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Ab wann muss ein Schaden beim Verkauf angegeben werden?

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 8:06

Ich habe gerade eine Gerichtsverhandlung mit einem Autohaus, bei dem es um angebliche Schäden bei einer Leasingrückgabe geht.

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Als zusätzliches Argument vor der Richterin habe ich angeführt, dass man auch den Weiterverkaufsvertrag vom Autohaus mal ansehen könnte. Dort müssten die Schäden dann ja also Vorschaden angegeben werden.

Der Verkaufsleiter vom Autohaus wurde als Zeuge befragt und dieser hat angegeben, dass wenn man den Kotflügel reparieren kann, ohne zu lackieren oder ihn Austauschen zu müssen, keine Schäden angegeben werden müssen.

Die Richterin und mein Anwalt haben dass einfach mal so zur Kenntnis genommen.

Ein weiterer Gerichtstermin wurde festgelegt und ich möchte bis dahin die Aussage vom Verkaufsleiter prüfen.

Im Anhang habe ich mal die Fotos vom Gutachten über mein Auto angehängt, in dem man angeblich die Schäden erkennen kann.

Auch ein paar meiner Fotos vom Auto hänge ich an, damit ihr euch ein Bild machen könnt.

Das Gutachten sieht in echt tatsächlich so aus. Das wurde mit einem Tintenstrahdrucker gedruckt und es ist tatsächlich so schlierenhaft.

Weiß hier jemand, ob die Aussage vom Verkaufsleiter stimmt, dass man den angeblich gestauchten Kotflügel nicht beim Wiederverkauf angeben muss, wenn man den ausbeulen kann?

Bzw. wo ist denn geregelt, dass man so einen Schaden angeben müsste?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2017 um 9:06

Zitat:

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Also den Schaden am Kotflügel, der im Gutachten markiert ist, kann man auf deinem Bild Nr.3 ebenso wiederfinden, wenn man etwas reinzoomt.

Zur Stoßstange kann man auf Grund der Spiegelungen auf deinen Bildern nichts sagen. Aber was hätte der Gutachter davon, ao einen Minischaden zusätzlich zu erfinden, wenn der Wagen weitaus schwerwiegendere Deformierungen aufweist?

Ich kann mir grad nicht vorstellen, was es da zu "gerichtsverhandeln" gibt.

Klingt für mich eher nach dem ersten bösen Erwachen eines Leasing-Starters.

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Wie ist denn der aktuelle Status? Musste der TE doch zahlen?

Themenstarteram 3. Juli 2017 um 9:24

Aktueller Stand ist, dass am 17.7.2017 der 2. Verhandlungstag vor Gericht ist.

am 5. Juli 2017 um 12:58

Ich sehe da gar keine Schäden auf den früheren Photos. Keine Ahnung was Zille da sieht. Es ist offensichtlich nichts weiter als die Lichtbrechung. Riecht für mich nach Betrug bei den ganzen Indizien. Reparaturauftrag und Nachkäufer samt Vertrag sind ja "bedauerlicherweise" nicht mehr auffindbar. Und VW weiß auch von nichts.

am 5. Juli 2017 um 17:39

Nur weil du blind bist, heisst das nicht, dass andere Betrüger sind ;)

am 5. Juli 2017 um 18:49

Nur weil du eine rege Phantasie hast, bedeutet das nicht, daß die Objekte real sind. :)

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 5. Juli 2017 um 14:58:40 Uhr:

Ich sehe da gar keine Schäden auf den früheren Photos. Keine Ahnung was Zille da sieht. Es ist offensichtlich nichts weiter als die Lichtbrechung. Riecht für mich nach Betrug bei den ganzen Indizien. Reparaturauftrag und Nachkäufer samt Vertrag sind ja "bedauerlicherweise" nicht mehr auffindbar. Und VW weiß auch von nichts.

Tja, so unterschiedlich ist die Wahrnehmung.

Zille und ich sehen da was, du und der TE nicht.

Am Ende wird das Gericht entscheiden.

Und von Betrug zu reden, obwohl man nur die Seite vom TE kennt, ist schon sehr gewagt.

Wir alle kennen nur eine Seite, mit für einige hier, widersprüchlichen Aussagen.

Gruß,

der_Nordmann

Was kam denn bei der Verhandlung heraus?

Themenstarteram 14. August 2017 um 6:56

- Wartung und Verschleiß übernimmt die VW Leasing ganz normal.

Dort wurde vom Autohaus nie die Rechnung eingereicht.

Hab inzwischen die schriftliche Bestätiung, dass diese Übernommen wird.

Bei den Schäden wurde der Gutachter zu einem zweiten Verhandlungstag geladen.

Dieser hat der Richterin erklärt, dass wenn diese angeblichen Schäden richtig abgerechnet werden würden, sie noch viel höher ausfallen würden.

Daraufhin meinte die Richterin, ob ich die nicht doch so wie sie jetzt 2x mit jeweils 350,- € berechnet wurden der einfachheithalber anerkennen möchte, da man sich damit dann ja irgendwo in der Mitte treffen würde.

Beschädigte Felge habe ich anerkannt. Die hat auch wirklich Kratzer gehabt. Da finde ich die 100,- € auch angemessen.

Beide Reifen sind vom Tisch. Die hätte ich damals sogar verstanden.

Aber im Gutachten wurden die mit 2mm angegeben. Also hab ich die vor Gericht dann doch nicht anerkannt.

Ich habe jetzt ein Vergleichsangebot von 830,- € abgegeben.

Bisher noch keine Reaktion vom Autohaus. Frist läuft bis Mitte September.

Das mit den Schäden finde ich zwar trotzdem nicht so toll, weil da wirklich nie was war.

Aber dafür spar ich mir 2 Reifen die ich eigentlich mit eingerechnet hatte bei der Abgabe vom Auto.

von daher passts dann schon irgendwie.

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