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Ab wann muss ein Schaden beim Verkauf angegeben werden?

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 8:06

Ich habe gerade eine Gerichtsverhandlung mit einem Autohaus, bei dem es um angebliche Schäden bei einer Leasingrückgabe geht.

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Als zusätzliches Argument vor der Richterin habe ich angeführt, dass man auch den Weiterverkaufsvertrag vom Autohaus mal ansehen könnte. Dort müssten die Schäden dann ja also Vorschaden angegeben werden.

Der Verkaufsleiter vom Autohaus wurde als Zeuge befragt und dieser hat angegeben, dass wenn man den Kotflügel reparieren kann, ohne zu lackieren oder ihn Austauschen zu müssen, keine Schäden angegeben werden müssen.

Die Richterin und mein Anwalt haben dass einfach mal so zur Kenntnis genommen.

Ein weiterer Gerichtstermin wurde festgelegt und ich möchte bis dahin die Aussage vom Verkaufsleiter prüfen.

Im Anhang habe ich mal die Fotos vom Gutachten über mein Auto angehängt, in dem man angeblich die Schäden erkennen kann.

Auch ein paar meiner Fotos vom Auto hänge ich an, damit ihr euch ein Bild machen könnt.

Das Gutachten sieht in echt tatsächlich so aus. Das wurde mit einem Tintenstrahdrucker gedruckt und es ist tatsächlich so schlierenhaft.

Weiß hier jemand, ob die Aussage vom Verkaufsleiter stimmt, dass man den angeblich gestauchten Kotflügel nicht beim Wiederverkauf angeben muss, wenn man den ausbeulen kann?

Bzw. wo ist denn geregelt, dass man so einen Schaden angeben müsste?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2017 um 9:06

Zitat:

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Also den Schaden am Kotflügel, der im Gutachten markiert ist, kann man auf deinem Bild Nr.3 ebenso wiederfinden, wenn man etwas reinzoomt.

Zur Stoßstange kann man auf Grund der Spiegelungen auf deinen Bildern nichts sagen. Aber was hätte der Gutachter davon, ao einen Minischaden zusätzlich zu erfinden, wenn der Wagen weitaus schwerwiegendere Deformierungen aufweist?

Ich kann mir grad nicht vorstellen, was es da zu "gerichtsverhandeln" gibt.

Klingt für mich eher nach dem ersten bösen Erwachen eines Leasing-Starters.

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Themenstarteram 26. Juni 2017 um 12:45

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Juni 2017 um 13:16:40 Uhr:

Das eine Problem ist die Zeitspanne zwischen tatsächlicher Rückgabe und Prüfgutachtenerstellung (da liegen mitunter ein paar Wochen dazwischen). Da kann Verschiedenes passiert sein und das muss das Autohaus belegbar ausschließen können. Klappt fast nie. Das andere Problem ist der Umstand, dass das Auto bereits vor vielen Jahren weiter verkauft wurde und man anscheinend den Kaufvertrag nicht vorlegen will bzw. dort die Mängel nicht genannt sind und auch kein Reparaturnachweis erbracht wurde. Das spricht nicht gerade für das Autohaus. Man könnte versuchen über das KBA den aktuellen Halter zu ermitteln und den zum Kauf und zum Fahrzeug zu befragen. ;)

Am Beginn der Gerichtsverhandlung war ich und mein Anwalt im Saal und nur der gegnerische Anwalt.

Der Verkaufsleiter vom Autohaus musste zuerst draußen warten.

Ich habe dann gesagt, dass man ja den Kaufvertrag vom weiterverkauf vom Fahrzeug mal ansehen könnte. Da müssten die angeblichen Schäden ja aufgeführt sein.

Der gegnerische Anwalt hat mich sichtilich unfreundlich angepflaumt, dass es mich überhaupt nichts angeht, was mit dem Fahrzeug weiterhin passiert ist.

Später in der Verhandlung dann wurde der Verkaufsleiter vernommen.

Den habe ich auch angesprochen, dass die angeblichen Vorschäden ja im Kaufvertrag dann angegeben werden müssen.

Er hat mir vor der Richterin dann geantwortet, dass dies nicht nötig ist, wenn man den Kotflügel z.b. ohne lackieren oder tauschen ausbeulen kann.

Diese Aussage hat jeder so zur Kenntnis genommen. Auch mein Anwalt und auch die Richterin.

Ich selber habe jedoch Zweifel daran, ob dass so stimmt.

Wie hier ja schon jemand geschrieben hat und an was ich selber gar nicht mehr gedacht habe:

Die wollen mich ja auch noch eine angebliche Vermessung bezahlen lassen.

Also ich persönlich finde nicht, dass ein Auto, dass eine bearbeitete Hechstoßstange, einen ausgebeulten Kotflügel hat und dass vermessen werden musste, als Unfallfrei verkauft werden darf???

Ich als Käufer würde solche Schäden wissen wollen!

Berlin-Paul.

Du schreibst etwas von Reparaturnachweis.

Muss es sowas geben?

