Ab wann gelten gebrauchte Reifen noch als neu?? Vereppelt worden?

Hallo liebe Forumianer,

ja, der Thread klingt behämmert, aber ich muss euch so fragen.
Ich habe vor kurzem Reifen mit Alufelgen als "neu" bei egay ersteigert.
Ich war auf die Alu´s scharf, und da alles als neu betitelt war, machte ich mir keine weiteren Gedanken.
Dass die Reifen aus dem Jahr 03 stammten hat mich auch nicht weiter gestört. Sie sollten ja neu sein und 5 Jahre gehn grad noch so in Ordnung.

Nun kommts: Ich hab alles bezahlt und ein paar Tage später erhielt ich die Pakete.
Nun musste ich zu meinem entsetzten feststellen, dass die Reifen bereits gelaufen waren. Vorne 6mm Profil und hinten noch 7mm. Auch hatten 2 der Alu´s erhebliche Bordsteinschäden.

Ich habe daraufhin den Verkäufer angeschrieben und ihn gefragt was das soll. Es war alles definitiv gebraucht. Und dafür gab es auch einige Hinweise. Alle Reifen angefahren, alle 4 Alu´s mit Gegengewichtsresten fersehen und alle schön beschriftet mit VL, VR, HL und HR, 2 Alu´s wie gesagt, mit Bordsteinschäden......
Einfach gebraucht und zum ko..en.

Der Verkäufer meinte darauf hin nur, dass ein Reifen als neu gilt, wenn er 6mm-8mm Profil aufweisst.
Ist ja mal völliger humbug, oder???

In der Beschreibung steht eindeutig drin, dass die Dinger noch nicht gelaufen sind und nun das. Was kann man da tun?

Ich bin stinksauer, denn ich wollte ja keinen gebrauchten Schrott kaufen. Mal sehn, wie es nun weiter geht, ich halte euch auf dem laufenden. Wer will kann auch denn Link mal einsehn und mir beistehen....:-)

Gruß und danke
Andi

43 Antworten

Hallo zusammen,

wollte mal wieder ein kleine update geben.
Der Fall ist momentan immernoch bei ebay und der Typ meldet sich nicht, oder eben immer nur auf den letzten Drücker. Gerade so in der Frist. Er will mich halt ärgern.....
Habe ihm nun zu verstehn gegeben, dass ich mir die Dinger auf keinen Fall montieren werde. Hab zusätzlich am Montag auch nen Termin bei meinem Reifenfritzen, der sich die Teile mal anschaut.

Ich weiß, ich hätte längst zum Anwalt gehn müssen, aber ich seh immer das gute im Menschen und will es im Guten klären. Aber wenn er nicht will......

Ich warte nun noch seine Antwort ab und davon hängt es ab, ob er mir endlich entgegenkommt oder ob er dann eben noch mehr zahlen muss. Find es es bescheiden, dass er mir da null entgegenkommt, obwohl er mir die Beweise selbst liefert.

Er weigert sich weiterhin die Dinger zurückzunehmen, da es ein Privatverkauf war und das Auktionshaus den Fehler gemacht hat ihn als gewerblichen Verkäufer einzutragen.....wer´s glaubt.....
Weiterhin sind ihm die Schäden gar nicht aufgefallen und das Gutachten sagt auch nichts über Beschädigungen......aber man könne es sicher beim Lacker machen lassen...... Glaubt ihr, dass man die Macken etwa noch richten kann?????? Das glaube ich nicht, wiel wo kein Material mehr ist, kann der Lacker auch nicht mehr helfen!!!

Das ganze hat auch noch etwas zum schmunzeln.......oder habt ihr schonmal was von einer allgemeinen Rechtsprechung die folgendes aussagt gehört:
Nach allgemeiner Rechtsprechung gilt ein Reifen als neu,wenn er zwischen 6-9 mm Profil aufweist.
Die Reifen waren nur 2 Tage montiert und wurden danach ordnungsgemäß eingelagert. Von daher gelten sie ganz klar als neu......is doch ne Lachnummer, oder??

Vorallem glaube ich weiterhin nicht, dass man auf 400km Strecke, auf 2 Tagen 2mm Profil vorne und 1mm Profli hinten verjagt!!!

Naja, warten wir´s ab und ja, ich weiß.....ich muss zum Anwalt....:-)

Gruß Schwabenbulli

Zitat:

Original geschrieben von Schwabenbulli


Vorallem glaube ich weiterhin nicht, dass man auf 400km Strecke, auf 2 Tagen 2mm Profil vorne und 1mm Profli hinten verjagt!!!

Och, das kommt doch immer auf Strecke und Fahrstil an 😁

Gib mal updates, wie's ausgeht.

Arvin S.

Laut Beschreibung: bisher noch nicht Gelaufen => Laufleistung gliech Null
Das stimmt eindeutig nicht. Arglistige Täuschung, die gilt auch im Privatrecht, fertig.

