ab wann ist auto unfallwagen?
hallo,
wie schon in der überschrift gefragt: ab wann ist ein auto ein unfallwagen?
danke für eure hilfe
vcom
28 Antworten
Anzugeben sind:
a) unbehobene Unfallschäden
b) behobene Unfallschäden die als Reparaturfolge nicht den Originalzustand des PKWs haben.
Letztlich schadet es nie Schäden und deren Beseitigung anzugeben,
umgekehrt kann es dagegen unangenehme Folgen haben.
Das ganze ist keine Versicherungsfrage.
Bei einer gutachterlich festgehaltenen Wertminderung ist ein Unfallschaden in jeden Fall anzugeben.
@driver2211: da ist mein opa einem laster hintenrein, der stark bremsen musste, weil vor ihm ein fahrschullaster irgendwelchen mist gemacht hat. naja und wenn das ein laster mit hängerkupplung und so war, war glaub ich ein kipper, dann schiebts da schon ganz schön was. und das auto war damals grad nen monat alt.
aber wie das damals alles gelaufen ist weiß ich net mehr. damals war ich 11 jahre alt. und da sich mein opa jetzt ein neues auto gekauft hat hat mich das eben jetzt interessiert.
ich habe auch nicht vor solche sachen zu verschweigen. ich wollts ja nur mal wissen. ich will das auto ja auch nicht verkaufen, sondern mein opa. aber das auto geht jetzt wahrscheinlich zurück an den händler. der kennt auch die ganze vorgeschichte von dem auto.
Moin,
Ich habe vor Jahren mal mit dem hinteren Seitenteil meines Autos ein parkendes Auto gestriffen. Hatte ne leichte Beule und tiefe Kratzer drin. Das ganze wurde fachmännisch bei Opel neu lackiert und ich glaube auch ein bißchen gespachtelt um die unebenheiten auszugleichen.
Gilt das als Unfall? Ich würde doch mal sagen nein, denn es ist ja ne rein kosmetische Sache und man sieht jetzt auch nix mehr davon...
Der Begriff der Unfallfreiheit obliegt im sehr starken Rahmen der juristischen Würdigung.
Es gibt Urteile, da sehen die Gerichte bereits einen ausgewechselten Stoßfänger als offenbahrungspflichtigen Unfallschaden an. Wie madcruiser schon richtig ausgeführt, sollte grundsätzlich jeder Schaden offenbart werden, egal ob Instand gesetzt oder nicht.
Im Kaufvertrag sollte auch explizit vermerkt werden, was am Auto repariert und oder ausgestaucht wurde.
Die schwammige Formulierung z.B. "reparierter Frontschaden" kann in Nachhinein böse Folgen haben.
Leider haben das aber auch so einige Profis (Autohändler) bis zum heutigen Tage nicht ganz verstanden.
Einen freut es aber in der Regel.
Den vom Gericht beauftragten KFZ- Sachverständigen, der dann sehr oft feststellt, dass der Defekt am Außenspiegel aus dem Umstand resultiert, das da mal das ganze Auto drauf gelegen hat... 😁
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Zitat:
Das ganze wurde fachmännisch bei Opel neu lackiert und ich glaube auch ein bißchen gespachtelt um die unebenheiten auszugleichen.
Fachmännisch gespachtelt ist schwierig. Der Zustand weicht damit von dem üblichen Zustanmd erheblich ab, natürlich ist das anzugeben.
am sichersten ist es einfach die schäden anzugeben über die man bescheid weiss bzw bei einem von unbekannt gekauften wagen solche sachen anzugeben wo man sieht wo bereits was gemacht worden ist ,auch wenn das auto nur für ganz billiges geld verkauft wird,es gibt ja in deutschland die wegen 10 cent vor gericht ziehen ,jede feindberührung bei der lack und auch blech beschädigt wird würde ich als unfall ansehen ,also auch der geragenpfeiler der nicht wegspringen konnte
Zitat:
Original geschrieben von Akzrayking
Das ganze wurde fachmännisch bei Opel neu lackiert und ich glaube auch ein bißchen gespachtelt um die unebenheiten auszugleichen.
