Ab wann gilt das Schild "Parken auf Gehweg"?
Hallo,
habe mich letztens in der Stadt VOR ein Schild gestellt, welches längst parken auf dem Gehweg erlaubt. Zwischen dem Schild und mir war noch der Bordstein für eine Hofeinfahrt abgesenkt. Ansonsten ist der Fußweg durchgängig. Hinter mir parken weitere Fahrzeuge.
Nun habe ich, wie auch die Fahrzeuge hinter mir, dafür einen Strafzettel für 20 Euro bekommen. Da es keinen Pfeil gab, welcher das Schild "beginnen" oder "enden" ließ, ging ich davon aus auch dort parken zu können. Bisher konnte ich nichts eindeutig über den Beginn oder das Ende des Schildes und damit dem Recht auf den Gehweg zu parken finden, daher wollte ich wissen ob es da eine eindeutige Regel gibt?
Beste Antwort im Thema
Du hast "davor" geparkt und alle hinter dir auch! Leider nichts zu machen.
55 Antworten
Ich sach ja immer, man sollte Führerscheine nicht als Zugabe in die Kellogs-Packungen legen. 😁
@Hugaar - bevor das falsch rüberkommt: Du bist nicht gemeint.
Ich komme in Gedanken gerade auf vier Verkehrszeichen, die eine Wirkung "nach hinten" entfalten. Da ist aber eine eindeutige Meterzahl (in einem Fall sogar mehrere für verschiedene Fälle) angegeben.
Wer kennt die? 😎
Zitat:
Original geschrieben von emdeee
anbei das bild.
Nachdem sich nun alle darüber lustig gemacht haben, dass du nicht wusstest, dass das Zeichen erst ab Austellungsort gilt, könnte man jetzt etwas Sinnvolles erörtern: Warum ist das Zeichen überhaupt nötig und warum soll der Audi im Bildvordergrund falsch stehen?
Dort, wo die Fahrzeuge stehen, ist kein Gehweg, sondern ein Seitenstreifen/Parkstreifen nach § 12 Abs. 4 StVO. Den darf ich auch ganz ohne Beschilderung zum Parken benutzen. Die Trennung zum Gehweg ist besonders gut an dem weiter vorne parkenden 3er BMW zu erkennen. Wenn das also im Bereich des Audi auch so aussieht, dann würde ich den Strafzettel nicht bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Nachdem sich nun alle darüber lustig gemacht haben, dass du nicht wusstest, dass das Zeichen erst ab Austellungsort gilt, könnte man jetzt etwas Sinnvolles erörtern: Warum ist das Zeichen überhaupt nötig und warum soll der Audi im Bildvordergrund falsch stehen?Zitat:
Original geschrieben von emdeee
anbei das bild.Dort, wo die Fahrzeuge stehen, ist kein Gehweg, sondern ein Seitenstreifen/Parkstreifen nach § 12 Abs. 4 StVO. Den darf ich auch ganz ohne Beschilderung zum Parken benutzen. Die Trennung zum Gehweg ist besonders gut an dem weiter vorne parkenden 3er BMW zu erkennen. Wenn das also im Bereich des Audi auch so aussieht, dann würde ich den Strafzettel nicht bezahlen.
Du hast dir aber schon sowohl das Bild als auch den Vorwurf verinnerlicht?
Da die Räder der Beifahrerseite auf dem rechts vom Parkstreifen befindlichen Gehweg sind ist der Strafzettel rechtens!
Der BMW darf mit den Rädern auf den Gehweg (besagt ja das Schild), der Audi darf es aus Ermangelung der Erlaubnis nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Du hast dir aber schon sowohl das Bild als auch den Vorwurf verinnerlicht?
Du hast aber schon meinen Beitrag gelesen und auch inhaltlich verstanden? Wenn der Teil, auf dem der 3er BMW steht, kein Gehweg, sondern ein Seitenstreifen ist - und das würde ich so sehen - dann ist ein "erlaubendes" Schild schlichtweg unnötig.
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Dann schau nochmal genau hin. Der entfernter stehende Wagen mit der goldenen Heckklappe darf mit den rechten Rädern auf dem Bordstein / Gehweg stehen. Der BMW im Vordergrund nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Du hast aber schon meinen Beitrag gelesen und auch inhaltlich verstanden? Wenn der Teil, auf dem der 3er BMW steht, kein Gehweg, sondern ein Seitenstreifen ist - und das würde ich so sehen - dann ist ein "erlaubendes" Schild schlichtweg unnötig.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Du hast dir aber schon sowohl das Bild als auch den Vorwurf verinnerlicht?
Du übersiehst jedoch, dass der BMW mit den rechten Rädern auf / über dem Bordstein steht! Und genau dies erlaubt ihm das Schild!