Habe ich ein Recht drauf, dass sehen zu dürfen?

Nettomarkt weiß ich nicht. Glaube nicht.

Ein Kommentar von mir noch, damit alle verstehen, um was es mir geht:

Das Auto hat definitiv keinen Kratzer an der Heckstoßstange und auch der Kotflügel vorne rechts ist nicht gestaucht! Auch die Meldung mit der defekten Leutweitenregulieren gab es bei mir nicht. Ich hatte mit dem Auto keinen Unfall. Weder hinten noch vorne.

Ich habe damals das Auto zurück gegeben und kein weiteres von diesem Autohaus genommen, da wir über die Firma einen Großhändler hatten, bei dem wir Sonderkonditionen bekommen.

Das hat dem Autohaus damals nicht wirklich gepasst und die wollen einfach nochmals ein paar Euro extra machen indem sie mir die 2 Schäden vorne und hinten anhängen wollen.

So schön pauschal 2x 350 Euro. Keine große Sache. Ohne Rechtsschutz nichts, wogegen man sich wehren würde.

Gegen diese Art der Abzocke will ich mich einfach wehren.

Da es diese Schäden einfach nicht gibt, steht logischerweise auch nichts im Kaufvertrag.

Auch wird es keinen Reparaturnachweis geben, da ja nichts zum reparieren war.

Wenn es korrekt läuft, wird das Gericht diese halbgaren Aussagen für die Klägerseite so bewerten, dass es sich weder vom Vorliegen noch vom Nichtvorliegen der behaupteten Schäden hat überzeugen können. Weil damit das beweisbelastete Autohaus beweisfällig geblieben ist, müsste die Klage abgewiesen werden.

Meine Frage zum Supermarkt hatte den Hintergrund, dass da jemand sozusagen deinen nic über seiner Werkstatttür in meiner weitläufigeren Umgebung zu stehen hat. ;)

Themenstarteram 26. Juni 2017 um 14:09

Ich denke auch, die Sache wird gut für mich ausgehen.

Bin ja auch gerade dabei, mich entsprechend vor zu bereiten und zu wehren.

Dass die Werkstatt die Rechnung vom Kundendienst nicht mal bei der VW Leasing eingereicht hat und dass sie die Tüv Bescheinigung nicht bei mir angefordert haben, war schon ein Punkt, über den die Richterin verwundert war.

2 Sommerreifen wollten sie mich ja auch bezahlen lassen.

Im Leasingvertrag steht, dass bei Rückgabe eine Mindestprofiltiefe von mindestens 2 mm noch vorliegen muss.

Im Gutachten stehen 2mm und 2,5 mm.

Trotzdem wurden die mir in Rechnung gestellt.

Was ich bis jetzt anerkannt habe, sind die 100,- € für die Felge aufbereiten.

Sowas sehe ich ja auch ein. Die hat wirklich ein paar Kratzer und die 100,- € dafür sind auch OK.

Wie muss ich dass anstellen, dass ich den jetztigen Besitzer vom Fahrzeug ausfindig machen kann?

Ich würde mir das Fahrzeug gerne mal ansehen, wie der Zustand jetzt aussieht.

Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass z.B. die Spaltmaße an der Motorhaube immer noch genau so aussehen, wie damals.

Da kann dein Anwalt eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg machen.

Vielleicht sehe ich es falsch, aber dann sollte man mich belehren, aber meine Rechtspraxis sieht es so:

Auto wurde übrigens am 26.05.2012 zurück gegeben.

In den Folgemonaten hat das Autohaus, also noch in 2012, seine Forderung geltend gemacht.

Die Verjährung endet zum 31.12.2015. Drei Jahre nach Beginn des Folgejahres. Ende 2016, Datum 30.12.2016 wurde der Mahnbescheid, nach Ablauf der Verjährungsfrist, erstellt und möglicherweise erst Anfang 2017 zugestellt, was sehr clever vom Anwald war. Gegen diesen Bescheid hätte mit der Begründung Einrede der Verjährung Widerspruch eingelegt werden müssen, was offensichtlich nicht geschehen ist.

Irgendwie ist die Sache suboptimal gelaufen.

Wer hat denn den Widerspruch eingelegt; Anwalt oder TE?

Es wäre klug gewesen, am 01.01.2016 dem Autohaus mitzuteilen, dass man die Einrede der Verjährung geltend macht. Da gab es noch keinen Mahnbescheid und wenn die Klage zu Ungunsten des TE ausgeht, gibt es einen vollstreckbaren Titel gegen ihn.

Auf jeden Fall hätte ich so gegen den Anwalt des Autohauses argumentiert. Ob es was genutzt hätte, das zeigt dann das Gericht. Berufsrisiko.

Den Verjährungseinwand könnte der TE noch nachschieben. Bei der Widerspruchseinlegung braucht es keine Begründung.

Durch die Nebenkriegsschauplätze wurde er schön vom Wesentlichen abgelenkt. Gute Taktik:)

Aber so macht man das.