Gilt das als Unfall? Ich würde doch mal sagen nein, denn es ist ja ne rein kosmetische Sache und man sieht jetzt auch nix mehr davon...
Eine neue Lackierung ist eine Wertsteigerung.
Kann man also guten Gewissens angeben.
Ist Spachtelmasse darunter rostet die Kiste früher.
Und das interessiert jeden Käufer.
Das ist Angabepflichtig.
Ich habe meinen Wagen gerade verkauft.
Der hatte einen "Unfallschaden" in Höhe von 1300 €uro lt. GA.
Repariert hat es für 200 Euro der Dellendoktor.
Der hat herausgedrückt, ausgeschliffen und eine Stelle
"unterlegt" anstatt zu lackieren.
Im Kaufvertrag habe ich unter Unfallschäden angegeben:
Delle / Kratzer hi li, siehe Rep. Rechnung.
Die Rechnung des Beulendoktors habe ich beigelegt.
Es hat kann nicht weh getan den Schaden anzugeben.
Dann fühlt man sich viel besser.
Rein nominell war es sicher ein angabewürdiger Unfallschaden, aber praktisch..?
Das hohe Gutachten kam zustande da dort Stoßstange, Kofferaumdeckel und Seitenteil lackiert werden sollten und das Rücklicht ausgetauscht.
Praktisch wurden die Schleifspuren auspoliert, das Rücklicht Glas hat nur einen winzigen Kratzer und die Beule wurde halt gedrückt und der Kratzer hinterlegt.
Dem Käufer habe ich die Stellen genau gezeigt.
War dem bei einem 4 Jahre alten 100 TSD KM Auto
egal.
Hallo
Ich habe meinen (gebrauchten) neuen Wagen letzte Woche bekommen und bin damit knapp 800Km gefahren. Es ist ein Passa,t 3C Variant, Bj. 05.08, 50TKm, 125KW, TDI. Heute habe ich einen Frontschaden vorne links am Fahrzeug ausgemacht. Aufgefallen ist mir als erstes, das die Nebelleuchte einen Wasserschaden hat. Dadurch habe ich mir das Umfeld genauer angesehen und festgestellt, dass sich in der Lampe auch Erde (Dreck) befindet. Weiter ist die Kunststoffblende, die die Leuchte umschliesst, an einer Seite locker ist und lässt sich ohne große Mühe abziehen. Meiner Meinung nach nur eine Frage der Zeit, bis ich sie irgendwann während der Fahrt verliere. Der Stoßfänger hat ebenfalls einen Schaden, der vermutlich mit einem Lackstift behoben werden sollte (fällt nur bei genauem hinsehen auf). Dann ist die Radkastenverkleidung im vorderen Teill eingerissen. Dadurch lässt sich dieser nicht mehr vernünftig mit dem unteren Teil der Stoßstange verschrauben, was wiederum bedeutet, das eben der Frontspoiler an dieser Seite etwas heraussteht und herunterhängt.
Zudem ist der Seitenschweller an der Beifahrerseite auf einer Länge von ca. 1,5m unterhalb der Türen etwas lädiert. Fast so als wäre jemand an einem Stein entlang geschrabbt. Hat aber mit dem Frontschaden direkt nichts zu tun.
Der Verkäufer versicherte mir vor dem Kauf, das der Wagen unfallfrei wäre, was auch im Kaufvertrag so eingetragen wurde. Mein Problem ist jetzt nur, das ich den Wagen schon eine Woche gefahren bin und mir der Händler vermutlich sagen wird, das der Schaden in dieser Zeit entstanden sei. Habe ich hier gegen den Händler eine Chance? Denn schliesslich ist der Schaden schon erheblich. Ich benötige mindestens eine neue Leuchte, eine neue Radkatenverkleidung und evtl. eine neue Stoßstange + Lackierung.
Wie seht ihr das???
