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Ab wann muss ein Schaden beim Verkauf angegeben werden?

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 8:06

Ich habe gerade eine Gerichtsverhandlung mit einem Autohaus, bei dem es um angebliche Schäden bei einer Leasingrückgabe geht.

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Als zusätzliches Argument vor der Richterin habe ich angeführt, dass man auch den Weiterverkaufsvertrag vom Autohaus mal ansehen könnte. Dort müssten die Schäden dann ja also Vorschaden angegeben werden.

Der Verkaufsleiter vom Autohaus wurde als Zeuge befragt und dieser hat angegeben, dass wenn man den Kotflügel reparieren kann, ohne zu lackieren oder ihn Austauschen zu müssen, keine Schäden angegeben werden müssen.

Die Richterin und mein Anwalt haben dass einfach mal so zur Kenntnis genommen.

Ein weiterer Gerichtstermin wurde festgelegt und ich möchte bis dahin die Aussage vom Verkaufsleiter prüfen.

Im Anhang habe ich mal die Fotos vom Gutachten über mein Auto angehängt, in dem man angeblich die Schäden erkennen kann.

Auch ein paar meiner Fotos vom Auto hänge ich an, damit ihr euch ein Bild machen könnt.

Das Gutachten sieht in echt tatsächlich so aus. Das wurde mit einem Tintenstrahdrucker gedruckt und es ist tatsächlich so schlierenhaft.

Weiß hier jemand, ob die Aussage vom Verkaufsleiter stimmt, dass man den angeblich gestauchten Kotflügel nicht beim Wiederverkauf angeben muss, wenn man den ausbeulen kann?

Bzw. wo ist denn geregelt, dass man so einen Schaden angeben müsste?

Beste Antwort im Thema
am 25. Juni 2017 um 9:06

Zitat:

Ich habe Fotos vor der Rückgabe des Autos gemacht, bei der man gut sieht, dass keine Schäden an der Heckstoßstange und am Kotflügel vorhanden sind.

Also den Schaden am Kotflügel, der im Gutachten markiert ist, kann man auf deinem Bild Nr.3 ebenso wiederfinden, wenn man etwas reinzoomt.

Zur Stoßstange kann man auf Grund der Spiegelungen auf deinen Bildern nichts sagen. Aber was hätte der Gutachter davon, ao einen Minischaden zusätzlich zu erfinden, wenn der Wagen weitaus schwerwiegendere Deformierungen aufweist?

Ich kann mir grad nicht vorstellen, was es da zu "gerichtsverhandeln" gibt.

Klingt für mich eher nach dem ersten bösen Erwachen eines Leasing-Starters.

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am 26. Juni 2017 um 16:54

Zitat:

Oder geht das nicht? Zu weltfremd meine Vorstellung?

Das würde bestimmt gehen. Warum hast du es denn nicht so gemacht?

Wenn man den Rückgabetermin rechtzeitig vereinbart und seine Wünsche äußert wird das wohl gehen.

Weil das bei mir nur ein lausiger Transporter als Mietwagen war, ich eine Vollkasko mit sehr geringer Selbstbeteiligung hatte, ich selbst gestresst und es Samstag-Mittag 5 Minuten vor Schließung der Filiale, der Mitarbeiter also auch nicht motiviert.

Da kein großer Schaden vorhanden war, für mich gar keiner, zumindest nicht bemerkt und bei solchen Kisten auch kleine Schäden aus dem Gebrauch akzeptiert werden (offenbar), war es mir damals eben egal.

Dass es das nicht ist, habe ich dann gemerkt - wobei eben dann auch doch egal, denn wenn die Beule (eine größere) reingefahren wurde, als ich ihn gemietet hatte, mag sein, wäre es auch mir zugeschrieben worden. Ich hätte es aber zumindest gleich gewusst, also doch ein gewisser Unterschied.

Zurück zum Thema: Wenn´s um eine Leasingrückgabe und "richtig Geld" geht... könnte man es doch "richtig machen". Wäre nur mein Tipp oder meine Idee diesbezüglich.

am 26. Juni 2017 um 17:09

Hinterher hätte man immer ganz viel richtig machen können ;)

Vielleicht auch andere in der Zukunft deshalb darf man es doch ansprechen, nicht?

am 26. Juni 2017 um 17:21

Als wenn einer bis hierhin zu Ende lesen würde :D

Ich tu's :D

Auch wenn ich mit den Verjährungsfristen überhaupt nicht mehr mitkommen. :D

Gruß,

der_Nordmann

am 26. Juni 2017 um 17:31

Streber :D

;)..