Hier noch der §444 BGB
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Mangel: Abnutzung durch Laufleistung
Arglist: "keine Laufleistung" angegeben

§444 BGB gilt für Alle, ob gewerblich oder Privat!!! Deswegen im BGB

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Ich würd definitiv einen Anwalt einschalten. Erstberatung kostet oftmals nix und da du offensichtlich im Recht bist (da wird der Anwalt sicher auch abschätzen können wie deine Chancen stehen) werden die Kosten für Gericht, deinen Anwalt usw auch sehr wahrscheinlich an deinem Gegner hängen bleiben.

Die Chance das ganze im guten zu klären hat der Typ meiner Meinung nach inzwischen schon mehrfach vergeigt...

Auch wenn ich mich wiederhole. HOffe nicht auf Ebay, die interressiert das überhaupt nicht und können, wollen und dürfen Dir auch nicht rechtlich helfen.

Meiner Meinung nach liegt hier eindeutig ein Betrugsfall vor. Helfen kann Dir hier wirklich nur ein Rechtsbeistand und ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, warum Du Dir das so lange gefallen lässt. Genau auf der Masche reitet Dein Geschäftspartner.

Gruß Andreas

Hallo zusammen,

habe soeben ein "allerletztes Angebot" von ihm erhalten. Er bietet mir 30Euro an, aber aus reiner Kulanz, nicht aus irgendwelchen anderen Gründen. Er gesteht seinen Fehler also mal NULL!!!

Eigentlich würde ich die Dinger behalten und der Preis ist insgesamt (mit Abzug) ok. Jedoch nicht, wenn er mir was neues verkauft hat und die Mängel verschwiegen hat. Allein die Aufbesserung würde wahrscheinlich mehr kosten.......Ausserdem schreibt er so arrogant, dass er es nicht anders verdient hätte eins reingewügt zu bekommen. Ich werd heut mittag mal den Anwalt anrufen und ihm das schildern. Den kenn ich zum Glück jetzt über ne Kollegin meiner Frau....:-) Der beschäftigt sich viel mit ebay......

Desweiteren schreibt er noch, dass
"das Geld erst überwiesen wird, wenn dieser Fall geschlossen wird bzw. eine Erklärung per mail vorliegt, dass mit Zahlung der 30 Euro alle Ansprüche abgegolten sind und der Fall damit erledigt ist. Desweiteren wird erklärt, dass weder eine negative noch eine neutrale Bewertung auf ebay erfolgt seitens des Käufers....."

klingt irgendwie nicht nach ihm....
...gehts dem noch gut????

was meint ihr dazu??

Gruß Schwabenbulli

Ich bleibe bei meiner Meinung. Das geht alles gar nicht. Solche Händler müssen raus aus Ebay. Anwalt, auch wenn es immer ein Restrisiko gibt nicht zu gewinnen.

Gruß Andreas

Wenn du dich jetzt wegen der Sache schon 6 Wochen hinhalten läßt und noch nicht beim Anwalt warst kann man dir auch nicht helfen.
Betrug ist Betrug, solche Leute wollen es nicht anders...

Habe gerade alles in einem durchgelesen, hier meine Ideen:
Ich glaube herauszuhören, dass du die Auktion immer noch (was ich auch gut verstehen und man dir nicht schlecht heissen kann) als ein tolles Schnäppchen ansiehst. Doch schau dir doch nochmal an, was du eigentlich ersteigern wolltest. Jetzt hast du dort einen Haufen Schund und traust dich nicht so richtig ohne Gutachten die Dinger aufzuziehen was dir wahrscheinlich mehr Bauschmerzen bereitet als einfach nen Hunderter draufzulegen für Felgen wo du weisst dass Sie i.O. sind!

Mein Tipp:
Begib dich nicht auf den Level wo du jede Zeile in seiner E-Mail deutest und dich über seine "Arogante Art" ärgerst (und sichtlich sauer auf ihn bist) sondern zeig ihm die kalte Schulter dass dir alle Bemühungen von Ihm (30€ Nachlass) egal sind und du selbstsicher bist, dass du das Geld auf jeden Fall zurück bekommst.

Geh zum Anwalt und dieser soll ihm eine Forderung senden und du antwortest auf seine E-Mails nur noch, dass du dich darum nicht mehr kümmern wirst, sondern dein Anwalt alles übernimmt.
Bestimmt kann dieser dann auch direkt ein Beschwerdeschreiben an Ebay aufsetzen, vielleicht findet das dort mehr Gehör.
Doch das würde ich alles dem Idioten garnicht mitteilen. Das kriegt er dann unmissverständlich schriftlich und kann sich vor allem keine Gegenmassnahme bis dato überlegen;-)
Zeig dem Betrüger, wer hier Stark ist!
Grüße&Alles Gute Michael
p.s.: Sichere auch mal alles Material (auf Festplatte bzw. Ausdruck mit Datum und Uhrzeit) zu dem Fall insbesondere die E-Bay Seite sodass der da nichts mehr Nachträglich löschen o. ändern kann!!

Hallo alle zusammen,

nun möchte ich endlich mal wieder ein update zur Lage geben.
Das ganze hat sich nun ein wenig hingezogen, da ich unter anderem im Urlaub war und der Anwalt auch viel zu tun hat.