Eher ein kleiner Blindflug. Für die Terminsgebühr hätte es gereicht, das in der ersten Verhandlung zu Protokoll zu geben. Aber evtl. ist der Mahnantrag schon 2015 gewesen.

TE schreibt Mahnbescheid mit Datum 30.12.2016.

Wenn von 2015, stellt sich die Frage, wann zugestellt. 31.12.2015 oder Anfang 2016.

Themenstarteram 26. Juni 2017 um 15:10

Sorry. 30.12.2015 wurde der Mahnbescheid beantragt.

Daraufhin haben wir Anfang Januar 2016 Widerspruch eingelegt und die Gegenseite hat ja dann nochmals 6 Monate Zeit, die Klage einzureichen.

Dass haben sie auch gemacht.

Jetzt im Juni 2017 war dann der erste Verhandlungstag.

Der Mahnbescheid wurde mir zugestellt und ich habe den dann natürlich gleich meinem Anwalt weiter geleitet. Der hat dann den Widerspruch eingelegt.

Mein Anwalt meinte, es würde einfach ein Vergleich zu Stande kommen.

Ich habe mich auch schon drauf eingestellt, dass ich in etwa der Hälfte der geforderten Summe bezahle und damit die Sache aus der Welt ist.

Aber so ist es jetzt doch nicht gekommen.

Das Autohaus wollte keinen Kompromiss eingehen.

am 26. Juni 2017 um 15:29

Zitat:

@MeisterEder25 schrieb am 26. Juni 2017 um 17:10:56 Uhr:

Das Autohaus wollte keinen Kompromiss eingehen.

Warum sollten sie das auch?

Es wurde zeitnah nach der Rückgabe ein Gutachten angefertigt. Auf den Fotos sind eindeutig Schäden zu erkennen.

Wenn es so einfach wäre, wie Paule es sagt, dann würde es kein Leasing mehr geben. Dann müsste ich nur ein paar Fotos von Neuwagen machen, alles bei Rückgabe möglichst lange rauszögern und dann behaupten "Das ist in den 4 Tagen zwischen Rückgabe und Gutachten passiert. Ich zahl nix". So einfach ist es wohl nicht.

Nehmen wir an ich wäre Richter. Was habe ich dann:

1) Ein Gutachten mit Fotos auf denen Schäden zu sehen sind. Ein Autohaus, dass sich mit einem versuchten Betrug die Lebensgrundlage entziehen würde. Einen Gutachter, der seinen Job loswäre wenn er ein falsches Gutachten aus gefälligkeit der Werkstatt gegenüber erstellt.

2) Einen Kunden, dem die Pflichten aus seinem Vertrag bisher egal waren (HU, Inspektion). Ein paar Bilder, von denen keiner weiß, wann sie entstanden sind. Jemanden der durch falsche Behauptungen erstmal nix zu verlieren hat.

 

Zille, der Dummenfang bei der Leasingrückgabe ist keinesfalls ausgerottet. Das kommt immer wieder zu Merkwürdigkeiten, wenn der Händler die Verwertung selbst am Hals hat und der Kunde keinen Anschlussvertrag bei dem Händler bzw. dieser Marke abgeschlossen hat.

am 26. Juni 2017 um 15:40

Paule, ICH hab mein Urteil gesprochen, und der TE hat vollständig zu zahlen!

Basta.

:D

Wenn Du mir oder einem Tierheim das Geld im Urteil zusprichst, dann geht das i.O.. :D

Ich frage mich ehrlich gesagt was das soll... zeitnahes Gutachten. Schon nach 5 Minuten kann da jemand drangefahren sein.

Ich hatte zuletzt einen Transporter gemietet. Bei Rückgabe keine Kontrolle, nein Schlüssel abgeben, passt schon. Am Ende stand in der Abschlussrechnung drin, ich hätte eine Delle reingefahren. Wurde zwar nichts dafür berechnet, kein Lackschaden nur 2-€-Stück groß, aber das war mir eine Lehre. Wie kam die da rein? Ich fuhr an keiner Hecke vorbei, nicht rückwärts irgendwo dagegen, nichts, der Wagen stand allerdings über Nacht vor der Tür.

Bei Leasingrückgabe würde ich mir den fehlerfreien (oder eben nicht) Zustand quittieren lassen und vorher keinen Fuß vom Grundstück bewegen. Also jetzt nicht im Sinne von Hausfriedensbruch (am letzten Tag der Abgabefrist, Samstagmittag 5 Minuten vor Feierabend hinfahren - so, ich gebe mein Auto zurück!), sondern dann muss eben ein Termin gemacht werden (zur Not muss man eben einen Tag Urlaub opfern).

Dann wird die Karre entgegengenommen (meinetwegen soll der Händler einen Gutachter gleich herbestellen), alles notiert, ich bekomme eine Unterschrift und Fotos und gut. Dann kann der die Karre gerne auf seinen Hof stellen, wo dann auch jeder mit dem Auto (nicht mehr meins) machen kann und soll was er will.

Oder geht das nicht? Zu weltfremd meine Vorstellung?

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