führerschein hintendrauf anguck, da blickt doch kein normaler Mensch aufn ersten Blick durch!

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


Des passt schon, deswegen wird ja in einem Forum diskutiert... 😉

Da haste allerdings recht. In den alten Führerscheinen war des alles noch viel einfacher. Allein wenn ich mir meinen Führerschein hintendrauf anguck, da blickt doch kein normaler Mensch aufn ersten Blick durch!

was bitte bedeutet jetzt das 12.02.31 bei dir schon wieder?😉...

komisch... bei c1e?

jaja ... hätt meinen alten auch gern wieder😁

Zitat:

Original geschrieben von callbyreference


was bitte bedeutet jetzt das 12.02.31 bei dir schon wieder?😉...
komisch
jaja ... hätt meinen alten auch gern wieder😁

Das is die Gültigkeitsdauer für meinen C1-Führerschein und den C1E Führerschein. Der is 30 Jahre gültig. (Fzg. zwischen 3,5 und 7,49 Tonnen Gesamtgewicht)

Is quasi der Schein für nen kleinen Limolaster bis 7,49 t ohne Anhänger. Der war sonst beim alten 3er mit dabei. 🙁

Naja, hab den C und CE gemacht, da war der quasi "inklusive" 😁

Zitat:

Original geschrieben von Börnybärchen81


Das is die Gültigkeitsdauer für meinen C1-Führerschein und den C1E Führerschein. Der is 30 Jahre gültig. (Fzg. zwischen 3,5 und 7,49 Tonnen Gesamtgewicht)
Is quasi der Schein für nen kleinen Limolaster bis 7,49 t ohne Anhänger. Der war sonst beim alten 3er mit dabei. 🙁

Naja, hab den C und CE gemacht, da war der quasi "inklusive" 😁

ach gilt der jetzt nurnoch 30 Jahre?

ich frag weil ich kein CE komplett habe sondern eben den alten 3er und da gibt es kein Ablaufdatum.

Was machst nach den 30 jahren?... ne neue prüfung oder nur nen tauglichkeitstest?

Es is so:
Der C1 und C1E haben eine Gültigkeit von grundsätzlich 30 Jahren.
Der C und CE (großer LKW ab 7,5 t) eine Gültigkeit von grundsätzlich 5 Jahren.
Beim D bzw. DE oder D1 bzw. D1E (also Reisebusse, salopp gesagt) sinds glaub ich nur 2 Jahre, aber sicher bin ich mir net, weil des die einzigsten Lappen sind, die mir noch fehlen.... 😉

Wenn die jetzt abgelaufen sind, braucht man (so wie ich jetzt im November 2006 für meinen C und CE) ein allgemeinärztliches Tauglichkeitsgutachten, ein augenärztliches Gutachten und weis der Geier was noch um den Verlängern zu lassen. Aber Prüfung muss ich keine mehr ablegen, es sei denn, ich überschreite die max. Gültigkeitsdauer um mehr als 2 Jahre.... 🙂

Also so isses nach heutigem Recht (sofern ich richtig informiert bin). Was dann in 30 Jahren is, steht in den politischen Sternen... 🙁

Dein alter 3er bleibt ja uneingeschränkt gültig. Du musst auch net ab 50 regelmäßig alle 5 Jahre zum Augenarzt und so. Des bräuchtest du nur beim großen LKW-Führerschein, also den alten 2er bzw. den heutigen C bzw. CE-Führerschein.

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