Zitat:

@MeisterEder25 schrieb am 26. Juni 2017 um 17:10:56 Uhr:

Sorry. 30.12.2015 wurde der Mahnbescheid beantragt.

Wichtig ist, wann wurde der Bescheid zugestellt?

Datum der Zustellung ist auf dem gelben Umschlag durch den Zusteller vermerkt.

Wenn in 2016, da zählt schon bekannter Weise auch der 02.01.2016 dazu, war ein Samstag, dann zu spät wegen Verjährung. 3 Jahre ab Beginn des Folgejahres.

2012 wurde Forderung geltend gemacht. Folgejahr ist 2013. Somit 2013, 2014, 2015 und Schluss.

Wenn noch am 31.12.2015, war ein Donnerstag, dann fristgerecht.

Für die Rechtzeitigkeit kommt es in solchen Fällen auf die Antragstellung vor null Uhr des 31.12.xx an. Die Zustellung muss dann nur alsbald erfolgen und sich nicht durch (schuldhaft) verkehrte Angaben des MB-Antragstellers verzögern. Das wurde also - wie üblich - in der "Jahresendrallye" auf der letzten Rille erledigt.

am 26. Juni 2017 um 18:30

Was die Theorie widerlegt "Je fetter der Text, je richtiger die Aussage." ;)

Themenstarteram 26. Juni 2017 um 19:29

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 26. Juni 2017 um 18:44:13 Uhr:

Bei Leasingrückgabe würde ich mir den fehlerfreien (oder eben nicht) Zustand quittieren lassen und vorher keinen Fuß vom Grundstück bewegen. Also jetzt nicht im Sinne von Hausfriedensbruch (am letzten Tag der Abgabefrist, Samstagmittag 5 Minuten vor Feierabend hinfahren - so, ich gebe mein Auto zurück!), sondern dann muss eben ein Termin gemacht werden (zur Not muss man eben einen Tag Urlaub opfern).

Dann wird die Karre entgegengenommen (meinetwegen soll der Händler einen Gutachter gleich herbestellen), alles notiert, ich bekomme eine Unterschrift und Fotos und gut. Dann kann der die Karre gerne auf seinen Hof stellen, wo dann auch jeder mit dem Auto (nicht mehr meins) machen kann und soll was er will.

Genau so würde ich es in Zukunft auch machen.

Mein Verhältnis zum Autohaus und zum Verkäufer mit dem ich immer alles besprochen habe, war immer sehr gut. Ich hätte nie damit gerechnet, dass sowas kommt.

Ein guter Bekannter von mir, der selber als Automechaniker bei BMW arbeitet, hat mir aber zum Glück den Tipp mit den Fotos gegeben.

Er meinte, bei seinem Autohaus müsste ich aufpassen, wenn ich kein Folgefahrzeug nehme.

Zu dem Zeitpunkt, als er mir den Tipp gegeben hat, war der Rückgabetermin für den Samstag aber schon vereinbart. Ich habe die Fotos nur vorsichtshalber gemacht, weil es ja nichts kostet.

Das war mein Glück.

Er hatte tatsächlich Recht.

Seit ich dort nicht mehr Kunde bin und kein Folgefahrzeug genommen habe, sind die plötzlich nicht mehr freundlich. Ganz im Gegenteil.

Für die Zukunft habe ich also auch gelernt, was bei einer Leasingrückgabe zu tun ist.

Ohne mein Beisein, wird da kein Gutachten mehr erstellt. Ohne Unterschrift über den tadellosen Zustand vom Fahrzeug gehe ich auch nicht mehr vom Hof.

Zu den Verjährungsfristen:

Da ist nichts zu machen.

Das Autohaus hat das schon alles richtig gemacht und die Fristen voll ausgenutzt.

Aber alles fristgerecht.

am 30. Juni 2017 um 7:54

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 26. Juni 2017 um 18:44:13 Uhr:

 

Für die Zukunft habe ich also auch gelernt, was bei einer Leasingrückgabe zu tun ist.

Ohne mein Beisein, wird da kein Gutachten mehr erstellt. Ohne Unterschrift über den tadellosen Zustand vom Fahrzeug gehe ich auch nicht mehr vom Hof.

Besser Vorsicht als Nachsicht. Es kann immer schwer sein im Ernstfall Beweise zu liefern.

am 30. Juni 2017 um 14:09

Nächstes mal dann mehr Detailaufnahmen und immer die aktuelle Tageszeitung mit aufs Bild :p

Spaß beiseite:

Wie kann man denn vor Gericht nachweisen, wann die Bilder aufgenommen wurden, wenn dieses angezweifelt wird?