Der Audi steht genau so da, darf es jedoch nicht, weil das Schild nicht für ihn Gültigkeit hat!
Jetzt verstanden?!?
PS: beide stehen fast vollständig auf einem Rand- / Parkstreifen, jedoch auch mit einem Teil des Fzg auf dem angrenzenden Gehweg. Nur für einen ist es eben durch VZ erlaubt für den anderen nicht = Strafzettel.
PPS: ich hatte schon gelesen und verstanden was du meinst, jedoch meinst du das falsche.
Ich sollte Ferienzeiten in D einfach besser nutzen!
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Der entfernter stehende Wagen mit der goldenen Heckklappe darf mit den rechten Rädern auf dem Bordstein / Gehweg stehen. Der BMW im Vordergrund nicht.
Wir sollten schon wissen, worüber wir reden. Der "Wagen mit der goldenen Heckklappe" ist der BMW und der "BMW im Vordergrund" ist ein Audi.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Du übersiehst jedoch, dass der BMW mit den rechten Rädern auf / über dem Bordstein steht! Und genau dies erlaubt ihm das Schild!
Es geht bei dem Fall offensichtlich
nichtdarum, dass eines der Fahrzeuge eine Reifenbreite auf dem Bordstein stand, sondern darum, dass der gesamte "Randstreifen" irrtümlicherweise nicht als Seitenstreifen sondern als Gehweg angesehen wird. Lies noch mal den Ausgangsbeitrag: Alle Fahrzeuge, die vor dem Schild standen, haben einen Strafzettel bekommen, alle nach dem Schild aber nicht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass alle, die einen Strafzettel bekommen haben, genau gleich eine Reifenbreite auf dem Gehweg standen. Es geht hier nicht um das etwas "schiefe" Parken mit einer Reifenbreite auf dem Bordstein, sondern um eine falsche Ansicht der Behörde. Das wird auch ganz deutlich an dem Verkehrszeichen "ganzseitiges Parken auf Gehwegen" vor dem BMW. Das ist nämlich schlichtweg falsch, sonst dürfte der BMW ja auch ganz rechts (also auf dem "richtigen" Gehweg parken, sodass kein Fußgänger mehr durchkommt). Parken soll man hier nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem Seitenstreifen.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich sollte Ferienzeiten in D einfach besser nutzen!
Das stimmt. Mach doch mal irgendwas, womit du dich auskennst.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Wir sollten schon wissen, worüber wir reden. Der "Wagen mit der goldenen Heckklappe" ist der BMW und der "BMW im Vordergrund" ist ein Audi.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Der entfernter stehende Wagen mit der goldenen Heckklappe darf mit den rechten Rädern auf dem Bordstein / Gehweg stehen. Der BMW im Vordergrund nicht.
Okay. Marken erkennen ist nicht meine Stärke.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Es geht bei dem Fall offensichtlich nicht darum, dass eines der Fahrzeuge eine Reifenbreite auf dem Bordstein stand, sondern darum, dass der gesamte "Randstreifen" irrtümlicherweise nicht als Seitenstreifen sondern als Gehweg angesehen wird. Lies noch mal den Ausgangsbeitrag: Alle Fahrzeuge, die vor dem Schild standen, haben einen Strafzettel bekommen, alle nach dem Schild aber nicht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass alle, die einen Strafzettel bekommen haben, genau gleich eine Reifenbreite auf dem Gehweg standen. Es geht hier nicht um das etwas "schiefe" Parken mit einer Reifenbreite auf dem Bordstein, sondern um eine falsche Ansicht der Behörde. Das wird auch ganz deutlich an dem Verkehrszeichen "ganzseitiges Parken auf Gehwegen" vor dem BMW. Das ist nämlich schlichtweg falsch, sonst dürfte der BMW ja auch ganz rechts (also auf dem "richtigen" Gehweg parken, sodass kein Fußgänger mehr durchkommt). Parken soll man hier nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem Seitenstreifen.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Du übersiehst jedoch, dass der BMW mit den rechten Rädern auf / über dem Bordstein steht! Und genau dies erlaubt ihm das Schild!
Das Schild erlaubt ab Aufstellung ein halbes Beparken des Fußweges - vorher ist das nicht erlaubt.
Der Seitenstreifen und der Gehweg lassen sich sehr eindeutig unterscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Der Seitenstreifen und der Gehweg lassen sich sehr eindeutig unterscheiden.