So, wie geschrieben, ich war beim Anwalt. Er sagt zwar, dass die Sachlage eindeutig ist aber letztendlich der Streitwert zu niedrig ist. Nicht weil er Kohle machen will, sondern ich muss eben, das Geld, was der Anwalt kostet erstmal vorstrecken. Dann würde sich das ganze unendlich in die Länge ziehen und der Fall sicherlich, wegen zu niedriegem Streitwert, zu den Akten gelegt. Oder es dauert noch länger bis es zum Prozess kommen würde. All die Kosten hätte ich erstmal zu tragen. Falls das Verfahren eingestellt wird, bleib ich auf den Kosten sitzen. Momentan gibt es sehr viele ebay-Betrugsfälle.

Mit Anzeigen ist es auch so eine Sache. Wenn es ein Einzelfall ist wird dieser zwar bearbeitet, aber wegen Unterbesetzung und Einmaligkeit letztendlich auch zu den Akten gelegt.

Sprich, egal was nun ist, ich würde im Endeffekt nur noch mehr draufzahlen und bekomme nicht mehr, was ich eh schon habe. Oder eben dann das Ergebnis, aber mit einer Menge an Ausslagen, Nerven und Zeit. Sprich, man ist so gut wie machtlos gegen so einen (minderen) Betrug, ausser man will das Risko eingehen und hat die Kohle und Zeit zum auslegen.

Ich lass jetzt die Reifen checken und wuchten. Ist alles okay, nehme ich die 30Euro an und dann werde ich sie fahren. Falls da noch was rauskommt an versteckten Mängeln werde ich mir was überlegen müssen. Trotzdem sind die Reifen, für gebrauchte auf ebay, zu teuer raus gegangen. War ja auch schlichtweg gelogen und 50 Euro Preisminderung will er nicht eingehn. Auf den ebay Seiten gibt es so eine Rechnung, wie hoch der richtige Preis im Gegensatz zu dem gezahlten und dem Neupreis liegen würde. Jedoch blicke ich die nicht ganz. Hat da jemand schonmal sowas ausgerechnet oder abgehandelt? Bzw. was würdet ihr maximal für den Satz Reifen zahlen?

Grüße
Schwabenbulli

Und der Betrüger hat gewonnen ? DAS würde ich ihm nicht gönnen ! Ich bin mit meinem Auto auch schon seid 16 Monaten vor Gericht wegen 4 Mängeln die es beim Kauf hatte und mein Vertragshändler nicht eingesteht dass es welche sind, obwohl das ein unabhängiger Gutachter bestätigt hat ..

Bleib hart, es dauert ein paar Monate oder auch Jahre ist doch egal, aber gewinnen tut er nicht ! Btw. eine Rechtschutzversicherung ist eine gute Investition (mich kostet alles die 100 € Selbstbeteiligung), nicht dass man streiten will, aber falls es nicht anders geht ...

mfG

Also ich gestehe..ich peile es auch nicht.

Die Dinger wären noch am selben Tag bei mir per UPS an den Vogel via unfrei zurück gegangen.
Und ich sofort die Überweisung rückgängig gemacht.

Geht wunderbar und spart viel Stress.

Einen solchen Vogel solltest Du nicht ungeschoren davon kommen lassen.

Ich hatte vor 1,5 Jahren ein paar Schuhe im Web bestellt. Trotz mehrfacher Rückfrage kamen die Schuhe nicht. Nach 2 Ausreden der Art "Lieferschwierigkeiten des Herstellers" kam dann nach 8 Wochen ein Brief in dem stand: "Wir haben finanzielle Schwierigkeiten, Lieferung nicht möglich, Wir versuchen aber alle offenen Bestellungen .......".

Mit der ganzen Geschichte (Storyline, alle Ausdrucke, dem Brief) bin ich zu Polizei die die Sache als Betrugsfall gerne in Form einer Stafanzeige aufgenommen hat.

3 Wochen später kam dann ein Anruf der Firma: Wir überweisen das Geld zurück.

Letzte Mahnung per Mail: Er soll zustimmen, die Ware gegen Bezahlung des vollen Preises zurück zu nehmen. Er darf die Ware abholen oder er bekommt diese dann unfrei zurück. Du verzichtest freundlicherweise auf eine Verzinsung des Kaufpreises und die Aufwandsentschädigung.

Wenn er nicht darauf reagiert gehst Du zur Polizei:
Eine Anzeige wegen Betrugs!

Die negative Bewertung mit dem Wort "Betrug" würde ich ebenfalls sofort bei Ebay einstellen (wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist). Da würde ich Dir sogar empfehlen Deine Bewertung 5 Minuten vor Ablauf der Frist zu schreiben - dann kann er vermutlich keine böse Gegenbewertung mehr machen.

Schnäppchen hin oder her - die Ware ist nicht wie angeboten. Behalten kannst Du die Räder immer noch wenn nichts dabei raus kommt - aber mir wäre es eine Freude zu sehen, wenn er beim Polizeibesuch ins Schwitzen kommt ...

Gruß
Hyperbel

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