Irgendein Hinweis des Datums muss ja schon auf dem Bild sein, was anderes fällt mir da nicht ein...

Und mit "Hinweis" meine ich nicht diese Signatur mit Datum+Uhrzeit usw. die man direkt bei der Aufnahme auf dem Bild abbilden lassen kann. Die könnte ja nachträglich eingefügt worden sein :rolleyes:

am 30. Juni 2017 um 18:52

Hi,

mal ganz allgemein:

nach wie vor werden bei der Leasingrückgabe sehr häufig Gutachten erstellt.

Diese gibt der Leasinggeber üblicherweise auf seine Kosten in Auftrag. Bei Dekra, TÜV, o.ä.

Das Datum der Erstellung des Gutachtens und der Rückgabe des Fahrzeuges durch den leasinggeber fallen aus praktischen Gründen meist zusammen.

Der Leasingnehmer kann sich somit direkt äußern, denn der Gutachter wird, wenn er auch nciht das Gutachten sofort komplett ausfertigen kann, zumindest bzgl. der Beschädigungen äußern, die er erkannt hat.

Auf dieser Basis verhandelt man dann. Größere Schäden und keine Schäden sind unstrittig.

Es geht also um kleinere Dellen, Kratzer, Flecken auf den Sitzen u.ä.

Hier kann man sich dann wunderbar streiten, was normaler Verschleiß ist und was darüber hinaus geht.

Erwirbt man das nächste Auto auch vom Leasinggeber, wird er einiges akzeptieren. Wenn nicht, wird er üblicherweise versuchen zu nehmen, was er kriegen kann.

Ein paar Steinschläge sind durch den Leasinggeber hinzunehmen. Ebenso eine kleine Beule in der Tür von einer anderen Tür, wie sie nun mal ständig "verteilt" werden. Eine Motorhaube mit 2.000 Steinschlägen, die vorne quasi keinen Farblack mehr drauf hat, wird wohl kein Leasinggeber und auch kaum ein Gericht akzeptieren.

Also geht es um einen gesunden Bewertungsmaßstab beim Leasingnehmer, bevor er mit dem Leasinggeber in Verhandlung tritt.

Ich hatte in der Vergangenheit einige Leasingautos im Unternehmen und sogar mal ein privates. Nicht ein einziges Mal habe ich auch nur einen Euro bei der Rückgabe bezahlt. Die Autos waren natürlich auch i.O.

Diskussionen gab es jedoch jedes Mal. Ausnahmslos.

Ich habe dann stets gesagt, der Leasinggeber kann evtl. privat gekaufte Winterräder behalten und wird ansonsten erst nach 3 Instanzen vor Gericht Geld sehen.

Die Jungs wissen genau, dass das Risiko, gar nichts zu sehen, aber tausende Euro vor Gericht zu versenken, sehr hoch ist. Schließlich ist den meisten zuständigen Gerichten diese Abzocke seit Jahrzehnten bekannt.

Also passiert meist gar nichts.

Der TE hat den Fehler gemacht, den Wagen einfach abzustellen. Das öffnet natürlich Tür und Tor.

Ob wirklich betrogen worden ist oder ob der Wagen wirklich beschädigt war, wissen wir nicht. Auch das Gericht weiß das nicht. Denn die Bilder aus dem Gutachten sind schlecht und somit möglicherweise nicht brauchbar.

Am Ende kommt vielleicht ein Vergleich heraus. Geld wird es sowieso Kosten, die Frage ist nur wen wieviel.

Für andere Leasingnehmer kann das hier aber interessant sein, denn man muss unheimlich aufpassen. Der "übliche Verschleiß" ist nämlich eher so zu sehen, dass eine sehr gute Pflege des Wagens vorausgesetzt wird.

Die übliche Hausfrauenschlurre, die nach 3 Jahren 4 angekarrte Alufelgen, 3 tiefe Kratzer und 10 Dellen in den Türen sowie einen völlig versauten Innenraum hat, ist damit nicht gemeint.

Wer ein solch nachlässiges Pflegeverständnis bei Autos hat, kauft somit besser einen Gebrauchtwagen.

Für die 3.800 Eur, die eine Bekannte letztens, völlig zu recht, bei der Leasingrückgabe eines VW Polo zu bezahlen hatte, wäre schon ein gebrauchter Fiesta drin.

HC

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