Schade, du verstehst es leider nicht. Aber immerhin erkennst du, dass man Gehweg und Seitenstreifen eindeutig unterscheiden kann. Wo steht also der BMW (der mit der goldenen Heckklappe)? Er steht doch größtenteils auf dem Seitenstreifen, oder? Laut Schild
muss(nicht nur: darf) er aber ganzseitig auf dem Gehweg parken. Er müsste also noch ca. 2,50 Meter weiter rechts stehen, erst dann parkt er ganzseitig auf dem Gehweg. Und das wäre nun wirklich Unsinn, oder?
Also ist die Fläche, wo er parkt, ein Seitenstreifen/Parkstreifen (§ 12 Abs. 4 StVO). Und damit ist das Schild nicht nur unnötig (zum Parken auf dem Seitenstreifen braucht man kein Schild), sondern es ist sogar falsch (weil man eben auf dem Seitenstreifen parken soll und nicht auf dem Gehweg, wie es das Schild vorschreiben würde).
Und wenn ich ab dem Schild auf dem Seitenstreifen parken darf, dann darf ich es auch davor, eben weil gar kein Schild dafür benötigt wird.
Ich weiß ja nicht, ob der TO noch mitliest und ob er schon bezahlt hat. Ich würde da jedenfalls nicht bezahlen.
Nö - die verschiedenen Varianten des Z.315 sollte man schon kennen. Halb und voll auf dem Gehweg parken ist da schon unterschiedlich.
Schau mal hier rein. 😉
Jetzt wird es aber langsam peinlich. Vielleicht solltest du mal über die Anschaffung einer Brille nachdenken, dann kannst du nicht nur einen BMW von einem Audi unterscheiden, sondern auch halbseitiges von ganzseitigem Parken. Das Schild, das man auf dem Foto sieht, ist Zeichen 315-65 und hat die amtliche Bezeichnung "Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts".
Im Übrigen: Selbst wenn es halbseitiges Parken wäre, gilt das weiter oben Geschriebene. Der BMW würde auch dann falsch parken und auch dann wäre kein Schild nötig, um auf dem Seitenstreifen zu parken.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Danke für die Blumen! Ich wusste garnicht das wir ns so gut kennen?!?
Da muss ich doch glatt mal meinen Vorgesetzen sagen, dass ich leider nicht mehr dort arbeiten kann wo sie mich setzen! Eventuell wäre ja dann PC-Arbeit besser für mich.
wir kennen uns nicht, aber ich zitiere gerne aus einem anderen Post von dir:
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
neben meiner Ausbildung im öffentlichen Dienst hab ich einen Abriss im Verkehrsrecht erhalten und dann später auf freiwilliger Basis über mehrere Semester am der FSU Jena VerkehrsrechtsVorlesungen besucht. Reicht dir das als Hintergrund zu mir?hinzu kommt noch, dass ich immer nicht nur einen § ergoogle sondern auch kommentierte Gesetzbücher lese und anwenden kann. Falls es wichtig sein sollte, ich les den Tröntle!
...was mir zeigt, dass meine Einschätzung deines "Googlestudiums" doch nicht so falsch war. Ein Abriss im Verkehrsrecht ersetzt kein Studium und langjährige praktische Erfahrung. Lass es sein, mit deinem Halbwissen verunsicherst du hier nur die Fragesteller.
PS: Tröndle schreibt man mit "d"
NT
Sorry
Es erstaunt mich immer wieder.
Ab wann gelten Verkers- Richt- und sonstige Zeichen im Straßenverkehr?
Als das in der Fahrschule durchbesprochen wurde hat der TE scheinbar eine wichtigere Besorgung zu machen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich sach ja immer, man sollte Führerscheine nicht als Zugabe in die Kellogs-Packungen legen. 😁@Hugaar - bevor das falsch rüberkommt: Du bist nicht gemeint.
Ich komme in Gedanken gerade auf vier Verkehrszeichen, die eine Wirkung "nach hinten" entfalten. Da ist aber eine eindeutige Meterzahl (in einem Fall sogar mehrere für verschiedene Fälle) angegeben.
Wer kennt die? 😎
Das ist fies...
Also ich hab 5 Stück - weiß aber nicht obs deine sind.
Zeichen 201 (hat sogar 3 Regelungen was man vor dem Zeichen nicht tun darf - je nach Fahrzeug und je nach Ortslage)
Zeichen 205 (hat eine Regelung zum Verdecken des Zeichens...)
Zeichen 206 (hat eine Regelung zum Verdecken des Zeichens...)
Zeichen 224
Zeichen 293 (die Malerei am Boden - nicht das Schild 350 - aber Zeichen 293 ist ein extra Zeichen - das Schild weist nur auf das Zeichen am Boden hin)
Eventuell noch:
Zeichen 306 außerorts und/oder wenn hinter der Kreuzung
Weiß aber nicht ob das so ideal ist - das ist dann vermischt mit Strecke und mit VwV und wie Schilder aufzustellen sind.