Gruß Jeop
Hmm also ich würde zum einen Fotos davon machen und zum anderen schnellstmöglich mit dem Händler in Kontakt treten. Je länger du wartest desto schwieriger wird es wohl den Unfall dem Händler anzuhängen.
Ich weiß nicht ob so etwas unter die Gewährleistung fällt aber dort gibt es ja die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. D.h. bis zu dieser Frist muss der Händler dir beweisen, dass ein Mangel von dir verursacht und nicht schon vor dem Kauf vorhanden war. Ich denke deine Chancen stehen da nicht allzu schlecht. Wenn der Schaden nach deiner Einschätzung schon als relativ hoch zu beziffern ist, würde es sich vielleicht auch lohnen einen Anwalt zu bemühen.
Zitat:
Original geschrieben von Akzrayking
Hmm also ich würde zum einen Fotos davon machen und zum anderen schnellstmöglich mit dem Händler in Kontakt treten. Je länger du wartest desto schwieriger wird es wohl den Unfall dem Händler anzuhängen.
Ich weiß nicht ob so etwas unter die Gewährleistung fällt aber dort gibt es ja die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. D.h. bis zu dieser Frist muss der Händler dir beweisen, dass ein Mangel von dir verursacht und nicht schon vor dem Kauf vorhanden war. Ich denke deine Chancen stehen da nicht allzu schlecht. Wenn der Schaden nach deiner Einschätzung schon als relativ hoch zu beziffern ist, würde es sich vielleicht auch lohnen einen Anwalt zu bemühen.
Bilder siehe
hier:Zitat:
Original geschrieben von Prian
Hm, is' klar!Zitat:
Original geschrieben von vcom
nene, es geht um das auto meines opas. das wurde damals fachmännisch in der fachwerkstatt repariert. man sieht auch absolut nix.
das auto ist trotzdem auch 8 jahre alt. es ging mir auch nich ums angeben, sondern um den ungefähren wert.
und außerdem hats mich schon immer interesiert.mfg
Natürlich ist eine Lackabplatzer kein Unfall (aber ein Mangel am Fahrzeug).
Wenn Du den betreffenden Wagen als "unfallfrei" verkaufst - wissentlich, dass er einen Schaden hatte - könntest Du Ärger bekommen.
Wenn Du den Wagen als "frei von Mängeln" verkaufst, würde ich Dir als Käufer schon bei einem Lackabplatzer Ärger machen.
Gruß
Prian
Das kann man doch vorher kontroliieren udn nich danach dem Verkäufer ans Bein pinkeln .. wie asoozial ist das den..
Auf Interpretationen der Verkäufer würde ich mich nicht einlassen und es mir ganz einfach machen.
Ich würde nach beseitigten Vorschäden und ausgetauschten Fahrzeugteilen fragen und dieses im Kaufvertrag dokumentieren lassen. Stichwort zugesicherte Eigenschaften.
Zitat:
Original geschrieben von vcom
naja es heißt ja dann in der fahrzeugbeschreibung unfallwagen. und es ist ja noch nicht jeder kleine lackabplatzer ein unfallschaden. konkret geht es um eien auffahrunfall mit geringer geschwindigkeit, so 10km/h oder so. das müsste damals ein schaden von ca 4000DM gewesen sein.mfg
vcom
Na also bei einem Schaden von 4000DM würde ich nicht mehr von Unfallfrei reden... Da muss schon mehr gewesen sein. Bin auch schon mal jemanden drauf gefahren... Sah bei dem von aussen eigentlich alles ganz gut aus. Aber als man sich mal unter das Auto gelegt hatte, war es nicht mehr so schön... Geschweige denn mein Auto... Man sah nur das die Spaltmasse an der Motorhaube nicht mehr stimmten. Aber als ich diese geöffnet hatte, waren einige Streben verbogen und der Kühler sah sehr eingequetscht aus... Hatte aber auch nur einen Wert von 5000DM, da das Auto wo ich drauf gefahren bin, ein etwas höherpreisigeres war.
Hier mal ein BGH-Urteil dazu!
http://www.auto.de/.../Recht-Unfallschaden-als-Sachmangel